Unbundling Compliance bei der EnBW
Mit den Unbundling- bzw. Entflechtungsvorschriften im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ergeben sich für die Energieversorgungsunternehmen zahlreiche konkrete Verpflichtungen zur Trennung des Netzbereichs als so genanntes „natürliches Monopol“ von den Marktbereichen Vertrieb, Handel und Erzeugung.
Ziel der Vorschriften ist die Schaffung von Transparenz und die diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs.
In unserem Gleichbehandlungsbericht nach § 7a Abs. 5 EnWG möchten wir eine Übersicht über die von uns zum Unbundling und damit zur Förderung eines fairen Wettbewerbs ergriffenen Maßnahmen geben.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: unbundling-compliance@enbw.com