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Windpark Burladingen

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Auf der Gemarkung der Stadt Burladingen im Zollernalbkreis plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit bis zu zehn Anlagen. Das Planungsgebiet teilt sich in drei Teilgebiete, welche sich sowohl nordöstlich als auch südlich der Stadt Burladingen befinden.

Projektdetails

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Drei Gebiete wurden im Teilflächennutzungsplan Windkraft der Stadt Burladingen als Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Das Projekt teilt sich in die drei Teilgebiete Telle, Ringelstein und Küche auf. Das Teilgebiet Telle befindet sich zwischen den Ortschaften Stetten und Melchingen und bietet Raum für zwei Windenergieanlagen. Das Teilgebiet Ringelstein befindet sich nördlich der Stadt Burladingen und westlich der Ortschaft Ringingen und bietet Raum für drei Windenergieanlagen. Das Teilgebiet Küche befindet sich südlich der Stadt Burladingen und östlich des Weilers Küche und bietet Raum für fünf Windenergieanlagen.

Die Abstände zu den nächstgelegenen zusammenhängenden Wohnbebauungen betragen circa einen Kilometer.

Der Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz wurde im Juli 2023 eingereicht. Nach Erhalt der Genehmigung, voraussichtlich Anfang 2026, und dem darauffolgenden Ausschreibungsverfahren nach dem Erneuerbare Energien Gesetz ist eine Inbetriebnahme des Windparks ab dem Jahr 2027 geplant.

Weitere Informationen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Windpark finden Sie hier oder im Downloadbereich auf dieser Seite.

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Sie finden die Karte in einer höheren Auflösung unten im Downloadbereich (pdf).

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Anlagenanzahl und Anlagentyp

Für die Standorte sind derzeit insgesamt zehn Windenergieanlagen des Typs Vestas V162 vorgesehen. Die Gesamtleistung des Windparks beträgt 56 Megawatt (MW). Die geplanten Windenergieanlagen haben pro Anlage eine Nennleistung von je 5,6 Megawatt (MW), einen Rotordurchmesser von 162 Metern und eine Nabenhöhe von 166 Metern. Dies entspricht einer Gesamtleistung von 56 MW.

Die technischen Daten der geplanten Anlagen:

Hersteller
Vestas
Mast
Hybridturm (Stahlbeton + Stahl)
Rotordurchmesser
162 m
Nabenhöhe
166 m
Gesamthöhe bis Flügelspitze
247 m
Fundamenttiefe
ca. 3 Meter
Nennleistung
5,6 MW – bei 10 Anlagen 56 MW
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Windverhältnisse

Die Windverhältnisse sind eine ausschlaggebende Größe, die über die Eignung eines Standortes für die Windenergie entscheidet. Sie ist auch ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Um hier möglichst genaue und sichere Informationen zu erhalten, führte die EnBW im Teilgebiet Küche über mehr als ein Jahr Windmessungen mit einem LiDAR-Gerät durch. Des Weiteren wurde gleichzeitig eine über vier Monate andauernde Messung im Teilgebiet Ringelstein durchgeführt.

Nach Abschluss der Windmessung Ende des Jahres 2019 wurden die Messdaten von einem externen Fachgutachter ausgewertet. Gemäß dieses Gutachtens sieht die EnBW in allen Teilgebieten ein sehr gutes Potenzial zur Erzeugung von klimafreundlichem Strom.

Die LiDAR-Technologie („Light Detection and ranging“) hat sich in den letzten Jahren in der Windbranche durchgesetzt und entspricht neben der Messung durch Messmasten dem aktuellen Stand der Technik. Beim Fernerkundungsverfahren mittels LiDAR werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können somit sehr genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit, sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis zu 200 Meter über Grund gezogen werden. Zusätzlich zeichnen Sensoren die Temperatur und Luftfeuchtigkeit, sowie den Luftdruck auf. Die Messdaten werden kontinuierlich aufgezeichnet und täglich über ein GSM-Modem übertragen.

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Beitrag zur nachhaltigen Stromerzeugung

Der Windpark Burladingen wird mit den geplanten 10 Windenergieanlagen einen wesentlichen Beitrag zur klimaschonenden Stromversorgung leisten.Wir gehen von einer jährlichen Stromerzeugung für ca. 40.000 Haushalte aus. Burladingen besitzt mit ca. 12.000 Einwohnern etwa 6.000 Haushalte. Somit kann der Windpark rechnerisch etwa 34.000 weitere Haushalte rund um Burladingen mit klimaschonendem Strom versorgen.

(Je Haushalt wird hier ein jährlicher Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden angenommen)

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Rücksicht auf Mensch und Umwelt

Bevor der Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht.

Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wurde mit dem Landratsamt Zollernalbkreis bei der sogenannten Vorantragskonferenz im Jahr 2019 abgestimmt und festgelegt. Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind faunistische Erhebungen ebenso notwendig wie die Erstellung von Schall- und Schattenwurfprognosen.

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Netzanbindung

Die Netzanbindung erfolgt über Erdkabel.

Der Anschluss ist an einem Hochspannungsmast zwischen der Bundesstraße 32 und der Bahnlinie (östlich Stadtgebiet Burladingen) geplant. Hierzu wird eine Umspannstation errichtet. Der Netzverknüpfungspunkt befindet sich in einer Entfernung (Luftlinie) von circa fünf Kilometer vom Standort Teile, drei Kilometer vom Standort Ringelstein sowie 0,5 Kilometer vom Standort Küche.

Fragen und Antworten

Antworten auf die Fragen aus den Bürgerinformationsveranstaltungen und Frage-Antwort-Aktionen zum Windpark Burladingen.

Für das Genehmigungsverfahren werden Schallberechnungen angefertigt. Für diese Berechnungen wurde zunächst der jeweils lauteste Betriebszustand der einzelnen Windenergieanlagen untersucht. Außerdem wird bei den Berechnungen beim Zustand der Atmosphäre und der Windrichtung jeweils von Werten ausgegangen, nach denen die Schallausbreitung maximal ist. Auch bereits vorhandene Vorbelastungen werden eingerechnet (z. B. Industrieanlagen). Mit dieser Methode ist sichergestellt, dass auch in den ungünstigsten Fällen, die Richtwerte eingehalten werden.

Sollte im Ergebnis der Untersuchung ein Richtwert überschritten werden, so wird der Anlagenbetrieb so lange reduziert, bis der Richtwert eingehalten wird. Somit werden die Anwohner zuverlässig geschützt.

Wie wird mit dem Schall der Windenergieanlagen umgegangen?

Für das Genehmigungsverfahren werden Schattenberechnungen angefertigt. Bei der Berechnung der bewegten Schatten der Rotoren auf Häuser wird zunächst vom theoretisch ungünstigsten Fall ausgegangen, wonach der Himmel immer wolkenlos ist. Da dieser Fall (keine Bewölkung) in der Realität jedoch nicht eintritt, ist unter Einbeziehung der Witterung und Bewölkung maximal ein bewegter Schattenwurf von 8 Stunden pro Jahr zulässig.

Sollte dieser Wert überschritten werden, so wird die Windenergieanlage ausgeschalten. Somit ist sichergestellt, dass für jeden Anwohner die Grenzwerte eingehalten werden.

Wie wird mit dem Schattenwurf der Windenergieanlagen umgegangen?

Bei den Planungen der Standorte haben wir darauf geachtet, das vorhandene und bereits gut ausgebaute Wegenetz zu nutzen. So liegen die Standorte möglichst nahe an den bestehenden Wegen. Die Breite dieser Wege reicht in den meisten Fällen für die Transporte aus und muss bei geradem Verlauf ca. 4,5 Meter betragen. Vor allem in Kurvenbereichen wird eine Verbreiterung der Wege stattfinden. Nach Errichtung der Windenergieanlagen werden die Wege und Kurven wieder auf das notwendige Minimum zurückgebaut. Eine Zufahrt für Servicefahrzeuge in der Größe eines kleinen LKW (7,5 t) muss dauerhaft gewährleistet sein.

Sollte der Tausch einer größeren Komponente notwendig werden, so werden Kurvenbereiche und Wege nach Bedarf wieder erweitert. Welche Wegeverbreiterungen dauerhaft verbleiben, wird in einem separaten Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Zollernalbkreis geprüft.

Wie werden die Wege und Zufahrten zum Windpark gestaltet?

Mit der Stadt Burladingen haben wir vereinbart, eine Bürgerbeteiligung anzubieten. Welches Beteiligungsmodell das richtige für die Bürger von Burladingen ist, wird zu gegebener Zeit noch abgesprochen. Rund um die Inbetriebnahme des Windparks ist der richtige Zeitpunkt dafür. Hier ist dann sichergestellt, dass der Windpark seinen geplanten Betrieb aufnimmt und das dann richtige Beteiligungsmodell gewählt werden kann.

Wir sehen mehrere Möglichkeiten für die Bürgerbeteiligung: So könnten sich Bürger indirekt über ein Nachrangdarlehen mit fester Verzinsung und fester Laufzeit oder aber direkt mittels einer Bürgerenergiegenossenschaft beteiligen. Auch ein vergünstigter Stromtarif ist eine der Möglichkeiten. Der Stromtarif wird einen Abschlag auf einen EnBW Ökostromtarif gewähren.

Wird es eine Bürgerbeteiligung geben?

Bereits 2021 haben wir verschiedene Fotosimulationen (Visualisierungen) von verschiedenen Blickwinkeln in Burladingen dargestellt. Die Fotostandorte haben wir gemeinsam mit der Stadtverwaltung Burladingen ausgewählt, sodass möglichst auf dem gesamten Stadtgebiet und den Teilorten Fotopunkte verteilt sind. Somit bekommen alle Anwohner einen Eindruck vom Windpark aus einem Blickwinkel nahe ihres Wohnortes.

Sie können die gesamte Präsentation vom März 2021 mit allen Darstellungen auch auf unserer Projekt-Homepage herunterladen.

Gibt es schon Fotosimulationen von den Windenergieanlagen?

Grundsätzlich entstehen Beeinträchtigungen bei der Jagd nur während der Bauphase des Windparks und ggf. noch im ersten Betriebsjahr. Im normalen Betrieb sind keine Einschränkungen zu erwarten. Die EnBW sieht eine Entschädigungszahlung für diese Zeiten an die Jagdpächter vor.

Konkret kann dies besprochen werde, sobald die Genehmigung, der Bau und der Betrieb der Windenergieanlagen feststeht.

Wird es eine Entschädigung für die Jagdpächter geben?

Die genauen Koordinaten der einzelnen Windenergieanlagen sind Teil des kommenden Genehmigungsverfahrens beim Landratsamt Zollernalbkreis. Diesem Verfahren können wir nicht vorgreifen und können daher die exakten Koordinaten heute leider noch nicht nennen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden diese selbstverständlich veröffentlicht.

Wie lauten die Standortkoordinaten der Windenergieanlagen?

Die umfangreichen Untersuchungen zu Tier- und Pflanzenarten sind Bestandteil des kommenden Genehmigungsverfahrens beim Landratsamt Zollernalbkreis. Diesem Verfahren können wir nicht vorgreifen und können daher die Ergebnisse vorab leider noch nicht nennen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden diese aber selbstverständlich veröffentlicht.

Wir sehen derzeit keine Konflikte, die die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen verhindern würden.

Gibt es schon Erkenntnisse aus den Untersuchungen von Pflanzen und Tieren?

Der Ausbau der Windenergie ist zentral für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern, die Erreichung der Klimaziele und eine stärkere energiepolitische Unabhängigkeit. Trotz zeitweiser Stromüberschüsse bleibt er notwendig, da die erneuerbare Stromerzeugung in wind- und sonnenarmen Phasen derzeit noch nicht ausreicht.

Deutschland ist dabei in den europäischen Strommarkt eingebunden, in dem Im- und Exporte zur Stabilisierung von Angebot und Nachfrage sowie der Netze beitragen.

Ergänzend werden Netze, Speicher und weitere Flexibilitätsoptionen kontinuierlich ausgebaut, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Brauchen wir noch mehr Windräder? Ich verstehe den Zusammenhang zwischen Stromüberschuss und dem Stromhandel nicht. Wird auch der Umweltschutz ausreichend berücksichtigt?

Bis 2030 sollen 80 % des Stromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen, wofür mit dem Wind-an-Land-Gesetz die nötigen Flächen rechtlich abgesichert werden. In Baden Württemberg wurde dazu 2022 eine landesweite Planungsoffensive gestartet, mit dem Ziel, bis 2025 in jeder Region mindestens 1,8 % der Fläche für Windenergie auszuweisen. Der Regionalverband Neckar Alb setzt diesen Auftrag über die Teilfortschreibung Windenergie um und informiert auf seiner Webseite über Kriterien und Vorgehen.

Wie entstehen Flächen zur Nutzung der Windenergie?

Mit der Novellierung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes 2023 entfällt nach § 6 WindBG für Windparks auf bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Windenergiegebieten grundsätzlich die Pflicht zur Durchführung einer eigenständigen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Hintergrund ist, dass Umweltbelange wie Natur-, Landschafts und Artenschutz bereits im Aufstellungs- oder Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans umfassend geprüft wurden. Für Burladingen bedeutet dies, dass im nachfolgenden Genehmigungsverfahren keine zusätzliche UVP erforderlich ist, was das Verfahren vereinfacht und beschleunigt.

Wie funktioniert das Genehmigungsrecht und UVP-Verfahren?

Die Planung der Windenergieanlagen basiert auf dem Flächennutzungsplan der Stadt Burladingen. Dabei werden große Abstände zur zusammenhängenden Wohnbebauung von mindestens 1.000 Metern eingehalten. Zu Außenbereichen beträgt der Abstand über 800 Meter. Alle gesetzlichen Grenzwerte und Vorgaben werden eingehalten, um den Schutz der Anwohner zu gewährleisten.

Wie sind die Abstände zu zusammenhängender Wohnbebauung, Außenbereich und Mischgebieten?

Während der Bauphase einer Windenergieanlage werden temporär etwa 1,4 Hektar Fläche für Kranstellung, Montage, Zufahrten und Lager benötigt. Nach Abschluss der Bauarbeiten reduziert sich die dauerhaft beanspruchte Fläche auf rund 0,6 Hektar für Fundament, Turm und Wartungswege. Zufahrtswege müssen meist ca. 4,5 m breit sein, wobei insbesondere in Kurvenbereichen zusätzliche Flächen für den Transport großer Bauteile erforderlich sein können.

Wie groß sind die beanspruchten Flächen und Wege?

Die Kabel der Windenergieanlagen werden als Erdkabel verlegt. Die Trasse wird möglichst parallel zu bestehenden Wegen geführt, um Eingriffe zu minimieren. Der Netzanschluss ist in der Nähe der Kläranlage Burladingen vorgesehen. Außerdem errichtet die EnBW einen Transformator zur Einspeisung des Stroms. Die Genehmigung der Kabeltrasse ist nicht Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (BImSchG), sondern erfolgt separat durch die zuständige Behörde.

Wie verläuft die Kabeltrasse?

Die Zuwegung zum Windparkgebiet befindet sich derzeit in der Detailplanung gemeinsam mit dem Anlagenhersteller und Fachplanern. Für den Transport der Anlagenteile wurden Streckenstudien erstellt, um einen reibungslosen und sicheren Anlieferungsprozess zu gewährleisten.

Wie verläuft die Zuwegung?

Der vollständige Rückbau der Windenergieanlagen, einschließlich der Fundamente, ist vertraglich vereinbart und Pflicht des Anlagenbetreibers. Außerdem wird eine Rückbaubürgschaft hinterlegt. Diese Bürgschaft stellt sicher, dass die finanziellen Mittel für den Rückbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Fläche auch im Falle einer Insolvenz des Betreibers zur Verfügung stehen.

Was passiert beim Rückbau mit dem Fundament?

Die Ausgleichsmaßnahmen finden auf Flächen der Stadt Burladingen und weitere im Naturraum Schwäbische Alb statt. Dazu gehören Aufforstung und die Schaffung von Waldrefugien, um die Waldfunktionen zu stärken, CO₂ zu binden und das Mikroklima sowie die Luftqualität zu verbessern. Außerdem werden für den Bau genutzte Flächen für standorttypische Pflanzen- und Tierarten rekultiviert. Es entstehen zusätzlich wertvolle Biotope wie zum Beispiel extensive Mähwiesen.

Welche Ausgleichsmaßnahmen gibt es für den Windpark Burladingen?

Beim Bau einer Windenergieanlage werden etwa 300 Tonnen CO₂ ausgestoßen. Dieser Wert umfasst die Emissionen, die durch die Herstellung, den Transport und die Installation der Anlage entstehen. Im Betrieb vermeidet eine Windenergieanlage jedoch jährlich rund 7.000 Tonnen CO₂, da der erzeugte Strom fossile Energieträger ersetzt.

Wie gestaltet sich die CO2-Bilanz der Windenergie?

Die Installation von Photovoltaik(PV)-Modulen auf Windenergieanlagen ist für den Windpark Burladingen nicht vorgesehen. Die technische Umsetzung und Wirtschaftlichkeit solcher Hybridanlagen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Statik des Turms, den lokalen Einstrahlungsbedingungen und den regulatorischen Rahmenbedingungen. In der Praxis befinden sich entsprechende Projekte derzeit noch in der Erprobungs- und Pilotphase.

Werden PV-Anlagen auf Windenergieanlagen installiert?

Für Schall und Schatten gelten strenge gesetzliche Grenzwerte, die durch Gutachten und technische Maßnahmen überprüft und eingehalten werden. Im „Worst Case“-Szenario werden die ungünstigsten Bedingungen angenommen, um den Schutz der Anwohner*innen zu gewährleisten. Bei Überschreitung der Grenzwerte werden Windenergieanlagen abgeschaltet oder ein leistungsreduzierter Betriebsmodus gewählt, sodass stets alle Grenzwerte eingehalten werden.

Schallimmissionen

Für den Schutz der Anwohner*innen gelten strenge Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Richtwerte eingehalten werden. Typische Richtwerte bei der Planung sind:

  • Kerngebiete, Dorf- und Mischgebiete:
    o Tagsüber: 60 dB(A) (z.B. TV/Radio auf Zimmerlautstärke, quakende Frösche)
    o Nachts: 45 dB(A) (normale Wohngeräusche)
  • Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete:
    o Tagsüber: 55 dB(A) (mittlerer Regenfall, Gespräche)
    o Nachts: 40 dB(A) (Bücherei, Kühlschrankgeräusche)

Schattenimmissionen

Bei Sonnenschein verursacht die Rotorbewegung einen bewegten Schatten des sich drehenden Rotors. Dieser ist in einer Entfernung von 1.000 bis 1.400 Metern von der Anlage nicht mehr wahrnehmbar. Der Schattenwurf hängt vom Sonnenstand ab: Je niedriger die Sonne steht, desto länger ist der Schatten. Deshalb reicht die Beschattung im Winter weiter als im Sommer. Selbst in der Nähe der Anlage werden große Bereiche niemals vom Schatten tangiert.

Der Gesetzgeber definiert Maximalwerte, die an Wohnhäusern nicht überschritten werden dürfen. Sensoren an den Windenergieanlagen messen und bewerten kontinuierlich die Sonneneinstrahlung. Kommt es zu einer Überschreitung der Richtwerte, werden die Anlagen automatisch abgeschaltet.

  • Maximal zulässige Schattenwurfdauer am Tag: 30 Minuten
  • Maximal zulässige Schattenwurfdauer im Jahr: 8 Stunden

Welche Schall- und Schattenimmissionen gibt es?

Schall und Schattenwirkungen von Windenergieanlagen werden im Rahmen der Forschung und Genehmigung sorgfältig berücksichtigt, um mögliche Einflüsse auf die Tierwelt frühzeitig zu erkennen. Studien zeigen, dass sich viele Tierarten – auch Vögel und Fledermäuse – an die Windenenergieanlagen anpassen oder gar nicht gestört fühlen. Durch gezielte Auflagen und Schutzmaßnahmen im Genehmigungsverfahren werden verbleibende Wirkungen wirksam minimiert, sodass Natur und Artenvielfalt bestmöglich geschont werden.

Was bedeuten Schall- und Schattenimmissionen für Natur- und Tierwelt?

Der Turm einer Windenergieanlage muss zurückgebaut werden, wenn er nach jahrzehntelangem Betrieb nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Erneute Prüfungen des Turms können hier Aufschluss geben. Windenergieanlagen sind ein einheitliches, zertifiziertes Bauwerk aus Fundament, Turm, Maschinenhaus und Rotorblättern. Auch neue Anlagen müssen als eine solche Einheit errichtet werden, weshalb es häufig sinnvoller ist, alle Anlagenteile neu zu errichten.

Warum muss der Turm zurückgebaut werden und kann nicht einfach eine neue Gondel + Rotorblätter draufgesetzt werden?

Windenergieanlagen können einen indirekten Einfluss auf die Strompreise haben. Da Windenergie im Verhältnis zu fossilen Energieträgern günstiger produziert werden kann, sinken in der Folge die Marktpreise für Strom, wenn viel Windstrom eingespeist wird.

Biogasanlagen, die ihren Strom losgelöst vom EEG direkt vermarkten, verkaufen den Strom auf lange Sicht also ggf. zu einem niedrigeren Marktpreis.

Welche Auswirkungen haben Windenergieanlagen auf die Vergütungspreise von Biogasanlagen?

Das Risiko eines Totalausfalls beim Nachrangdarlehen besteht zwar grundsätzlich, da diese Darlehen im Insolvenzfall nachrangig bedient werden. Allerdings steht der EnBW-Konzern als Betreiber und Vertragspartner für die Rückzahlung ein, wodurch die finanzielle Stabilität des Unternehmens zusätzliche Sicherheit für die Anleger bietet.

Besteht das Risiko eines Totalausfalls des Nachrangdarlehens?

Die Stadt Burladingen ist am Windpark beteiligt, indem sie Grundstücke zur Verfügung stellt. Dafür erhält die Stadt regelmäßige Pachteinnahmen. Ein finanzielles Risiko besteht für die Stadt Burladingen dabei nicht.

Wie ist die Stadt Burladingen am Windpark finanziell beteiligt? – Gibt es Haushaltsrisiken?

Projekttagebuch

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Burladingen Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Interessenbekundungsverfahren der Stadt Burladingen
2017
Zuschlag EnBW
2018
Beginn Windmessung
Mitte 2018
Abschluss Windmessung
Ende 2019
Vertragsunterzeichnung Stadt Burladingen / EnBW
Anfang 2020
Abschluss der naturschutzfachlichen Untersuchungen
4. Quartal 2020
Einreichung Genehmigungsantrag
Juli 2023
Erhalt der Genehmigung nach BImSchG
Mitte 2026
Zuschlag EEG-Ausschreibung
2026
Voraussichtlicher Baubeginn
2027
Voraussichtliche Inbetriebnahme
2028

Planungen zum Windpark Burladingen in der Öffentlichkeit

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2019
  • Pressebericht zur Windmessung am Standort Burladingen
  • Presseberichte sowie Informationen im Gemeindeblatt zur Vorantragskonferenz beim Landratsamt Zollernalbkreis.
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2020
  • Öffentliche Gemeinderatssitzung – EnBW stellt Projektstand vor – nachfolgender Pressebericht
  • Presseberichte zum Windpark in Bezug zum Naturschutz
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2021
  • Öffentliche Gemeinderatssitzung – Stadt Burladingen berichtet über Planungsstand des Windparks - nachfolgender Pressebericht
  • Öffentliche Gemeinderatssitzung – EnBW stellt Projektstand vor und zeigt Fotosimulationen – nachfolgender Pressebericht
  • Presseberichte zum Scoping-Verfahren beim Landratsamt Zollernalbkreis – umliegende Gemeinden geben Stellungnahmen ab
  • Zeitungs-Interview mit EnBW zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den Bezug zum Windparkprojekt Burladingen
  • Pressebericht zum aktuellen Stand der Planungen
  • Pressebericht zu Sitzung im Landratsamt Zollernalbkreis – Genehmigungsvorbereitende Maßnahmen
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2022
  • Öffentlichkeitsbeteiligung durch EnBW von 130.000 Bürgern umliegender Gemeinden. Fragen und Antworten wurden auf der Projekthomepage veröffentlicht. – Presseberichte folgen
  • Flächennutzungsplan wird in öffentlicher Gemeinderatssitzung in Bezug zur Windkraft erneut behandelt – Presseberichte
  • Presseberichte zum Stand der Planungen des Windparks Burladingen
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2023
  • Pressebericht zur Windkraft in der Region Neckar Alb – Windpark Burladingen Bestandteil der Berichterstattung
  • Diverse Presseberichte zum offiziellen Beginn des Genehmigungsverfahrens zum Windpark Burladingen
  • Presseberichte zum Stand des Genehmigungsverfahrens
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2025

Bürgerinformationsveranstaltung zum Windpark Burladingen in der Stadthalle. Mit ca. 60 interessierten Bürgerinnen und Bürgern wurden alle Fragen rund um das Windparkprojekt diskutiert

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Präsentation Windpark Burladingen Januar 2024
Öffentlichkeitsbeteiligung Windpark Burladingen
Präsentation Windpark Burladingen März 2021 – Update 05/2021
Präsentation Windpark Burladingen Oktober 2020
Lageplan Windpark Burladingen

Termine & Kontakt

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