Terrasse mit Blick auf einen Windpark. Manche finden das schön, andere nicht. Studien belegen, dass die Akzeptanz vor Ort steigt, wenn die Bevölkerung an einem benachbarten Windpark mitverdient. Und nicht nur draufschaut.
Die finanzielle Beteiligung an einem Windpark ist ein wichtiges Instrument, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Damit alles rechtmäßig läuft, haben zahlreiche Bundesländer entsprechende Gesetze verabschiedet. In Nordrhein-Westfalen fordert zum Beispiel ein Bürgerenergiegesetz, dass die Windkraftbetreiber den Menschen vor Ort entsprechende Beteiligungsangebote machen müssen. Wie auch in anderen Bundesländern gibt es dafür unterschiedliche Wege. Ein Überblick.
Welche Gesetze gelten für Beteiligungen an einem Windpark?
Früher fand die Beteiligung der Bürger*innen oft in rechtlichen Grauzonen statt. Immer mehr Bundesländer sind nun dabei, eigene Gesetze zu erlassen. Das ist gut, bedeutet aber auch: eine deutschlandweit einheitlichen Regelungen gibt es derzeit nicht.
Als erstes Land hat Mecklenburg-Vorpommern 2016 ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz eingeführt. Es sieht Angebote für Anwohner*innen und Kommunen vor, die bis zu fünf Kilometer von einem Windpark entfernt leben. Drei Jahre später kam Brandenburg hinzu, dessen Teilhabegesetz vorsieht, dass Betreiber von Windkraftanlagen eine jährliche Sonderabgabe an die Standortgemeinde zahlen müssen. Sie soll ab 2026 leistungsabhängig sein und 5.000 Euro pro Megawatt installierter Leistung betragen. Weitere fünf Bundesländer zogen 2024 nach. Nordrhein-Westfalen, Niedersachen, Thüringen, Sachsen und das Saarland verabschiedeten eigene Gesetze. Sachsen-Anhalt folgte 2025, in Bayern ist das geplante Gesetz noch nicht in Kraft.
Weitere Regelungen einzelner Bundesländer sehen eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft, günstigere Stromtarife oder Bonuszahlungen für Anwohner*innen vor. Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Betreiber, eine Beteiligung anzubieten, etwa in Form eines Nachrangdarlehens. In Niedersachsen haben Betreiber nicht nur die Möglichkeit an die Kommunen 0,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms zu zahlen. Möglich ist auch, dass alle Anwohner*innen im Umkreis von 2,5 Kilometern der Anlage 0,1 Cent pro Kilowattstunde erhalten.
Gelten die Regeln auch für Solarparks?
In den meisten Fällen lassen sich die verschiedenen Formen der Beteiligung an einem Wind- auch auf einen Solarpark übertragen. Denn auch der Bau und Betrieb von großen Solarparks ist einfacher, wenn die Bevölkerung hinter dem Projekt steht. Die EnBW hat in den vergangenen Jahren die Anwohnerschaft an zahlreichen Wind- und Solarparks finanziell beteiligt. Allein in den Jahren 2024 und 2025 traf das auf insgesamt acht Projekte zu. Das Risiko für die Anleger*innen ist sehr gering, da die Beteiligung erst beginnt, nachdem der Bau abgeschlossen ist. Die Öffentlichkeit wird während des gesamten Prozesses umfassend informiert – in Gemeinderatssitzungen, über Anzeigen und soziale Medien.
Wie kann man sich an Windkraftanlagen beteiligen?
Es gibt viele Möglichkeiten, an einem Windkraftprojekt mitzuverdienen. Eine davon ist die aktive Beteiligung. Dabei investieren Anwohner*innen Geld und werden Mitunternehmer. Ein anderer Weg sieht vor, das Alltagsgeschäft den Profis zu überlassen und sich nur finanziell zu beteiligen (passive Beteiligung). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass Menschen vor Ort einen Teil der Einnahmen des Windparks erhalten, ohne sich persönlich zu engagieren. Dabei geht es meist um Vergünstigungen wie günstige Stromtarife oder einer Beteiligung an der Flächenpacht.
Übersicht finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten
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Aktive Beteiligung
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Passive Beteiligung
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Aktive Beteiligung
Bürger*innen als Unternehmer
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Bürger*innen als Finanzierer
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Passive Beteiligung
Beteiligung der Anwohner*innen
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Aktive Beteiligung
Genossenschaft
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Nachrangdarlehen
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Passive Beteiligung
Anwohnerbonus
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Aktive Beteiligung
Kommanditgesellschaft
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Genussrecht
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Passive Beteiligung
vergünstigte Strompreise
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Aktive Beteiligung
GmbH & Co. KG
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Anleihe
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Passive Beteiligung
Flächenpachtmodell
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Quelle: Eigene Recherche
Wie funktioniert eine aktive Beteiligung?
Wer sich aktiv an einem Windpark beteiligt, wird Miteigentümer, trägt unternehmerische Verantwortung und wird selbst zum Stromerzeuger. Rechtlich kann die aktive Beteiligung unterschiedlich aussehen. Weit verbreitet ist die Form der Energiegenossenschaft. Wie sie aufgebaut sein muss, regelt das Gesetz über Erneuerbare Energien (EEG). Genossenschaften können auf sich gestellt arbeiten oder mit einem Energieunternehmen als Partner. Die Mitglieder von Genossenschaften nehmen über ihr Stimmrecht Einfluss auf die Entscheidungen des Betriebs. Weitere Rechtsformen für eine aktive Beteiligung an Windparks sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die GmbH & Co. KG.
Die Eintrittsschwelle ist oft niedrig. Bei einem Projekt in Kassel können sich Bürger*innen zum Beispiel an einer Genossenschaft beteiligen, die mit Gemeinde und Städtischen Werken Windkraftvorhaben umsetzt. Ein Geschäftsanteil ist schon für 250 Euro zu haben. Eine Mitbestimmung ist so auch für Leute mit kleinem Geldbeutel möglich.
Was ist eine passive finanzielle Beteiligung?
Menschen aus dem Umkreis eines Windparks wollen sich oft ausschließlich finanziell an dem Projekt beteiligen – um Ersparnisse anzulegen oder die erneuerbaren Energien voranzubringen. Ein unternehmerisches Risiko wollen sie nicht eingehen. Eine sehr verbreitete Formen der rein finanziellen Beteiligung sind Nachrangdarlehen.
Nachrangdarlehen sind eine der einfachsten und gängigsten Beteiligungsformen. In der Regel liegt der Anlagebetrag zwischen 250 und 10.000 Euro. Die Laufzeit liegt meist zwischen drei und zehn Jahren, danach wird der Betrag zurückgezahlt. Zwischendurch gibt es Zinsen. Bei Projekten der EnBW liegt der Satz meist zwei Prozent über dem Marktzins – zum Beispiel bei 4,75 Prozent. Wer also 10.000 Euro anlegt, erhält dafür 475 Euro Zinsen im Jahr.
Anleihen
Anleihen sind eine Art Darlehen und beinhalten feste Zinszahlungen. Der Unterschied zu den anderen Anlageformen besteht darin, dass Anleihen wie Wertpapiere gehandelt werden können. Wer sein Geld vor Ende der Laufzeit zurückhaben will, kann seine Papiere also verkaufen. Anleihen sind sicherer als Genussrechte oder Nachrangdarlehen. Kommt es zur Insolvenz wird der Inhaber vor anderen Gläubigern bedient.
Crowdfunding
Die Anlageart erlaubt es Bürger*innen, sich mit kleinen Beträgen an Windenergieprojekten zu beteiligen – meist über Online-Plattformen und in Form von Nachrangdarlehen. Die häufigste Form von Crowdfunding im Energiebereich ist die Refinanzierung bereits laufender Anlagen. Die Eigentümer der Anlagen beschaffen sich damit neues Eigenkapital, um in weitere Projekte investieren zu können. Die Investoren aus der Crowd werden über die Laufzeit am Ertrag der Anlagen mit attraktiven Renditen beteiligt. Manche Projektentwickler bevorzugen Mischformen. Schreibt die EnBW zum Beispiel eine Beteiligung aus, dann können Interessierte das Nachrangdarlehen auf einer Online-Plattform zeichnen. Teilnehmen dürfen aber nur Bewohner*innen der betroffenen Gemeinden.
Welche Möglichkeiten gibt es noch zu profitieren?
Nicht immer ist eine finanzielle Beteiligung nötig, Menschen vor Ort können auch auf andere Weise profitieren – zum Beispiel über günstigere Strompreise oder einem Zuschuss zur Gemeindekasse.
Flächenpacht für Windräder
Windkraftbetreiber pachten die Standorte für ihre Anlagen meist von den Flächenbesitzer*innen vor Ort – oft sind das Landwirt*innen. Die Höhe der Pacht hängt davon ab, wie windreich das Gelände ist. Die Zahlung kann als fester Jahresbetrag oder als umsatzabhängiger Anteil vereinbart werden. Der beträgt etwa neun bis 15 Prozent des Stromerlöses, kann aber auch höher ausfallen. Die jährliche Pacht für eine einzelne Windkraftanlage liegt im Schnitt zwischen 20.000 und 40.000 Euro. Ist das Gelände besonders gut geeignet, sind auch 80.000 Euro im Jahr möglich.
Die Verträge laufen zwischen 20 und 30 Jahre. Die Pacht für ein einzelnes Windrad kann also auf lange Zeit den Lebensunterhalt einer Familie sichern.
Anwohnerbonus und günstige Strompreise
Kommunen oder Betreiber von Windkraftanlagen gewähren Bürger*innen der Gemeinde zum Beispiel einen Zuschuss zur Stromrechnung, in manchen Bundesländern ist das sogar gesetzlich verankert. Denkbar ist auch ein niedrigerer Verbrauchspreis je Kilowattstunde. Dafür müssen die Begünstigten aber einen Stromvertrag mit dem Betreiber des Windparks abschließen.
Chancen und Risiken der Beteiligungsformen
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Beteiligungsform
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Kurzbeschreibung
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Vorteile
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Nachteile
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Typische Eintrittsschwelle
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Beteiligungsform
Nachrangdarlehen
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Kurzbeschreibung
Bürger*innen leihen Projektentwickler*innen Geld, Rückzahlung einschließlich Zinsen
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Vorteile
Einfache, planbare Verzinsung, niedrige Einstiegshürden
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Nachteile
Hohes Verlustrisiko im Insolvenzfall, kein Mitsprachrecht
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Typische Eintrittsschwelle
250 – 1.000 Euro
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Beteiligungsform
Bürgeranleihe
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Kurzbeschreibung
Festverzinsliche Anleihe
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Vorteile
Feste Laufzeit und feste Zinsen, vergleichsweise transparent
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Nachteile
Weiterverkauf meist eingeschränkt, kein Eigentum am Windpark, Ausfallrisiko vorhanden
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Typische Eintrittsschwelle
etwa 1.000 Euro
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Beteiligungsform
Genossenschaftsanteile
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Kurzbeschreibung
Beteiligung als Mitglied einer Energiegenossenschaft
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Vorteile
Mitbestimmung, Risikostreuung, regionale Wertschöpfung, oft niedrige Eintrittsschwelle
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Nachteile
Geringere Rendite, eingeschränkte Handelbarkeit
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Typische Eintrittsschwelle
etwa 100 bis 500 Euro
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Beteiligungsform
Genussrechte
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Kurzbeschreibung
Beteiligung ohne Mitbestimmung, festgeschriebene Vergütung
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Vorteile
Relativ hohe Verzinsung, niedrige Einstiegshürden
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Nachteile
Nachrangig bei Insolvenz, keine Mitbestimmung, Erträge abhängig vom Projekterfolg
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Typische Eintrittsschwelle
etwa 1000 bis 5.000 Euro
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Beteiligungsform
Direkte Kommanditbeteiligung (KG)
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Kurzbeschreibung
Bürger*innen werden Mitunternehmer*innen des Windparks
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Vorteile
Hohe Renditechancen, steuerliche Vorteile möglich
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Nachteile
Komplexe rechtliche Konstruktion, Unternehmerrisiko, Nachschusspflicht möglich
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Typische Eintrittsschwelle
etwa 5.000 bis 10.000 Euro
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Beteiligungsform
GmbH & Co. KG (geschlossener Fonds)
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Kurzbeschreibung
Beteiligung mit professioneller Struktur
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Vorteile
Klar und transparent, Haftung begrenzt, oft stabile Renditen
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Nachteile
Hohe Mindestbeträge, lange Laufzeiten, Ausstieg eingeschränkt
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Typische Eintrittsschwelle
etwa 10.000 Euro
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Quelle: Eigene Recherche
Können auch Gemeinden an einem Windpark beteiligt werden?
Für Kommunen gibt es spezielle Beteiligungsmöglichkeiten, um von einem Windpark in der Nähe zu profitieren. Die Kommune kann beispielsweise ein Unternehmen gründen, um einen eigenen Windpark zu betreiben. Die Gewinne kommen dann dem Ort zugute, der davon zum Beispiel Schulen oder Freibäder unterhalten kann, wie das Beispiel Simmerath in der Eifel zeigt. Möglich ist auch, dass die Gemeinde vom Betreiber des Windparks einen Anteil am Überschuss erhält und ihre Finanzen damit aufbessert. Oder von höheren Gewerbesteuereinnahmen profitiert.
EEG-Extra-Bonus für Gemeinden
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht einen weiteren, einfacheren Weg vor: Betreiber sollen Gemeinden bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde bezahlen, wenn sie in einem Umkreis von 2,5 Kilometern zum Windpark liegen und dieser eine Leistung größer ein Megawatt hat. Durch das Angebot der Betreiber erhöht sich die Akzeptanz vor Ort. Die Regelung gilt bundesweit, wird aber von landesspezifischen Gesetzen anders gehandhabt.
*Headerbild KI-generiert