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Windpark Adelberg
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Nördlich der Gemeinde Adelberg hatte die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit zwei Windenergieanlagen geplant und am 24. Juni 2016 den Genehmigungsantrag eingereicht. Da sie unter den jetzigen artenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen aber keine Möglichkeit sieht, die Genehmigung zu erhalten, wurde der Antrag zurück gezogen.

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Projektdetails

Standortkarte Windpark Adelberg

Der Standort des Windparks Adelberg grenzt direkt an die Kaiserstraße. Er liegt nördlich der Gemeinde zwischen dem Gewerbegebiet Ziegelhau im Westen und dem Börtlinger Ortsteil Breech im Osten.

Die genaue Lage des Standorts und der Windkraftanlagen sowie deren Abstände zu einzelnen Ortsteilen sind in der Standortkarte abgebildet.

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Windvorranggebiet GP-01, Windpark Adelberg

Eigentümer der für den Bau und den Betrieb des Windparks benötigten Flächen ist der Landesbetrieb ForstBW. Die Ausschreibung des Geländes durch ForstBW im Juni 2014 hat die EnBW gewonnen und einen Pachtvertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen.

Als planungsrechtliche Grundlage für das Windkraftprojekt Adelberg dient der Teilregionalplan Windenergie der Region Stuttgart, der im September 2015 als qualifizierter Zwischenbeschluss gefasst wurde. Hier wurde die Fläche nördlich von Adelberg als Windvorranggebeit GP-01 in die Kulisse der Windvorranggebiete aufgenommen. Zudem war die Fläche auch im letzten Entwurf des Flächennutzungsplans des GVV östlicher Schurwald aus dem Jahr 2012 als Konzentrationszone dargestellt.

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Kontakt

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Termine

derzeit keine Termine

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Anlagenanzahl & Anlagentyp

Für den Standort vorgesehen sind zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 131 mit einer Leistung von je 3,3 Megawatt (MW). Die Anlagen haben einen Rotordurchmesser von 131 Metern, eine Nabenhöhe von 164 Metern und damit eine Gesamthöhe von 230 Metern.

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Windverhältnisse

LiDAR-Windmessung

Das Windpotenzial des Standorts ist mittels Windmessungen über eine LiDAR-Anlage ermittelt worden. Die Windmessungen fanden zwischen Dezember 2014 und April 2015 statt. Die vorläufige Auswertung hat mittlere Windgeschwindigkeiten von 6,0 m/s auf 164 Meter Nabenhöhe ergeben.

Die LiDAR-Technologie hat sich in den letzten Jahren in der Windbranche durchgesetzt und entspricht neben den normalen Windmessmasten dem aktuellen Stand der Technik. Bei diesem Fernerkundungsverfahren werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können somit sehr genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis über 200 Meter über Grund gezogen werden. Zusätzlich zeichnen Sensoren die Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie den Luftdruck auf. Die Messdaten werden kontinuierlich aufgezeichnet und täglich über ein GSM-Modem übertragen.

Die Ergebnisse der Messungen werden durch einen Fachgutachter ausgewertet.

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Die Belange von Mensch und Umwelt

Bevor der Windpark Adelberg genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig, über die geprüft wird, ob der Windpark die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von Mensch, Umwelt und Natur erfüllt. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wurde mit dem Landratsamt Göppingen im Rahmen eines Termins Anfang 2015 abgestimmt und festgelegt

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Untersuchungen zum Naturschutz

Unsere Untersuchungen haben in Bezug auf den Rotmilan ergeben, dass sich im näheren Umfeld der geplanten Windenergieanlagen in Adelberg keine Brutstätten oder Nahrungshabitate befinden. Allerdings überfliegen Rotmilane die Flächen regelmäßig. Wir haben deshalb einen artenschutzrechtlichen Ausnahmeantrag in Bezug auf den Rotmilan gestellt und nutzen damit einen landesrechtlich ausdrücklich vorgesehenen und grundsätzlich rechtlich zulässigen Weg.

Gemeinsam mit den Fachgutachtern sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die Windenergienutzung am Standort Adelberg keine negativen Auswirkungen auf die Rotmilan-Population haben wird. Aus dem Gutachten ergibt sich, dass eine Schädigung von einzelnen Rotmilanexemplaren vor Ort zwar „nicht gänzlich ausgeschlossen“ werden kann. Die Gutachter führen jedoch im weiteren aus, dass etwaige Schädigungen, so sie denn eintreten würden, keine Relevanz für die Population vor Ort hätten. Und dies wiederum ist zwingende Voraussetzung für einen Ausnahmeantrag, wie wir ihn gestellt haben. Die Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Stuttgart, die neben unserem Antrag derzeit auch weitere Anträge von anderen Unternehmen bearbeitet, wird diesen intensiv prüfen und abwägen. Unabhängig von unserer eigenen Sorgfalt werden wir also auch detailliert von der Behörde begleitet und kontrolliert.

Umfangreiche Untersuchungen zu naturschutzfachlichen Themen sind bei Windenergieprojekten inzwischen Standard. Für das Windenergieprojekt Adelberg müssen daher insbesondere faunistische Erhebungen mit besonderem Augenmerk auf Vögel und Fledermäuse durchgeführt werden. Daneben werden Gutachten erstellt, die die Erheblichkeit des Eingriffs in den bestehenden Naturhaushalt, inklusive einer Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild, bewerten. Unvermeidliche Eingriffe werden im so genannten „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ dargestellt und sind über die gesetzliche Vorschrift der Eingriffsregelung auszugleichen. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass alle Flächen, die für den Windpark Adelberg gerodet werden müssen – rund 1 ha Fläche pro Windkraftanlage, dauerhaft nur 0,5 ha – an anderer Stelle wieder aufgeforstet werden müssen. Bedingung ist, dass dies im selben Naturraum geschieht und es muss mindestens im Verhältnis 1:1 geschehen.

Die Erhebungen zu den einzelnen naturschutzfachlichen Gutachten, insbesondere auch die Kartierungen zum Vogel- und Fledermausaufkommen haben vom Frühjahr bis Herbst 2015 stattgefunden.

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Untersuchungen zu Schallimmissionen

Neben den naturschutzfachlichen Gutachten sind immer auch die Gutachten zu den Immissionen von Windenergieanlagen vorzulegen, namentlich sind das so genannte Schall- und Schattenwurfprognosen. In beiden Fällen ist die EnBW als Betreiber verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zu Schall- und Schattenwurf einzuhalten, da sonst keine Genehmigung ausgestellt wird. Aufgrund der Ergebnisse aus den Schallgutachten wurde das Layout des Windparks Adelberg daher so angepasst, dass alle Grenzwerte eingehalten werden.

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Untersuchungen zu Schattenwurf

Übersicht beantragte WEA und Schattenberechnung

Die Ergebnisse des Gutachtens zum Schattenwurf zeigen, dass die Grenzwerte in Adelberg an der Tannenstraße, im Gewerbegebiet „Ziegelhau“ sowie am westlichen Ortsrand von Breech überschritten werden. Daher wird bei den installierten Windkraftanlagen eine Abschaltautomatik eingebaut, deren Sensoren auf die drei genannten Immissionsorte eingestellt werden (hier wird jedes betroffene Wohnhaus einzeln berücksichtigt). Sobald es bezogen auf einen bestimmten Immissionsort zur Überschreitung der Grenzwerte kommt (Max. 30 min/ Tag oder insgesamt max 8 h/Jahr) wird die WEA automatisch abgeschaltet.

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Grafischer Schattenwurfkalender
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Aufgrund der Lage des Windparks im regionalen Grünzug muss parallel zum normalen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen auch ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Stuttgart durchgeführt werden.

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Projekttagebuch

Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Adelberg. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Ausschreibung durch ForstBW und Zuschlag für EnBW
Juni 2014
Naturschutzfachliche Kartierungen/Ökologische Gutachten
Frühjahr bis Herbst 2015
Windmessungen
Dezember 2014 bis April 2015
Verkleinerung Vorranggebiet; Reduzierung Windkraftanlagen
September 2015
Voraussichtliche Einreichung des Genehmigungsantrags
24. Juni 2016
Auslegung der Unterlagen zum Genehmigungsantrag* in Adelberg
13. Juli bis 12. August 2016
Auslegung der Unterlagen zum Genehmigungsantrag* in Börtlingen
wird in Kürze bekannt gegeben
Auslegung der Unterlagen zum Genehmigungsantrag* in Plüderhausen
15. Juli bis 5. August 2016
Frühestmöglicher Zeitpunkt für die Genehmigung nach BImSchG
Oktober 2016
Frühestmöglicher Zeitpunkt für Inbetriebnahme des Windparks
Oktober 2017

* Die EnBW stellt die Unterlagen des Genehmigungsantrags zum Windpark Adelberg den umliegenden Gemeinden zur Verfügung, die sie dann öffentlich auslegen. Sie werden in obengenannten Zeiträumen in den Rathäusern der Gemeinde Adelberg, Börtlingen und Plüderhausen ausgelegt.

Da der Gesetzgeber für das „nicht öffentliche Verfahren” keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht, erfolgt die Bereitstellung der Unterlagen durch die EnBW auf freiwilliger Basis. Die Gemeinden werden als Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, am Verfahren beteiligt und jeweils eine Stellungnahme abgeben. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im „nicht förmlichen Verfahren” über die Stellungnahmen der Standortgemeinden, die die Interessen ihrer Bürger vertreten. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich daher bitte an die jeweiligen Ansprechpartner in den Rathäusern.

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MitMach-Modelle

Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus eine Miteinbeziehung der Bürger bzw. der Kommunen an. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Stadt Adelberg festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle - bekannt gegeben.

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Die häufigsten Fragen (FAQ)

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„Wind ist nicht alles, aber ohne Wind ist alles nichts.“ Diese Devise der Planer von Winkparks deutet an, dass für die Wirtschaftlichkeit eines Windparks nicht allein das Windhöffigkeit entscheidend ist. Auch Faktoren wie die Infrastruktur, die Möglichkeiten zur Zuwegung und für den Netzanschluss spielen bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit eine Rolle.

Wovon hängt die Wirtschaftlichkeit eines Windkraftprojekts ab?

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Wir haben im Frühjahr 2015 am Standort Adelberg eine Windmessung mittels LiDAR durchgeführt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage unserer Wirtschaftlichkeitsbertrachtung für das Projekt Adelberg in Bezug auf die zu erwartende Energieproduktion. Auf der Nabenhöhe der WEA von 164 Metern haben wir eine mittlere jährliche Windgeschwindigkeit von 6,0 m/s ermittelt. Die zu erwartende Stromproduktion der beiden Nordex N 131 beträgt damit gut 16.500 MWh/Jahr, was einer Auslastung von 2.600 Volllaststunden entspricht. Der Stromertrag entspricht in etwa dem jährlichen Stromverbrauch von 4.700 durchschnittlichen Vierpersonen-Haushalten.

Welche Rolle spielt der Wind für die Wirtschaftlichkeit im Projekt Adelbert?

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Neben den Erträgen beeeinflussen viele weitere Faktoren die Wirtschaftlichkeit des Projekts in Adelberg. Als Beispiel hier die Kosten der Erschließungsinfrastruktur: Die kurze Netzanbindung zum Umspannwerk in Waldhausen und die geringe Komplexität der Topographie sind hier nur zwei von mehreren Faktoren, die sich günstig auf die Wirtschaftlichkeit des Projekts auswirken. Zudem sind die Standorte über das Kaisersträßle sehr gut erreichbar und der Neubau weiterer Wege beschränkt sich fast ausschließlich auf die Kranstellflächen der geplanten WEA. Die Nutzung der Kaiserstraße und den Umfang von daraus resultierenden baulichen Maßnahmen werden wir selbstverständlich bereits im Vorfeld des Vorhabens mit dem GVV östlicher Schurwald abstimmen.

Welche Rolle spielen andere Faktoren, wie z.B. Infrastruktur, für die Wirtschaftlichkeit?

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Insbesondere aufgrund der guten Infrastruktur und der Ergebnisse der Windmessungen ist der Windpark Adelberg auch mit zwei Windkraftanlagen wirtschaftlich. Die EnBW investiert nicht in unwirtschaftliche Projekte.

Ist der Standort Adelberg mit nur noch zwei Windkraftanlagen noch wirtschaftlich?

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Die EnBW hat entschieden, dass mit der aktuellen Planung von zwei WEA Ende April ein Genehmigungsantrag beim Landratsamt Göppingen eingereicht werden soll. Im folgenden Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob die Errichtung der beantragten Windenergieanlagen rechtlich und technisch zulässig ist.

Wird der Antrag positiv beschieden, stellt das Landratsamt der EnBW nach Ende des Verfahrens – voraussichtlich Ende 2016 - eine Genehmigung für den Windpark Adelberg aus. Mit dieser Genehmigung und unter Berücksichtigung der enthaltenen Nebenbestimmungen (z. B. Abschaltautomatik bei der Überschreitung von Schattenwurf-Grenzwerten; Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz) wird von uns erneut die Wirtschaftlichkeit des Projekts geprüft und bei positiver Bewertung eine Investitionsentscheidung gefällt.

Wann wird entschieden, ob die EnBW ihr Projekt in Adelberg bauen wird?

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Die Standorte der zwei von uns in Adelberg geplanten Windenergieanlagen (WEA) richten sich nach dem von der Regionalversammlung beschlossenen Vorranggebiet GP-01. Der Abstand der nächstgelegenen Windenergieanlage zum Ortsteil Breech beträgt etwa 850 m, zum Ortsrand Adelberg etwa 770 m und zum Gewerbegebiet Ziegelhau etwa 600 m. Eine Erhöhung dieser Abstände ist planerisch nicht möglich, da die Abgrenzung der ausgewiesenen Vorrangfläche dies nicht zulässt. Wir haben unseren gesetzlich und technisch vorgegebenen Spielraum hier bereits voll ausgeschöpft.

Können die Abstände der Windkraftanlagen zur Bebauung nicht größer gewählt werden?

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Im Rahmen der Vorantragskonferenz zum Windpark Adelberg erfolgte im Oktober 2015 eine erste Diskussion der Ergebnisse der faunistischen Kartierung mit der Naturschutzbehörde des Landratsamts Göppingen. Hier zeigte sich, dass von den drei möglichen WEA-Standorten im Vorranggebiet GP-01 einer aufgrund des ermittelten Rotmilan-Vorkommens nicht genehmigungsfähig ist. Die EnBW hat daher ihr Parklayout auf zwei WEA reduziert. Für diese Standorte wird im Genehmigungsverfahren geprüft, ob sie mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar sind. Die dafür erforderlichen naturschutzfachlichen Gutachten wurden erstellt.

Welche Ergebnisse in Sachen Naturschutz und speziell zum Rotmilan liegen bereits vor?

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Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise, dass Infraschall deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, wie er von Windenergieanlagen ausgeht, Gesundheitsprobleme verursacht. Der Betrieb von Windenergieanlagen ist jedoch mit einem hörbaren Betriebsgeräusch verbunden, das bei sehr geringem Abstand zu einer erheblichen Belästigung führen kann. Bei richtiger Planung und mit ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung gehen von Windenergieanlagen keine erheblichen Geräuschbelästigungen aus. Die WHO empfiehlt hier die nächtliche Einhaltung eines Außenpegels von 40 dB(A). Dieser wird von den zwei in Adelberg geplanten WEA zu allen umliegenden Ortsteilen (inkl. Wohnhäuser im Gewerbegebiet Ziegelhau) eingehalten.

Ausführliche Informationen zum Themengebiet Infraschall inklusive der wissenschaftlichen Studie „Tieffrequente Geräuschemissionen inkl. Infraschall von Windenergieanlagen und anderen Quellen“ finden Sie auf den Internetseiten der LUBW.

Welche Auswirkungen hat der Infraschall von Windkraftanlagen auf den Menschen?

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