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Windpark Lenzkirch

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Die EnBW plant auf Waldflächen in der Gemeinde Lenzkirch (Gemarkung Lenzkirch) einen Windpark mit sechs Windenergieanlagen. Die Genehmigung ist eingereicht und die voraussichtliche Inbetriebnahme ist für 2029 geplant.

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Projektdetails

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant in dem derzeit forstwirtschaftlich genutzten Waldgebiet auf dem Gemeinden Lenzkirch und Schluchsee im südlichen Schwarzwald einen Windpark mit sechs Windenergieanlagen.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Anteil der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg in den nächsten Jahren deutlich gesteigert werden. Dabei hat die Windkraft großes Ausbaupotenzial. Mit der Errichtung des Windparks Lenzkirch wird ein substanzieller Beitrag zum Ausbau der Windenergie geleistet. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr pro Haushalt kann das Windparkvorhaben Lenzkirch bis zu ca. 20.000 Haushalte ein Jahr lang versorgen.

Für die Standorte sind insgesamt sechs Windenergieanlagen des Typs Enercon vorgesehen. Die geplanten Windenergieanlagen haben eine Nennleistung von je 5,56 Megawatt (MW), einen Rotordurchmesser von 160 Metern und eine Nabenhöhe von 166 Metern. Dies entspricht einer Gesamtleistung von 33,36 MW.

Die konkreten Standorte für die geplanten Windenergieanlagen wurden für das Genehmigungsverfahren bereits seitens der EnBW identifiziert. Schlussendlich muss jedes Windparkvorhaben alle Kriterien des jeweils durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens einhalten. Es werden alle relevanten Auswirkungen auf den Menschen, Wild- und Nutztiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor Umwelteinwirkungen untersucht und geprüft. Im Ergebnis aller Planungs- und Genehmigungsschritte entsteht ein Windpark, der einen wichtigen Beitrag zu einer klimaschonenden Stromerzeugung leistet.

Die wichtigsten Aspekte bei der Prüfung des Windpotentials

In Anlehnung an den Windatlas BW (2019) berücksichtigen wir Standorte mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von > 215 W/m² in 160 m Höhe.

Bei Potenzialanalysen für Windenergie werden bei uns ausreichende Abstände zur bewohnten Bebauung beachtet.

Wir berücksichtigen Infrastruktur-Einrichtungen wie Straßen, Stromnetze oder die Bahn.

Umwelt- und Naturschutz hat bei uns eine wichtige Bedeutung. Schon bei der Planung beachten wir schützenswerte Gebiete.

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Windverhältnisse

Die Windverhältnisse sind eine ausschlaggebende Größe, die über die Eignung eines Standortes für die Windenergie entscheidet. Sie ist auch ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts.

Gemäß Windatlas ist die maßgebende Größe zur Darstellung der Windhöffigkeit (also des Windaufkommens) an einem Standort die sogenannte „mittlere gekappte Windleistungsdichte“. Diese liegt im Projektgebiet bei 230 W/m² bis 300 W/m² auf 160 Meter über Grund, was auf gute Windverhältnisse schließen lässt.

Um hier möglichst genaue und sichere Informationen zu erhalten, führte die EnBW ab Juni 2021 eine einjährige Windmessungen mit einem LiDAR-Gerät durch. Nach Auswertung der Daten wird ein jährlichen Energieertrag von ca. 71.000MWh erwartet.

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Rücksicht auf Mensch und Umwelt

Bevor der Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Ziel der Gutachten ist es zu prüfen, ob das Vorhaben mit den Interessen der Anwohner*innen sowie mit den Anforderungen an Umwelt- und Naturschutz vereinbar ist.

Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wurde mit dem zuständigen Landratsamt im Voraus abgestimmt und festgelegt. Ne ben den ökologischen Gutachten sind auch Prognosen zu Schallimmissionen und Schattenwurf verpflichtend. Je nach Standort und Projektspezifika können darüber hinaus weitere Gutachten erforderlich werden, die individuell festgelegt werden.

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(Quelle: BWE)

Geräuschentwicklung

Zum Schutz gegen Lärm für den Außenbereich plant die EnBW ihre Windparks anhand der Richtwerte der Technischen Anleitung. Hierbei ist zu beachten, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.

Immissionsrichtwerte (nachts):

  • Industriegebiete: 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete: 50 dB(A)
  • Mischgebiete: 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
  • Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)

Bei Überschreitung wird das Parklayout, der Anlagentyp und/oder der Betriebsmodi verändert bzw. angepasst, um die Immissionsrichtwerte einzuhalten.

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Schattenwurf

Wir legen großen Wert darauf, dass die Windenergieanlagen das Wohlbefinden der Anwohner*innen nicht beeinträchtigen und sich bestmöglich in die Umgebung integrieren. Mithilfe von Sensorik, die an den Windenergieanlagen angebracht ist, stellen wir sicher, dass die zulässigen Grenzwerte für theoretische (maximal 30 Stunden pro Jahr) und tatsächliche Beschattung (maximal 8 Stunden pro Jahr) nicht überschritten werden. Für ein betroffenes Gebäude liegt dieser bei 30 Min pro Tag.

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Netzanbindung

Die Netzanbindung erfolgt über Erdkabel. Der für den Windpark Lenzkirch vom örtlichen Netzbetreiber zugewiesene Netzanschluss befindet sich in östlicher Richtung in der Nähe des Umspannwerks in Bonndorf. Für die Einspeisung des vom Windpark erzeugten Stroms ist die Errichtung eines betreibereigenen Umspannwerkes erforderlich, welches in einem separaten Verfahren beantragt wird. Der Netzverknüpfungspunkt befindet sich in einer Entfernung (Luftlinie) von ca. 6,6 km zum Windpark.

Projekttagebuch

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung und zum Bau des Windparks Lenzkirch. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Februar 2021
Vertragsunterzeichnung Waldbesitzer / EnBW
2. Quartal 2021
Beginn Windmessung
4. Quartal 2021
Abschluss der naturschutzfachlichen Untersuchungen
3. Quartal 2022
Abschluss Windmessung
2. Quartal 2023
Scoping- Termin
4. Quartal 2024
Einreichung Genehmigungsantrag
Ende 2026
Erhalt der Genehmigung nach BImSchG
2027
Teilnahme EEG-Ausschreibung
2027
Bei Zuschlag voraussichtlicher Baubeginn
2029
Geplante Inbetriebnahme

Termine und Kontakt

Termine

Aktuell sind keine Termine geplant.

Kontakt

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Rund um Windenergie kursieren viele Behauptungen – doch was stimmt wirklich? Unser Faktencheck räumt mit Irrtümern auf und liefert fundierte Antworten.

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Dokumentation Informationsveranstaltung WP Lenzkirch
Übersichtskarte zu den geplanten Standorten der Windenergieanlagen WP Lenzkirch
Karte Siedlungsabstände WP Lenzkirch
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung WP Lenzkirch
Visualisierung WP Lenzkirch
Präsentation zum Bürgerdialog WP Lenzkirch
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