Energy Sharing: Solarstrom miteinander teilen

Energy Sharing eröffnet eine neue Form der Stromnutzung: Haushalte können lokal erzeugten Solarstrom gemeinsam nutzen – die Energie fließt zwar in und durch das öffentliche Netz, wird aber rechnerisch auf die beteiligten Haushalte verteilt. Möglich wird das durch eine neue gesetzliche Regelung, die ab Sommer 2026 gilt. Wir geben einen Überblick über den aktuellen Stand.

Besonders für Mieter*innen und Haushalte ohne eigene Photovoltaik-Anlage eröffnet sich damit eine weitere Chance, aktiv an der Energiewende teilzuhaben. Doch bis das Modell flächendeckend nutzbar ist, sind noch einige Hürden zu nehmen – etwa bei der technischen Ausstattung und der wirtschaftlichen Umsetzung.



Was ist Energy Sharing? Das Modell kurz erklärt

Ein Stück weit funktioniert Energy Sharing wie Carsharing – nur eben mit Strom statt mit Fahrzeugen. Nicht jede*r braucht eine eigene Solaranlage, um von lokal erzeugtem Solarstrom zu profitieren. Stattdessen wird die verfügbare Energie gemeinschaftlich genutzt, verteilt und abgerechnet – ähnlich wie beim Teilen eines Autos über eine Plattform. Anders als beim Carsharing gibt es allerdings keinen physischen Zugriff auf einen Gegenstand. Es gibt also keine direkten Stromleitungen von Haus zu Haus. Der gemeinsam genutzte Strom wird vielmehr rechnerisch durch Anwendung von Formeln zur Aufschlüsselung der Energiemengen zugeordnet – je nachdem, wer gerade Strom erzeugt und wer ihn nutzt.

Gleichwohl profitieren beide Seiten: Strombezieher*innen sollen für den lokalen erneuerbaren Strom weniger zahlen als den marktüblichen Strompreis. Erzeuger*innen wiederum können höhere Erlöse erzielen als die staatlich garantierte Einspeisevergütung bzw. Marktprämie (für Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt-Peak (kWp) Spitzenleistung). Die Preise legen die Betreiber der Energy-Sharing-PV-Anlagen selbst fest. Ein beauftragter Dienstleister wird voraussichtlich meist die energiewirtschaftlichen Aufgaben und die Abrechnung mit den Energy-Sharing-Abnehmer*innen übernehmen.

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Energiewende im Kleinen – beim Energy Sharing teilen Nachbar*innen Strom aus erneuerbaren Quellen.

Energy Sharing ist ab Sommer 2026 gesetzlich geregelt

Mit dem neuen § 42c EnWG, der am 1. Juni 2026 in Kraft tritt, wird Energy Sharing in Deutschland erstmals ausdrücklich gesetzlich geregelt. Bisher war das Teilen von Strom unter Nachbar*innen über das öffentliche Stromnetz nicht möglich. Stattdessen galt in Deutschland: Wenn Eigentümer*innen von PV-Anlagen ihren Solarstrom verkaufen wollten, mussten sie zu Stromlieferanten werden – inklusive eines erheblichen bürokratischen Aufwands in Form von Verträgen, Bilanzkreisführung und einer Liefergarantie.

Die neue Regelung ist Teil der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die im November 2025 vom deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Sie setzt die Vorgaben der EU-weiten Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien (Artikel 22 der RED II (Richtlinie 2018/2001/EU4)) um. Das Ziel der EU-Richtlinie: Bürger*innen sollen nicht nur besser gegen Stromkrisen abgesichert werden, sondern auch aktiver an der Energiewende teilnehmen – unabhängig davon, ob sie eine eigene PV-Anlage haben oder nicht.

Was beim Energy Sharing erlaubt ist – und wer teilnehmen darf

Ab Juni 2026 gilt:

  • Privatpersonen, kleine Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dürfen gemeinsam erzeugten Strom nutzen
  • dieser Strom darf bilanziell über das öffentliche Netz verteilt werden
  • ohne dass ein Vollversorgungsvertrag oder klassischer Stromlieferant nötig ist
  • Strommengen können statisch oder dynamisch (z. B. nach Tageszeit) aufgeteilt werden

Zudem greift die Stromsteuerbefreiung für erneuerbare Energien bis 2 MW (bereits seit 1. Januar 2026 in Kraft).
Die Anlagengrößen sind aber gedeckelt:

  • bis zu 30 kW je Haushalt
  • bis zu 100 kW für Mehrfamilienhäuser oder Gemeinschaftsanlagen

Räumlich gilt: Zunächst ist das Energy Sharing auf Teilnehmende innerhalb eines sogenannten Verteilnetz-Bilanzierungsgebiets beschränkt. Das heißt, dass sich Energy-Sharing-Anlage und -Abnehmer in einem engeren räumlichen Abstand befinden müssen. Ab 2028 sollen auch netzgebietsübergreifende Modelle möglich sein.

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Was trotz EnWG bislang offen bleibt – zentrale Kritikpunkte

Trotz dieser Fortschritte wird das Gesetz von vielen Akteur*innen als unzureichend bewertet. Verbände, Genossenschaften und Energieplattformen kritisieren vor allem:

  • keine Reduzierung von Netzentgelten: Der lokal genutzte Strom muss das volle Entgelt für die Netzdurchleitung auch für die höheren, nicht genutzten Spannungsebenen tragen – auch wenn er physikalisch nur wenige Meter fließt.
  • hohe Einstiegshürden für kleine Gemeinschaften: Technische und regulatorische Anforderungen sind komplex – insbesondere für ehrenamtlich organisierte Initiativen.
  • fehlende Wirtschaftlichkeit im Kleinen: Da im Gesetz nicht zwischen kleinen und großen Energy-Sharing-Anbietern unterschieden wird, haben alle Betreiber*innen die gleichen Aufgaben und Pflichten. Dadurch ist davon auszugehen, dass kleine Energy-Sharing-Anbieter es besonders schwer haben werden.

Energy Sharing ist ein wichtiges Signal für mehr Bürgerbeteiligung – aber kein Selbstläufer. Damit das Modell in der Breite funktioniert, braucht es neben der Gesetzesänderung auch vereinfachte Abrechnungsprozesse, praxisnahe Umsetzungshilfen und attraktive Rahmenbedingungen.

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Achtung

Vom Energy Sharing abzugrenzen sind andere Modelle der lokalen Stromversorgung. Beim Mieterstrom beispielsweise stammt der Strom aus einer PV-Anlage auf dem Dach und wird direkt an die Mieter*innen im selben Gebäude geliefert – ohne Nutzung des öffentlichen Netzes. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ermöglicht ebenfalls die Stromversorgung innerhalb eines Gebäudes, bietet aber mehr Flexibilität für die Bewohner*innen – etwa bei der Wahl des Stromanbieters für den benötigten Reststrom – und mehr Sicherheit für Betreiber*innen (Stichwort Lieferantenpflichten).

Mehr zum Thema Mieterstrom lesen Sie hier.

Was technisch nötig ist, damit Energy Sharing funktioniert

Zentrale Voraussetzung für Energy Sharing ist der Einsatz von intelligenten Messsystemen (ugs. auch Smart Meter genannt). Sie messen Strombezug und Stromeinspeisung im 15-Minuten-Takt – und ermöglichen dadurch eine exakte bilanzielle Verteilung des erzeugten Stroms auf die teilnehmenden Haushalte. Nur mit dieser zeitgenauen Messung lässt sich ermitteln:

  • wann Solarstrom aus der Energy-Sharing-Erzeugungsanlage ins Netz eingespeist wurde
  • welcher Energy-Sharing-Abnehmer-Haushalt in diesem Zeitraum wie viel Strom verbraucht hat
  • wie die Strommengen korrekt zugeordnet und abgerechnet werden
Ein weißes Messgerät

Eine zentrale Voraussetzung fürs Energy Sharing sind intelligente Messsysteme, also ein Smart Meter Gateway und moderne Messeinrichtungen.

Was im Hintergrund passiert – und wer das organisiert

Für die Teilnehmenden ändert sich im Alltag wenig: Die Abrechnung und Zuordnung übernehmen voraussichtlich spezialisierte Dienstleister, die ihre Abrechnungsprozesse zukünftig auch als Dienstleistung oder Fähigkeit klassischen Energieversorgern und Stadtwerk zur Verfügung stellen können. Diese kümmern sich um:

  • die Verarbeitung der Daten, die der Messstellenbetreiber aus den intelligenten Messsystemen bereitstellt
  • die Zuweisung der Strommengen pro Haushalt
  • die rechtssichere Abrechnung und Kundenbetreuung je nach Angebotsumfang

Warum Energy Sharing noch nicht flächendeckend funktioniert

Obwohl der gesetzliche Rahmen steht, ist die technische Infrastruktur noch nicht überall vorhanden. Dies hat unterschiedliche Gründe, einer davon ist der langsame Rollout der intelligenten Messsysteme.
Laut Bundesnetzagentur verfügten Mitte 2025 erst rund 3 % der Haushalte über ein intelligentes Messsystem. Auch viele kleinere Messstellenbetreiber und Netzbetreiber arbeiten noch an der Standardisierung der Prozesse.

Weißes Mehrfamilienhaus

Vor allem für Mieter*innen könnte Energy Sharing eine sinnvolle Lösung sein, um Solarstrom aus der Nachbarschaft zu beziehen.

Daneben gibt es weitere technische und organisatorische Hürden, die Energy Sharing bremsen. So entstehen zusätzliche Kosten für die Installation und den Betrieb intelligenter Stromzähler, für die Abrechnung der Strommengen sowie für die IT-Systeme, die all diese Prozesse sicher steuern müssen.

Hinzu kommt eine komplexe Kommunikation zwischen den Marktteilnehmern: Die beteiligten Netzbetreiber, Abrechnungsdienstleister und Stromlieferanten müssen genau abstimmen, wie erzeugter und verbrauchter Strom bilanziert und verteilt wird. Das erfordert nicht nur eine Erweiterung der vorhandenen IT-Systeme, sondern auch neue Standards und Schnittstellen.

Deshalb wird Energy Sharing voraussichtlich vorerst nur in ausgewählten Regionen und Pilotprojekten realistisch umsetzbar sein – vorrangig dort, wo Stadtwerke, Kommunen oder Genossenschaften aktiv vorangehen.

Fazit: Für wen sich Energy Sharing wirklich lohnt

Energy Sharing eröffnet neue Möglichkeiten, regional erzeugten Solarstrom gemeinschaftlich zu nutzen – auch über Grundstücksgrenzen hinweg. Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen ab Sommer 2026 wird dieses Konzept erstmals in Deutschland unter klar definierten technischen und organisatorischen Bedingungen ermöglicht. Im Sommer 2026 werden jedoch noch nicht alle Voraussetzungen durch die energiewirtschaftlichen Akteure zur Verfügung stehen.

Kurzfristig lohnt sich Energy Sharing vor allem für gut vorbereitete Pilotprojekte, etwa in Neubauquartieren oder genossenschaftlich organisierten Nachbarschaften. Dort, wo bereits intelligente Messysteme installiert und Solaranlagen vorhanden sind, lassen sich die neuen Regeln gezielt anwenden.

Für Haushalte ohne eigene PV-Anlage entsteht mittelfristig eine neue Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben. Auch Mieter*innen können grundsätzlich am Energy Sharing teilnehmen und Strom aus privaten Solaranlagen beziehen – in der Praxis wird es allerdings voraussichtlich oft schwierig sein, überhaupt ein Angebot in der eigenen Nachbarschaft zu finden. Für viele bleiben Balkonkraftwerke deshalb vorerst die einfachste Möglichkeit, selbst erneuerbare Energie zu nutzen.

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