Unlautere Vertriebsmethoden: Energy2day muss hohe Summen zahlen
Stuttgart. Die EnBW Vertrieb GmbH ist erneut erfolgreich gegen unlautere Vertriebsmethoden des Münchner Unternehmens Energy2day GmbH mit der Marke „SorglosStrom“ vorgegangen.
So hat das Landgericht Ravensburg gegen Energy2day Ende Mai ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 Euro verhängt. Vertriebspartner des Unternehmens hatten mehrfach gegen eine von der EnBW erwirkte einstweilige Verfügung verstoßen und Verbraucher telefonisch kontaktiert, ohne dass diese zuvor eingewilligt hatten. Im Rahmen einer weiteren Auseinandersetzung vor dem Landgericht München hatte die EnBW bereits im April erreicht, dass Energy2day wegen weiterer unzulässiger Wettbewerbsaktivitäten einen Betrag von 12.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlte. Das Geld kam auf Vorschlag der EnBW dem „Blauen Haus“ in Stuttgart, einer Einrichtung für die Eltern krebskranker Kinder, zugute.
„Diese Vorgänge stehen symptomatisch für zahlreiche weitere Fälle, von denen uns unsere Kunden seit Monaten berichten. Wir werden gegen solche Methoden auch weiterhin konsequent vorgehen“, erklärte Uli Huener, Geschäftsführer der EnBW Vertrieb GmbH.
Stellv. Leiter Unternehmens- und Ressortkommunikation