Schließen Bild herunterladen Teilen

Windpark Lenzkirch

Bild herunterladen

Auf der Gemarkung der Gemeinde Lenzkirch plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit bis zu sechs Anlagen.

Bild herunterladen

Projektdetails

Das Planungsgebiet, auf dem die WEA errichtet werden sollen, befindet sich auf dem bewaldeten Höhenrücken zwischen den Gemeinden Lenzkirch und Schluchsee im südlichen Schwarzwald. Die Standorte liegen alle nördlich der K 4988 zwischen Dresselbach und Glashütte. Der Standort befindet sich in einem Waldgebiet, das derzeit forstwirtschaftlich genutzt wird. Die Abstände zu den nächstgelegenen zusammenhängenden Wohnbebauungen betragen ca. 1 km. Für Gehöfte im Außenbereich beträgt der Abstand zu Wohngebäuden 600m. Der Abstand zwischen Wohnbebauung und Windenergieanlagen beträgt mindestens die zulässige zweifache Gesamthöhe der Windenergieanlagen (siehe § 269 Abs. 10 BauGB). Es befindet sich keine Wohnbebauung im unmittelbaren Nahbereich von 500m zum geplanten Windpark.

Bild herunterladen
Übersichtskarte zu den geplanten Standorten der Windenergieanlagen Lenzkirch
Bild herunterladen

Das Planungsgebiet liegt im Bereich des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein. Der aktuelle Regionalplan des Regionalverbands Südlicher Oberrhein weist im Planungsgebiet weder ein Vorranggebiet für raumbedeutsame Windenergieanlagen noch andere dem Vorhaben entgegenstehende Gebiete aus.

Am 30. November 2022 hat der Regionalverband Südlicher Oberrhein den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung „Windenergie“ gefasst. Somit wird derzeit das Regionalplankapitel „Windenergie“ fortgeschrieben. Die Offenlage ist noch nicht erfolgt. Mit einem Satzungsbeschluss für die Fortschreibung des Regionalplans ist erst im Jahr 2025 zu rechnen.Bis zum Inkrafttreten der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein ist die Grundlage für die Planung des Vorhabens somit § 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB.

Um die Transparenz im Laufe des Genehmigungsverfahrens zu erhöhen, hat EnBW beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben beantragt. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat dem zugestimmt, mit der Folge, dass das Genehmigungsverfahren in einem förmlichen Verfahren durchgeführt wird. Dabei werden die Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch und Umwelt geprüft und unter Beteiligung von Fachbehörden und Öffentlichkeit erörtert.

Der Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz kann voraussichtlich im 1. Quartal 2024 beim zuständigen Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald eingereicht werden.

Nach Erhalt der Genehmigung, voraussichtlich im Jahr 2025, und dem darauffolgenden Ausschreibungsverfahren nach EEG 2017, ist eine Inbetriebnahme des Windparks im 4. Quartal 2026 geplant.

Weitere Informationen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Windpark finden Sie hier oder im Downloadbereich auf dieser Seite.

Bild herunterladen
Karte Siedlungsabstände

Anlagenzahl und Anlagentyp

Für die Standorte sind derzeit insgesamt sechs Windenergieanlagen des Typs Enercon vorgesehen. Die geplanten Windenergieanlagen haben eine Nennleistung von je 5,56 Megawatt (MW), einen Rotordurchmesser von 160 Metern und eine Nabenhöhe von 166 Metern. Dies entspricht einer Gesamtleistung von 33,36 MW.

Bild herunterladen

Windverhältnisse

Die Windverhältnisse sind eine ausschlaggebende Größe, die über die Eignung eines Standortes und die Wirtschaftlichkeit für ein Windenergieprojekt entscheidet

Gemäß Windatlas Baden-Württemberg ist die maßgebende Größe zur Darstellung der Windhöffigkeit (also des Windaufkommens) an einem Standort die sogenannte „mittlere gekappte Windleistungsdichte“. Diese liegt im Projektgebiet von über 250 W/m² auf 160 Meter über Grund, was auf gute Windverhältnisse schließen lässt. Die mittlere gekappte Windleistungsdichte in Nabenhöhe beträgt für Windenergieanlage Nr. 1 bis Nr. 3 ca. 237 W/m² und für Windenergieanlage Nr. 4 bis Nr. 6 ca. 301 W/m².

Um hier möglichst genaue und sichere Informationen zu erhalten, führte die EnBW ab Juni 2021 eine einjährige Windmessung mit einem LiDAR-Gerät durch. Nach Abschluss der Windmessung werden die Messdaten ausgewertet. Die LiDAR-Technologie („Light Detection and ranging“) hat sich in den letzten Jahren in der Windbranche durchgesetzt und entspricht neben der Messung durch Messmasten dem aktuellen Stand der Technik.

Bild herunterladen

Rücksicht auf Mensch und Umwelt

Bevor der Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über diese Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht. Außerdem werden beim Windpark Lenzkirch im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) diese Belange öffentlich erörtert.

Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wurde mit dem Landratsamt im Voraus abgestimmt und festgelegt. Im Rahmen des Scoping-Termins am 23.05.2023 wurden alle Träger öffentlicher Belange gehört, um die Antragsunterlagen vollumfänglich zusammenzustellen zu können. Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind faunistische Erhebungen ebenso notwendig wie die Erstellung von Schall- und Schattenwurfprognosen.

Bild herunterladen

Netzanbindung

Die Netzanbindung erfolgt über Erdkabel. Der für den Windpark Lenzkirch vom örtlichen Netzbetreiber zugewiesene Netzanschluss befindet sich am Umspannwerk in Bonndorf. Der Netzverknüpfungspunkt befindet sich in einer Entfernung (Luftlinie) von ca. 6,6 km zum Windpark.

Projekttagebuch

Bild herunterladen

Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung und zum Bau des Windparks Lenzkirch. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Vertragsunterzeichnung Waldbesitzer / EnBW
Februar 2021
Beginn Windmessung
2. Quartal 2021
Abschluss Windmessung
3. Quartal 2022
Abschluss der naturschutzfachlichen Untersuchungen
4. Quartal 2021
Scoping- Termin
2. Quartal 2023
Einreichung Genehmigungsantrag
1. Quartal 2024
Erhalt der Genehmigung nach BImSchG
1. Quartal 2025
Zuschlag EEG-Ausschreibung
2. Quartal 2025
Voraussichtlicher Rodungen- / Baubeginn
4. Quartal 2025
Voraussichtliche Inbetriebnahme
4. Quartal 2026

Termine und Kontakt

Termine


Frage-Antwort-Aktion zum WP Lenzkirch

Bis zum 18.01 können Sie uns per Ihre Fragen zum Windparkprojekt Lenzkirch zukommen lassen. Die interessantesten Fragen, die bis zum 18. Januar 2024 eingehen, werden bei der Bürger-Informationsveranstaltung im Haus des Gastes am 25.01.2024 von 18:30-21:00 Uhr, Dorfplatz 4, 79853 Lenzkirch-Saig, beantwortet.

Kontakt


Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
E-Mail: