Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen

Solaranlagen auf dem Dach produzieren Strom. Dieser lässt sich nicht nur nutzen, um den Verbrauch im eigenen Haushalt abzudecken. Bei einer Einspeisung ins öffentliche Stromnetz liefern die Anlagen auch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Daher fördert der Staat den Ausbau der Photovoltaik mithilfe der Einspeisevergütung.

Durch die gesetzliche Einspeisevergütung erhalten Sie 20 Jahre lang feste Einnahmen für Strom, der aus der eigenen PV-Anlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Allerdings ändert sich die Höhe der Einspeisevergütung jährlich. Darüber hinaus sind 2025 weitere Reformen hinzugekommen. Diese regeln, dass Neuanlagenbesitzer bei negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung mehr erhalten.  

Alle Informationen zur Entwicklung der Einspeisevergütung, der Höhe der Einspeisevergütung 2025 und den neuen Reformen erhalten Sie hier.  



Was ist die Einspeisevergütung und wie funktioniert sie?

Die wohl bekannteste Form der Förderung der Photovoltaik (PV) ist die sogenannte feste EEG-Einspeisevergütung. Gezahlt wird sie für überschüssigen Strom aus PV-Anlagen. Betreiber erhalten die Förderung, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist, wenn sie den selbstproduzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. 

Voraussetzungen, um die Einspeisevergütung zu erhalten sind: 

  • ein separater Stromzähler bzw. ein Zweirichtungszähler, um die eingespeiste Strommenge zu erfassen und 
  • die Anmeldung der Photovoltaikanlage. Alle Informationen dazu haben wir Ihnen in einem separaten Artikel zusammengefasst. 

Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) gibt es einen bestimmten Betrag vom Staat – und das für einen garantierten Zeitraum. Denn wie lange die Einspeisevergütung gezahlt wird, ist genau festgelegt. 

Die Höhe der Einspeisevergütung – der sog. „Vergütungssatz“ – wird zum einen durch den Zeitpunkt bestimmt, an dem die Solaranlage ans Netz geht. Zum anderen spielt die Größe der Anlage eine Rolle. Seit der Neufassung des EEG 2023 wird außerdem berücksichtigt, ob der gesamte oder nur ein Teil des selbstproduzierten Stroms ins öffentliche Netz eingespeist wird. Der auf dieser Grundlage festgelegte Satz wird dann 20 Jahre lang gezahlt, egal, wie sich die Einspeisevergütung weiterentwickelt. Mit Blick auf die Vergangenheit lässt sich sagen, dass der Vergütungssatz für jeweils neu angemeldete PV-Anlagen kontinuierlich sinkt. 

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Eine PV-Anlage lohnt sich in vielen Fällen

Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen ist nicht die einzige Form der Förderung. Weitere Möglichkeiten sind zum Beispiel KfW-Darlehen für die Errichtung der Solaranlage oder die Anschaffung eines Batteriespeichers. Die Anschaffung eines Batteriespeichers ist in vielen Fällen sinnvoll, weil dieser überschüssige Strom aus Ihrer PV-Anlage speichert und dadurch auch dann verfügbar macht, wenn die Sonne gerade nicht scheint. 

Weitere Informationen finden Sie in unseren Ratgebern zu den Themen „Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage?“ und „Stromspeicher nachrüsten: So finden Sie das passende Modell“. 

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Warum sinkt die Einspeisevergütung?

Erhielten die allerersten geförderten Solaranlagen fast 60 Cent pro Kilowattstunde, waren es im Juli 2022 nur noch 6,24 Cent pro kWh. Danach wurde dieser sehr geringe Betrag um ca. 2 Cent pro kWh angehoben und zusätzlich ein Zuschlag für Volleinspeiseanlagen eingeführt. Grund für die Erhöhung der Einspeisevergütung 2022 war die Energiepreiskrise. Durch diese explodierten die Kosten für Anschaffung und Installation von Solaranlagen. Um einen höheren Anreiz für die Anschaffung einer PV-Anlage zu schaffen und die Ausbauziele weiterhin zu erreichen, überarbeitete die Bundesregierung das EEG und führte neue Regelungen zur staatlichen Förderung von PV-Anlagen ein, auch bei der Einspeisevergütung. Im Rahmen des „Osterpakets“ der Bundesregierung wurden für das zweite Halbjahr 2022 bereits die Vergütungssätze angehoben. 

Inzwischen wird die Einspeisevergütung wieder sukzessive gekürzt. Ihre Höhe hängt davon ab, ab wann die Anlage in Betrieb genommen wurde. Der Vergütungssatz für neu angemeldete Anlagen sinkt jeweils zum 1. Februar und zum 1. August (der individuell geltende Satz bleibt aber maximal 20 Jahre gleich). 

Inzwischen sind PV-Anlagen nämlich wieder günstiger geworden. Daher brauchen heutige Anlagen die anfangs noch notwendige hohe Förderung nicht mehr. 

Wie hoch fällt die Einspeisevergütung 2024 aus?

Anlagen mit einerLeistung bis 10 Kilowatt-Peak (kWp), die nur einen Teil des selbst erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen (Teileinspeisung) und ab dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, erhalten7,94 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält derAnlagenteil ab 10 bis 40 kWp 6,88 Cent pro kWh (Stand 2025). Der Anlagenteil ab 40 kWp erhält bis zu 100 kWp Leistungimmerhin noch 5,62 Cent pro kWh.

Installation von Solarmodulen

Mit der Einspeisevergütung wird der Ausbau der Photovoltaik-Technologie gezielt gefördert.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine PV-Anlage mit Eigenversorgung und einer Leistung von 20 kWp erhält für die ersten 10 kWp 7,94 Cent pro KWh und für die restlichen 10 kWp 6,88 Cent pro kWh. Das ergibt einen Durchschnitt von 7,41 Cent pro Kilowattstunde.  

Wird dagegen die gesamte Leistung der PV-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist (Volleinspeisung)  fällt auch der Vergütungssatz höher aus. Dafür muss die Anlage vor Inbetriebnahme aber beim zuständigen Netzbetreiber als Volleinspeise-Anlage gemeldet werden. Anlagen bis 10 kWp Leistung erhalten 12,60 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp bis 100 kWp immerhin noch 10,56 Cent pro kWp.  

Auch hier ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine PV-Anlage mit einer Leistung von 20 kWp und Volleinspeisung erhält für die ersten 10 kWp 12,60 Cent und für die restlichen 10 kWp 10,56 Cent pro kWh. Das ergibt einen Durchschnitt von 11,58 Cent pro Kilowattstunde.  

Einspeisevergütung 2024

(gültig für Anlagen, die ab dem 1. Februar bis 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden)

Leistung 
Anlagen mit Eigenversorgung 
Anlagen mit Volleinspeisung 
Bis 10 kWp 
7,94 Cent pro kWh 
12,60 Cent pro kWh 
Ab 10 kWp bis 40 kWp 
6,88 Cent pro kWh 
10,56 Cent pro kWh 
Ab 40 kWp bis 100 kWp 
5,62 Cent pro kWh 
10,56 Cent pro kWh 

Seit Februar 2024 sinken die Vergütungssätze halbjährlich um ein Prozent. Die Verlängerung auf einen Halbjahres-Zyklus erweist sich von Vorteil: Verzögert sich der Bau der PV-Anlage aufgrund von Lieferengpässen oder langen Wartezeiten beim gewünschten Fachbetrieb, hat dies nicht mehr sofort eine geringere Vergütung zur Folge. 

Reform der Einspeisevergütung 2025

An besonders sonnigen oder windreichen Tagen produzieren die erneuerbaren Energien zum Teil mehr Strom als verbraucht werden kann. Um daraus resultierende Netzüberlastungen zu verhindern und den angespannten Bundeshaushalt zu entlasten, ist eine Reform der Einspeisevergütung in Kraft getreten, die unter dem Namen Solarspitzengesetz geführt wird: Zu Zeiten negativer Strompreise durch die Überproduktion von erneuerbare Energien erhalten Betreiber neu installierter PV-Anlagen seit Ende Februar 2025 keine Einspeisevergütung mehr. Stattdessen sollen sie ihren erzeugten Solarstrom in diesen Zeiten des Überschusses speichern oder selbst verbrauchen. Die nicht vergüteten Zeiträume werden dann am Ende der 20-jährigen Vergütungszeit angehängt. 

Dafür werden die nicht vergüteten Solarstromstunden in Viertelstunden umgerechnet und anteilig auf die Monate verteilt. Dadurch soll der Umstand berücksichtigt werden, dass Herbst und Winter bekanntermaßen seltener sonnig sind als Frühling und Sommer. Ein Solarjahr wird entsprechend in 3.800 Volllastviertelstunden aufgeteilt. Dabei wurden bereits die Zeiten abgezogen, in denen es dunkel ist. Entsprechend verteilen sich die Viertelstunden wie folgt auf das gesamte Jahr: 

  • 87 im Januar, 
  • 189 im Februar, 
  • 340 im März, 
  • 442 im April, 
  • 490 im Mai, 
  • 508 im Juni, 
  • 498 im Juli, 
  • 453 im August, 
  • 371 im September, 
  • 231 im Oktober, 
  • 118 im November und 
  • 73 im Dezember 

Die garantierten Fördersätze bleiben abgesehen von der Neuerung bei Stromüberproduktion bestehen. Um Betreibern von Bestandsanlagen einen Anreiz zum freiwilligen Wechsel in das neue Vergütungssystem zu geben, erhalten sie 0,6 Cent pro Kilowattstunde mehr, wenn sie auf die neue Einspeisevergütung umsteigen. 

Ein weiterer Teil der neuen Reform ist, dass die Einspeiseleistung von neuen PV-Anlagen auf 60 Prozent beschränkt wird, die über keinen intelligenten Stromzähler und eine Steuerbox verfügen. Allerdings sind nahezu alle neu installierten Anlagen technisch entsprechend ausgestattet. Da Smart Meter erst schrittweise ausgerollt werden, gibt es eine Übergangsregelung: Neue PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Kilowatt unterliegen erst im Folgejahr der neuen EEG-Richtlinie – wenn das intelligente Messsystem installiert wurde. Kleinere Solaranlagen mit weniger als 2 Kilowatt Leistung wie Balkonkraftwerke sind dagegen von der Neuregelung ausgenommen. 

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Rückblick EEG 2023: Was änderte sich noch?

Das „Osterpaket“ beinhaltete nicht nur eine Erhöhung der Einspeisevergütung, sondern entlastete auch Stromkund*innen durch die Streichung der EEG-Umlage. Die EEG-Umlage in Höhe von zuletzt 3,72 Cent pro Kilowattstunde wurde ursprünglich im Jahr 2000 eingeführt und diente zur Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken. Zudem wird durch den Wegfall der Umlage die Abrechnung beim Stromverkauf einfacher.  

Nach der Erhöhung der Einspeisevergütung im zweiten Halbjahr 2022 sind seit dem 1. Januar 2023 alle weiteren Regelungen des überarbeiteten EEG in Kraft getreten. So werden beispielsweise nun auch Solaranlagen gefördert, die auf Garagen oder dem Gartenhaus angebracht werden. Dafür gibt es aber eine Voraussetzung: Es muss nachgewiesen werden, dass eine PV-Anlage auf dem Hausdach nicht sinnvoll ist.  

Photovoltaik auf Hausdach

Ab 2025 soll es mithilfe von Internet-Portalen der Netzbetreiber leichter werden, eine PV-Anlage ans Stromnetz anzuschließen.

Was passiert, wenn die Einspeisevergütung ausläuft?

Funktioniert die PV-Anlage auch noch nach 20 Jahren gut, dürfen Besitzer*innen den Solarstrom weiterhin ins Netz einspeisen. Die Netzbetreiber müssen den Strom abnehmen und eine Anschlussvergütung zahlen. Die Anschlussvergütung ist mittlerweile nicht mehr festgeschrieben, sondern wird nach dem sogenannten Jahresdurchschnitt des Marktwert Solar gebildet, der selbst wiederum vom Börsenpreis für Strom abhängt. 2022 gab es 22,306 Cent pro Kilowattstunde, was der Preisbildung während der Energiepreiskrise geschuldet war. Es wurden Maßnahmen ergriffen, dass sich so etwas nicht wiederholt. Allerdings unterliegt der Jahresmarktwert zum Teil starken Schwankungen: So wurden 2021 7,552 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. 2020 waren es sogar nur 2,458 Cent pro Kilowattstunde. 2023 war man wieder bei 7,200 Cent/kWh. 2024 beträgt der Jahresmarktwert Solar 4,6 Cent pro Kilowattstunde.

Abgezogen vom Marktwert wird eine Pauschale, um die Kosten der Netzbetreiber für die Vermarktung des privaten Solarstroms zu decken. Diese Pauschale wird seit 2022 anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt. 2024 lagen die Vermarktungskosten bei 1,8 Cent/kWh 

Wie hoch die Summe ist, die Sie erhalten, hängt außerdem davon ab, wie die Post-EEG-Anlage genutzt wird. Bei weiterlaufender Volleinspeisung erhalten Sie die Anschlussvergütung für die gesamte Strommenge. Haben Sie die Solaranlage nach Ablauf der Förderung auf Eigenverbrauch umgestellt, erhalten Sie die Vergütung nur für den überschüssigen Strom, den Sie auch tatsächlich einspeisen.  

Fazit: Sind die „goldenen Zeiten“ der Einspeisevergütung vorbei?

Trotz der im Vergleich zu früher niedrigeren Vergütungssätze lohnt sich eine PV-Anlage weiterhin. Gerade seit dem Jahr 2023 rechnet sich der Kauf einer eigenen Solaranlage für Hausbesitzer*innen wieder deutlich mehr. Das liegt zum einen an der höheren Einspeisevergütung, zum anderen macht sich auch der Wegfall der Umsatzsteuer für den Erwerb und die Installation der Anlage bemerkbar.  

Soll sich Ihre Photovoltaik-Anlage schnell refinanzieren, ergibt aktuell der Eigenverbrauch am meisten Sinn. Das liegt vor allem an der Differenz zwischen Einspeisevergütung und Endkundenstrompreis. Jede Kilowattstunde Strom, die Sie über Ihre Solaranlage selbst produzieren, müssen Sie nicht einkaufen. Im besten Fall haben Sie sich neben einer PV-Anlage außerdem für einen Batteriespeicher entschieden, sodass Ihnen der selbsterzeugte Strom auch dann zur Verfügung steht, wenn die Sonne gerade nicht scheint. Dabei gilt: Je größer Anlage und Batteriespeicher, desto unabhängiger machen Sie sich vom öffentlichen Stromnetz. Achten Sie bei der Planung daher darauf, dass Sie den Platz auf Ihrem Dach ideal nutzen, um möglichst viele Solarmodule unterzubringen.  

Sie sind bereits Besitzer*in einer Solaranlage und speisen bislang Ihren Strom voll ein? Dann sollten Sie auf Eigenverbrauch wechseln, wenn Ihre Anlage aus der zwanzigjährigen EEG-Förderung fällt. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erklären wir in unserem Artikel zu Post-EEG-Anlagen.  

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