Die Reichweite von E-Autos ist meistens groß genug, damit Sie tägliche Besorgungen erledigen und den Weg zur Arbeit auch an mehreren Tagen hintereinander zurücklegen können, ohne zwischendurch laden zu müssen. Und auch das Netz an öffentlichen Ladepunkten wird dichter und dichter – in Baden-Württemberg ist die nächste Ladesäule im Schnitt nur zehn Kilometer entfernt. Dafür hat die EnBW mit vielen Partnern im Rahmen des Projektes SAFE gesorgt.
Dennoch möchten zukünftige E-Auto-Besitzer*innen die Sicherheit haben, dass sie ihr Fahrzeug zu Hause oder am Arbeitsplatz mit Strom auftanken können – also genau dort, wo sie sich regelmäßig für längere Zeit aufhalten und wo man Strom zum gewohnten Tarif bezahlt. Hausbesitzer*innen montieren dafür einfach eine Wallbox in der heimischen Garage. Doch für Mieter oder Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gestaltet sich die Installation einer privaten Ladestation meist schwierig – zumindest bis jetzt.
Reform des Wohnungseigentumsgesetzes: Einfacher zur privaten Ladestation
Die bisherigen Hürden für Wohneigentümer oder Mieter lagen beim Einbau einer privaten Lademöglichkeit vor allem im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das nun überarbeitet wird. In diesem geplanten Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG) sind zahlreiche Änderungen vorgesehen, da mehrere Aspekte des Gesetzes veraltet sind und bisher nicht an heutige Realitäten angepasst wurden. Wir konzentrieren uns im Folgenden auf die Aspekte, die für Besitzer*innen von E-Autos relevant sind.
Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, können Sie sich hier den gesamten Referentenentwurf zur WEG-Reform ansehen.
Das E-Auto zu Hause zu laden, ist für Hausbesitzer*innen kein Problem – auch Mieter sollen bald einfacher eine private Ladestation installieren können.
Vereinfachter Einbau einer privaten Ladestation
Laut dem Gesetzentwurf sollen Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus einen Anspruch darauf haben, dass sie eine private Ladestation für ihr E-Fahrzeug auf eigene Kosten installieren dürfen. Eine wichtige Neuerung auf dem Weg zur eigenen Wallbox ist das vereinfachte Verfahren, um diese baulichen Veränderungen mit den anderen Miteigentümern der Hausgemeinschaft zu beschließen. Hierbei soll nun eine einfache Mehrheit ausreichen. Bisher war es so, dass bereits ein einziges Mitglied der Hausgemeinschaft dagegen stimmen und so den Einbau der Ladestation stoppen konnte.
Weniger Hürden bei Eigentümerversammlungen
Die Einberufung einer Eigentümerversammlung, auf der über eine geplante Ladestation abgestimmt werden muss, wird ebenfalls leichter möglich sein:
- So müssen Wohnungseigentümer nicht darauf warten, dass beispielsweise der Verwalter oder Beiratsvorsitzende eine Versammlung einberuft, sondern sie können den Prozess selbst in die Hand nehmen und so beschleunigen .
- Zudem können Eigentümer auch online an der Versammlung teilnehmen: eine weitere Erleichterung für die Durchführung einer Eigentümerversammlung.
- Außerdem soll die Versammlung unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden beschlussfähig sein.
Mehr Rechte für Mieter
Auch Mieter profitieren vom neuen Gesetz und sollen einen Anspruch darauf haben, eine Ladestation einbauen zu dürfen. Die dafür benötigte Zustimmung vom Vermieter können sie mit der Gesetzesänderung einfordern und gegen den Vermieter – falls notwendig – sogar gerichtlich vorgehen, wenn dieser die Zustimmung verweigert. Der Vermieter soll nur in Ausnahmefällen und bei triftigen Gründen dem Einbau widersprechen können. Beispielsweise, weil es ein begründetes Interesse daran gibt, den Zustand des Gebäudes unverändert zu erhalten – weil es zum Beispiel unter Denkmalschutz steht.
Sollen in Tiefgaragen bald zum alltäglichen Bild gehören: Ladestationen für E-Autos.
Eine verbesserte Ladeinfrastruktur mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG)
Neben dem Gesetz, das die Versorgung mit Ladestationen im privaten Bereich erleichtern soll, gibt es ein weiteres interessantes Gesetz zur Förderung der E-Mobilität: das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – kurz GEIG. Dessen Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Wohn- und Nichtwohngebäuden voranzubringen und zu erleichtern. Mit diesem Gesetz werden Vorgaben von EU-Gebäuderichtlinien umgesetzt.
Vorrichtungen für Ladestationen werden Pflicht
Wer sein durch die Wohnungseigentumsgesetz-Reform geplantes Recht in Anspruch nimmt und eine private Ladestation oder Wallbox an seinem Parkplatz in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses installieren möchte, sieht sich aktuell noch mit baulichen Hürden konfrontiert. Damit die Montage einer Wallbox zukünftig unkomplizierter ablaufen kann, gibt es Vorschriften für Parkplätze bei neu gebauten oder umfassend renovierten Häusern:
- Bei Wohngebäuden müssen an Parkplätzen mit mehr als zehn Stellplätzen an jedem Stellplatz Schutzrohre für Elektrokabel verlegt werden, damit zu einem späteren Zeitpunkt die Installation einer Ladestation schnell und ohne großen Aufwand möglich ist.
- Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen muss jeder fünfte Stellplatz eine entsprechende Infrastruktur erhalten. Zudem ist mindestens eine Lademöglichkeit direkt mit zu errichten.
Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Allerdings gibt es Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen oder für Fälle, in denen die Kosten dieser Maßnahmen einen Grenzwert von sieben Prozent der Gesamtkosten überschreiten würden. Ab dem Jahr 2025 werden die Vorschriften noch ausgeweitet: Ab dann muss jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens eine Ladestation bereitstellen – unabhängig von geplanten Umbauten oder Renovierungen.
Kritik am Gesetz: Was ist mit Bestandsbauten?
Wenngleich das neue Gesetz wichtige Regelungen durchsetzt und ein Schritt in Richtung e-mobilie Zukunnft macht, gibt es dennoch Kritik: Bei Bestandsbauten muss sich aktuell nichts ändern, solange keine umfassende Renovierung geplant ist. Die Ladesituation verbessert sich dort nur auf Initiative der Eigentümer.
Die neuen Regelungen und Gesetze sollen die Attraktivität der E-Mobilität weiter steigern und Hürden abbauen. Eine verlässliche und regelmäßig zugängliche Lademöglichkeit ist für die meisten E-Auto-Fahrer*innen schließlich essenziell. Die Bundesregierung bemüht sich darüber hinaus, weitere Anreize für den Umstieg auf ein E-Auto zu schaffen.
Mit 100% Ökostrom. Und für noch mehr Komfort mit einer Wallbox.
Lesetipp: In unserem Beitrag zum Thema Elektroauto-Förderung informieren wir Sie über die Fördermöglichkeiten und Kaufprämien, die bei der Anschaffung eines E-Autos winken.