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Windpark Adelberg
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Nördlich der Gemeinde Adelberg hatte die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit zwei Windenergieanlagen geplant und am 24. Juni 2016 den Genehmigungsantrag eingereicht. Da sie unter den jetzigen artenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen aber keine Möglichkeit sieht, die Genehmigung zu erhalten, wurde der Antrag zurück gezogen.

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Projekttagebuch

Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Adelberg. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Ausschreibung durch ForstBW und Zuschlag für EnBW
Juni 2014
Naturschutzfachliche Kartierungen/Ökologische Gutachten
Frühjahr bis Herbst 2015
Windmessungen
Dezember 2014 bis April 2015
Verkleinerung Vorranggebiet; Reduzierung Windkraftanlagen
September 2015
Voraussichtliche Einreichung des Genehmigungsantrags
24. Juni 2016
Auslegung der Unterlagen zum Genehmigungsantrag* in Adelberg
13. Juli bis 12. August 2016
Auslegung der Unterlagen zum Genehmigungsantrag* in Börtlingen
wird in Kürze bekannt gegeben
Auslegung der Unterlagen zum Genehmigungsantrag* in Plüderhausen
15. Juli bis 5. August 2016
Frühestmöglicher Zeitpunkt für die Genehmigung nach BImSchG
Oktober 2016
Frühestmöglicher Zeitpunkt für Inbetriebnahme des Windparks
Oktober 2017

* Die EnBW stellt die Unterlagen des Genehmigungsantrags zum Windpark Adelberg den umliegenden Gemeinden zur Verfügung, die sie dann öffentlich auslegen. Sie werden in obengenannten Zeiträumen in den Rathäusern der Gemeinde Adelberg, Börtlingen und Plüderhausen ausgelegt.

Da der Gesetzgeber für das „nicht öffentliche Verfahren” keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht, erfolgt die Bereitstellung der Unterlagen durch die EnBW auf freiwilliger Basis. Die Gemeinden werden als Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, am Verfahren beteiligt und jeweils eine Stellungnahme abgeben. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im „nicht förmlichen Verfahren” über die Stellungnahmen der Standortgemeinden, die die Interessen ihrer Bürger vertreten. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich daher bitte an die jeweiligen Ansprechpartner in den Rathäusern.

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Kontakt

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