Kosten steigen beim Gas und sinken beim Strom
Karlsruhe. Der Krieg in der Ukraine hat die schwierige Situation auf den internationalen Energiemärkten weiter verschärft. Dies gilt insbesondere für Gas. Beim Strom sorgt der Wegfall der EEG-Umlage dagegen für eine Entlastung. Vor diesem Hintergrund ändert die EnBW die Preise in der Grundversorgung für Gas und Strom zum 1. Juli 2022.
Wegen des Ukraine-Kriegs: Beschaffungspreise für Gas erreichen neues Rekordniveau
An den Energiebörsen lagen die Beschaffungspreise für Gas bereits vor dem russischen Angriff auf die Ukraine auf einem Rekordniveau. In dessen Folge sind diese dann nochmals erheblich gestiegen. So erreichte der Gaspreis am Spotmarkt kurzzeitig einen bis dahin nie dagewesenen Spitzenwert von über 200 Euro pro Megawattstunde. Zwar sind die Preise seitdem wieder etwas zurückgegangen. Dennoch bleibt das Preisniveau sehr hoch und ein Absinken ist derzeit nicht absehbar. Das gilt auch für längerfristige Lieferungen. Diese werden in der Regel von Energieunternehmen genutzt, die für ihre Kund*innen auf stabile Preise setzen. Kostete eine Megawattstunde im April 2021 für das Folgejahr noch unter 19 Euro netto, lag deren Börsenpreis im April 2022 bei mehr als 85 Euro. Damit haben sich die Beschaffungspreise für das Folgejahr mehr als vervierfacht (ca. +360 Prozent). Diese deutliche Kostensteigerung kann die EnBW nur zum Teil für ihre Kund*innen durch ihre langfristige und umsichtige Beschaffungsstrategie abfedern.
Diese außergewöhnliche Marktsituation veranlasst die EnBW dazu, die Gaspreise in der Grundversorgung um 34,8 Prozent anzuheben. Die Anpassung bewegt sich in ihrer Höhe im aktuellen durchschnittlichen Marktumfeld. So erhöhen sich die Kosten für Kund*innen der EnBW zum 1. Juli 2022 um 2,92 Cent brutto je Kilowattstunde (kWh). Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh steigen die Kosten so um ca. 48,58 Euro im Monat.0Alle Verbraucherpreise sind gerundete Bruttoangaben Die Preise für Gasverträge außerhalb der Grundversorgung ändern sich in ähnlichem Umfang – ausgenommen sind dabei Gasverträge mit laufender Preisgarantie.
Der Wegfall der EEG-Umlage reduziert Kosten für Haushalts- und Wärmestrom
Beim Haushalts- und Wärmestrom dagegen entlastet die EnBW ihre Kund*innen zum zweiten Mal binnen zwei Jahren: Sie gibt den Wegfall der EEG-Umlage in Höhe von 3,723 Cent netto (ca. 4,43 Cent brutto) pro Kilowattstunde vollständig an sie weiter. Dadurch sinken die Kosten in der Grundversorgung für Haushaltsstrom um etwa 12,1 Prozent. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh ergibt sich daraus unter dem Strich eine Kostensenkung von monatlich ca. 10,70 Euro. Auch für EnBW Kund*innen mit Sonderverträgen entfällt die Umlage. Beim Wärmestrom sinken die Kosten im Schnitt um 18,9 Prozent.
Für einen Drei- bis Vier-Personen-Haushalt mit Wärmepumpenanwendung und einem typischen Jahresverbrauch von 7.600 kWh sinken die Stromkosten insgesamt um 18 Prozent, beziehungsweise etwa 28 Euro pro Monat.
Bei einem typischen Haushalt mit Elektrospeicherheizung und getrennter Messung mit einem Jahresverbrauch von 8.200 kWh liegt die Preissenkung insgesamt bei 21,7 Prozent, beziehungsweise rund 30 Euro pro Monat.
Haushalte mit Elektrospeicherheizungen und gemeinsamer Messung und einem Musterverbrauch von 8.200 kWh pro Jahr, die einen Doppeltarif nutzen, zahlen so ab 1. Juli 2022 monatlich rund 30 Euro weniger beziehungsweise 17,1 Prozent.
Anpassung der Abschlagszahlungen
Dort, wo es möglich ist, übernimmt die EnBW die Anpassung an den vereinbarten Abschlagszahlungen für ihre Kund*innen. Selbstverständlich haben die Kund*innen aber auch die Möglichkeit, die Abschlagshöhe jederzeit selbst im Kundenportal oder telefonisch über den Kundenservice anzupassen.