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Windpark Teichhau
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Auf Flächen der Gemeinden Gerstetten, Giengen und Herbrechtingen, im Landkreis Heidenheim, hatte die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit 15 Anlagen geplant. Nachdem die Vogelherdhöhle bei Stetten in die Welterbe-Liste der UNESCO aufgenommen wurde, sieht die EnBW keine Chancen mehr für den Genehmigungsantrag des Windparks. Die Aktivitäten zu diesem Windparkprojekt werden daher eingestellt.

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Projektdetails

Als Standort für den Windpark Teichhau ist ein Gebiet zwischen Gerstetten-Dettingen, Giengen-Hürben und Herbrechtingen-Bissingen vorgesehen. Der Regionalverband Ostwürttemberg hat dieses Gebiet als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen. Die Gemeinde Gerstetten hat das Gebiet im Rahmen ihres Flächennutzungsplans geringfügig angepasst.

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Anlagenanzahl & Anlagentyp

Die aktuelle Planung sieht die Errichtung von 15 Anlagen vor. Der erste Abschnitt, Teichhau I, besteht dabei aus 10 Windenergieanlagen auf der Gemarkung Dettingen, westlich der Landesstraße L1079. Der zweite Bauabschnitt, Teichhau II, wird fünf Windenergieanlagen östlich der Landesstraße auf den Gemarkungen Bissingen und Hürben umfassen.

Beim Anlagentyp handelt es sich um einen Vestas V126 mit 3,3 MW Leistung. Der Rotordurchmesser beträgt 126 m. Die Nabenhöhe der Anlage beträgt 137 m. Es handelt sich um eine Anlage welche speziell für Binnenstandorte geeignet ist. Solche Anlagen zeichnen sich durch eine hohe Nabenhöhe und einen großen Rotordurchmesser aus. Die Anlage läuft bei 3 m/s an und erreicht Ihre Nennleistung bei ca. 11 m/s. Das sind knapp 40 km/h oder Windstärke 6 auf der Beaufort Skala.

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Windmessung

März 2014 – Mai 2015

  • Höhe des Windmessmasten: ca. 140 m
  • Messung der Windgeschwindigkeit in sechs unterschiedlichen Höhen
  • Messwerte im 10 min Intervall u.a.:
    • Windgeschwindigkeit
    • Windrichtung
    • Lufttemparatur
    • Luftfeuchtigkeit
    • Luftdruck
    • Regenintensität
  • Erfassung der hochfliegenden Fledermausarten in rund 136 m Höhe im Zeitraum vom 13. März 2014 und dem 03. Dezember 2014.

Die Windmessung ist ein wesentlicher Baustein um zu klären, ob der Standort für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet ist. Die Messergebnisse erstrecken sich über ein Jahr, was den Anforderungen aus der Technischen Richtlinie TR 6 zur Bestimmung des Windpotentials entspricht.

Der Standort des Windmessmasts befand sich innerhalb des geplanten Windparks und lag somit ideal für eine bestmögliche Prognosesicherheit zur Erstellung eines Ertragsgutachtens. Für die Errichtung des Windmessmasts war nur ein geringer Eingriff in den Waldbestand nötig, da sich der Standort auf einer Sturmwurffläche befand. Alle Auflagen, die zur Baugenehmigung für den Windmessmast erforderlich waren, wurden erfüllt. So zum Beispiel auch die Nachtkennzeichnung sowie die Ausweisung des Masts als Luftfahrthindernis.

Am Ende der Messperiode wurden die Rohdaten an unabhängige und zertifizierte Windgutachter weitergegeben, die die Daten überprüften, auswerteten und mit langfristigen Wetterdaten der vergangenen 20 bis 30 Jahre abglichen. Die so ermittelten Windverhältnisse beziehen sich auf den Messpunkt und sind für jeden potentiellen Windradstandort des Windparks separat berechnet worden. Daraus hat sich je nach Anlagenstandort und unter Einbeziehung des Windparkwirkungsgrades, der gesamte Brutto-Energieertrag ergeben. Diese Ergebnisse sind Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Windparks.

Die Wirtschaftlichkeit ist nicht allein von der Windgeschwindigkeit am Standort abhängig. Um eine Anlage wirtschaftlich erfolgreich zu betreiben, müssen die Kosten notwendiger Maßnahmen in Relation zu den erwirtschafteten Einnahmen stehen. Es ist mit Investitionen beispielsweise für den Anlagenkauf, den Netzanschluss und die Erschließung der Anlage zu rechnen. Daneben sind Betriebskosten sowie Abschaltzeiten einer Anlage einzuplanen. Die Kosten werden den Einnahmen gegenübergestellt und gehen in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen ein.

Das finale Ertragsgutachten, ausgearbeitet von unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen liegt inzwischen vor. Je nach Anlagenstandort liegt die Windprognose zwischen 5,5 und 6,0 m/s in 140 Metern Höhe.

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Gutachten

Parallel zur Windmessung erhoben Naturschutzexperten, welche Vögel und Fledermäuse im Planungsgebiet unterwegs sind und ob sich die Windenergieerzeugung mit deren Gewohnheiten vereinbaren lassen. So erfassen seit März 2013 speziell ausgebildete Fachgutachter die Lebensräume von Vögeln im Gebiet Teichhau I. Seit März 2014 im Gebiet Teichhau II. Zum einen sind dies Kleinbrüter wie Amsel und Star, die wegen ihrer geringen Flughöhe nicht empfindlich auf Windkraftanlagen reagieren, jedoch beim Bau gestört werden könnten. Zum anderen sind das 24 Vogelarten, die sich bei der Nahrungssuche oder bei Transferflügen in größeren Flughöhen bewegen. Dazu gehört unter anderem der Rotmilan. Zwischen März und Oktober beobachten die Gutachter diese Vogelarten mehrere hundert Stunden unter idealen Beobachtungsbedingungen. Sie klären, welche Flugwege die Tiere wählen, wo sie nisten, rasten, wo ihre Jagdreviere liegen und ob die Windenergieanlagen dabei Hindernisse darstellen würden.

Auch Fledermäusen gilt eine hohe Aufmerksamkeit. In rund 136m Höhe am Windmessmasts wurde das Aufkommen und Artenspektrum von Fledermäusen am Standort ermittelt. Dabei wurden die Rufe und Laute der Fledermäuse im Ultraschallbereich mit Mikrofonen aufgezeichnet. Zudem kundschafteten Experten in mehreren Begehungen zwischen Frühjahr und Herbst das Vorkommen der nachtaktiven Säuger aus. Mit mobilen Detektoren erfassten sie Ultraschalllaute, mit denen sich die Tiere orientieren, und bestimmen die genaue Art. Stationäre Horchboxen ergänzten das Vorgehen. Abgerundet wurden die naturschutzfachlichen Untersuchungen durch die Kartierung von Baumhöhlen und Wochenstuben.

Die ökologischen Gutachten sind erstellt worden. Sie haben ergeben, dass der Windpark mit den Belangen des Natur- und Artenschutzes vereinbar ist. Aufgrund der Erkentnisse aus diesen Untersuchungen kam es jedoch zu einigen Anpassungen des Projekts. 21 Windenergieanlagen sollte der Windpark gemäß den ersten Planungen umfassen. Diese Zahl hat sich bis heute auf 15 Anlagen verringert. Damit trägt die EnBW vor allem den Belangen des Naturschutzes Rechnung und zeigt: Noch bevor die erste Anlage steht, ist bei einem Windenergieprojekt eine Menge in Bewegung. Zudem kam es zu etlichen kleinräumigen Verschiebungen, um den Belangen des Naturschutzes bestmöglich Rechnung zu tragen.