Die Behauptung, die Abstände zwischen Windenergieanlagen (WEA) und Wohngebäuden seien im Laufe der Zeit immer geringer geworden, ist ein häufig genannter Vorwurf in Debatten um Windenergie und verunsichert viele Menschen. Tatsächlich ist eine generelle Tendenz, die Abstände pauschal zu verkleinern, nicht erkennbar. Der Trend geht teilweise sogar zu größeren Abständen – häufig auf Druck von Bürgerinitiativen und aus Sorge vor möglichen gesundheitlichen Auswirkungen, etwa durch Lärm oder Schattenwurf.
Hierzulande schreiben Gesetze den Mindestabstand zwischen Wohnbebauung und WEA vor. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es allerdings nicht. Viele Bundesländer haben Mindestabstandsregelungen eingeführt, die über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt für alle WEA ab einer Höhe von 50 Metern einen Mindestabstand von rund 600 Metern zu Siedlungen vor. Allerdings können sich auch innerhalb einzelner Bundesländer die Mindestabstände unterscheiden. Je nach Region und Turmhöhe liegen typische Abstände zwischen 700 und 1.000 Metern. Sie sind so bemessen, dass das Wohnen in den Aspekten Gesundheit, Schallschutz und Naturverträglichkeit aktuellen Vorgaben zufolge als unproblematisch eingestuft wird.
Anpassungen an Abstandvorgaben
Möglichen Änderungen an Gesetzen und Vorgaben liegen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Entwicklungen zugrunde. So verfügen moderne Anlagen etwa über verbesserte Schallschutzmechanismen. Auch bei der Berechnung des Schattenwurfs gibt es Fortschritte.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat analysiert, dass strikte Mindestabstände das Stromerzeugungspotenzial durch Windenergie erheblich einschränken und warnt davor, dass so der Ausbau Erneuerbarer Energien zum Erliegen kommen könnte. So blieben bei 2.000 Metern Abstand bundesweit nur drei Prozent der potenziellen Leistung. In der Folge konnten in einigen Fällen Abstandsregelungen teilweise gelockert werden, ohne den gesetzlichen Mindestabstand zu unterschreiten. Anpassungen an die Energiewendeziele haben ebenfalls dazu beigetragen, dass Abstandsregelungen in den letzten Jahren gelockert wurden.
Gesundheitliche Effekte von WEA
Zu möglichen gesundheitlichen Belastungen auf Menschen, die in der Nähe von WEA wohnen, listet das UBA (hörbaren Schall, tieffrequenten Schall (einschließlich Infraschall), Schattenwurf, Lichtemissionen, Eiswurf und Belästigungseffekte durch subjektive Bewertung auf. Die meisten Effekte können durch technisch-bauliche Maßnahmen beseitigt oder so weit reduziert werden, dass das UBA Gefährdungspotenziale als sehr gering einstuft. Auch für eine Beeinflussung durch Infraschall gibt es keine wissenschaftlichen Belege – allerdings stehen Langzeituntersuchungen noch aus.
Gleichzeitig hat eine niederländische Studie zu Gesundheitseffekten durch WEA Zusammenhänge zwischen dem Schallpegel von WEA und der empfundenen Belästigung festgestellt. Darüber hinaus schlussfolgerten die Forschenden, dass Menschen den Lärm von WEA als störender empfinden als Verkehrslärm bei gleichem Schallpegel.
Das UBA kommt zu dem Schluss, dass technische Maßnahmen nicht unbedingt die Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung steigern. Der Grund: Eine Vielzahl von Faktoren hat einen Einfluss darauf, inwiefern sich Personen von WEA belästigt fühlen. Auch wissenschaftliche Befunde können Ängste und Bedenken bei Anwohnerinnen und Anwohnern häufig nicht vollständig ausräumen.
Fazit
Während einige Bundesländer ihre Abstandsregelungen gelockert haben, existieren weiterhin gesetzliche Mindestabstände zwischen WEA und Wohngebäuden. Eine direkte gesundheitliche Beeinträchtigung durch Windenergieanlagen, die diese Abstände einhalten, ist wissenschaftlich nicht belegt. Mögliche indirekte Auswirkungen werden weiter erforscht.