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Windparkprojekt Rosenberg-Süd geht in die Umsetzung

Umweltministerium informiert, dass alle behördlichen Entscheidungen vollzogen werden können
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Rosenberg. Das Umweltministerium hat Landratsamt und EnBW darüber informiert, dass beim geplanten Windpark Rosenberg-Süd nach der heutigen Sitzung des Petitionsausschusses alle behördlichen Entscheidungen oder sonstigen Maßnahmen vollzogen werden können. Der Start der Rodungsarbeiten am Standort hatte sich verzögert, obwohl alle notwendigen Genehmigungen rechtswirksam vorliegen. Die EnBW hatte in den vergangenen Tagen nochmals ausführliche Gespräche mit den beteiligten Behörden geführt.

Die EnBW steht allerdings unter Zugzwang, mit den Rodungen jetzt beginnen zu müssen. Zum Schutz von Natur und Umwelt lassen Behörden typischerweise Rodungsarbeiten nur innerhalb eines Zeitfensters bis Ende Februar vor Beginn der Vegetationsperiode zu – so auch in Rosenberg. Anderenfalls würde sich das Projekt um mindestens ein halbes Jahr verzögern. Damit wären erhebliche finanzielle Auswirkungen verbunden. Vor diesem Hintergrund hat sich die EnBW entschlossen, unverzüglich mit den Rodungsarbeiten für den Windpark Rosenberg-Süd zu beginnen.

„Wir wissen, dass sich nicht immer alle Interessengegensätze auflösen lassen, die sich an einem Standort ergeben. Andererseits ist aber der Ausbau der Windenergie im Land gesellschaftlich und politisch gewollt. Eine Verzögerung hätte Schaden für das Projekt und das gemeinsame Ziel bedeutet. Daher begrüßen wir auch das klare Signal aus dem Umweltministerium von heute“, erklärt Dirk Güsewell, Leiter des Bereichs Erzeugung Portfolioentwicklung bei der EnBW.

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