Heizungscheck: So funktioniert das Prüfverfahren für Heizungen

Ein gut eingestelltes Heizsystem spart Energie, reduziert CO₂ und sorgt für spürbar mehr Effizienz im Alltag. Seit Oktober 2024 schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelmäßige Heizungschecks für viele Bestandsanlagen vor. Wer ist aber zur Prüfung verpflichtet, wie läuft sie ab und was kostet das Ganze? Unser Überblick zeigt, was jetzt wichtig ist.

Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht gesetzlich zu einem Heizungscheck verpflichtet. Dennoch lohnt sich bei vielen dieser Anlagen eine freiwillige Prüfung: Optimierte Einstellungen und bessere Betriebsbedingungen sorgen dafür, dass die Heizung möglichst viele Jahre zuverlässig arbeitet – und langfristig dabei hilft, Energie und Kosten zu sparen.



Was der Heizungscheck nach GEG wirklich bedeutet

Der Heizungscheck ist seit Oktober 2024 fester Bestandteil des Gebäudeenergiegesetzes (§ 60b). Er stellt sicher, dass ältere Heizungsanlagen effizient arbeiten und keine Energie unnötig bereitgestellt wird. Dafür prüft eine fachkundige Person zentrale Komponenten wie Regelung, Temperaturen, Pumpenleistung oder die Dämmung von Leitungen. Das Ziel: die Anlage so einzustellen, dass sie möglichst sparsam und gleichzeitig mit dem gewohnten Komfort läuft.

Wichtig ist die Abgrenzung zur klassischen Heizungsinspektion nach DIN EN 15378. Während diese deutlich umfassender ist und detaillierte Messungen beinhaltet, konzentriert sich der gesetzliche Heizungscheck auf praxisnahe Stellschrauben, die sich schnell und wirksam anpassen lassen. Im Grunde sorgt der Heizungscheck für mehr Durchblick: Eigentümer*innen erfahren, wie effizient ihre Anlage tatsächlich arbeitet, und erhalten konkrete Hinweise, wie sich Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß senken lassen.

Energie für Bude Warm

Durchdachte und zuverlässige Wärmelösungen für Ihr Zuhause.

Wer die Heizungscheck-Pflicht erfüllt – und wer nicht

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt die Heizungscheck-Pflicht für eine klar definierte Gruppe von Gebäuden. Konkret betroffen sind zentrale Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten oder vergleichbaren Nutzungseinheiten. Entscheidend ist nicht die Art des Brennstoffs, sondern dass die Heizung wassergeführt arbeitet – also etwa Ölkessel, Gasthermen, Biomasseanlagen oder Systeme, die mit Kraft-Wärme-Kopplung arbeiten, zum Beispiel Mini-Blockheizkraftwerke.

Diese Gebäude und Heizungen sind verpflichtet

Die Fristen hängen vom Alter der Heizung ab. Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 installiert wurden, müssen spätestens bis zum 30. September 2027 geprüft sein. Jüngere Systeme erhalten ein zeitliches Fenster von 15 Jahren plus ein weiteres Jahr, um den Check durchführen zu lassen. Diese Staffelung stellt sicher, dass zuerst ältere, potenziell ineffizientere Heizungen überprüft werden.

Ausnahmen von der Heizungscheck-Pflicht

Nicht alle Heizsysteme fallen unter § 60b GEG. Wärmepumpen verfügen über eigene Prüfintervalle (§ 60a), während Gebäude mit Fernwärme grundsätzlich von der Pflicht ausgenommen sind. Auch dort, wo moderne Gebäudeautomation die zentrale Anlage kontinuierlich überwacht oder Effizienzverträge bestehen – etwa bei Contracting-Modellen mit einem professionellen Wärmelieferdienstleister – kann der Heizungscheck entfallen. Ebenso möglich: eine Befreiung durch die zuständige Behörde, wenn ein Härtefall vorliegt.

Gut zu wissen: Für Ein- und Zweifamilienhäuser besteht ausdrücklich keine gesetzliche Pflicht.

bulk

Sonderfall Ein- und Zweifamilienhaus

Für Ein- und Zweifamilienhäuser besteht nach GEG keine gesetzliche Pflicht zum Heizungscheck. Trotzdem lohnt sich eine freiwillige Prüfung, besonders bei älteren Anlagen. Schon kleine Anpassungen an Regelung, Heizkurve oder Pumpenleistung können spürbare Energieeinsparungen ermöglichen. Zudem lassen sich Erkenntnisse aus dem Check gut mit geförderten Optimierungsmaßnahmen verbinden – etwa dem Austausch ineffizienter Pumpen oder einem hydraulischen Abgleich.

Ablauf: Heizungscheck Schritt für Schritt erklärt

Der Heizungscheck ist bewusst schlank gehalten und lässt sich je nach Anlagengröße in rund 30 bis 90 Minuten erledigen. Dennoch liefert er einen präzisen Eindruck davon, wo Einstellungen verbessert oder Komponenten optimiert werden können. Grundlage ist eine systematische Sichtprüfung nach den anerkannten Regeln der Technik.

Heizungsanlage in einem Kellerraum

Die Pflicht zum Heizungscheck betrifft vor allem Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und zentralem Heizsystem.

Sichtprüfung und Analyse

Im ersten Schritt schaut sich die fachkundige Person das Gesamtsystem an: die Regelungstechnik, typische Betriebsparameter wie Vorlauftemperatur und Heizgrenzen sowie die Nachtabsenkung. Auch die Umwälzpumpe, der Warmwasserspeicher und die Dämmung von Leitungen in unbeheizten Bereichen gehören zur Standardprüfung. Bei Bedarf werden Temperaturen stichprobenartig gemessen – das reicht aus, um Fehlfunktionen zu erkennen oder ineffiziente Einstellungen sichtbar zu machen.

Sofort optimierbare Einstellungen

Viele Auffälligkeiten lassen sich direkt vor Ort korrigieren. Dazu gehören überhöhte Vorlauftemperaturen, eine zu spät einsetzende Nachtabsenkung oder unpassende Heizzeiten. Auch die Pumpenleistung kann häufig reduziert werden, wenn sie überdimensioniert oder dauerhaft auf hoher Stufe läuft. Diese Optimierungen sind schnell erledigt und bringen oft bereits spürbare Energieeinsparungen.

Dokumentation: Das steht im Heizungscheck-Formular

Zum Abschluss erhalten Eigentümer*innen bzw. die zuständigen Hausverwaltungen einen schriftlichen Prüfbericht. Er fasst die zentralen Ergebnisse zusammen, bewertet das System und zeigt konkrete Maßnahmen auf – von kleinen Einstellungsoptimierungen bis hin zu weiterführenden Schritten wie einem hydraulischen Abgleich. Dieser Bericht dient als offizieller Nachweis gegenüber Behörden und sollte mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

Mann führt einen Heizungscheck durch.

Beim Heizungscheck werden in den Räumen bei Bedarf auch Temperaturen stichprobenartig überprüft.

Was der Heizungscheck kostet und wann er erledigt sein muss

Ein Heizungscheck ist schnell umgesetzt und bleibt preislich überschaubar. Für die reine Prüfung sollten Eigentümer*innen je nach Region und Anlagengröße zwischen 100 und 180 Euro einplanen. Darin enthalten sind die Sichtprüfung, kleinere Einstellungsanpassungen sowie die anschließende Dokumentation im Prüfbericht. Weiterführende Maßnahmen – etwa ein Pumpentausch oder ein hydraulischer Abgleich – werden separat kalkuliert und fallen je nach Aufwand unterschiedlich aus.

Gibt es staatliche Fördermittel?

Für den reinen Heizungscheck selbst gibt es derzeit keine staatliche Förderung. Viele Effizienzmaßnahmen, die häufig im Anschluss an einen Heizungscheck umgesetzt werden – etwa hydraulischer Abgleich oder Pumpentausch – können jedoch über Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder KfW-Zuschüsse finanziell unterstützt werden. Voraussetzung für Zuschüsse ist in der Regel, dass diese Maßnahmen vor Beginn beantragt werden.

Strafen bei fehlendem Heizungscheck

Wer die Prüfung trotz Pflicht nicht durchführen lässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Diese Höhe ist als Maximalrahmen festgelegt – in der Praxis entscheidet die zuständige Behörde abhängig vom Einzelfall. Da der Heizungscheck vergleichsweise wenig Aufwand verursacht und gleichzeitig wertvolle Hinweise für einen effizienteren Betrieb liefert, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung, am besten gemeinsam mit dem zuständigen Fachbetrieb oder der Hausverwaltung.

Ihr Strom, Ihre Ersparnisse

Strom nutzen, wenn er günstiger ist. Mit EnBW Strom SparZeit

Heizungscheck selber machen? Das ist erlaubt – und das nicht

Viele Eigentümer*innen fragen sich, ob sie bestimmte Schritte eines Heizungschecks selbst übernehmen können. Schließlich lassen sich Einstellungen am Thermostat oder an der Heizkurve auf den ersten Blick leicht anpassen. Doch das GEG macht hier klare Vorgaben: Der offizielle Heizungscheck nach § 60b darf ausschließlich von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Dazu zählen Fachbetriebe für Heizungsbau, Schornsteinfeger*innen sowie qualifizierte Energieberater*innen.

Was Eigentümer*innen selbst prüfen können

Für die Vorbereitung lohnt sich trotzdem ein Blick auf einige grundlegende Punkte. Dazu gehören etwa die Raumtemperaturen, die Einstellungen an den Thermostaten, die sichtbare Dämmung von Rohrleitungen in unbeheizten Bereichen oder die Nutzung der Nachtabsenkung. Auch digitale Tools – etwa Online-Heizchecks, Apps des Heizungsherstellers oder Smart-Home-Systeme – können dabei helfen, den aktuellen Energieverbrauch besser einzuschätzen und mögliche Optimierungspotenziale vorab zu erkennen. Solche Selbstchecks ersetzen zwar nicht die gesetzliche Prüfung, machen den Termin aber oft effizienter.

Was das Fachpersonal zwingend übernehmen muss

Sobald es um die Beurteilung der Regelungstechnik, die Bewertung von Temperaturen, Pumpenleistung oder Warmwasserkomfort geht, ist Fachwissen gefragt. Nur zertifiziertes Personal darf die Ergebnisse dokumentieren und den offiziellen Prüfbericht ausstellen. Auch weiterführende Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch ineffizienter Komponenten gehören in professionelle Hände.

Was Mieter*innen zum Heizungscheck wissen sollten

In Mehrfamilienhäusern gilt die Heizungscheck-Pflicht in erster Linie für Eigentümer*innen bzw. die Hausverwaltung. Mieter*innen müssen daher nichts organisieren – sie haben aber ein Recht auf Einsicht. Das bedeutet: Der Prüfbericht muss ihnen auf Nachfrage zugänglich gemacht werden, ähnlich wie bei der jährlichen Heizkostenabrechnung. Einsehbar sind vor allem die Ergebnisse der Prüfung und empfohlene Optimierungsmaßnahmen.

Kommt es im Gebäude zu Einstellungen, die den Heizkomfort betreffen – etwa geänderte Vorlauftemperaturen oder neue Heizzeiten –, müssen Mieter*innen darüber informiert werden. Kosten für den Heizungscheck selbst sind nicht umlagefähig, können aber über Modernisierungsmaßnahmen oder die Heizkostenabrechnung indirekt eine Rolle spielen, wenn im Zuge des Checks zusätzliche Optimierungen vorgenommen wurden.

Fazit

Der Heizungscheck ist mit wenig Aufwand verbunden – und sorgt dennoch dafür, dass ältere Heizungsanlagen effizienter, zuverlässiger und oft auch kostengünstiger arbeiten. Für große Wohngebäude ist die Prüfung Pflicht und sollte frühzeitig geplant werden, damit Fristen sicher eingehalten werden und Optimierungen nicht unter Zeitdruck erfolgen müssen. Der schriftliche Prüfbericht ist dabei zentral, denn er dokumentiert den Zustand der Anlage und zeigt, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist der Check zwar freiwillig, aber gerade bei älteren Systemen oft eine sinnvolle Investition. Selbst kleine Einstellungsanpassungen können Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß senken – und tragen dazu bei, dass die Heizung langfristig stabil und sparsam läuft. Und ganz gleich, ob Pflicht oder nicht: Ein professioneller Heizungscheck verschafft Ihnen einen Überblick über den Stand der Technik und liefert eine gute Grundlage für weitere Modernisierungsmaßnahmen.

EnBW EnergieLeben

Auf dem Weg zu Ihrem modernen Zuhause - Wir begleiten Sie.