Stilllegung und Abbau von KKP 1 und GKN I
Im Februar 2017 hat die EnKK vom baden-württembergischen Umweltministerium die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung für Block I in Neckarwestheim (GKN I) erhalten und in Anspruch genommen. Zwei Monate später, im April 2017, hat auch der Block 1 in Philippsburg (KKP 1) diesen Status erreicht. Die Antragsunterlagen hatte die EnKK erstellt, nachdem beide Anlagen im Jahr 2011 abgeschaltet worden waren. Eingereicht hatte die EnKK die beiden Anträge im Mai 2013. Im Jahr 2015 hat das Umweltministerium Unterlagen zu den Antragsverfahren öffentlich ausgelegt und Erörterungstermine durchgeführt. Der Abbau einer Anlage kann immer erst dann beginnen, wenn das jeweilige Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist und die Genehmigungen in Anspruch genommen wurde.
Nachbetriebsphase
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Stilllegungs- und Abbauphase
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Konventioneller Abriss oder Nachnutzung
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Nachbetriebsphase
ca. 5 bis 6 Jahre
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Stilllegungs- und Abbauphase
ca. 10 bis 15 Jahre
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Konventioneller Abriss oder Nachnutzung
ca. 3 bis 6 Jahre
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Nach der Abschaltung von KKP 1 und GKN I: Ein zeitlicher Überblick
Von der Nachbetriebsphase zur Stilllegungs- und Abbauphase
Wenn ein Kernkraftwerk endgültig abgeschaltet wird und keinen Strom mehr produziert, beginnt die sogenannte Nachbetriebsphase. Diese endet, sobald eine Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage in Anspruch genommen wurde. Beim Block I in Neckarwestheim (GKN I) geschah dies im Februar 2017, beim Block 1 in Philippsburg (KKP 1) im April 2017.
In der Nachbetriebsphase der beiden Blöcke wurden alle Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter (RDB) in die Brennelement-Lagerbecken in den Reaktorgebäuden überführt. Sie werden dort überwacht und gekühlt. Aus Block 1 in Philippsburg wurden die Brennelemente inzwischen in Castor-Behälter überführt und in das Philippsburger Standort-Zwischenlager transportiert.
Ebenfalls während der Nachbetriebsphase wurden – unter Einbindung von Behörde und Gutachter – ein Großteil der früher für den Leistungsbetrieb benötigten Systeme und Anlagenteile außer Betrieb genommen und die Instandhaltungs-, Wartungs- und Prüftätigkeiten sowie das Betriebsreglement angepasst. Des Weiteren wurden nukleare Systeme dekontaminiert. Darunter versteht man die Reinigung von Oberflächen – beispielsweise von Rohrleitungen –, um dort anhaftende radioaktive Partikel zu entfernen und gezielt aufzufangen.
Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim I (GKN I)
Am 27. Februar 2017 haben im Block GKN I die Rückbauarbeiten begonnen. Inzwischen wurden unter anderem die Hauptkühlmittelleitungen vollständig demontiert und die Motoren der Hauptkühlmittelpumpen ausgebaut. Weitgehend abgeschlossen wurde Anfang 2019 darüber hinaus die Demontage und Zerlegung der Einbauten des Reaktordruckbehälters (RDB). Mit diesen Arbeiten wurde ein Großteil des Aktivitätsinventars der Anlage entfernt. Im Juni 2019 haben darüber hinaus umfangreiche Demontagearbeiten im Maschinenhaus begonnen, bei denen die Turbinen, Generatoren und weitere dazugehörige Komponenten abgebaut werden.
Rückbau des Kernkraftwerks Philippsburg 1 (KKP 1)
Der Rückbau von Block KKP 1 läuft seit dem 2. Mai 2017. Seitdem wurden die Beton-Abschirmriegel sowie der Deckel des Reaktordruckbehälters (RDB) zerlegt und ebenfalls bereits erste Einbauten des RDBs unter Wasser fernbedient demontiert und zerlegt. Im Maschinenhaus wurde der Generator ausgebaut – eine Komponente, deren Einzelteile zusammen über 500 Tonnen wiegen. Im Reaktorgebäude läuft die Entfernung von Pumpen, Rohrleitungen, Kabeltrassen und elektrischen Einrichtungen. Die Demontage der Betonhülle des Sicherheitsbehälters, der früher den RDB umgeben hat, stellt aktuell einen Schwerpunkt der Arbeiten dar, ebenso wie die weitere Zerlegung der RDB-Einbauten.