Solarpflicht: Kommt die Solarpflicht für alle?

Der Ausbau regenerativer Energien ist für die Bundesregierung ein wichtiger Punkt im Koalitionsvertrag. Eines der Ziele: bürokratische Hürden abbauen, um mehr Dachflächen für die Gewinnung von Solarenergie zu nutzen. Und letztendlich: die Einführung einer Solarpflicht.

Was bedeutet das für Verbraucher*innen? Kommt die Solarpflicht für alle? Und wie ist der aktuelle Stand der Dinge, auf Bundesebene und in den einzelnen Bundesländern? Wir klären auf.


Das erwartet Sie hier


Was sind die Ziele der Bundesregierung?

Was verspricht man sich in Berlin eigentlich von mehr Solarenergie bzw. einer Solarpflicht? Das erklärte Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 80 Prozent des Stroms aus erneuerbarer Energie zu gewinnen – und das bei einem angenommenen höheren Strombedarf. Zudem möchte man 50 Prozent der Wärme auf klimaneutralem Weg produzieren.

Dafür ist im Koalitionsvertrag unter anderem das Ziel fixiert, die installierte Photovoltaik-Leistung bis 2030 auf rund 200 Gigawatt zu vervierfachen. Für das Frühjahr hat man zudem ein Klimaschutz-Sofortprogramm angekündigt, das wiederum in zwei Gesetzespakete aufgeteilt werden soll. Das erste der beiden wird unter anderem das sogenannte Solar-Beschleunigungsgesetz enthalten, von dem sich die Solarbranche viel verspricht. Das zweite Paket beinhaltet eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und eine Anpassung der Ausschreibungsmengen.

Die Richtung ist klar: Angesichts eines steigenden Strombedarfs gewinnen erneuerbare Energien und Energieeffizienz weiter an Bedeutung. Das gilt erst recht, da alles andere als gewiss ist, dass die Strompreise in Zukunft sinken werden. Auch wenn die EEG-Umlage ab 2023 nicht länger über den Strompreis erhoben wird, ist die Entwicklung nicht 100% prognostizierbar. Somit werden die direkte Elektrifizierung sowie Stromproduktion und -verbrauch direkt an Ort und Stelle immer wichtiger.

Solarpanele auf Dach

Kommt die Solarpflicht, sieht es auf den Dächern von Neubauten bald überall so aus.

Wie sollen diese Ziele erreicht werden?

Keine Frage, die skizzierten Ziele sind sehr ambitioniert. Um sie zu erreichen, ist unter anderem eine Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nötig, das die Einführung einer Solarpflicht beinhaltet. Für eine schnelle, unkomplizierte Umsetzung sollen nach Willen der Regierung Marktbarrieren rasch abgebaut und bürokratische Prozesse wie Anschlüsse ans Netz, Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Zertifizierungen drastisch beschleunigt werden.

All dies hört sich angesichts des drohenden Klima-Kollaps nach sinnvollen Maßnahmen an. Und doch beurteilt die Solarwirtschaft eine generelle Solarpflicht als wenig effektiv und sieht stattdessen den Bürokratie-Abbau als deutlich wichtigeren Hebel an. Denn: Die aktuell hohen Energiepreise sind für viele Menschen bereits Anreiz genug, über die Installation einer Solaranlage nachzudenken. Und das gilt umso mehr, wenn Genehmigung, Anschaffung und Einspeisung unkompliziert vonstattengehen würden – und Förderungen wie zinslose Darlehen und eine erhöhte Einspeisevergütung dazu kämen.

Nach Ansicht der Solarwirtschaft ist es zudem wichtiger, solare Mindeststandards für den Fall eines Heizungstausches zu setzen und statische Mindestanforderungen beim Bau neuer Gewerbehallen zu definieren, damit dort zukünftig problemlos Solarstromanlagen eingebaut werden können. Und last but not least sollten öffentliche Gebäude mit Solartechnik aus- und nachgerüstet werden.

bulk

Photovoltaikanlage kaufen und anmelden

Sie überlegen, sich eine Photovoltaikanlage zuzulegen? Seien Sie versichert, das ist eine gute Idee! Lies hier, warum sich eine Photovoltaikanlage bezahlt macht und was Sie nach dem Kauf tun müssen.

 

Gibt es eine Solarpflicht, wenn man in Deutschland bauen will?

Nein, noch gibt es eine solche Pflicht nicht, zumindest nicht auf Bundesebene. Sie ist aber in Planung, wenngleich sie vorerst nur gewerbliche Neubauten betreffen soll. So soll es für diese die Pflicht einer Integration einer Solaranlage auf dem Dach geben. Bei privaten Neubauten hingegen soll dies „die Regel“ werden. Als privater Verbraucher*in sind Sie also vorerst nicht in der Pflicht, sich eine Solaranlage zuzulegen: Weder müssen Sie bestehende Objekte nachrüsten noch tätig werden, wenn Sie Bauherr*in sind– außer Sie wohnen in Baden-Württemberg. Eine Übersicht zu neuen Gesetzen, die 2022 für Bauherr*innen und Modernisier*innen relevant sind, haben wir übrigens in einem anderen Artikel für Sie zusammengestellt.

Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern

Obwohl es noch keine deutschlandweite Solarpflicht gibt, haben einzelne Bundesländer sie bereits beschlossen und umgesetzt – in unterschiedlich starker Ausführung.

Bundesländer, in denen bereits eine Solarpflicht gilt

  • Baden-Württemberg: Hier gilt eine umfassende Solarpflicht. Seit dem 1. Januar 2022 müssen auf allen neugebauten Nicht-Wohngebäuden Photovoltaik-Anlagen installiert sein. Ab dem 1. Mai 2022 gilt diese Regelung auch für Wohngebäude, die neu gebaut werden. Und somit auch für private Verbraucher*innen. Wer das Dach seines bestehenden Hauses sanieren will, ist ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, eine PV-Anlage einzubauen.
  • Nordrhein-Westfalen: Hier ist es seit dem 1. Januar2022 vorgeschrieben, dass neue Parkflächen, die mehr als 35 Stellplätze haben, überdacht und mit PV-Anlagen ausgestattet werden müssen. Dies bezieht sich einzig auf Parkflächen, die Teil von Nicht-Wohngebäuden sind.
  • Schleswig-Holstein: Seit dem 1. Januar 2022 ist es im nördlichsten Bundesland Pflicht, auf geeigneten Dachflächen von Nicht-Wohngebäuden eine PV-Anlage zu installieren, wenn mehr als zehn Prozent von ihr renoviert werden oder es sich um einen Neubau handelt. Die Installation ist außerdem auf neu gebauten Parkplätzen Pflicht, wenn diese mehr als 100 Stellplätze haben.
  • Niedersachsen: Zunächst sind hier die Dächer von Gewerbeimmobilien betroffen, genauer gesagt Neubauten mit überwiegend gewerblicher Nutzung ab 75 Quadratmetern Dachfläche. Sie müssen seit dem 1. Januar 2022 zu mindestens 50 Prozent mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet sein. Zudem muss bei allen anderen neu gebauten Gebäuden, also auch Wohnhäusern, sichergestellt sein, dass sich Solaranlagen nachrüsten lassen.
Solar

Auch auf Gewerbegebäuden sind Solarflächen in verschiedenen Bundesländern inzwischen Pflicht.

Bundesländer, in denen eine Solarpflicht ab 2023 gilt

  • Berlin: Ab dem 1. Januar 2023 sind private Eigentümer*innen dazu verpflichtet, bei Neubauten oder der grundlegenden Sanierung von bestehenden Gebäuden eine PV-Anlage auf dem Gebäudedach oder an der Gebäudefassade zu installieren. Alternativ ist die Installation einer Solarthermie-Anlage möglich.
  • Hamburg: Auch hier ist zum 1. Januar 2023 bei Neubauten eine PV-Anlage Pflicht. Für Bestandsgebäude, deren Dachhaut komplett erneuert wird, gilt dieses Gesetz erst ab 2025.

Bundesländer, in denen an Plänen für eine potenzielle Solarpflicht gearbeitet wird

  • Bayern: Eigentlich hätte die Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf Dächern von neugebauten gewerblichen Immobilien schon Anfang 2021 kommen sollen, seit Jahresbeginn 2022 hätten private Häuser folgen sollen. Doch es kam nie zu einem Gesetzesentwurf. Aktuell wird das Thema in Bayern immerhin erneut diskutiert.
  • Bremen: Hier soll ab 2023 eine Solarpflicht für alle Neubauten gelten, ob Privat- oder Gewerbegebäude. Die Pflicht gilt außerdem für Bestandsgebäude, deren Dach umfassend saniert wird.
  • Sachsen: Im Rahmen des neuen sächsischen Energie- und Klimaprogramms wurde 2021 beschlossen, dass überprüft werden soll, ob Photovoltaikanlagen auf Dachflächen oder offenen Parkplätzen installiert und betrieben werden können. Dieser Prozess ist zurzeit im Gange.

Bundesländer, die (noch) keine Pläne haben

In Hessen ist keine Solarpflicht geplant. Von den übrigen Bundesländern sind keine Informationen zu etwaigen Plänen zu bekommen.

Solar Dach des HPC Ladeparks am Kamener Kreuz in NRW

Die Dächer der EnBW Schnellladeparks sind bereits mit Solar-Dächern ausgestattet.

 

Was ändert sich 2022 in der Photovoltaik?

Wenn Sie bereits eine PV-Anlage betreiben, sollten Sie wissen, dass in diesem Jahr Anlagen aus dem Jahr 2001 nicht mehr gefördert werden. Wenn Sie also als einer der ersten waren, der mit einer PV-Anlage ans Netz ging, könnte Sie das betreffen. In dem Fall erhalten Sie keine Einspeisevergütung mehr. Sie sollten also überprüfen, ob es sich weiterhin lohnt, Strom ins Netz einzuspeisen. Tun Sie nichts, erhalten Sie für die kommenden sieben Jahre 3–5 Cent pro Kilowattstunde, von denen 0,4 Cent pro Kilowattstunde (plus die Vermarktungskosten der Übertragungsnetzbetreiber) abgehen. Somit kann es sich lohnen, auf Eigenverbrauch umzustellen. Muss Ihre alte Anlage ersetzt werden, können Sie sich eine Neuanschaffung durch Fördergelder bezuschussen lassen. Weitere Informationen dazu, wie Sie mit Post-EEG-Anlagen nach Ende der Förderung umgehen sollten, erhalten Sie in unserem entsprechenden Artikel.

Sonne für alle. Strom für Sie.

Planen Sie jetzt Ihre eigene Photovoltaikanlage für Ihr Dach mit SENEC.Solar – Solarmodule in Kraftwerksqualität.