Im Gebiet der Stadt Freudenberg im Landkreis Siegen-Wittgenstein plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit einer Gesamtleistung von 11,12 MW. Das Vorhabengebiet „Kuhlenberg“ wurden im Flächennutzungsplan der Stadt Freudenberg (1997) und dessen 21. Änderung (2015) als Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen. Die Bauarbeiten für den Windpark Freudenberg-Kuhlenberg starten im Oktober 2025.
Projektdetails
Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant auf der Gemarkung Freudenberg den Windpark Freudenberg-Kuhlenberg mit zwei Windenergieanlagen.
Das Vorhaben befindet sich aktuell in der so genannten „Bauvorbereitungsphase“, das bedeutet, dass das Vorhaben bei den zuständigen Behörden eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erhalten hat. Der Baubeginn ist zum derzeitigen Stand für Oktober 2025 geplant. Anfang 2027 soll der Windpark in Betrieb genommen werden.
Anlagenzahl und Anlagentypen
Die Planung sieht vor den Windpark mit 2 Anlagen des Herstellers Enercon zu errichten. Der Rotordurchmesser wird bei 160 m liegen, die Nabenhöhe ca. 166 m betragen und damit wird die Gesamthöhe rund 246 m erreichen. Die Nennleistung pro Anlage beträgt 5,56 MW. Die gesamte installierte Nennleistung des Windparks wird bei 11,12 MW Leistung liegen. Aufgrund des Windpotentials können jährlich über 27.000 MWh Windstrom durch den Windpark Freudenberg-Kuhlenberg erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist werden. Dies entspricht dem Stromverbrauch von ca. 7.700 Haushalten (bei einem Durchschnittsverbrauch von jährlich 3.500 kWh pro Haushalt).
Schallemission
Zum Schutz vor Lärm gibt es in Deutschland Richtwerte der Technischen Anleitung (TA Lärm). Diese Richtwerte gelten auch für Windenergieanlagen.
Im Zuge des BImSchG-Genehmigungsverfahrens werden die durch die Windenergieanlagen erzeugten Schallimmissionen berechnet und geprüft. Im Falle einer Überschreitung werden die Anlagen in der Betriebsphase in einen schallreduzierten Modus versetzt.
Die Prüfung im Zuge des Genehmigungsverfahrens hat ergeben, dass der Windpark Freudenberg zu keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte führen wird und somit auch keine Anpassungen der Betriebsmodi bzw. Abschaltungen notwendig sein werden.
- Industriegebiete: 70 dB(A)
- Gewerbegebiete: 50 dB(A)
- Mischgebiete: 45 dB(A)
- Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
- Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
- Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)
Bei Überschreitung würde das Parklayout, der Anlagentyp und/oder der Betriebsmodi verändert bzw. angepasst, um die Immissionsrichtwerte einzuhalten.
Beschattung
Neben Schallimmissionen führen Windenergieanlagen auch zu Schattenwurf und teilweise zu einem sogenannten Diskoeffekt. Hierbei entsteht eine Beschattung einzelner Wohnhäuser durch die Rotorblätter. Die die Drehbewegung des Rotors kommt es zu wechselnder Beschattung.
Die Grenzwerte für eine wechselnde Beschattung auf einzelne Wohngebäude liegen bei einem theoretischen Maximum von 30 h/a bzw. einer tatsächlichen Beschattung von maximal 8h/a. Der tägliche Grenzwert für ein betroffenes Gebäude liegt bei 30 Min. Im Verlauf des Genehmigungsverfahrens wurde durch ein externes Gutachten die Beschattung geprüft. Durch die Installation eines sogenannten Schattenwurfmoduls wird sichergestellt, dass diese Grenzwerte nicht überschritten werden. Hierzu werden die Windenergieanlagen bei einer potentiellen Überschreitung abgeschaltet, bis der Schattenwurf durch Änderung des Sonnenstandes weitergezogen ist.
Projekttagebuch
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Genehmigung und zum Bau des Windparks Freudenberg-Kuhlenberg. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:
Einreichung BImSchG-Antrag
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Oktober 2023
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Erhalt BImSchG-Genehmigung
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Januar 2025
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Baubeginn
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Oktober 2025
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Lieferung Windenergieanlagen
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Voraussichtlich 4. Quartal 2026
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Inbetriebnahme
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Voraussichtlich 1. Quartal 2027
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