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Das Wichtigste in Kürze

  • Netzentgelte sind Gebühren, die von den Netzbetreibern für die Nutzung, den Betrieb und den Ausbau der Stromnetze erhoben werden. Ihre Höhe wird von der Bundesnetzagentur festgelegt.
  • Die Netzentgelten beeinflussen die Höhe der Strompreise: Im Jahr 2025 machen sie mit durchschnittlich 10,9 ct/kWh fast 28 % des Strompreises für kleine und gewerbliche Verbraucher*innen aus.
  • Wie hoch die Netzentgelte sind, ist regional verschieden. Das liegt an geografischen und infrastrukturellen Unterschieden, die zu anderen Kostenstrukturen bei den Netzbetreibern führen.
  • Vor allem in Norddeutschland waren die Netzentgelte sehr hoch. Das änderte die Bundesregierung mit einer Reform. Dadurch werden die Kosten ab 2025 fairer auf alle Bürger*innen verteilt.
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Licht an, Fernseher läuft, einsatzbereite Maschinen auf Knopfdruck – Strom ist in unserem Alltag eine Selbstverständlichkeit. Mehr Kopfzerbrechen bereiten Verbraucher*innen ihre Stromrechnungen und die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Energiepreise. Wie hoch die monatlich zu zahlenden Beiträge ausfallen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, darunter die Kosten für Erzeugung und Vertrieb des Stroms, Steuern und Abgaben sowie auch die Höhe der Netznutzungsentgelte.

Was sind Netzentgelte?

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Diese Gebühren erheben Netzbetreiber, wie der Name schon sagt, für die Nutzung ihrer Stromnetze. Sie fließen vor allem in den Betrieb, die Wartung und den Netzausbau. Die Netzentgelte unterstützen also die deutschlandweite stabile Energieversorgung, denn ein modernes und leistungsfähiges Netz ist die Voraussetzung dafür, dass Energie zuverlässig und effizient von den Erzeugern zu den Abnehmerinnen und Abnehmern gelangt.

Netzentgelte fallen in Deutschland auf verschiedenen Netzebenen an. Denn das deutsche Stromnetz gliedert sich in das Übertragungsnetz für den Stromtransport über weite Strecken und das Verteilnetz für die regionale Verteilung bis zu den Verbrauchsstellen. Die Kosten für beide Netzebenen werden in Form der Netzentgelte an die Verbraucher*innen weitergegeben.

Während die Übertragungsnetzentgelte seit 2023 bundesweit einheitlich sind und von den vier großen Betreibern 50Hertz, Amprion, Tennet und der EnBW-Tochter TransnetBW erhoben werden, variieren die Verteilnetzentgelte und werden von fast 900 lokalen Netzbetreibern festgelegt.

Wer zahlt die Netzentgelte? 

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Die Netzbetreiber stellen die Netzentgelte den Energieversorgern in Rechnung, die diese an ihre Kundschaft weitergeben. Dabei müssen sie den Wert als Teil des Gesamtstrompreises auf der Rechnung ausweisen und im Internet für alle frei zugänglich veröffentlichen. Die Regulierung durch die Bundesnetzagentur sorgt dafür, dass die Entgelte fair berechnet sind, die Weitergabe der Kosten transparent erfolgt und die Verbraucher*innen nicht übermäßig belastet werden.

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Ausnahmen für Großverbraucher

Großverbraucher wie Industrieunternehmen mit sehr hohem Stromverbrauch, die direkt an Mittel- oder Hochspannungsnetze angeschlossen sind, zahlen die Netzentgelte oft direkt an den Netzbetreiber. Besonders stromintensive Unternehmen können hierbei von speziellen Konditionen und Entlastungen profitieren. Dazu zählen eine Senkung der Stromsteuer, Anpassungen bei der Strompreiskompensation sowie individuelle Netzentgelte. Die Berechtigungen und Bemessungsgrenzen variieren je nach Entlastung und richten sich beispielsweise danach, inwiefern stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb stehen oder nach der Zeit und dem Umfang ihrer Netznutzung. Die Entlastungen werden teilweise auf andere Verbraucher*innen umgelegt.

Wie hoch ist der Anteil der Netzentgelte am Strompreis?

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Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte beträgt laut BDEW derzeit etwa 39,7 ct/kWh. Die Netzentgelte machen durchschnittlich fast 28% des Strompreises aus, also etwas mehr als ein Viertel der Gesamtrechnung für private und kleine gewerbliche Verbraucher*innen (bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh).

Strompreiszusammensetzung für Haushalte 2025 (in ct/kWh)

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Quelle: BDEW; Stand: 07.2025

Wer legt die Netzentgelte fest?

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Wie hoch die Netznutzungsentgelte ausfallen, legen nicht die Netzbetreiber fest. Die Gebühren basieren auf Vorgaben der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden. Diese bestimmen eine sogenannte jährliche Erlösobergrenze und beschränken damit die maximalen Einnahmen aus den Netzentgelten. Wo die Grenze liegt, berechnen die Regulierungsbehörden anhand der geprüften Kosten für die genannten Faktoren: Betrieb, Unterhaltung und Ausbau des Netzes. Auch werden jährliche Anpassungen berücksichtigt.

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Die Höhe der Netzentgelte ist gedeckelt, um Anreize für einen effizienten Netzbetrieb und eine hohe Produktivität zu setzen. (Bild: Adobe Stock)

Höhe der Netzentgelte ist gedeckelt

Das Vorgehen ist Teil der Anreizregulierung, mit deren Hilfe die Effizienz im Netzbetrieb gesteigert werden soll. Sie setzt für jeden Netzbetreiber eine Erlösobergrenze für einen Zeitraum von fünf Jahren fest. Diese Obergrenze basiert auf den geprüften Kosten und einem Effizienzvergleich zwischen den Netzbetreibern. Das Ziel ist es, Anreize für einen besonders effizienten Netzbetrieb und eine hohe Produktivität zu setzen: Wenn Netzbetreiber ihre Kosten unter der Erlösobergrenze halten können, dürfen sie den zusätzlichen Gewinn behalten.

Weniger effiziente Unternehmen müssen ihre Kosten innerhalb der Regulierungsperiode reduzieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

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Unterschiedliche Gebühren in den Regionen

Das heißt jedoch nicht, dass die Netzentgelte überall in Deutschland gleich ausfallen. Sie variieren regional, da die Kostenstrukturen durch unterschiedliche geografische und infrastrukturelle Bedingungen nicht allerorts vergleichbar sind. Die Netzbetreiber verteilen die Kosten grundsätzlich verursachungsgerecht auf die Verbraucher*innen. Dies kann dann beispielsweise bedeuten, dass die Netzentgelte in Regionen mit einer geringen Bevölkerungsdichte oder wenig industriellen Abnehmern pro Kopf höher ausfallen als anderswo.

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Vergleich: Ausgewählte Netzentgelte in ct/kWh

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Auch sind ältere Netzinfrastrukturen mit höheren Wartungs- und Reparaturkosten verbunden, und die Leistungsverluste bei der Stromübertragung sind hier ebenfalls höher, was sich auf die Netzentgelte auswirkt. Zudem beeinflussen der Ausbau erneuerbarer Energien und die damit verbundenen Investitionen die Höhe der Netzentgelte in verschiedenen Regionen. Auch Redispatch-Maßnahmen, bei denen die Energieflüsse reguliert werden müssen, um die Netzstabilität zu gewährleisten, spielen besonders bei intensiver Nutzung erneuerbarer Energien eine Rolle. Solche Maßnahmen sind kostenintensiv und tragen zu den regionalen Unterschieden bei den Netzentgelten bei.

Wie wirkt sich der Ausbau erneuerbarer Energien aus?

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Der Ausbau erneuerbarer Energien ist regional verschieden, daher unterscheiden sich die Netzentgelte auch in den Bundesländern. (Bild: EnBW)

Der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland hat in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Netzentgelte geführt. Denn um den Strom aus Solar- und Windkraftanlagen effizient zu integrieren, sind Investitionen in die Netzinfrastruktur erforderlich.

Da der Ausbau jedoch vor allem in Gebieten mit guten Voraussetzungen für große Anlagen vorangetrieben wird, fallen in einigen Regionen besonders hohe Anschluss- und Infrastrukturkosten für die Netzbetreiber an. Dementsprechend variiert auch die Höhe der Netzentgelte stark je nach Netzgebiet.

Von besonders hohen Kosten betroffen waren bislang ländliche Gebiete in Nord- und Ostdeutschland, wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen, wo ein Großteil der erneuerbaren Energieanlagen installiert ist. Im Gegensatz dazu profitierten Stromverbraucher in Gebieten mit weniger günstigen Bedingungen für Solar- und Windkraftanlagen häufig von niedrigeren Netzentgelten.

Jedoch sind Netzentgelte und Netzanschlusskosten auch in Gebieten mit vielen kleinen PV-Anlagen stark gestiegen. Unter anderem, weil ihr Anschluss den Ausbau der lokalen Verteilnetze notwendig macht und die dezentrale Einspeisung Investitionen in die Netzinfrastruktur erfordert, um die schwankende Stromproduktion zu bewältigen. Außerdem müssen die Netze für bidirektionale Lastflüsse ausgelegt sein, was die Komplexität und die Kosten des Netzbetriebs erhöht.

Die kontinuierliche Steigerung der Netzentgelte und die daraus resultierenden regionalen Unterschiede hatten zuletzt eine Debatte über eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Energiewende angestoßen.

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Quelle: BDEW; Stand: 07.2025

Fairere Verteilung: Reform der Netzentgelte ab 2025

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Mögliche Reformen könnten auch Besitzer*innen kleiner PV-Anlagen betreffen. (Bild: EnBW)

Um für mehr regionalen Ausgleich zu sorgen, hat die Bundesnetzagentur im August 2024 eine Reform der Netzentgelte beschlossen, die 2025 in Kraft getreten ist. Ziel dieser Reform ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für den Netzausbau – insbesondere durch die Integration erneuerbarer Energien – auf die Bundesländer. Damit sollen die Netznutzungsentgelte in den bisher besonders belasteten Regionen sinken, während sie in anderen Bundesländern, die bislang von niedrigeren Netzentgelten profitierten, ansteigen.

Dank der Reform sind die Netzentgelte 2025 im Schnitt um 4,2 Prozent gesunken. Etwa 10 Millionen Haushalte, so schätzt die Bundesnetzagentur, profitieren von der Reform - vor allem in Schleswig-Holstein, Mecklenburg, Brandenburg, und Thüringen.

Die Bundesnetzagentur hat im Mai 2025 weitere Ansätze für eine umfangreiche Reform der Netzentgeltsystematik vorgestellt. Mit dem Verfahren „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ sollen weitere Veränderungen angestoßen werden. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, nennt als Gründe für diese Reform unter anderem: „Unser Ziel ist es, die Netzentgeltsystematik zukunftsfähig zu machen und an die Herausforderungen der Energiewende anzupassen. Wir stehen am Anfang unseres Entscheidungsprozesses und beginnen diesen ergebnisoffen."

Die umfassende Reform könnte unter anderem Besitzer*innen kleiner PV-Anlagen betreffen. In ihrem Diskussionspapier schlägt die Bundesnetzagentur vor, Stromeinspeiser, einschließlich privater Photovoltaikanlagen-Besitzer*innern, künftig an den Netzkosten zu beteiligen – etwa in Form von einspeiseabhängigen Entgelten oder über ein Grundnetzentgelt.

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