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Von der Ticketaffäre zum Justizskandal

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Karlsruhe/Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen Einladungen zu Spielen des VfB Stuttgart gegen Umweltministerin Gönner und den Vorstandsvorsitzenden der EnBW, Prof. Dr. Claassen. Diese neuerlichen Ermittlungen sind aus Sicht der EnBW an Absurdität kaum noch zu übertreffen:

  • Sie stehen in diametralem Widerspruch zur klar formulierten Rechtsauffassung des Justizministeriums. In einer Stellungnahme gegenüber dem baden-württembergischen Landtag vom 28. Juni 2006 schreibt das Justizministerium wörtlich: „Es gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Mitglieder der Landesregierung, das Land in der Öffentlichkeit zu repräsentieren. Dazu gehört auch die Präsenz bei Sportveranstaltungen. Dies gilt für Fußballspiele der Bundesliga wie der Weltmeisterschaft. [...] Die Annahme einer Freikarte [...] stellt grundsätzlich keinen strafrechtlich relevanten Vorteil dar.“
  • Die Ermittlungen stehen darüber hinaus auch in eklatantem Widerspruch zu den öffentlichen Erklärungen  des Justizministers Goll vom Sommer diesen Jahres: „Es wird erwartet, dass Regierungsmitglieder bei Sportveranstaltungen Präsenz zeigen“ (Stuttgarter Nachrichten vom 10.06.2006).
  • Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart stehen schließlich sogar in diametralem Widerspruch zu ihren eigenen Aussagen vom Sommer diesen Jahres und der dabei unmissverständlich zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung: „Der Besuch von Fußballspielen gehört zu den repräsentativen Aufgaben von Mitgliedern der Landesregierung.“ (Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft in der Bildzeitung vom 21.07.2006)

In der Bundesliga sind seit Jahrzehnten hundert- oder gar tausendfach Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Kultur als Gäste von Sponsoren in den Stadien. Es ist  mehr als merkwürdig, wenn von der Staatsanwaltschaft Stuttgart, trotz der klaren Aussagen ihres ihr weisungsbefugten Dienstherrn sowie auch trotz ihrer eigenen früheren Aussage zur offensichtlichen Legalität dieser Praxis, nun für neue Ermittlungen als Eingeladene Frau Gönner und als Einladender wieder einmal Prof. Claassen „herausgepickt“ werden. Haben wir es hier mit einer Zweiklassengesellschaft in der rechtlichen Behandlung zu tun? Wegen identischer Sachverhalte wird gegen einzelne Personen - zu Unrecht - ermittelt, gegen andere Einladende und Eingeladene wird - zu Recht - nicht ermittelt, und gegen den häufigen Gast bei VfB-Spielen, Herrn Justizminister Goll, der wie Frau Gönner am 03.12.2005 beim Spiel gegen Bayern München war, wird eine Ermittlung von vornherein kategorisch ausgeschlossen.

EnBW Rechtsvorstand Dr. Bernhard Beck: “Das unverhältnismäßige Vorgehen einzelner Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg ist in der Sache nicht nachvollziehbar und stellt erneut eine sinnlose Vergeudung von Steuergeldern dar. Es ist nun höchste Zeit, dass Justizminister Goll eine einheitliche Rechtsanwendung im Land sicherstellt, ansonsten droht aus der vermeintlichen Ticketaffäre ein wahrer Justizskandal zu werden.“  

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