Mit den Ortsgemeinden Girod, Großholbach, Heilberscheid und Nomborn, Rheinland-Pfalz, hat die EnBW einen Vertrag über die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen geschlossen. Geplant sind bis zu sechs Windenergieanlagen (WEA).
Projektdetails
Der Standort für den Windpark erstreckt sich über Flächen der Ortsgemeinden Girod, Großholbach, Heilberscheid und Nomborn südöstlich von Montabaur im Westerwaldkreis. Das Areal mit einer Größe von rund 170 Hektar liegt zwischen Großholbach und Heilberscheid auf den Eisenbachhöhen in einer Höhe von rund 260 – 320 Metern über Normalnull. Die aktuelle Fläche ist im Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verbandsgemeinde Montabaur, der seit 2012 rechtskräftig ist, als Fläche K 5 (5a und 5b) hinterlegt.
Belange der Natur
Auch die Belange der Natur werden im Rahmen der Planung berücksichtigt: Ein Umweltgutachten wurde inAuftrag gegeben und klärte gemäß des naturschutzfachlichen Rahmens zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz die Vereinbarkeit von Umwelt und Windenergie auf den Eisenbachhöhen.Untersucht werden unter anderem windkraftempfindliche Vogel- und Fledermausarten.
Die häufigsten Fragen (FAQ)
Um den Windpark an das öffentliche Stromnetz anschließen zu können, ist der Bau eines neuen Umspannwerks notwendig. Die Verkabelung zwischen den Anlagen und dem Umspannwerk wird unterirdisch realisiert. Es werden keine Freileitungen gebaut.
Die EnBW hat mit den Ortsgemeinden einen Vertrag abgeschlossen, der zwanzig Jahre Laufzeit hat und zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden kann. Spätestens nach 30 Jahren werden die Anlagen daher wieder zurückgebaut.
Möglich wäre auch ein Repowering, bei dem nach einer gewissen Laufzeit ältere Anlagen durch neue ersetzt werden. Sollte die EnBW ein Repowering durchführen wollen, muss ein neuer Vertrag mit den Gemeinden abgeschlossen werden.
Für die Errichtung der Anlagen, insbesondere für das Fundament und die Kranstellflächen, in bewaldeten Gebieten müssen Flächen gerodet werden. Die Rodungsflächen werden mit dem Anlagenhersteller und dem Forstbetrieb abgestimmt und auf das kleinste mögliche Maß beschränkt. Pro Anlage müssen ca. 0,5 ha gerodet werden, wobei dies vom jeweiligen Projekt und Standort abhängt.
Ja, es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Eingriffe in die Natur auch entsprechend ausgeglichen werden müssen.
Der Umfang, Art und Lage der Ausgleichsflächen wird im Antragsverfahren in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, der Kreisverwaltung, festgelegt.
Die auszubauende Wegbreite wird von den Anlagenherstellern festgelegt. In der Regel wird auf gerader Strecke eine Wegbreite von 4-5 m zzgl. überschwenkbaren Bereich (Bereich, der nicht bewachsen ist) benötigt. Vorhandene Waldwege, welche auch für den Holztransport genutzt werden, reichen in vielen Fällen auf gerader Strecke aus. In Bereichen, in welchen Kurven ausgebaut werden müssen, sind Rodungen wahrscheinlich.
Bei der Überprüfung der Schallgrenzwerte werden alle Anlagen kumuliert betrachtet. In der Technischen Anweisung Lärm (TA Lärm) sind Schallgrenzwerte für den Außenbereich definiert.
Nachts gelten folgende Grenzwerte:
Industriegebiete
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70 dB(A)
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Gewerbegebiete
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50 dB(A)
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Mischgebiete
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45 dB(A)
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Allgemeine Wohngebiete
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40 dB(A)
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Reine Wohngebiete
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35 dB(A)
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Kurgebiete, Krankenhäuser
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35 dB(A)
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Im Laufe des Entwicklungsprozesses wird zusätzlich von einem unabhängigen, externen Gutachter ein Schallgutachten erstellt, in welchem die Immissionspunkte inkl. der hierfür geltenden Richtwerte ermittelt werden. Diese wurden bei der Planung berücksichtigt um die Grenzwerte einzuhalten.
Die Schattenrichtwerte sind in den Hinweisen zum Schattenwurf der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz definiert. Man unterscheidet die theoretisch maximal mögliche und die tatsächliche Schattenwurfdauer. Bei der theoretisch maximal möglichen Schattenwurfdauer werden worst-case Bedingungen angenommen: dass der Himmel immer unbewölkt ist, der Wind immer weht bzw. der Rotor sich immer dreht, der Rotor in einem entsprechenden Winkel steht, die Sonne scheint. Dieser theor. Wert darf 30 h pro Jahr und 30 min am Tag nicht überschreiten. Bei der tatsächlichen Schattenwurfdauer wird die Realität abgebildet, d. h. Sonne scheint nicht immer, der Himmel ist bewölkt, etc. Dabei gilt ein Wert von 8 h / Jahr, welcher an bewohnten Häusern nicht überschritten werden darf.
Die Anlagen werden mit Schattenwurfmodulen ausgestattet, die die tatsächliche Schattenwurfdauer mit Sensoren messen. Es wird hinterlegt, wo Wohnhäuser stehen und wenn der gemessene Wert überschritten wird, die Anlagen entsprechend automatisch abgeschaltet.
Im Rahmen der Genehmigung werden sowohl die Schall- als auch die Schattenwerte abgeprüft und falls Überschreitungen auftreten, entsprechende Auflagen in der Genehmigung hinterlegt.
Mitmach-Modelle
Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus eine Miteinbeziehung der Bürger bzw. der Kommunen an. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird unter Berücksichtigung der örtlichen Belange festgelegt.
Welches Modell sich anbietet, hängt von mehreren Faktoren wie z.B. der Anzahl der Investoren, den jeweiligen Investitionsbeiträgen, der Laufzeit, der Risikobereitschaft und den Renditeerwartungen ab.
Über unsere Homepage für Beteiligungen können Sie sich jederzeit über aktuelle Beteiligungsprojekte informieren: www.enbw.com/buergerbeteiligung. Sobald ein konkretes Beteiligungsmodell erarbeitet ist, werden wir Sie selbstverständlich auch an dieser Stelle nochmals informieren.