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Windpark Adelberg
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Nördlich der Gemeinde Adelberg hatte die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit zwei Windenergieanlagen geplant und am 24. Juni 2016 den Genehmigungsantrag eingereicht. Da sie unter den jetzigen artenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen aber keine Möglichkeit sieht, die Genehmigung zu erhalten, wurde der Antrag zurück gezogen.

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Projektdetails

Standortkarte Windpark Adelberg

Der Standort des Windparks Adelberg grenzt direkt an die Kaiserstraße. Er liegt nördlich der Gemeinde zwischen dem Gewerbegebiet Ziegelhau im Westen und dem Börtlinger Ortsteil Breech im Osten.

Die genaue Lage des Standorts und der Windkraftanlagen sowie deren Abstände zu einzelnen Ortsteilen sind in der Standortkarte abgebildet.

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Windvorranggebiet GP-01, Windpark Adelberg

Eigentümer der für den Bau und den Betrieb des Windparks benötigten Flächen ist der Landesbetrieb ForstBW. Die Ausschreibung des Geländes durch ForstBW im Juni 2014 hat die EnBW gewonnen und einen Pachtvertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen.

Als planungsrechtliche Grundlage für das Windkraftprojekt Adelberg dient der Teilregionalplan Windenergie der Region Stuttgart, der im September 2015 als qualifizierter Zwischenbeschluss gefasst wurde. Hier wurde die Fläche nördlich von Adelberg als Windvorranggebeit GP-01 in die Kulisse der Windvorranggebiete aufgenommen. Zudem war die Fläche auch im letzten Entwurf des Flächennutzungsplans des GVV östlicher Schurwald aus dem Jahr 2012 als Konzentrationszone dargestellt.

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Kontakt

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Termine

derzeit keine Termine

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Anlagenanzahl & Anlagentyp

Für den Standort vorgesehen sind zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 131 mit einer Leistung von je 3,3 Megawatt (MW). Die Anlagen haben einen Rotordurchmesser von 131 Metern, eine Nabenhöhe von 164 Metern und damit eine Gesamthöhe von 230 Metern.

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Windverhältnisse

LiDAR-Windmessung

Das Windpotenzial des Standorts ist mittels Windmessungen über eine LiDAR-Anlage ermittelt worden. Die Windmessungen fanden zwischen Dezember 2014 und April 2015 statt. Die vorläufige Auswertung hat mittlere Windgeschwindigkeiten von 6,0 m/s auf 164 Meter Nabenhöhe ergeben.

Die LiDAR-Technologie hat sich in den letzten Jahren in der Windbranche durchgesetzt und entspricht neben den normalen Windmessmasten dem aktuellen Stand der Technik. Bei diesem Fernerkundungsverfahren werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können somit sehr genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis über 200 Meter über Grund gezogen werden. Zusätzlich zeichnen Sensoren die Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie den Luftdruck auf. Die Messdaten werden kontinuierlich aufgezeichnet und täglich über ein GSM-Modem übertragen.

Die Ergebnisse der Messungen werden durch einen Fachgutachter ausgewertet.

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Die Belange von Mensch und Umwelt

Bevor der Windpark Adelberg genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig, über die geprüft wird, ob der Windpark die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von Mensch, Umwelt und Natur erfüllt. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wurde mit dem Landratsamt Göppingen im Rahmen eines Termins Anfang 2015 abgestimmt und festgelegt

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Untersuchungen zum Naturschutz

Unsere Untersuchungen haben in Bezug auf den Rotmilan ergeben, dass sich im näheren Umfeld der geplanten Windenergieanlagen in Adelberg keine Brutstätten oder Nahrungshabitate befinden. Allerdings überfliegen Rotmilane die Flächen regelmäßig. Wir haben deshalb einen artenschutzrechtlichen Ausnahmeantrag in Bezug auf den Rotmilan gestellt und nutzen damit einen landesrechtlich ausdrücklich vorgesehenen und grundsätzlich rechtlich zulässigen Weg.

Gemeinsam mit den Fachgutachtern sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die Windenergienutzung am Standort Adelberg keine negativen Auswirkungen auf die Rotmilan-Population haben wird. Aus dem Gutachten ergibt sich, dass eine Schädigung von einzelnen Rotmilanexemplaren vor Ort zwar „nicht gänzlich ausgeschlossen“ werden kann. Die Gutachter führen jedoch im weiteren aus, dass etwaige Schädigungen, so sie denn eintreten würden, keine Relevanz für die Population vor Ort hätten. Und dies wiederum ist zwingende Voraussetzung für einen Ausnahmeantrag, wie wir ihn gestellt haben. Die Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Stuttgart, die neben unserem Antrag derzeit auch weitere Anträge von anderen Unternehmen bearbeitet, wird diesen intensiv prüfen und abwägen. Unabhängig von unserer eigenen Sorgfalt werden wir also auch detailliert von der Behörde begleitet und kontrolliert.

Umfangreiche Untersuchungen zu naturschutzfachlichen Themen sind bei Windenergieprojekten inzwischen Standard. Für das Windenergieprojekt Adelberg müssen daher insbesondere faunistische Erhebungen mit besonderem Augenmerk auf Vögel und Fledermäuse durchgeführt werden. Daneben werden Gutachten erstellt, die die Erheblichkeit des Eingriffs in den bestehenden Naturhaushalt, inklusive einer Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild, bewerten. Unvermeidliche Eingriffe werden im so genannten „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ dargestellt und sind über die gesetzliche Vorschrift der Eingriffsregelung auszugleichen. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass alle Flächen, die für den Windpark Adelberg gerodet werden müssen – rund 1 ha Fläche pro Windkraftanlage, dauerhaft nur 0,5 ha – an anderer Stelle wieder aufgeforstet werden müssen. Bedingung ist, dass dies im selben Naturraum geschieht und es muss mindestens im Verhältnis 1:1 geschehen.

Die Erhebungen zu den einzelnen naturschutzfachlichen Gutachten, insbesondere auch die Kartierungen zum Vogel- und Fledermausaufkommen haben vom Frühjahr bis Herbst 2015 stattgefunden.

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Untersuchungen zu Schallimmissionen

Neben den naturschutzfachlichen Gutachten sind immer auch die Gutachten zu den Immissionen von Windenergieanlagen vorzulegen, namentlich sind das so genannte Schall- und Schattenwurfprognosen. In beiden Fällen ist die EnBW als Betreiber verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zu Schall- und Schattenwurf einzuhalten, da sonst keine Genehmigung ausgestellt wird. Aufgrund der Ergebnisse aus den Schallgutachten wurde das Layout des Windparks Adelberg daher so angepasst, dass alle Grenzwerte eingehalten werden.

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Untersuchungen zu Schattenwurf

Übersicht beantragte WEA und Schattenberechnung

Die Ergebnisse des Gutachtens zum Schattenwurf zeigen, dass die Grenzwerte in Adelberg an der Tannenstraße, im Gewerbegebiet „Ziegelhau“ sowie am westlichen Ortsrand von Breech überschritten werden. Daher wird bei den installierten Windkraftanlagen eine Abschaltautomatik eingebaut, deren Sensoren auf die drei genannten Immissionsorte eingestellt werden (hier wird jedes betroffene Wohnhaus einzeln berücksichtigt). Sobald es bezogen auf einen bestimmten Immissionsort zur Überschreitung der Grenzwerte kommt (Max. 30 min/ Tag oder insgesamt max 8 h/Jahr) wird die WEA automatisch abgeschaltet.

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Grafischer Schattenwurfkalender
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Aufgrund der Lage des Windparks im regionalen Grünzug muss parallel zum normalen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen auch ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Stuttgart durchgeführt werden.