Deutschland hat beschlossen, aus der Kernkraft auszusteigen. Auf diesen Beschluss haben wir als EnBW frühzeitig mit der Festlegung einer umfassenden Rückbaustrategie reagiert, die von unserem Tochterunternehmen, der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK), konsequent umgesetzt wird. Die EnKK ist atomrechtlicher Betreiber unserer fünf Kernkraftwerke und kümmert sich um ihren Rückbau. Bei allen fünf Anlagen hat die EnKK damit bereits begonnen: In Obrigheim läuft der Rückbau seit 2008, in den Blöcken Neckarwestheim I und Philippsburg 1 seit 2017, in Philippsburg 2 seit 2020 und in Neckarwestheim II seit Mitte Mai 2023.
Sicherer direkter Rückbau der Kernkraftwerke
Die EnKK hat im Jahr 2012 eine Strategie für den Rückbau aller Blöcke festgelegt, kommuniziert und damit Klarheit für Politik, Gesellschaft, Geschäftspartner und Mitarbeiter geschaffen. In ihrer Strategie hat sich die EnKK für den sicheren direkten Rückbau der Kernkraftwerke entschieden, weil dieser viele Vorteile hat:
- Es können die bereits in den Anlagen beschäftigten eigenen Mitarbeiter sowie die von Partnerfirmen eingesetzt werden. Diese kennen die Anlagen und besitzen die erforderlichen Qualifikationen.
- Infrastruktur und Systemtechnik auf dem Kraftwerksgelände sind weitgehend vorhanden und nutzbar.
- Der Kraftwerksstandort steht früher für eine Nachnutzung zur Verfügung.
- Der Standort bleibt als regionaler Wirtschaftsfaktor ohne Unterbrechung bestehen.
Darüber hinaus können in Vorbereitung und Durchführung des Rückbaus in Philippsburg und Neckarwestheim die Erfahrungen der EnKK aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim optimal einfließen.
Wie bereits früher bei der Stromproduktion hat auch heute bei Restbetrieb, Stilllegung sowie Abbau der Kernkraftwerke in Neckarwestheim, Philippsburg und Obrigheim die Sicherheit stets oberste Priorität. Bei der gesamten Planung des Rückbaus berücksichtigt die EnBW insbesondere die Anforderungen der nuklearen Sicherheit, des Strahlen- und Brandschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes. Alle Rückbauschritte werden durch die staatliche Aufsichtsbehörde und durch ihre unabhängigen Gutachter überwacht – so wie es bereits während der Stromproduktion der Anlagen praktiziert wurde.