Photovoltaik-Förderung: Diese Zuschüsse gibt es für Anlage und Stromspeicher

Bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage profitieren Sie nicht nur von einer langfristig günstigeren Stromversorgung, sondern auch von staatlichen Fördermodellen. Die Einspeisevergütung fördert dabei den laufenden Betrieb der Photovoltaikanlage, während günstige Kredite die Anschaffung ankurbeln sollen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Programme zur Photovoltaik-Förderung im Jahr 2024 vor.

Photovoltaik ist als umweltfreundliche und günstige Alternative zum öffentlichen Stromnetz bekannt. Dennoch sind sich viele Verbraucher*innen nicht sicher, ob sich eine private Photovoltaik-Anlage wirklich lohnt. Entsprechende Fördermittel sind daher häufig ausschlaggebend. Wir haben alles Wissenswerte zur Förderung von Photovoltaik im Jahr 2024 zusammengestellt. 


Das erwartet Sie hier


Die zwei Kategorien der Photovoltaik-Förderung

Die Förderprogramme von Bund und Ländern sollen die Entscheidung für eine PV-Anlage erleichtern und die Energiewende vorantreiben. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Photovoltaik-Förderung lassen sich in zwei Kategorien einteilen: 

  1. Förderung für den Kauf, die Installation und Erweiterung einer Photovoltaik-Anlage
  2. Förderung des laufenden Betriebs einer Photovoltaik-Anlage

 

Während die erste Kategorie durch günstige Finanzierungsoptionen und Kreditmodalitäten realisiert wird, ist der wichtigste Baustein der zweiten Kategorie die Einspeisevergütung. Allerdings hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Die Einspeisevergütung ist weniger lukrativ als noch vor 20 Jahren und weitere Fördermodelle sind hinzugekommen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Photovoltaik-Förderung 2024. 

Was ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik?

Im Jahr 2000 verabschiedete die Bundesregierung das „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien“ (EEG) mit dem Ziel, die Entwicklung nachhaltiger Technologien zu fördern. Außerdem sollte der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien erhöht und die Abhängigkeit von Energieimporten gesenkt werden. Ein wichtiger Bestandteil dieser Strategie ist die sogenannte Einspeisevergütung. Damit wird der von Ihrer Privatanlage erzeugte Strom vergütet, wenn Sie ihn nicht im eigenen Haushalt nutzen, sondern ins öffentliche Stromnetz einspeisen. 

Der Betrag der Einspeisevergütung wird bei Antragstellung festgelegt und ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für eine Dauer von 20 Jahren garantiert. Sie führte nicht nur zu positiven Auswirkungen für die Umwelt und zu einer Senkung der privaten Stromkosten, sondern schuf für Verbraucher*innen auch einen attraktiven finanziellen Anreiz. Schließlich ermöglichte sie es, mit der privaten Photovoltaik-Anlage eine Rendite zu erwirtschaften. 

Ursprünglich sollte die EEG-Förderung auslaufen, sobald bundesweit eine gemeinsame Förderleistung von 52 Gigawatt erreicht ist („Solardeckel“). Berechnungen zufolge wäre das im Spätsommer 2020 der Fall gewesen. Im Juni 2020 hat der damalige Bundestag diesen Solardeckel aufgehoben, damit das im Klimaschutzprogramm festgelegte Ziel von 80 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 erreicht werden kann. Im Juli 2022 wurde die Einspeisevergütung einmalig wieder erhöht und soll erst ab 2024 halbjährlich gesenkt werden.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024?

Wie hoch die Einspeisevergütung ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab: von der Größe der PV-Anlage und dem Grad der Einspeisung. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie nur einen Teil Ihres selbst produzierten Stroms ins Netz einspeisen oder aber den kompletten Ertrag.

Zuschuss für die Teileinspeisung Ihres Solarstroms

Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, bekommen Sie von Ihrem Netzbetreiber eine Einspeisevergütung. Diese hat sich in den letzten Jahren immer weiter reduziert. Während 2012 noch bis zu 20 Cent pro Kilowattstunde gezahlt wurden, waren es im April 2020 nur noch 9,44 Cent und im Juni 2022 6,23 Cent. 

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Einspeisevergütung für Anlagen mit Eigenversorgung wieder gestiegen. Ist Ihre Anlage zwischen dem 28.7.2022 und dem 31.01.2024 in Betrieb genommen worden, bekommen Sie bei einer Leistung bis 10 Kilowatt-Peak (kWp) immerhin 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Bei einer Leistung bis 40 Kilowatt-Peak lag die Einspeisevergütung bei 7,1 Cent und bis ein Megawatt bei 5,8 Cent pro Kilowattstunde. Ein Beispiel: Besitzer*innen einer 15-kWp-Anlage, die diese zur Eigenversorgung einsetzen und die Teileinspeisung nutzen, erhalten für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh. Zum Vergleich: Im Juni 2022 waren das noch 6,15 und 4,81 Cent pro Kilowattstunde.  

Seit Januar 2024 reduzieren sich die Vergütungssätze nur noch im Halbjahresrhythmus, während sie bis dato monatlich angepasst wurden.

Einspeisevergütung 2024 bei Teileinspeisung: 

Datum Inbetriebnahme  bis 10 kWp  10 bis 40 kWp  40 bis 100 kWp 
bis 31.01.2024  8,2 ct./kWh  7,1 ct./kWh  5,8 ct./kWh 
01.02.2024 bis 31.07.2024  8,1 ct./kWh  7,0 ct./kWh  5,7 ct./kWh 
ab 01.08.2024  8,0 ct./kWh  6,9 ct./kWh  5,6 ct./kWh 

Einspeisevergütung 2023 bei Teileinspeisung:

Vergütungsart bis 10 kWp  bis 40 kWp bis 100 kWp 
Einspeisevergütung  8,2 ct./kWh  7,1 ct./kWh  5,8 ct./kWh 
Marktprämienmodell  8,6 ct./kWh  7,5 ct./kWh  6,2 ct./kWh 

Einspeisevergütung 2021/2022: 

01.12.2022 [Dezember 2022]  8,20  7,10  5,80 
01.11.2022 [November 2022]  8,20  7,10  5,80 
01.10.2022 [Oktober 2022]  8,20  7,10  5,80 
01.09.2022 [September 2022]  8,20  7,10  5,80 
01.08.2022 [August 2022]  8,20  7,10  5,80 

*Einspeisevergütung aktuell und die Entwicklung der Einspeisevergütung im Monats- und Jahresverlauf

Zuschuss für die Volleinspeisung Ihres Solarstroms

Noch mehr Zuschuss können Sie erhalten, wenn Sie den gewonnen Strom aus Ihrer Solaranlage vollkommen ins Stromnetz einspeisen. Dies gilt seit dem 30. Juli 2022. Sie erhalten 13 Cent pro Kilowattstunde bis 10 Kilowatt-Peak Leistung und 10,9 Cent pro Kilowattstunde bis 100 Kilowatt-Peak Leistung. Suchen Sie sich einen sogenannten Drittvermarkter, erhöhen sich die Vergütungssätze sogar nochmal um je 0,4 Cent pro Kilowattstunde. 

Einspeisevergütung 2024 bei Volleinspeisung:

Datum Inbetriebnahme  Art der Einspeisung  bis 10 kWp  10 bis 40 kWp  40 bis 100 kWp 
bis 31.01.2024   

Volleinspeisung 

 

13,0 ct./kWh 

 

10,9 ct./kWh 

 

10,9 ct./kWh 

01.02.2024 bis 31.07.2024   

Volleinspeisung 

 

12,9 ct./kWh 

 

10,8 ct./kWh 

 

10,8 ct./kWh 

ab 01.08.2024   

Volleinspeisung 

 

12,8 ct./kWh 

 

10,7 ct./kWh 

 

10,7 ct./kWh 

Einspeisevergütung 2023 bei Volleinspeisung:

Vergütungsart  bis 10 kWp  bis 40 kWp  bis 100 kWp 
Einspeisevergütung  13,0 ct./kWh  10,9 ct./kWh  10,9 ct./kWh 
Marktprämienmodell  13,4 ct./kWh  11,3 ct./kWh  11,3 ct./kWh 
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Erzeugten Strom selbst nutzen

Zwar waren die Sätze in 2022 für die Einspeisevergütung nochmal gestiegen, je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist es dennoch für viele Privathaushalte lohnenswerter, den erzeugten Solarstrom selbst zu verbrauchen, da die Kosten für den Strom aus dem öffentlichen Stromnetz deutlich höher sind als die Einspeisevergütung. Die EnBW bietet in Zusammenarbeit mit ihrer Tochtergesellschaft SENEC praktische Home-Speicherlösungen an, mit deren Hilfe Sie den selbst generierten Strom jederzeit nutzen können. 

Wegfall der Einkommenssteuer

Mit der Erhöhung der Einspeisevergütung sind auch Änderungen im Hinblick auf die Einkommensteuer in Kraft getreten. Bis dahin musste teilweise Einkommenssteuer auf die Einspeisevergütung gezahlt werden. Davon ausgenommen waren Anlagen bis zu einer Größe von 10 kWp – und das auch nur, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Seit dem Steuerjahr 2022 sind jetzt Anlagen bis zu 30 kWp auf Einfamilienhäusern automatisch von der Einkommensteuer befreit. Auch Mehrfamilienhäuser und Geschäftsimmobilien können von einer neuen Regelung profitieren: Solaranlagen bis 15 kWp je Wohn- oder Geschäftseinheit sind steuerbefreit – und zwar bis zu einer Summe von 100 kWp. 

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KfW-Förderung für Photovoltaik und Stromspeicher durch günstige Kredite

Unabhängig davon, ob Sie eine neue Photovoltaik-Anlage installieren oder Ihre bestehende Anlage um einen Batteriespeicher erweitern wollen, können Sie in beiden Fällen Kredite zu günstigen Bedingungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die KfW unterstützt die Förderung von Photovoltaik mit dem Programm für Erneuerbare Energien 270, das folgende Anträge ermöglicht: 

  • Installation einer PV-Anlage 
  • Installation von PV-Anlage und Batteriespeicher 
  • Nachrüstung eines Batteriespeichers 

Sie können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten als Kredit beantragen und den Betrag innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage abrufen, wahlweise in Teilbeträgen oder als Gesamtsumme. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre, bei einem individuell für Sie berechneten Zinssatz. Der Kredit lässt sich generell mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Er wird nicht bei der KfW beantragt, sondern über die Hausbank. Der KfW-Förderassistent hilft Ihnen jedoch dabei, den Antrag vorzubereiten.  

Voraussetzungen für die Solar-Förderung durch die KfW

Damit Sie die Förderung in Anspruch nehmen können, muss lediglich gewährleistet sein, dass ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und das Gebäude nicht hauptsächlich für die Stromerzeugung gebaut wurde. So kommt für die Förderung zum Beispiel auch ein Solar-Carport mit Ladestation für Ihr E-Auto infrage, wenn der Anschluss an das öffentliche Stromnetz gegeben ist. Wollen Sie ausschließlich Ihren eigenen Haushalt mit Solarstrom versorgen, ist eine Förderung durch die KfW hingegen nicht möglich. Bedenken Sie vor einer Erweiterung Ihrer PV-Anlage oder der Nachrüstung eines Batteriespeichers, dass die Höhe der Einspeisevergütung mit jedem Umbau neu berechnet wird. Den Antrag für die KfW-Förderung müssen Sie vor Kauf der Anlage beantragen. Daher kann das Förderprogramm beispielsweise nicht für eine Umschuldung oder Nachfinanzierung eines begonnenen oder abgeschlossenen Projekts verwendet werden. Das Ganze läuft über Ihre Hausbank. 

Dank der Photovoltaik-Förderung kann die Solaranlage montiert werden

Programme zur Photovoltaik-Förderung von Ländern und Kommunen helfen Ihnen bei der schnellen Umsetzung Ihrer Pläne.

Neue Photovoltaik-Förderung der KfW eingestellt: Solarstrom für Elektroautos (442)

Zwischen dem 26. September 2023 und dem 13. Februar 2024 konnten Sie zudem einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.200 Euro von der KfW beantragen, wenn Sie Ihr E-Auto in Zukunft zu Hause mit klimafreundlichem Solarstrom laden wollten. Gefördert wurde dafür der kombinierte Kauf einer Photovoltaikanlage, eines Solarstromspeichers und einer Ladestation, sowie die Installation des Gesamtsystems durch einen Fachbetrieb. 

Schon am ersten Tag des Förderprogramms wurden die Fördermittel für 2023 – 300 Millionen Euro – komplett ausgeschöpft. Für 2024 waren weitere 200 Millionen Euro vorgesehen, doch das Förderprogramm KfW 442 wurde am 13. Februar 2024 kurzfristig eingestellt. Grund dafür war die Umstrukturierung des Bundeshaushalts, die durch ein Gerichtsurteil nötig geworden war.  

Die genaue Höhe der Förderung war abhängig von den gewählten Komponenten: 

  • Die Ladestation (z.B. Wallbox ) musste mindestens 11 kW Ladeleistung haben, wofür es pauschal 600 Euro gab. Bei direktionaler Ladefähigkeit der Ladestation gab es pauschal 1.200 Euro als Innovationsbonus. 
  • Die Photovoltaikanlage musste mindestens 5 kWp Spitzenleistung haben. Pro kWp gab es 600 Euro, bis hin zu maximal 6.000 Euro. 
  • Der Stromspeicher musste über mindestens 5 kWh Speicherkapazität verfügen. Pro kWh gab es 250 Euro, bis hin zu maximal 3.000 Euro. 

Gefördert wurde zudem die Installation der Gesamtanlage, sowie die Ergänzung eines Energiemanagement-Systems, das hilft, die Gesamtanlage zu steuern und mehr Solarstrom selbst zu verbrauchen.  

Voraussetzungen für die neue Photovoltaik-Förderung der KfW

Damit Ihnen die neue Photovoltaik-Förderung durch die KfW bewilligt werden konnte, mussten einige Voraussetzungen beachtet werden: 

  • Die Wallbox, die Photovoltaikanlage und der Stromspeicher mussten fabrikneu angeschafft werden. Diese durften zudem noch nicht vor der Antragszusage bestellt worden sein. 
  • Jemand in Ihrem Haushalt musste ein E-Auto besitzen oder bei Antragsstellung eines bestellt haben. Hatten Sie privat ein E-Auto geleast, musste die Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate betragen, um sich für die Förderung zu qualifizieren. Hybridfahrzeuge wurden nicht gefördert. 
  • Ihr Wohngebäude bestand bereits und wurde von Ihnen bewohnt. Ausgeschlossen waren hingegen Ferien-, Zweit- und Eigentumswohnungen, sowie ausschließlich vermietete Objekte. Bei gemischt genutzten Gebäuden musste die Gebäudenutzfläche mindestens zu 50 Prozent aus Wohnungen bestehen. Unternehmen wurden hierbei nicht gefördert. 
  • Die neue Photovoltaik-Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)konnte nicht mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Die Einspeisevergütung konnten Sie jedoch trotzdem in Anspruch nehmen, da diese lediglich den laufenden Betrieb fördert. 

Den Förderantrag konnten Sie im Kundenportal der KfW stellen. Für diesen benötigten Sie einen Kostenvoranschlag für die angedachten Komponenten. Sobald Sie eine Zusage von der KfW hatten, konnten Sie die Bestellung und Installation der Komponenten beauftragen. 

Solarpaket I: Mehr Solarenergie für den Klimaschutz

Die Bundesregierung hat ehrgeizige Ziele für die Energiewende: Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch 80 Prozent betragen. Außerdem strebt Deutschland an, bis 2045 klimaneutral zu werden, wobei der Stromsektor bis 2035 weitgehend emissionsfrei sein soll. Um dies zu erreichen, wird der Ausbau von Solarenergie in Deutschland deutlich verstärkt. Das im April 2024 verabschiedete Solarpaket I soll die Installation und die Nutzung von Photovoltaikanlagen erleichtern und den Ausbau der Solarenergie beschleunigen.  

Wesentliche Maßnahmen zur Förderung des PV-Ausbaus: 

  • Entbürokratisierung für Balkonkraftwerke: vereinfachte Anmeldung, Erhöhung der Leistung des Wechselrichters von 600 Watt auf 800 Watt, Stromeinspeisung über die Steckdose mit Schukostecker möglich. 
  • Neues Modell „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“: ermöglicht es Vermieter*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften, ihren Mieter*innen Solarstrom zu liefern, ohne die Regeln traditioneller Energieanbieter einhalten zu müssen. Dabei wird der Strom direkt aus der Solaranlage des Gebäudes genutzt, der Umweg über die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz entfällt.  
  • Vereinfachung von Mieterstrom: Mieterstrom soll auch für gewerbliche Gebäude und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der Strom direkt ohne Netzdurchleitung genutzt wird.  
  • Erleichterungen beim Austausch von Modulen: alte und weniger effiziente Solarmodule bei Dachanlagen können ausgetauscht werden, ohne die Vergütung für eingespeisten Strom zu verlieren. 

Photovoltaik-Förderung durch Bundesländer und Kommunen

Falls Ihr Vorhaben die Bedingungen für die staatliche Förderung von Photovoltaik durch Einspeisevergütung und/oder KfW-Kredit nicht erfüllt, lohnt sich ein Blick auf die Förderprogramme von Ländern und Kommunen. In fast jeder Gegend Deutschlands gibt es länderspezifische oder regionale Angebote, die die Einrichtung und den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen unterstützen, zum Beispiel durch Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder Übernahme von Planungskosten. 

Photovoltaik-Förderung auf Länderebene

Die Bundesländer können eigene Förderprogramme anbieten. In vielen Ländern sind die Förderprogramme jedoch inzwischen ausgelaufen oder die Fördermittel erschöpft. Nur im Bundesland Berlin können Sie aktuell bzw. künftig eine Förderung für Photovoltaik beantragen: 

Land Förderung
Berlin
  • ab September 2022: Solar-Plus-Programm zur Bezuschussung
    von Batteriespeichern, Mehrkosten für PV-Fassadenanlagen und
    PV-Anlagen an denkmalgeschützten Gebäuden
  • max. 15.000 Euro bzw. max. 30.000 Euro für Stromspeicher
    und 65% der Mehrkosten für PV-Anlagen
  • am 10. Februar 2023: Ergänzung durch „Fördermodul E“ für Steckersolargeräte, auch bekannt als Balkonkraftwerke
  • Ziel der Förderung: einen Anteil von mind. 25 Prozent Solarstrom bei der Bruttostromerzeugung erreichen  

Photovoltaik-Förderung auf kommunaler Ebene

Besser als auf Länderebene sieht es bei den einzelnen Kommunen aus. Hier sind viele regionale Förderprogramme hinzugekommen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, hier ein paar Beispiele:

Stadt Förderung
Bonn
  • u.a. Förderung von „Balkonkraftwerken“ für Menschen in Mietwohnungen mit bis zu 600 Euro; einkommsschwache Mieter*innen erhalten bis zu 800 Euro
Düsseldorf
  • u.a. Förderung von Anlagen bis 10 kWp mit 300 Euro pro kWp
  • Batteriespeicher für neue oder bestehende Anlagen werden mit 250 Euro pro kWh Speicherkapazität gefördert
Köln
  • u.a. Förderung von 250 Euro pro kWp für Anlagen mit einer Größe von bis zu 50 kWp
  • Förderung von Balkonkraftwerken mit 200 Euro pro Anlage
München
  • Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG):
    unter anderem Förderung von netzgekoppeltem Solaranlagen
  • Förderhöhe: aktuell 265 Euro pro Kilowatt-PeakLeistung; der Fördersatz sinkt alle 6 Monate, das nächste Mal im Juli 2024 

Da immer wieder neue Programme und Fördermöglichkeiten hinzukommen, empfehlen wir Ihnen die Suche in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, sobald Sie mit der Planung eines konkreten Bauvorhabens beginnen wollen. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich alle für Ihren Wohnort verfügbaren Förderprogramme zu einem bestimmten Thema anzeigen zu lassen. Sicher finden Sie auf diese Weise eine individuelle Förderlösung, die Ihnen den Photovoltaik-Einstieg erleichtert. 

Nullsteuersatz beim Kauf einer Photovoltaik-Anlage

Last but not least ist noch der Nullsteuersatz zu nennen, der weitere Anreize zum Kauf einer PV-Anlage schaffen soll. Die Steuererleichterung ist Folge des Wegfalls der Umsatzsteuer und gilt seit Januar 2023. Voraussetzung, um vom Nullsteuersatz zu profitieren, ist die Weitergabe der Steuererleichterung durch den Händler, damit der Mehrwertsteueraufschlag für die Endverbraucher*innen wegfällt. 

Gültig ist der Nullsteuersatz für: 

  • kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp, 
  • größere Anlagen, wenn bestimmte Voraussetzungen wie die Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden erfüllt werden, 
  • gemietete PV-Anlagen, sofern vertraglich festgehalten ist, dass die Anlagen nach der Miete in den eigenen Besitz übergehen 

Auch Komponenten wie Batteriespeicher sind von der Umsatzsteuer befreit. Dabei profitieren Sie vom Nullsteuersatz nicht nur bei der Lieferung der jeweiligen Komponenten, sondern auch bei deren Installation. 

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