Für alle, die aktuell eine PV-Anlage planen, gilt daher: Wer noch von der bewährten 20-jährigen Förderung profitieren möchte, sollte die Anlage unbedingt noch 2026 in Betrieb nehmen. Was danach kommt – voraussichtlich nach einem kurzen Übergangsvergütungsmodell die sogenannte Direktvermarktung, bei der die Einspeisemengen zu den jeweils aktuellen Börsenpreisen vermarktet werden – wird die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Solaranlagen grundlegend verändern. Somit bergen Jahre 2026 bis 2028 Risiken für alle die mit PV zu tun haben: Unsicherheit bei Letztverbrauchern und Fachbetrieben dürfte Einfluss auf Preise, Planungen, Lieferketten und die Anzahl der installierten Anlagen haben.
Alle Hintergründe zur Geschichte der Einspeisevergütung, den aktuellen Vergütungssätzen 2026 sowie dem bevorstehenden Systemwechsel finden Sie in diesem Artikel.
Was ist die Einspeisevergütung und wie funktioniert sie?
Die wohl bekannteste Form der Förderung der Photovoltaik (PV) ist die sogenannte feste EEG-Einspeisevergütung. Gezahlt wird sie für überschüssigen Strom aus PV-Anlagen. Betreiber erhalten die Förderung, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist, wenn sie den selbstproduzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen.
Voraussetzungen, um die Einspeisevergütung zu erhalten sind:
- ein Zweirichtungszähler, um die eingespeiste Strommenge zu erfassen und
- die Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Anschlussnetzbetreiber. Alle Informationen dazu haben wir Ihnen in einem separaten Artikel zusammengefasst.
Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) gibt es einen bestimmten Betrag vom Netzbetreiber – und das für einen garantierten Zeitraum. Denn wie lange die Einspeisevergütung gezahlt wird, ist genau festgelegt.
Die Höhe der Einspeisevergütung – der sog. „Vergütungssatz“ – wird zum einen durch den Zeitpunkt bestimmt, an dem die Solaranlage ans Netz geht. Zum anderen spielt die Größe der Anlage eine Rolle. Seit der Neufassung des EEG 2023 wird außerdem berücksichtigt, ob der gesamte oder nur ein Teil des selbstproduzierten Stroms ins öffentliche Netz eingespeist wird. Der auf dieser Grundlage festgelegte Satz wird dann 20 Jahre lang gezahlt, egal, wie sich die Einspeisevergütung oder die Marktpreise weiterentwickeln. Mit Blick auf die Vergangenheit lässt sich sagen, dass der Vergütungssatz für jeweils neu angemeldete PV-Anlagen kontinuierlich sinkt.
Warum sinkt die Einspeisevergütung?
Erhielten die allerersten geförderten Solaranlagen fast 60 Cent pro Kilowattstunde, waren es im Juli 2022 nur noch 6,24 Cent pro kWh. Danach wurde dieser sehr geringe Betrag um ca. 2 Cent pro kWh angehoben und zusätzlich ein Zuschlag für Volleinspeiseanlagen eingeführt. Grund für die Erhöhung der Einspeisevergütung 2022 war die Energiepreiskrise. Durch diese explodierten die Kosten für Anschaffung und Installation von Solaranlagen. Um einen höheren Anreiz für die Anschaffung einer PV-Anlage zu schaffen und die Ausbauziele weiterhin zu erreichen, überarbeitete die Bundesregierung das EEG und führte neue Regelungen zur staatlichen Förderung von PV-Anlagen ein, auch bei der Einspeisevergütung. Im Rahmen des „Osterpakets“ der Bundesregierung wurden für das zweite Halbjahr 2022 bereits die Vergütungssätze angehoben.
Inzwischen wird die Einspeisevergütung wieder halbjährlich reduziert. Ihre Höhe hängt davon ab, ab wann die Anlage in Betrieb genommen wurde. Der Vergütungssatz für neu angemeldete Anlagen sinkt jeweils zum 1. Februar und zum 1. August (der individuell geltende Satz bleibt aber maximal 20 Jahre gleich).
Denn PV-Anlagen sind wieder günstiger geworden. Daher brauchen heutige Anlagen die anfangs noch notwendige hohe Förderung nicht mehr.
Wie hoch fällt die Einspeisevergütung 2026 aus?
Anlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt-Peak (kWp), die nur einen Teil des selbst erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen (Teileinspeisung) und ab dem 1. Februar 2026 in Betrieb genommen wurden, erhalten 7,78 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 bis 40 kWp 6,73 Cent pro kWh. Der Anlagenteil ab 40 kWp bis 100 kWp erhält 5,50 Cent pro kWh.

Mit der Einspeisevergütung wird der Ausbau der Photovoltaik-Technologie gezielt gefördert.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Eine PV-Anlage mit Eigenversorgung und einer Leistung von 20 kWp erhält für die ersten 10 kWp 7,78 Cent pro kWh und für die restlichen 10 kWp 6,73 Cent pro kWh. Das ergibt einen Durchschnitt von 7,26 Cent pro Kilowattstunde.
Wird dagegen die gesamte Leistung der PV-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist (Volleinspeisung) fällt der Vergütungssatz höher aus. Dafür muss die Anlage vor Inbetriebnahme aber beim zuständigen Netzbetreiber als Volleinspeise-Anlage gemeldet werden und benötigt einen eigenen Stromzähler. Anlagen bis 10 kWp Leistung erhalten aktuell 12,34 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp bis 100 kWp 10,35 Cent pro kWh (Stand: Juli 2026).
Einspeisevergütung 2026
(gültig für Anlagen, die ab dem 1. Februar bis 31. Juli 2026 in Betrieb genommen werden)
Leistung |
Anlagen mit Eigenversorgung |
Anlagen mit Volleinspeisung |
Bis 10 kWp |
7,78 Cent pro kWh |
12,34 Cent pro kWh |
Ab 10 kWp bis 40 kWp |
6,73 Cent pro kWh |
10,35 Cent pro kWh |
Ab 40 kWp bis 100 kWp |
5,50 Cent pro kWh |
10,35 Cent pro kWh |
Die Vergütungssätze sinken seit Februar 2024 halbjährlich um ein Prozent – die nächste Absenkung erfolgt zum 1. August 2026. Die Verlängerung auf einen Halbjahres-Zyklus erweist sich von Vorteil: Verzögert sich der Bau der PV-Anlage aufgrund von Lieferengpässen oder langen Wartezeiten beim gewünschten Fachbetrieb, hat dies nicht mehr sofort eine geringere Vergütung zur Folge.
Reform der Einspeisevergütung 2025
An besonders sonnigen oder windreichen Tagen produzieren die erneuerbaren Energien zum Teil mehr Strom als aktuell transportiert oder teilweise auch verbraucht werden kann. Um daraus resultierende Netzüberlastungen zu verhindern und den angespannten Bundeshaushalt zu entlasten, ist eine Reform der Einspeisevergütung in Kraft getreten, die unter dem Namen Solarspitzengesetz geführt wird: Zu Zeiten negativer Strompreise erhalten Betreiber neu installierter PV-Anlagen, die mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sind, seit Ende Februar 2025 keine Einspeisevergütung mehr. Stattdessen sollen sie ihren erzeugten Solarstrom in diesen Zeiten des Überschusses speichern oder selbst verbrauchen. Die nicht vergüteten Zeiträume werden dann am Ende der 20-jährigen Vergütungszeit angehängt.
Dafür werden die nicht vergüteten Solarstromstunden in Viertelstunden umgerechnet und anteilig auf die Monate verteilt. Dadurch soll der Umstand berücksichtigt werden, dass Herbst und Winter bekanntermaßen seltener sonnig sind als Frühling und Sommer. Ein Solarjahr wird entsprechend in 3800 Volllastviertelstunden aufgeteilt. Dabei wurden bereits die Zeiten abgezogen, in denen es dunkel ist. Entsprechend verteilen sich die Viertelstunden wie folgt auf das gesamte Jahr:
- 87 im Januar,
- 189 im Februar,
- 340 im März,
- 442 im April,
- 490 im Mai,
- 508 im Juni,
- 498 im Juli,
- 453 im August,
- 371 im September,
- 231 im Oktober,
- 118 im November und
- 73 im Dezember
Die garantierten Fördersätze bleiben abgesehen von der Neuerung bei Stromüberproduktion bestehen. Um Betreibern von Bestandsanlagen einen Anreiz zum freiwilligen Wechsel in das neue Vergütungssystem zu geben, erhalten sie 0,6 Cent pro Kilowattstunde mehr, wenn sie auf die neue Einspeisevergütung umsteigen.
Ein weiterer Teil der neuen Reform ist, dass die Einspeiseleistung von neuen PV-Anlagen auf 60 Prozent beschränkt wird, die über keinen intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinrichtung verfügen. Bald werden nahezu alle neu installierten Anlagen technisch entsprechend ausgestattet sein. Da intelligente Messsysteme erst schrittweise ausgerollt werden, gibt es eine Übergangsregelung: Neue PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Kilowatt unterliegen erst im Folgejahr der neuen EEG-Richtlinie – wenn das intelligente Messsystem installiert wurde. Kleinere Solaranlagen mit weniger als 2 Kilowatt Leistung wie Balkonkraftwerke sind dagegen dauerhaft von der Neuregelung ausgenommen.
Ausblick: Abschaffung der Einspeisevergütung ab 2027
Ein wichtiger Hinweis für alle, die aktuell eine PV-Anlage planen: Laut einem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums soll die feste EEG-Einspeisevergütung für Neuanlagen, die ab 2027 ans Netz gehen, abgeschafft werden. Final beschlossen ist das Stand Juli 2026 noch nicht. Wer sich die 20-jährige Förderung nach dem bewährten EEG-System sichern möchte, muss die Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen. Bestandsanlagen genießen aller Voraussicht nach Bestandsschutz — rückwirkende Kürzungen bestehender Vergütungen hat es in der EEG-Geschichte bislang nicht gegeben.

Eine feste EEG-Einspeisevergütung soll ab 2027 abgeschafft werden.
Was passiert, wenn die Einspeisevergütung ausläuft?
Funktioniert die PV-Anlage auch noch nach 20 Jahren gut, dürfen Betreiber*innen den Solarstrom nach heutiger Rechtslage weiterhin ins Netz einspeisen. Die Netzbetreiber müssen den Strom abnehmen und Stand heute eine Anschlussvergütung zahlen. Diese richtet sich nach dem Jahresdurchschnitt des Marktwert Solar, der selbst wiederum vom Börsenpreis für Strom abhängt. Der Jahresmarktwert unterliegt zum Teil starken Schwankungen. Zur Orientierung: 2024 lag der Jahresmarktwert Solar bei 4,6 Cent pro kWh. Den jeweils aktuellen Wert veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Es ist davon auszugehen, dass heute errichtete Anlagen nach Ende der festen EEG-Einspeisevergütung keine gesetzlich geregelte Anschlussvergütung erhalten, sondern es marktliche Angebote für den Weiterbetrieb dieser Anlagen gibt.
Fazit: Sind die „goldenen Zeiten“ der Einspeisevergütung vorbei?
Trotz der im Vergleich zu früher niedrigeren Vergütungssätze lohnt sich eine PV-Anlage weiterhin. Gerade seit dem Jahr 2023 rechnet sich der Kauf einer eigenen Solaranlage für Hausbesitzer*innen wieder deutlich mehr. Das liegt zum einen an der höheren Einspeisevergütung, zum anderen macht sich auch der Wegfall der Umsatzsteuer für den Erwerb und die Installation der Anlage bemerkbar. Aber der Hauptgrund waren die zeitweise deutlich angestiegenen Strompreise.
Soll sich Ihre Photovoltaik-Anlage schnell refinanzieren, ist aktuell ein hoher Eigenverbrauch der stärkste Hebel. Das liegt vor allem an der Differenz zwischen Einspeisevergütung und Endkundenstrompreis. Jede Kilowattstunde Strom, die Sie über Ihre Solaranlage selbst produzieren, müssen Sie nicht einkaufen. Im besten Fall haben Sie sich neben einer PV-Anlage außerdem für einen Batteriespeicher entschieden, sodass Ihnen der selbsterzeugte Strom auch dann zur Verfügung steht, wenn die Sonne gerade nicht scheint.
Wichtig: Wer plant, noch von der heutigen festen EEG-Einspeisevergütung zu profitieren, muss die Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen — denn ab 2027 könnte sich die Förderlogik grundlegend ändern.
