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Veränderungssperre der Stadt Philippsburg nichtig

EnBW im Normenkontrollverfahren erfolgreich:
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Revision nicht zugelassen

Stuttgart. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat in seiner am Montag bekannt gegebenen Entscheidung über den Normenkontrollantrag der EnBW Kraftwerke AG die Veränderungssperre der Stadt Philippsburg für das Gebiet Rheinschanzinsel für nichtig erklärt. Mit der Veränderungssperre war ein Verbot für bauliche Maßnahmen auch auf dem Gelände des EnBW Kernkraftwerks Philippsburg verbunden. Gegen das Urteil hat der VGH das Rechtsmittel der Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.

In einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung begrüßte die EnBW die VGH-Entscheidung als einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Kraftwerksstandortes Philippsburg. Nur mit dem geplanten Bau eines Zwischenlagers auf dem Kraftwerksgelände sei mittelfristig eine ?Verstopfung? des Kraftwerks und damit seine Abschaltung aufgrund fehlender Entsorgungsmöglichkeiten zu verhindern. Mit Blick auf die Standortgemeinde Philippsburg betonte die EnBW: ?Auch wenn wir die Bedenken im Zusammenhang mit dem geplanten Zwischenlager nicht teilen, nehmen wir die Sorgen der Bevölkerung ernst und suchen offen die sachliche Auseinandersetzung mit Bürgern und Gemeindevertretern.?

Hintergrund des Rechtsstreits war die Entscheidung des Philippsburger Gemeinderats, einen langfristigen Bebauungsplan für das Gebiet Rheinschanzinsel aufzustellen. Um diesen Be-bauungsplan abzusichern, hatte die Stadt eine Veränderungssperre beschlossen, die keine Änderungen an der vorhandenen Nutzung des Kernkraftwerk-Standortes zuläßt. Die Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre hätte bedeutet, dass das auf dem Gelände des Kernkraftwerks Philippsburg geplante Zwischenlager nicht gebaut werden kann. Die EnBW Kraftwerke AG hatte deshalb am 19. Juli 2001 beim VGH den Normenkontrollantrag eingereicht, um die Veränderungssperre gerichtlich überprüfen zu lassen.

Der Bau von Standortzwischenlagern ist ein Bestandteil der im Juni 2001 von den deutschen Kernkraftwerksbetreibern und der Bundesregierung unterzeichneten Vereinbarung über den weiteren Betrieb und die Entsorgung der deutschen Kernkraftwerke. Die Vereinbarung ist mittlerweile in einer Novelle des Atomgesetzes umgesetzt und damit für alle Betreiber rechtlich verpflichtend. Um langfristig die Zahl der Brennelement-Transporte zu reduzieren und gleichzeitig den geordneten Betrieb der Kraftwerke sicherzustellen, sollen abgebrannte Brennelemente bis zum Transport in ein Endlager in Standortzwischenlagern bei den Kernkraftwerken aufbewahrt werden. Derzeit ist die Entsorgung des Kernkraftwerks Philippsburg noch über Transporte zur Wiederaufarbeitung und das bereits vorhandene Interimslager am Kraftwerksstandort sichergestellt.

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