Photovoltaik gilt als umweltfreundliche und günstige Ergänzung zur Versorgung aus dem öffentlichen Stromnetz. Dennoch sind sich viele Verbraucher*innen nicht sicher, ob sich eine private Photovoltaikanlage wirklich lohnt. Fördermittel sind deshalb ein wichtiger Faktor, wenn es darum geht, sich für oder gegen eine Anschaffung zu entscheiden.
Welche Förderungen gibt es 2026 für PV-Anlagen?
Förderprogramme von Bund und Ländern machen die Entscheidung für eine Photovoltaikanlage nicht nur leichter, sondern treiben gleichzeitig die Energiewende voran. Die verschiedenen Fördermöglichkeiten lassen sich dabei in drei zentrale Kategorien einteilen:
- Steuervorteile für Photovoltaik: Kleine PV-Anlagen sind in der Regel von der Einkommensteuer befreit. Außerdem gilt seit 2023 in vielen Fällen ein Umsatzsteuersatz von null Prozent auf Kauf und Installation. Dadurch wird die Anschaffung deutlich günstiger.
- Förderung des laufenden Betriebs einer Photovoltaikanlage: Betreiber*innen erhalten eine durch das Gesetz garantierte Vergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom.
- Förderung für den Kauf, die Installation und die Erweiterung einer Photovoltaikanlage: Zu den Fördermöglichkeiten zählen vor allem zinsgünstige Kredite und Zuschüsse. Diese stammen beispielsweise von der KfW oder aus regionalen Programmen. Ihr Ziel ist es, die anfänglichen Investitionskosten zu senken und den Einstieg zu erleichtern.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Photovoltaik-Förderung 2026.
Steuervorteile für Photovoltaikanlagen
Der Gesetzgeber hat die steuerlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren deutlich vereinfacht und attraktiver gestaltet. Sowohl beim Betrieb als auch bei der Anschaffung profitieren Betreiber*innen von spürbaren Entlastungen:
Photovoltaikanlagen steuerfrei betreiben: So profitieren Sie
Seit dem Steuerjahr 2022 sind Anlagen bis zu 30 Kilowatt-Peak (kWp) auf Einfamilienhäusern automatisch von der Einkommensteuer befreit. Auch Mehrfamilienhäuser und Geschäftsimmobilien können von den neuen Regelungen profitieren: Solaranlagen bis 15 kWp je Wohn- oder Geschäftseinheit sind steuerbefreit – und zwar bis zu einer Summe von 100 kWp. Vor 2022 musste auf die Einspeisevergütung teilweise Einkommensteuer gezahlt werden. Ausgenommen waren Anlagen mit einer Größe von bis zu 10 kWp. Dafür musste allerdings ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Nullsteuersatz beim Kauf einer Photovoltaikanlage
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Nullsteuersatz, der zusätzliche Anreize für den Kauf einer PV-Anlage schaffen soll. Die Steuererleichterung ist Folge des Wegfalls der Umsatzsteuer und gilt seit Januar 2023. Damit Sie vom Nullsteuersatz profitieren, muss der Händler die Steuerersparnis an Sie weitergeben – so entfällt der Mehrwertsteueraufschlag für Sie.
Gültig ist der Nullsteuersatz für:
- kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp
- größere Anlagen, wenn bestimmte Voraussetzungen wie die Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden erfüllt werden
- gemietete PV-Anlagen, sofern vertraglich festgehalten ist, dass die Anlagen nach der Miete in den eigenen Besitz übergehen
Auch Komponenten wie Batteriespeicher sind von der Umsatzsteuer befreit. Dabei profitieren Sie vom Nullsteuersatz nicht nur bei der Lieferung der jeweiligen Komponenten, sondern auch bei deren Installation.
Was ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik?
Die Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen. Sie wird gezahlt, wenn der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist und nicht im eigenen Haushalt verbraucht wird.
Die Höhe der Einspeisevergütung wird bei der Antragstellung festgelegt. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist sie für 20 volle Jahre nach dem Inbetriebnahmejahr garantiert. Davon profitieren Sie gleich mehrfach. Sie senken Ihre Stromkosten und erhalten zusätzlich Geld für eingespeisten Strom. Gleichzeitig wird erneuerbare Energie gefördert. So kann sich Ihre Photovoltaikanlage finanziell lohnen.
Entwicklung des EEG: Einspeisevergütung im Wandel
Grundlage für die Einspeisevergütung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es wurde im Jahr 2000 verabschiedet. Das Ziel des EEG ist es, die Entwicklung nachhaltiger Technologien zu fördern. Außerdem soll der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien erhöht und die Abhängigkeit von Energieimporten gesenkt werden.
Ursprünglich sollte die EEG-Förderung auslaufen, sobald bundesweit eine gemeinsame Förderleistung von 52 Gigawatt erreicht ist („Solardeckel“). Berechnungen zufolge wäre das im Spätsommer 2020 der Fall gewesen. Im Juni 2020 hat der damalige Bundestag diesen Solardeckel aufgehoben, damit das im Klimaschutzprogramm festgelegte Ziel von 80 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 erreicht werden kann. Im Juli 2022 wurde die Einspeisevergütung einmalig wieder erhöht und sinkt seit 2024 halbjährlich um ein Prozent.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Wie hoch die Einspeisevergütung ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab: von der Größe der PV-Anlage und dem Grad der Einspeisung. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie nur einen Teil Ihres selbst produzierten Stroms ins Netz einspeisen oder aber den kompletten Ertrag.
Zuschuss für die Teileinspeisung Ihres Solarstroms
Die Einspeisevergütung wurde in den letzten Jahren immer weiter reduziert. Während 2012 noch bis zu 20 Cent pro Kilowattstunde gezahlt wurden, waren es im April 2020 nur noch 9,44 Cent und im Juni 2022 6,23 Cent.
Durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2022 ist die Einspeisevergütung für Anlagen mit Eigenversorgung ab 2023 wieder gestiegen. Wird Ihre Anlage zwischen dem 01.02.2026 und dem 31.07.2026 in Betrieb genommen, bekommen Sie bei einer Leistung bis 10 kWp rund 7,78 Cent pro kWh. Bei einer Leistung bis 40 kWp liegt die Einspeisevergütung bei 6,73 Cent und bis ein Megawatt bei 5,50 Cent pro Kilowattstunde. Ein Beispiel: Besitzer*innen einer 15-kWp-Anlage, die diese zur Eigenversorgung einsetzen und die Teileinspeisung nutzen, erhalten für die ersten 10 kWp 7,78 Cent und für die verbleibenden 5 kWp 6,73 Cent pro kWh [Stand: April 2026].
Die Vergütung für eingespeisten Solarstrom ist inzwischen so niedrig, dass sich der Eigenverbrauch meist mehr lohnt als die Einspeisung. Daher entscheiden sich immer mehr Anlagenbetreiber*innen dafür, nur überschüssige Energie ins Netz einzuspeisen.
Teileinspeisung: aktuelle Einspeisevergütung als Tabelle
Datum der Inbetriebnahme |
bis 10 kWp |
10 bis 40 kWp |
40 bis 100 kWp |
|---|---|---|---|
01. Februar 2026 – 31. Juli 2026 |
7,78 Cent/kWh |
6,73 Cent/kWh |
5,50 Cent/kWh |
01. August 2025 – 31. Januar 2026 |
7,86 Cent/kWh |
6,80 Cent/kWh |
5,56 Cent/kWh |
01. Februar 2025 – 31. Juli 2025 |
7,94 Cent/kWh |
6,88 Cent/kWh |
5,62 Cent/kWh |
01. August 2024 – 31. Januar 2025 |
8,03 Cent/kWh |
6,95 Cent/kWh |
5,68 Cent/kWh |
01. Februar 2024 – 31. Juli 2024 |
8,11 Cent/kWh |
7,03 Cent/kWh |
5,74 Cent/kWh |
01. Januar 2023 – 31. Januar 2024 |
8,20 Cent/kWh |
7,10 Cent/kWh |
5,80 Cent/kWh |
Die Einspeisevergütung sinkt aktuell alle sechs Monate um ein Prozent. Die nächste Reduzierung tritt somit am 01.08.2026 in Kraft.
Zuschuss für die Volleinspeisung Ihres Solarstroms
Noch mehr Förderung ist möglich, wenn Sie den Strom aus Ihrer Solaranlage komplett ins Stromnetz einspeisen. Dies gilt seit dem 30.07.2022. Aktuell erhalten Sie 12,34 Cent pro Kilowattstunde bis 10 kWp Leistung und 10,35 Cent pro Kilowattstunde bis 100 kWp Leistung [Stand: April 2026].
Volleinspeisung: aktuelle Einspeisevergütung
Datum der Inbetriebnahme |
bis 10 |
10 bis 40 kWp |
40 bis 100 kWp |
|---|---|---|---|
1. Februar 2026 – 31. Juli 2026 |
12,34 Cent/kWh |
10,35 Cent/kWh |
10,35 Cent/kWh |
1. August 2025 – 31. Januar 2026 |
12,47 Cent/kWh |
10,45 Cent/kWh |
10,45 Cent/kWh |
1. Februar 2025 – 31. Juli 2025 |
12,60 Cent/kWh |
10,56 Cent/kWh |
10,56 Cent/kWh |
01. August 2024 – 31. Januar 2025 |
12,73 Cent/kWh |
10,68 Cent/kWh |
10,68 Cent/kWh |
01. Februar 2024 – 31.Juli 2024 |
12,87 Cent/kWh |
10,79 Cent/kWh |
10,79 Cent/kWh |
01. Januar 2023 – 31. Januar 2024 |
13,00 Cent/kWh/td> |
10,90 Cent/kWh |
10,90 Cent/kWh |
Auch bei der Volleinspeisung wird die Einspeisevergütung alle sechs Monate um ein Prozent reduziert – die nächste Anpassung erfolgt zum 01.08.2026.
Solarspitzengesetz: Reform der Einspeisevergütung 2025 beachten
Bei einer hohen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien kann es zu Überschüssen kommen. Das bedeutet, es wird mehr Strom erzeugt als tatsächlich benötigt wird. Deshalb gelten seit Ende Februar 2025 neue Regelungen:
- Bei negativen Strompreisen erhalten Betreiber*innen neuer PV-Anlagen, die bereits mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) und Steuerungseinrichtung ausgestattet sind, keine Einspeisevergütung mehr. Die entgangene Vergütungszeit wird allerdings an die 20 Jahre angehängt.
- Ohne iMSys und Steuerungseinrichtung dürfen PV-Anlagen nur noch maximal 60 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen.
- Für PV-Anlagen ab 100 kWp gilt eine Direktvermarktungspflicht. Der erzeugte Strom muss also an der Strombörse verkauft werden.
Grundsätzlich soll der erzeugte Strom möglichst selbst genutzt oder gespeichert werden. Für viele Privathaushalte ist das wirtschaftlich sinnvoller. Strom aus dem öffentlichen Netz ist deutlich teurer als die Einspeisevergütung. Die EnBW bietet in Zusammenarbeit mit ihrer Tochtergesellschaft SENEC praktische Home-Speicherlösungen an, mit deren Hilfe Sie den selbst generierten Strom jederzeit nutzen können.
KfW-Förderung für Photovoltaik und Stromspeicher durch günstige Kredite
Egal, ob Sie eine neue Photovoltaikanlage planen oder Ihre bestehende Anlage mit einem Batteriespeicher erweitern – in beiden Fällen können Sie von zinsgünstigen Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) profitieren. Die KfW unterstützt die Förderung von Photovoltaik mit dem Programm für Erneuerbare Energien 270, das folgende Anträge ermöglicht:
- Planung und Installation einer PV-Anlage
- Planung und Installation von PV-Anlage und Batteriespeicher
- Nachrüstung eines Batteriespeichers
Sie können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten über einen Kredit finanzieren und den Betrag innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage abrufen – entweder komplett oder in Teilbeträgen. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre. Die Zinsen werden dabei individuell für Sie festgelegt. Der Kredit lässt sich zudem mit anderen Fördermitteln kombinieren, zum Beispiel mit regionalen Zuschüssen. Sie stellen den Antrag nicht bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank. Der KfW-Förderassistent unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Voraussetzungen für die Solar-Förderung durch die KfW
Damit Sie die Förderung in Anspruch nehmen können, muss ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Außerdem darf das Gebäude nicht hauptsächlich zur Stromerzeugung gebaut sein. So kommt für die Förderung zum Beispiel auch ein Solar-Carport mit Ladestation für Ihr E-Auto infrage – vorausgesetzt, er ist an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Wollen Sie ausschließlich Ihren eigenen Haushalt mit Solarstrom versorgen, ist eine Förderung durch die KfW hingegen nicht möglich. Den Antrag für die KfW-Förderung müssen Sie vor Kauf der Anlage beantragen. Daher kann das Förderprogramm beispielsweise nicht für eine Umschuldung oder Nachfinanzierung eines begonnenen oder abgeschlossenen Projekts verwendet werden.

Programme zur Photovoltaik-Förderung von Ländern und Kommunen helfen Ihnen bei der schnellen Umsetzung Ihrer Pläne.
Photovoltaik-Förderung durch Bundesländer und Kommunen
Falls Ihr Vorhaben die Bedingungen für die staatliche Förderung von Photovoltaik durch Einspeisevergütung und/oder KfW-Kredit nicht erfüllt, lohnt sich ein Blick auf die Förderprogramme von Ländern und Kommunen. In vielen Gegenden Deutschlands gibt es länderspezifische oder regionale Angebote, die die Einrichtung und den Ausbau von Photovoltaikanlagen unterstützen, zum Beispiel durch Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder Übernahme von Planungskosten.
Photovoltaik-Förderung auf Länderebene
Die Bundesländer können eigene Förderprogramme anbieten. In vielen Ländern sind die Förderprogramme jedoch inzwischen ausgelaufen oder die Fördermittel erschöpft. Hier eine Liste der aktuellen Angebote [Stand: März 2026]:
Land |
Förderung |
|---|---|
Baden-Württemberg
|
|
Berlin |
|
Bremen |
|
Hamburg |
|
Nordrhein-Westfalen |
|
Sachsen |
|
Photovoltaik-Förderung auf kommunaler Ebene
Neben Fördermöglichkeiten auf Länderebene gibt es auch Angebote von Städten und Kommunen. Hier einige Tipps zur regionalen PV-Förderung:
- Informieren Sie sich frühzeitig: Viele Förderprogramme sind an begrenzte Budgets geknüpft und schnell ausgeschöpft.
- Achten Sie auf Fristen: Einige Förderungen müssen innerhalb bestimmter Zeiträume beantragt werden.
- Prüfen Sie die Kombinierbarkeit: Nicht alle Förderangebote von Bund, Ländern und Kommunen lassen sich miteinander verbinden.
- Nutzen Sie Beratungsangebote: Die Energieagenturen der Bundesländer bieten kostenfreie Unterstützung und Orientierung.
Da immer wieder neue Programme und Fördermöglichkeiten hinzukommen, empfehlen wir Ihnen die Suche in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, sobald Sie mit der Planung eines konkreten Bauvorhabens beginnen wollen. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich alle für Ihren Wohnort verfügbaren Förderprogramme zu einem bestimmten Thema anzeigen zu lassen. Sicher finden Sie auf diese Weise eine individuelle Förderlösung, die Ihnen den Photovoltaik-Einstieg erleichtert.
Solarpaket I: mehr Solarenergie für den Klimaschutz
Die Bundesregierung hat ehrgeizige Ziele für die Energiewende: Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch 80 Prozent betragen. Außerdem strebt Deutschland an, bis 2045 klimaneutral zu werden, wobei der Stromsektor bis 2035 weitgehend emissionsfrei sein soll. Um dies zu erreichen, wird der Ausbau von Solarenergie in Deutschland deutlich verstärkt. Das im April 2024 verabschiedete Solarpaket I soll die Installation und die Nutzung von Photovoltaikanlagen erleichtern und den Ausbau der Solarenergie beschleunigen.
Wesentliche Maßnahmen zur Förderung des PV-Ausbaus:
- Entbürokratisierung für Steckersolargeräte (sogenannte Balkonkraftwerke): Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, die Leistung des Wechselrichters wurde von 600 auf 800 Watt erhöht und die Stromeinspeisung ist nun auch über die Steckdose mit Schukostecker zulässig.
- Neues Modell „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“: Das Modell ermöglicht es Vermieter*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften, ihren Mieter*innen Solarstrom bereitzustellen, ohne die Regeln traditioneller Energieanbieter einhalten zu müssen. Der Strom wird dabei direkt aus der Solaranlage des Gebäudes genutzt, ohne Umweg über das öffentliche Stromnetz.
- Vereinfachung von Mieterstrom: Mieterstrom soll auch für gewerbliche Gebäude und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der Strom direkt ohne Netzdurchleitung genutzt wird. Die EnBW-Beteiligung Dach für Dach unterstützt Besitzer*innen eines Mehrfamilienhauses dabei, das für sie passende Mieterstrom-Modell umzusetzen und zu betreiben.
- Erleichterungen beim Austausch von Modulen: Der Austausch alter und weniger effizienter Solarmodule wird erleichtert, da diese bei Dachanlagen ausgetauscht werden können, ohne dass der Anspruch auf die bestehende Einspeisevergütung entfällt. Aktuell unterliegt diese Regelung noch dem EU beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt, dieser könnte ab dem Spätsommer 2026 entfallen.
Ausblick: Geplante Förderkürzungen & Solarpflicht
Aktuell gibt es politische Diskussionen über einen Gesetzentwurf, der die staatliche Förderung für neue private Solaranlagen vollständig streichen könnte [Stand: April 2026]. Vorgesehen ist unter anderem, PV-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern künftig nicht mehr zu fördern. Auch die Menge des eingespeisten Stroms soll reduziert werden. Zudem könnte der gesamte Netzanschlussprozess komplizierter werden. Zukünftig soll der Schwerpunkt stärker auf dem Eigenverbrauch, der direkten Vermarktung und der Integration in den Strommarkt liegen. Bestehende Anlagen genießen jedoch Vertrauensschutz. Sie sollen ihre zugesagte Vergütung für 20 Jahre behalten.
Wer sich die garantierte Einspeisevergütung sichern möchte, sollte seine PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen. So lässt sich die Förderung für den gesamten Zeitraum von 20 Jahren festlegen.
Das Gesetzgebungsverfahren hat noch nicht offiziell begonnen. Es wird weiterhin viele Diskussionen dazu geben. Erste Einschätzungen deuten darauf hin, dass die geplanten Änderungen die Energiewende bremsen könnten. Der Bundesverband Solarwirtschaft geht zum Beispiel davon aus, dass der private Ausbau ohne staatliche Förderung deutlich zurückgehen wird. Gleichzeitig führen immer mehr Bundesländer in Deutschland eine Solarpflicht über ihre Landesbauordnungen ein. Diese gilt u.a. für Neubauten und bei umfassenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. Einheitliche Regeln gibt es dabei nicht, da jedes Bundesland eigene Vorgaben, Ausnahmen und Mindestanforderungen festlegt. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Bei Verstößen können teilweise auch Bußgelder verhängt werden.
Fazit: PV-Förderungen clever nutzen und langfristig profitieren
Photovoltaik bleibt auch 2026 eine wirtschaftlich und ökologisch attraktive Option – vor allem dank der umfangreichen Fördermaßnahmen. Moderne PV-Anlagen sind dabei nicht nur effizient und langlebig, sondern preislich in den letzten Jahren auch günstiger geworden. Sie zeichnen sich durch ihre gute Wirtschaftlichkeit aus.
Steuererleichterungen wie der Nullsteuersatz und die Befreiung von der Einkommensteuer senken die Einstiegskosten zugleich erheblich, während KfW-Kredite und regionale Zuschüsse zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten. Zwar ist die Einspeisevergütung im Vergleich zu früher gesunken, doch durch Eigenverbrauch und Speicherlösungen lässt sich der Nutzen einer PV-Anlage deutlich steigern.
Insgesamt zeigt sich: Wer Förderprogramme geschickt kombiniert und den Fokus auf den Eigenverbrauch legt, kann langfristig von günstiger, nachhaltiger Energie profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende leisten.
