Photovoltaik ist als umweltfreundliche und günstige Alternative zum öffentlichen Stromnetz bekannt. Dennoch sind sich viele Verbraucher*innen nicht sicher, ob sich eine private Photovoltaik-Anlage wirklich lohnt. Entsprechende Fördermittel sind daher häufig ausschlaggebend. Wir haben alles Wissenswerte zur Förderung von Photovoltaik in 2023 zusammengestellt.
Die zwei Kategorien der Photovoltaik-Förderung
Die Förderprogramme von Bund und Ländern sollen die Entscheidung für eine PV-Anlage erleichtern und die Energiewende vorantreiben. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Photovoltaik-Förderung lassen sich in zwei Kategorien einteilen:
- Förderung für den Kauf, die Installation und Erweiterung einer Photovoltaik-Anlage
- Förderung des laufenden Betriebs einer Photovoltaik-Anlage
Während die erste Kategorie durch günstige Finanzierungsoptionen und Kreditmodalitäten realisiert wird, ist der wichtigste Baustein der zweiten Kategorie die Einspeisevergütung, die für neuere Anlagen von der Bundesregierung nochmal angehoben wurde. Allerdings hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Die Einspeisevergütung ist weniger lukrativ als noch vor 20 Jahren und weitere Fördermodelle sind hinzugekommen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Photovoltaik-Förderung 2022/23.
Was ist die Einspeisevergütung?
Im Jahr 2000 verabschiedete die Bundesregierung das „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien“ (EEG) mit dem Ziel die Entwicklung nachhaltiger Technologien zu fördern. Außerdem sollte der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien erhöht und die Abhängigkeit von Energieimporten gesenkt werden. Ein wichtiger Bestandteil dieser Strategie ist die sogenannte Einspeisevergütung. Damit wird der von Ihrer Privatanlage erzeugte Strom vergütet, wenn Sie ihn nicht im eigenen Haushalt nutzen, sondern ins öffentliche Stromnetz einspeisen.
Der Betrag der Einspeisevergütung wird bei Antragstellung festgelegt und ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für eine Dauer von 20 Jahren garantiert. Sie führte nicht nur zu positiven Auswirkungen für die Umwelt und zu einer Senkung der privaten Stromkosten, sondern schuf für Verbraucher*innen auch einen attraktiven finanziellen Anreiz. Schließlich ermöglichte sie es, mit der privaten Photovoltaik-Anlage eine Rendite zu erwirtschaften.
Ursprünglich sollte die EEG-Förderung auslaufen, sobald bundesweit eine gemeinsame Förderleistung von 52 Gigawatt erreicht ist („Solardeckel“). Berechnungen zufolge wäre das im Spätsommer 2020 der Fall gewesen. Im Juni 2020 hat der damalige Bundestag diesen Solardeckel aufgehoben, damit das im Klimaschutzprogramm festgelegte Ziel von 80 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 erreicht werden kann. Im Juli 2022 wurde die Einspeisevergütung einmalig wieder erhöht und soll erst ab 2024 halbjährlich gesenkt werden.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
Wie hoch die Einspeisevergütung ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab: von der Größe der PV-Anlage und dem Grad der Einspeisung. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie nur einen Teil Ihres selbst produzierten Stroms ins Netz einspeisen oder aber den kompletten Ertrag.
Zuschuss für die Teileinspeisung Ihres Solarstroms
Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, bekommen Sie von Ihrem Netzbetreiber eine Einspeisevergütung. Diese hat sich in den letzten Jahren immer weiter reduziert. Während 2012 noch bis zu 20 Cent pro Kilowattstunde gezahlt wurden, waren es im April 2020 nur noch 9,44 Cent und im Juni 2022 6,23 Cent.
Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Einspeisevergütung für Anlagen mit Eigenversorgung wieder gestiegen. Ist Ihre Anlage nach dem 28.7.2022 in Betrieb genommen worden, bekommen Sie bei einer Leistung bis 10 Kilowatt-Peak (kWp) immerhin 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Bei einer Leistung bis 40 Kilowatt-Peak liegt die Einspeisevergütung seit Juli 2022 bei 7,1 Cent und bis ein Megawatt bei 5,8 Cent pro Kilowattstunde. Ein Beispiel: Besitzer*innen einer 15-kWp-Anlage, die diese zur Eigenversorgung einsetzen und die Teileinspeisung nutzen, erhalten für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh.
Zum Vergleich: Im Juni 2022 waren das noch 6,15 und 4,81 Cent pro Kilowattstunde. Die Vergütungsätze gelten fest für alle Anlagen, die bis Januar 2024 ans Netz gehen. Danach reduziert sich die Summe nur noch im Halbjahresrhythmus, während sie bis dato monatlich angepasst wurde.
Netzanschluss | bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100 kWp |
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Aktuell | 8,20 | 7,10 | 5,80 |
01.07.2022 (Juli 2022) | 6,23 | 6,06 | 4,74 |
01.06.2022 (Juni 2022) | 6,34 | 6,15 | 4,81 |
01.05.2022 (Mai 2022) | 6,43 | 6,25 | 4,88 |
01.04.2022 (April 2022) | 6,53 | 6,34 | 4,96 |
01.03.2022 (März 2022) | 6,63 | 6,44 | 5,03 |
01.02.2022 (Februar 2022) | 6,73 | 6,53 | 5,11 |
01.01.2022 (Januar 2022) | 6,83 | 6,63 | 5,19 |
01.12.2021 (Dezember 2021) | 6,93 | 6,73 | 5,27 |
01.11.2021 (November 2021) | 7,03 | 6,83 | 5,35 |
01.10.2021 (Oktober 2021) | 7,14 | 6,94 | 5,43 |
01.09.2021 (September 2021) | 7,25 | 7,04 | 5,51 |
01.08.2021 (August 2021) | 7,36 | 7,15 | 5,6 |
01.07.2021 (Juli 2021) | 7,47 | 7,25 | 5,68 |
01.06.2021 (Juni 2021) | 7,58 | 7,36 | 5,77 |
01.05.2021 (Mai 2021) | 7,69 | 7,47 | 5,86 |
01.04.2021 (April 2021) | 7,81 | 7,59 | 5,95 |
01.03.2021 (März 2021) | 7,92 | 7,7 | 6,04 |
01.02.2021 (Februar 2021) | 8,04 | 7,81 | 6,13 |
01.01.2021 (Januar 2021) | 8,16 | 7,93 | 6,22 |
01.01.2020 (Januar 2020) | 9,87 | 9,59 | 7,54 |
01.01.2019 (Januar 2019) | 11,47 | 11,15 | 9,96 |
01.01.2018 (Januar 2018) | 12,2 | 11,87 | 10,61 |
*Einspeisevergütung aktuell und die Entwicklung der Einspeisevergütung im Monats- und Jahresverlauf
Zuschuss für die Volleinspeisung Ihres Solarstroms
Noch mehr Zuschuss können Sie erhalten, wenn Sie den gewonnen Strom aus Ihrer Solaranlage vollkommen ins Stromnetz einspeisen. Dies gilt seit dem 30. Juli 2022. Sie erhalten 13 Cent pro Kilowattstunde bis 10 Kilowatt-Peak Leistung und 10,9 Cent pro Kilowattstunde bis 100 Kilowatt-Peak Leistung. Suchen Sie sich einen sogenannten Drittvermarkter, erhöhen sich die Vergütungssätze sogar nochmal um je 0,4 Cent pro Kilowattstunde.
Wegfall der Einkommenssteuer
Mit der Erhöhung der Einspeisevergütung sind auch Änderungen im Hinblick auf die Einkommensteuer in Kraft getreten. Bis dahin musste teilweise Einkommenssteuer auf die Einspeisevergütung gezahlt werden. Davon ausgenommen waren Anlagen bis zu einer Größe von 10 kWp – und das auch nur, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Seit dem Steuerjahr 2022 sind jetzt Anlagen bis zu 30 kWp auf Einfamilienhäusern automatisch von der Einkommensteuer befreit. Auch Mehrfamilienhäuser und Geschäftsimmobilien können von einer neuen Regelung profitieren: Solaranlagen bis 15 kWp je Wohn- oder Geschäftseinheit sind steuerbefreit – und zwar bis zu einer Summe von 100 kWp.
KfW-Förderung für Photovoltaik und Stromspeicher durch günstige Kredite
Unabhängig davon, ob Sie eine neue Photovoltaik-Anlage installieren oder Ihre bestehende Anlage um einen Batteriespeicher erweitern wollen, können Sie in beiden Fällen Kredite zu günstigen Bedingungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die KfW unterstützt die Förderung von Photovoltaik mit dem Programm für Erneuerbare Energien 270, das folgende Anträge ermöglicht:
- Installation einer PV-Anlage
- Installation von PV-Anlage und Batteriespeicher
- Nachrüstung eines Batteriespeichers
Voraussetzungen für die Solar-Förderung durch die KfW
Damit Sie die Förderung in Anspruch nehmen können, muss lediglich gewährleistet sein, dass ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und das Gebäude nicht hauptsächlich für die Stromerzeugung gebaut wurde. So kommt für die Förderung zum Beispiel auch ein Solar-Carport mit Ladestation für Ihr E-Auto infrage, wenn der Anschluss an das öffentliche Stromnetz gegeben ist. Wollen Sie ausschließlich Ihren eigenen Haushalt mit Solarstrom versorgen, ist eine Förderung durch die KfW hingegen nicht möglich. Bedenken Sie vor einer Erweiterung Ihrer PV-Anlage oder der Nachrüstung eines Batteriespeichers, dass die Höhe der Einspeisevergütung mit jedem Umbau neu berechnet wird. Den Antrag für die KfW-Förderung müssen Sie vor Kauf der Anlage beantragen. Das Ganze läuft über Ihre Hausbank.
Neue Photovoltaik-Förderung der KfW: Solarstrom für Elektroautos (442)
Seit dem 26. September 2023 können Sie zudem einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.200 Euro von der KfW beantragen, wenn Sie Ihr E-Auto in Zukunft zuhause mit klimafreundlichem Solarstrom laden möchten. Gefördert wird dafür der kombinierte Kauf einer Photovoltaikanlage, eines Solarstromspeichers und einer Ladestation, sowie die Installation des Gesamtsystems durch einen Fachbetrieb.
Die genaue Höhe der Förderung ist abhängig von den gewählten Komponenten:
- Die Ladestation (z.B. Wallbox ) muss mindestens 11 kW Ladeleistung haben, wofür es pauschal 600 Euro gibt. Bei direktionaler Ladefähigkeit der Ladestation gibt es pauschal 1.200 Euro als Innovationsbonus.
- Die Photovoltaikanlage muss mindestens 5 kWp Spitzenleistung haben. Pro kWp gibt es 600 Euro, bis hin zu maximal 6.000 Euro.
- Der Stromspeicher muss über mindestens 5 kWh Speicherkapazität verfügen. Pro kWh gibt es 250 Euro, bis hin zu maximal 3.000 Euro.
Gefördert wird zudem die Installation der Gesamtanlage, sowie die Ergänzung eines Energiemanagement-Systems, das Hilft die Gesamtanlage zu steuern und mehr Solarstrom selbst zu verbrauchen. Unser Tipp: Die EnBW Tochterfirmer SENEC bietet mit SENEC.360 eine passende Komplettlösung, flexibel zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.
Voraussetzungen für die neue Photovoltaik-Förderung der KfW
Damit Ihnen die neue Photovoltaik-Förderung durch die KfW bewilligt wird, müssen einige Voraussetzungen beachtet werden:
- Die Wallbox, die Photovoltaikanlage und der Stromspeicher müssen fabrikneu angeschafft werden. Diese dürfen zudem noch nicht vor der Antragszusage bestellt worden sein.
- Jemand in Ihrem Haushalt muss ein E-Auto besitzen oder bei Antragsstellung eines bestellt haben. Haben Sie privat ein E-Auto geleast, muss die Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate betragen, um sich für die Förderung zu qualifizieren. Hybridfahrzeuge werden nicht gefördert.
- Ihr Wohngebäude besteht bereits und wird von Ihnen bewohnt. Ausgeschlossen sind hingegen Ferien-, Zweit- und Eigentumswohnungen, sowie ausschließlich vermietete Objekte. Bei gemischt genutzten Gebäuden muss die Gebäudenutzfläche mindestens zu 50 Prozent aus Wohnungen bestehen. Unternehmen werden hierbei nicht gefördert.
- Die neue Photovoltaik-Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ kann nicht mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Die Einspeisevergütung können Sie jedoch trotzdem in Anspruch nehmen, da diese lediglich den laufenden Betrieb fördert.
Ihren Förderantrag können Sie ab sofort im Kundenportal der KfW stellen. Für diesen benötigen Sie einen Kostenvoranschlag für die angedachten Komponenten. Sobald Sie eine Zusage von der KfW haben, können Sie die Bestellung und Installation der Komponenten beauftragen. Ab März 2024 ist es möglich online Ihre Rechnungen hochladen, um den Zuschuss ausgezahlt zu bekommen. Das geförderte Gesamtsystem muss ab Inbetriebnahme für mindestens 6 Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Andernfalls kann die KfW den Zuschuss zurückverlangen.
Photovoltaik-Förderung durch Bundesländer und Kommunen
Falls Ihr Vorhaben die Bedingungen für die staatliche Förderung von Photovoltaik durch Einspeisevergütung und/oder KfW-Kredit nicht erfüllt, lohnt sich ein Blick auf die Förderprogramme von Ländern und Kommunen. In fast jeder Gegend Deutschlands gibt es länderspezifische und regionale Angebote, die die Einrichtung und den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen unterstützen, zum Beispiel durch Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder Übernahme von Planungskosten.
Photovoltaik-Förderung auf Länderebene
In vielen Ländern sind die Förderprogramme inzwischen ausgelaufen oder die Fördermittel erschöpft. In folgenden Bundesländern können Sie aktuell bzw. künftig Förderung beantragen:
Land | Förderung |
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Baden-Württemberg |
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Berlin |
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Nordrhein-Westfalen |
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Photovoltaik-Förderung auf kommunaler Ebene
Besser als auf Länderebene sieht es bei den einzelnen Kommunen aus. Hier sind viele regionale Förderprogramme hinzugekommen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, hier ein paar Beispiele:
Stadt | Förderung |
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Aachen |
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Bonn |
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Düsseldorf |
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Köln |
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München |
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Da immer wieder neue Programme und Fördermöglichkeiten hinzukommen, empfehlen wir Ihnen die Suche in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, sobald Sie mit der Planung eines konkreten Bauvorhabens beginnen wollen. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich alle für Ihren Wohnort verfügbaren Förderprogramme zu einem bestimmten Thema anzeigen zu lassen. Sicher finden Sie auf diese Weise eine individuelle Förderlösung, die Ihnen den Photovoltaik-Einstieg erleichtert.
Nullsteuersatz beim Kauf einer Photovoltaik-Anlage
Last but not least ist noch der Nullsteuersatz zu nennen, der weitere Anreize zum Kauf einer PV-Anlage schaffen soll. Die Steuererleichterung ist Folge des Wegfalls der Umsatzsteuer und gilt seit Januar 2023. Voraussetzung, um vom Nullsteuersatz zu profitieren, ist die Weitergabe der Steuererleichterung durch den Händler, damit der Mehrwertsteueraufschlag für die Endverbraucher*innen wegfällt.
Gültig ist der Nullsteuersatz für:
- kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp,
- größere Anlagen, wenn bestimmte Voraussetzungen wie die Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden erfüllt werden,
- gemietete PV-Anlagen, sofern vertraglich festgehalten ist, dass die Anlagen nach der Miete in den eigenen Besitz übergehen
Auch Komponenten wie Batteriespeicher sind von der Umsatzsteuer befreit. Dabei profitieren Sie vom Nullsteuersatz nicht nur bei der Lieferung der jeweiligen Komponenten, sondern auch bei deren Installation.