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Windenergieprojekt auf dem Silberberg geht in die nächste Phase

Regierungspräsidium Darmstadt erteilt immissionsschutzrechtliche Genehmigung auch für zweites Windrad
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Blick von Rohrbach Richtung Westen auf die beiden geplanten Windräder auf dem Silberberg

Ober-Ramstadt. Zwei Windenergieanlagen will die EnBW Windkraftprojekte GmbH künftig auf dem Silberberg in Ober-Ramstadt betreiben. Das Unternehmen ist seinem Ziel einen Schritt näher gekommen. Nach der Genehmigung der ersten Anlage im Dezember hat das Regierungspräsidium Darmstadt jetzt auch das zweite Windrad bewilligt.

In den vergangenen Monaten hatte die Behörde – wie im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt – überprüft, ob auf dem Silberberg Umwelt und Windenergie miteinander vereinbar sind. In einem solchen Verfahren werden die Auswirkungen einer Anlage auf Mensch, Umwelt und sonstige Sachgüter berücksichtigt. So wurde im Vorfeld unter anderem das Aufkommen „windkraftempfindlicher“ Vogel- und Fledermausarten untersucht. Auch die Träger öffentlicher Belange – wie beispielsweise die Kommunen, Umweltverbände oder Flugsicherung – werden mit eingebunden.

Bevor das Projekt jedoch umgesetzt werden kann, muss die EnBW mit ihren beiden Anlagen noch in ein Ausschreibungsverfahren, bei dem die Vergütungshöhe für den produzierten Strom ermittelt wird. Die EnBW wird sich voraussichtlich an der nächsten Ausschreibungsrunde am 1. Mai beteiligen. Bei diesem ergebnisoffenen Verfahren ist es durchaus möglich, keinen Zuschlag zu erhalten. In diesem Fall könnten die Anlagen aller Voraussicht nach nicht gebaut werden. Bei einem Zuschlag hingegen würden im Herbst die Arbeiten vor Ort mit den ersten Rodungsarbeiten starten. Eine Inbetriebnahme der Anlagen wäre dann bis Ende 2020 realistisch.

Vorgesehen sind Anlagen des Herstellers Siemens mit einer Nabenhöhe von 135 Metern und einem Rotordurchmesser von 130 Metern. Pro Anlage können rund 2.500 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgt werden. Außerdem spart jede Anlage pro Jahr rund 6.000 Tonnen CO₂ ein. Weitere Informationen zum Windenergieprojekt Silberberg gibt es auf der Projektseite www.enbw.com/silberberg

Zusätzliche Information:

Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht seit dem Jahr 2017 ein Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land vor, mit dem die Vergütungshöhe für den produzierten Strom ermittelt wird. Das Ausschreibungsverfahren löste das bis dahin gültige System ab, die finanzielle Förderung von Windenergieanlagen durch die Bundesnetzagentur festzusetzen. Damit wurde eine Wettbewerbskomponente eingeführt, um das weitere Anwachsen der EEG-Fördersumme zu bremsen. Zudem wird die Gesamtmenge der installierten Leistung pro Ausschreibungsrunde gedeckelt. Wer an einer der Ausschreibungen teilnehmen will, muss bei der Bundesnetzagentur einen Gebotswert in Cent pro Kilowattstunde für den in seinen Anlagen erzeugten Strom abgeben. Ein Anlagenbetreiber muss den Betrag natürlich so kalkulieren, dass ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist. Ist er allerdings zu hoch angesetzt, gibt es keinen Zuschlag und die Anlage kann aller Voraussicht nach nicht gebaut werden. Denn die Projekte mit den niedrigsten Gebotswerten erhalten den Zuschlag – bis das festgelegte Volumen des jeweiligen Ausschreibungstermins erreicht ist.

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Blick von Rohrbach Richtung Westen auf die beiden geplanten Windräder auf dem Silberberg
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