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Auf Flächen der Stadt Lorch im Rheingau-Taunus-Kreis hatte die EnBW einen Windpark mit vier Windenergieanlagen (WEA) geplant. Da die gemessene Windgeschwindigkeit in Lorch wider Erwarten aber deutlich unter den Werten liegt, die für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendig sind, hat die EnBW beschlossen, das Windparkprojekt nicht weiter zu verfolgen.

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Projektdetails

Der Standort für den Windpark befindet sich in der Stadt Lorch im Westen von Südhessen an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Das Areal mit einer Größe von 22,70 Hektar liegt etwa drei Kilometer nordöstlich von Lorch auf einem südlichen Ausläufer des Ranselbergs in einer Höhe von 350 bis 400 Metern über NN. Im Norden liegt das Gelände des ehemaligen Munitionsdepots der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Die aktuelle Fläche ist im Entwurf „Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Südhessen aus dem Jahr 2013 hinterlegt. Das Gebiet hat die Nummer 420.

Parallel wurde von der Stadt Lorch eine „Begründung zum Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ erstellt.

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Gebietskarte Windpark Ranselberg
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Anlagenanzahl & Anlagentyp

Aktuell sind vier Windenergieanlagen vom Typ Vestas V126 mit einer Leistung von 3,3 MW geplant. Die Anlagen haben eine Nabenhöhe von 149 Metern und einen Rotordurchmesser von 126 Metern. Vertraglich wurde eine maximale Nabenhöhe von 150 Metern und ein maximaler Rotorendurchmesser von 135 Metern fixiert.
Pro Anlage können rund 3.000 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgt werden. Außerdem spart jede Anlage pro Jahr rund 7.000 Tonnen CO₂ ein.

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Windverhältnisse

Unter anderem mit Hilfe von Wind- und Ertragsdaten bestehender Windparks in der Region hat die Fachabteilung der EnBW Berechnungen zu den Windverhältnissen durchgeführt. Die Ergebnisse decken sich mit den Zahlen der Windpotenzialkarte für Hessen, die vom TÜV erstellt wurde: Der Standort weist eine Windgeschwindigkeit zwischen 6,25 und 6,75 m/s auf 140 Metern Höhe auf.

Weitere Informationen zum Thema Windpotenzial finden Sie hier.

Um die Angaben aus dem Windatlas des TÜV Süd und die internen Berechnungen zu den Windverhältnissen am Ranselberg in Lorch zu verifizieren, hat die EnBW im Januar 2016 ein LiDAR-Messgerät im Projektgebiet installiert.

Die LiDAR-Technologie hat sich in den letzten Jahren in der Windenergiebranche durchgesetzt und entspricht neben den normalen Windmessmasten dem aktuellen Stand der Technik. Bei diesem Fernerkundungsverfahren werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis zu 200 m über Grund gezogen werden. Zusätzlich messen Sensoren Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie den Luftdruck. Die Messdaten werden kontinuierlich aufgezeichnet und täglich über ein Modem übertragen.

Die hochsensible Messtechnik ist in einem kleinen Messcontainer auf einem Autoanhänger untergebracht. Dabei wird die unabhängige Stromversorgung durch eine Methanol-Brennstoffzelle sowie zwei Solar-Panels gewährleistet. Die Vorteile dieser Messmethode gegenüber einem Messmast sind vor allem der rasche Auf- und Abbau sowie der geringe Platzbedarf.

Erste Ergebnisse der Windmessung werden im zweiten Halbjahr 2016 zur Verfügung stehen.

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Seit Januar führt die EnBW Windmessungen mit einem LiDAR-Gerät durch.
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Kultur und Natur

Das Obere Mittelrheintal zwischen Bingen, Rüdesheim und Koblenz zählt seit 2002 zur Welterbestätte der UNESCO. Im Jahr 2013 haben der Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Sekretariat für das Welterbe in Rheinland Pfalz, bei der Grontmij GmbH eine Sichtachsenstudie zur Windkraft und zum UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal in Auftrag gegeben.
Der Bereich des Weltkulturerbes lässt sich in zwei Bereiche einteilen: die Kernzone und den Rahmenbereich. Gemäß aktuellem Landesentwicklungsplan (Änderungsverordnung 2013) ist in der Kernzone des UNESCO-Welterbegebiets „Oberes Mittelrheintal“ die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung ausgeschlossen. Das Plangebiet Ranselberg befindet sich im Rahmenbereich des Weltkulturerbes. Ob die Windenergieanlagen in Einklang mit dem Weltkulturerbe gebracht werden können, soll frühzeitig geprüft werden.

Auch die Belange der Natur werden berücksichtigt. Ein Umweltgutachten wurde in Auftrag gegeben. Es klärt bis zum Frühjahr 2016, ob Umwelt und Windenergie am Ranselberg gemäß des Hessischen Leitfadens für die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen vereinbar sind. Untersucht werden unter anderem windkraftempfindliche Vogel- und Fledermausarten.

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Vergabe der Flächen

Im Vorfeld der Verpachtung der Flächen an die EnBW fand ein Interessenbekundungsverfahren statt. Mittels eines vorher festgelegten Kriterienkataloges, der unter anderem die Themen Parkplanung und kommerzielle Aspekte abdeckte, wurde das für die Stadt wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Nach der Vorstellung des Planungskonzeptes durch drei Bewerber in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2014 ging das Verfahren in eine zweite Runde, in der die Punkte aus dem Kriterienkatalog nochmals mit einer Wertungsskala hinterlegt wurden. Nach einer abschließenden Auswertung ging das Angebot der EnBW als wirtschaftlichstes Gebot hervor.

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Visualisierung

Das Landschaftsbild einer Region wird im Wesentlichen bestimmt durch Relief, Gewässernetz, Bodenbedeckung und Besiedlung. Es gibt damit sowohl Auskunft über die naturräumlichen Gegebenheiten als auch über gesellschaftliche Entwicklungen und erlaubt neben einer Bestandsaufnahme auch den Blick in die nähere und weitere Vergangenheit. Darüber hinaus identifizieren sich die Bewohner mit der Landschaft, der Umgebung und den Freiräumen für die naturbezogene Erholungsnutzung.
Durch Bauwerke wie Windenergieanlagen wird das Landschaftsbild verändert. Die Wahrnehmung hängt vom Anlagentyp, insbesondere der Form und der Höhe, jedoch auch von der subjektiven Wahrnehmung jedes Einzelnen ab.
Über verschiedene Visualisierungspunkte zum Windpark zeigen wir Ihnen, wie sich die Windenergieanlagen in die Landschaft einfügen.

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Karte Visualisierungspunkte
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Sichtbarkeitsanalyse

Bei der Sichtbarkeitsanalyse wird mit Hilfe eines digitalen Geländemodells die Sichtbarkeit der Windkraftanlagen im Umland des geplanten Windparks dargestellt. Es wird zwischen zwei Karten unterschieden. Bei der Sichtbarkeitsanalyse „Gesamthöhe“ wird eine Windkraftanlage als „sichtbar“ gewertet, sobald ein kleiner Teil der Spitze des Windradflügels sichtbar ist (teilweise Sichtbarkeit). Bei der Sichtbarkeitsanalyse „Nabenhöhe“ wird eine Anlage als sichtbar gewertet, wenn die Nabe oder Gondel von einem Punkt aus sichtbar ist (vollständige Sichtbarkeit). Dabei ist zu beachten, dass es sich um Modelldaten des Geländes und der Vegetation handelt, die an manchen Stellen von der tatsächlichen Höhe abweichen können. Aus diesem Grund sind leichte Abweichungen zur Realität möglich.

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Sichtbarkeitsanalyse Gesamthöhe Windpark Ranselberg
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Sichtbarkeitsanalyse Nabenhöhe Windpark Ranselberg
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Projekttagebuch

Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Ranselberg. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Einreichung Genehmigungsantrag und Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Q 2/3 2016
Erste Infoveranstaltung
September 2015
Vertragsverhandlungen, Zustimmung durch den Magistrat und Unterzeichnung
Juli 2015
Beginn Ökologische Gutachten 2015
Frühjahr 2015
Zuschlag EnBW
März 2015
Interessenbekundungsverfahren Runde II
Februar 2015
Vorstellung des Konzeptes im Rahmen der öffentlichen Sitzung in Lorch
November 2014
Interessenbekundungsverfahren Runde I
August 2014
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Die Untersuchungen und damit einhergehenden Auswertungen werden im Frühjahr 2016 abgeschlossen. Danach werden die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zusammengestellt und der Antrag eingereicht.

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MitMach-Modelle

Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Stadt Lorch festgelegt.

Welches Modell sich anbietet, hängt von mehreren Faktoren wie z. B. der Anzahl der Investoren, den jeweiligen Investitionsbeiträgen, der Laufzeit, der Risikobereitschaft und den Renditeerwartungen ab.

Über unsere Homepage für Beteiligungen können Sie sich jederzeit über aktuelle Beteiligungsprojekte informieren: www.buergerbeteiligung.enbw.com. Sobald ein konkretes Beteiligungsmodell erarbeitet ist, werden wir Sie selbstverständlich nochmals informieren – an dieser Stelle und auch auf der Website der Stadt Lorch.

Die häufigsten Fragen (FAQ)

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Zur nächstgelegenen Siedlung Ranselberg werden aktuell 1.000 m (Abstand Kulisse Flächennutzungsplan (FNP) eingehalten.

Im Entwurf „Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Südhessen aus dem Jahr 2013 werden folgende Abstandskriterien und -puffer für Siedlungsflächen angesetzt:

Wohn-/ und gemischte Bauflächen, Gemeinbedarf, Sonderbauflächen für Gesundheit, Kultur, Erholung, Bildung (Bestand/Planung)
1000 m Mindestabstand (davon 600 m harte Tabuzone)
Aussiedlerhöfe/Splittersiedlungen (Wohnen im Außenbereich)
600 m
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In der „Begründung zum Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – Fassung für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB“ vom November 2013, welche von der Stadt Lorch beauftragt und vom Planungsbüro Holger Fischer erstellt wurde, werden folgende Ausschlussflächen definiert:

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen Grundfläche + 1000 m
Wochenendgebiete, Feriendörfer, Zelt- und Campingplätze u.ä. Grundfläche + 1000 m

Wie weit wird der Windpark von der nächsten Ortschaft entfernt sein?

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Da auf dem Land, insbesondere in Binnenregionen, der Wind durch Hindernisse wie Wälder und Hügel abgebremst wird, müssen hier Windkraftanlagen mit einer größeren Nabenhöhe eingesetzt werden als in Küstenregionen. In größerer Höhe über dem Boden nimmt der Einfluss von Wäldern und Hügeln etc. ab, d.h. der Wind kann ungehindert wehen. Deshalb werden an Binnenlandstandorten wie in Hessen vorwiegend Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 150 Metern und vor allem mit großen Rotordurchmessern, derzeit von ungefähr 120-130 Metern, errichtet.

Welche Typen von Windkraftanlagen eignen sich?

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Ab etwa einer Windgeschwindigkeit von 5,5 Metern pro Sekunde wird die Nutzung von Windkraft interessant. Die Windpotenzialkarte Hessen vom TÜV Süd weist für das Gebiet 420 (Ranselberg) eine Windgeschwindigkeit zwischen 6,25 und 6,75 m/s auf 140 Meter Nabenhöhe aus.

Weht der Wind in Lorch stark genug?

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Aktuelle Untersuchungen kommen mehrheitlich zum Ergebnis, dass Windenergieanlagen keinen negativen Einfluss auf Immobilienwerte haben:

  • Die Sparkassen und Landesbausparkassen gaben 2014 bekannt, dass sie aufgrund aktueller Studien bei der Finanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Gebieten, in denen neue Windenergieanlagen errichtet oder zusätzliche Lärmemissionen anfallen, keine Risikoabschläge vornähmen.
    Titel: Kein Wertverlust trotz Lärm und Windrad
    Quelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Jahr: 2014
  • Prof. Dr. Günter Vornholz ist Professor für Immobilienökonomie und Leiter des Immobilien Researchs der Deutsche Hypo in Hannover. Er hat das erste immobilien-ökonomische Lehrbuch „Volkswirtschaftslehre für die Immobilienwirtschaft“ verfasst. Im Immobilienbrief schrieb Vornholz im Mai 2014, dass auf Grundlage von Marktanalysen langfristig keine großen Wertminderungen bei Wohnimmobilien durch Windenergie zu erwarten seien, es allerdings kurzfristig während der Bauphasen der Windenergieanlagen zu Verzögerungen beim Verkauf der Immobilien und zu Preiszugeständnissen kommen könne. Widerstand zum Beispiel durch Bürgerinitiativen vor Ort, könne diese kurzfristige Entwicklung befördern. So könne die Befürchtung eines Preisrückgangs den tatsächlichen Preisrückgang in Form einer selbsterfüllenden Prophezeiung erst auslösen. Aufgrund der rechtlichen Bedingungen, die unter anderem einen Mindestabstand der Windenergieanlagen von 500 bis 1000 Meter zu Wohngebieten vorgäben, seien faktische Einflüsse der Windenergie gegenüber Immobilien „wenn überhaupt nur gering“ einzuschätzen.
    Titel: Windkraft und Immobilienpreise. In: Der Immobilien Brief (Nr. 321) vom 09.05.2014 Quelle: Prof. Dr. Günter Vornholz, Professor für Immobilienökonomie an der EBZ Business School, Jahr: 2014
Weitere Untersuchungen finden Sie hier:

EnergieAgentur NRW
Aachen Untersuchung Bodenpreise
Energieagentur Göttingen Wertentwicklung

Welchen Einfluss haben Windenergieanlagen (WEA) auf den Wert von Immobilien?

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Unter Annahme eines Verbrauchs von 3.200 kWh pro Haushalt (3 Personen) können ca. 3.000 Haushalte je Anlage versorgt werden.

Wie viele Haushalte können mit den geplanten WEA versorgt werden?

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Bei der aktuellen Planung stehen die WEA auf einer Höhe von ca. 350-400 m über N.N..

Wie hoch stehen die WEA über N.N.

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Die Anlagen stehen in ca. 3 bis 3,5 km Entfernung zum Rhein.

Wie weit sind die Anlagen vom Rhein entfernt?

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Im Vorfeld wurde von der EnBW mit der aktuellen Planung eine Visualisierung erstellt, die von einigen Punkten im Umkreis des Windparks die Sichtbarkeit der Anlagen darstellt. Diese Visualisierungen und die Sichtbarkeitsanalyse geben einen ersten Eindruck, von welchen Standpunkten die Windenergieanlagen einsehbar sind und wie der geplante Windpark aussehen könnte.

Sind die Anlagen vom Rhein aus zu sehen?

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Die Größe, Art und Lage der Ausgleichsflächen wird im Antragsverfahren in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt festgelegt.

Wo sind Ausgleichsflächen vorgesehen?

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Gesetzlich ist geregelt, dass 70 % der Gewerbesteuer bei der betroffenen Kommune anfallen und die weiteren 30 % dort, wo die Betreibergesellschaft ihren Sitz hat. Wir haben uns bereit erklärt, als Sitz für die Betreibergesellschaft Lorch zu wählen.
Die Gewerbesteuer lässt sich aufgrund verschiedener Einflussfaktoren beliebig tief verkomplizieren. Es spielen u. a. folgende Fragestellungen eine Rolle:

  • Finanzierungskonzept
  • Beteiligungsmodelle
  • Hinzurechnungen und Rückrechnungen
  • Hebesätze

Aufgrund der Komplexität der Anforderungen kann zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die konkrete Höhe getroffen werden. Nach Abschreibung der Anlagen kann mit ca. 15.000 € pro Anlage und Jahr gerechnet werden.

Wie hoch sind die Gewerbesteuereinnahmen?

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Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens müssen bodenkundliche und ggf. geologische Gutachten zur Überprüfung des Untergrundes erstellt werden, um zu prüfen, ob die Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet sind.

Werden Bodenuntersuchungen gemacht?

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Unter Beachtung der Abstände zwischen den WEA sowie der Geländestruktur auf den Potenzialflächen lt. Regional- und Flächennutzungsplan sind nach heutiger Planung maximal vier Anlagen der aktuellen Technik in den genannten Gebieten möglich. Im südlichen und östlichen Bereich der Flächennutzungsplankulisse sind keine weiteren Windanlagen möglich, da das Gelände stark abfällt und eine Errichtung technisch und wirtschaftlich nicht möglich ist.

Die EnBW hat sich zudem vertraglich verpflichtet, maximal vier WEA im Plangebiet „Ranselberg“ zu errichten.

Wie wird sichergestellt, dass im Plangebiet Ranselberg nicht mehr als vier Windenergieanlagen (WEA) gebaut werden?

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Die Rückbaubürgschaft ist gesetzlich geregelt. Aktuell beträgt diese in Hessen 1.000 € pro Meter Nabenhöhe. Für die festgesetzte Summe muss eine Bankbürgschaft ausgestellt werden, die über die komplette Laufzeit aufrechterhalten werden muss.
Die EnBW hat sich vertraglich verpflichtet, sowohl nach zehn als auch achtzehn Jahren die Höhe mittels eines externen Gutachters zu überprüfen. Sollten die geschätzten Rückbaukosten höher ausfallen, wird diese ggf. angepasst.

Wie hoch fällt die Bürgschaft für den Rückbau aus?

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Die auszubauende Wegbreite wird von den Anlagenherstellern festgelegt. In der Regel wird auf gerader Strecke eine Wegbreite von vier bis fünf Metern zzgl. überschwenkbarem Bereich (Bereich, der nicht bewachsen ist) benötigt. Wenn die WEA nach Ende der Vertragslaufzeit abgebaut werden, werden auch die Wege zurückgebaut. Im Rahmen der Baugenehmigung wird dem Betreiber hierfür eine Rückbauauflage auferlegt. Möchte der Grundstückseigentümer die Wege erhalten, können diese in Absprache mit der Genehmigungsbehörde erhalten bleiben.

Wird der Wegebau bzw. Erweiterung zurückgebaut?

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Bei der Überprüfung der Schallgrenzwerte werden alle Anlagen kumuliert betrachtet. In der Technischen Anweisung Lärm (TA Lärm) – Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Schallgrenzwerte für den Außenbereich definiert.

Nachts gelten folgende Grenzwerte:

  • Industriegebiete 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete 50 dB(A)
  • Mischgebiete 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete 40 dB(A)
  • Reine Wohngebiete 35 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser 35 dB(A)

Ein ausführlicheres Schaubild zum Thema Lärm finden Sie auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg.

Momentan wird zusätzlich von einem unabhängigen, externen Gutachter ein Schallgutachten erstellt, in welchem die Immissionspunkte inkl. der hierfür geltenden Richtwerte ermittelt werden. Sollte es bei der aktuellen Planung zu Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte kommen, werden Änderungen beim Parklayout, beim Anlagentyp oder beim Betriebsmodus der Anlagen („schallreduzierter Betrieb“) vorgenommen, bis alle Grenzwerte eingehalten werden.

Werden die gesetzlich vorgegebenen Schallgrenzwerte eingehalten?

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