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Windpark Fichtenau

Auf Flächen der Gemeinde Fichtenau im Landkreis Schwäbisch Hall betreibt die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit drei Windenergieanlagen. Die Gesamtleistung beträgt 9,9 Megawatt. Außerdem plant die EnBW die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage, welche die Gesamtleistung des Windparks auf rund 13,35 MW erhöhen würde.

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Projektdetails

Die Flächen des Windparks Fichtenau befinden sich nordöstlich von Wäldershub und grenzen an die Gemeinde Kreßberg an. Östlich des Windparks verläuft die A 7. Die Anlagenstandorte befinden sich auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen.

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Kontakt

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Grundlage für den Standort des Windparks Fichtenau ist das im rechtskräftigen Regionalplan Heilbronn-Franken festgelegte Vorranggebiet 36_SHA nordwestlich von Fichtenau-Wildenstein. Der Windpark befindet sich außerdem auf einer im Teilflächennutzungsplan „Windenergie Fichtenau-Kreßberg“ ausgewiesenen Konzentrationszone. Die drei in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen befinden sich sowohl in der Vorrangfläche 36_SHA für Windenergie als auch in der Konzentrationsfläche für Windenergie des Teilflächennutzungsplans. Die geplante Windenergieanlage Nr. 4 liegt außerhalb der oben genannten VRG 36_SHA im Gebiet der Konzentrationsfläche.

Die beiden Flächenausweisungen (Vorranggebiete und Flächennutzungsplan) bilden die planungsrechtliche Grundlage für den Windpark Fichtenau.

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Anlagenanzahl & Anlagentyp

Es sind drei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 126 mit einer Leistung von jeweils 3,3 Megawatt (MW) bereits in Betrieb. Die Anlagen haben jeweils eine Nabenhöhe von 149 Metern und einen Rotordurchmesser von 126 Metern. Die vierte geplante Windenergieanlage ist vom Typ Vestas V 136 mit einer Leistung von 3,45 MW, einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotordurchmesser von 136 Metern.

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Windverhältnisse

Generell ist die vorgesehene Fläche gut für den Betrieb des Windparks geeignet. Die Höhenunterschiede sind relativ gering, so dass an allen vier Standorten sehr ähnliche Windverhältnissen vorhanden sind. Der Betrieb der bestehenden Windenergieanlagen bestätigt die vorher erwarteten Windverhältnisse.

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Die Belange von Mensch und Umwelt

Bevor der Windpark Fichtenau genehmigt und gebaut werden konnte, waren zahlreiche Fachgutachten notwendig, in welchen geprüft wurde, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wurde mit dem zuständigen Landratsamt Schwäbisch Hall im Rahmen einer Vorantragskonferenz abgestimmt und festgelegt. Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind avifaunistische und faunistische Erhebungen ebenso üblich wie Fledermaus- Schall- und Schattenwurfgutachten.

Für den Windpark Fichtenau haben die Untersuchungen zu den ökologischen Gutachten im Februar 2015 begonnen. Das avifaunistische und das faunistische Gutachten sowie die Erhebungen zu Fledermäusen waren im Dezember 2015 beendet.

Die Naturschutzrechtlichen Belange wurden zusammengefasst durch den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Zudem wurde eine standortbezogene Vorprüfung im Einzelfall entsprechend dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Weitere Restriktionen und Naturschutzbelange werden im ornithologischen Fachgutachten und dem Fledermausgutachten behandelt, welche ebenfalls im LBP Berücksichtigung finden.

Weitere Gutachten wie etwa zu den Themen Schall- und Schattenwurf wurden dem Genehmigungsantrag ebenfalls beigefügt. Alle Grenzwerte bezüglich Schall- und Schattenemissionen werden eingehalten.

Die nach dem Windenergieerlass Baden-Württemberg genannten Abstandsempfehlungen von mindestens 700 Metern zu Siedlungs- und Wohngebieten werden eingehalten.

Die gleichen Voraussetzungen gelten für die geplante Erweiterung des Windparks um eine weitere Windenergieanlage.

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Zuwegung

Für die Zufahrt zum Windpark wird die bestehende forstwirtschaftliche Wegestruktur so weit wie möglich genutzt, um Eingriffe in die Landschaft so gering wie möglich zu halten. Auch die Standorte für die einzelnen Windkraftanlagen wurden so nah wie möglich an bestehende Forstwege gelegt. Dennoch mussten in einzelnen Fällen neue Wege angelegt werden bzw. vorhandene Wege verbreitert oder aufgeschüttet werden. In Kurvenbereichen mussten teilweise Fahrbahnerweiterungen vorgenommen und ein überschwenkbarer Bereich freigeräumt werden.

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Netzanbindung

Der Netzverknüpfungspunkt für den Windpark befindet sich östlich des Planungsgebiets im Umspannwerk Dinkelsbühl in rund 13 Kilometer Entfernung.

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Termine

Aktuell gibt es keine geplanten Termine.