Auf den Gemarkungen der Stadt Bad Teinach–Zavelstein im Landkreis Calw plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark. Dieses Vorhaben wird im Bereich der aktuellen Suchräume für Windenergie des Regionalverbandes Norschwarzwald geplant. Die Planungen zum Windpark durch die EnBW haben im Jahr 2023 begonnen.
Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant derzeit auf den Gemarkungen Bad Teinach-Zavelstein einen Windpark. Das Vorhaben befindet sich in einem frühen Planungsstadium. Die konkreten Standorte für die geplanten Windenergieanlagen werden aktuell identifiziert.
Seit die EnBW mit den Planungen begonnen hat, haben sich politische und gesetzliche Änderungen ergeben: Die Bundes- und Landesregierung hat in der Zwischenzeit verbindliche Flächenziele für die Ausweisung von Windenergiegebieten definiert. Der Regionalverband Nordschwarzwald ist derzeit mit der Erarbeitung und Festlegung dieser Flächen für die Windenergie beschäftigt. Die Lage dieser Gebiete wird zukünftig darüber entscheiden, wo in Bad Teinach–Zavelstein Windenergieanlagen grundsätzlich errichtet werden können. Welche Flächen der Regionalverband am Ende ausweisen wird, werden die weiteren Planungen zeigen.
Die Anzahl der möglichen Windenergieanlagen hängt von vielen Faktoren ab. So wird auch das zukünftig vom Regionalverband festgelegte Gebiet darüber entscheiden, wie viele Windenergieanlagen errichtet werden können. In jedem Fall werden die Standorte unter der Prämisse ausreichender Vorsorgeabstände zu den nächstgelegenen zusammenhängenden Wohnbebauungen geplant. Des Weiteren gewährleisten diese Abstände, dass alle vorgeschriebenen Grenzwerte, wie z. B. Schallgrenzwerte, eingehalten werden.
Jedes Windparkvorhaben muss alle Kriterien des jeweils durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens einhalten. Hierin werden alle relevanten Auswirkungen auf den Menschen, die Tier- und Pflanzenwelt sowie auch auf Landschafts- und Infrastruktur untersucht und geprüft. Im Ergebnis aller Planungs- und Genehmigungsschritte entsteht ein Windpark, welcher einen wichtigen Beitrag zu einer klimaschonenden Stromerzeugung leistet.
Windverhältnisse
Die Windverhältnisse sind eine ausschlaggebende Größe, die über die Eignung eines Standortes für Windenergieanlagen entscheidet. Darüber hinaus ist die sogenannte Windhöffigkeit ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projektes.
Gemäß Windatlas Baden-Württemberg aus dem Jahr 2019 liegt das Potenzial für die Windenergienutzung (die sogenannte mittlere gekappte Windleistungsdichte) in der Projektfläche in Bad Teinach- Zavelstein im Mittel bei ca. 240 W/m². Somit liegt dieses Gebiet deutlich über dem im Windatlas festgelegten Wert von 215 W/m², ab dem ein Gebiet als geeignet gilt.
Rücksicht auf Mensch und Umwelt
Bevor der Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig, welche beispielsweise auf den Ergebnissen vorausgegangenen ökologischen Untersuchungen aufbauen. Durch die Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Menschen vor Ort sowie Umwelt und Natur steht.
Welche Untersuchungen durchgeführt werden müssen wird in Abstimmung mit dem zuständigen Landratsamt Calw festgelegt. Neben den oben erwähnten ökologischen Untersuchungen und Gutachten ist die Erstellung von Schall- und Schattenwurfprognosen ebenso notwendig. Im Einzelfall können noch weitere Gutachten erforderlich werden, welche individuell bestimmt werden.
Schallemission
Die Grenzwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm für den Außenbereich dürfen nicht überschritten werden. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.
Grenzwerte (nachts):
- Industriegebiete: 70 dB(A)
- Gewerbegebiete: 50 dB(A)
- Mischgebiete: 45 dB(A)
- Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
- Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
- Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)
Bei Überschreitung würde das Parklayout, der Anlagentyp und/oder der Betriebsmodus verändert bzw. angepasst werden.
Schattenwurf
Wir stellen sicher, dass die Richtwerte von maximal 30h/a bzw. tatsächlicher Beschattung von 8h/a nicht überschritten werden. Der tägliche Grenzwert für ein betroffenes Gebäude liegt bei 30 Min.
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung und zum Bau des Windparks Bad Teinach - Zavelstein. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt.
Projektvorbereitung und Flächensicherung
|
2023/2024
|
Fachspezifische Untersuchungen
|
2024/2025
|
Vorbereitung und Start Genehmigungsverfahren
|
2024/2025
|
Erhalt BImSchG und EEG-Ausschreibung
|
2026
|
Baubeginn Windpark mit nachfolgender Inbetriebnahme
|
2027/2028
|
Attraktive Chancen für Bürger, Unternehmen und Kommunen: Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Stadt Bad Teinach-Zavelstein festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekannt gegeben.
Alle Informationen finden Sie hier: www.buergerbeteiligung.enbw.com