Auf der Gemarkung Hayingen-Ehestetten im Landkreis Reutlingen plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit bis zu 5 Windenergieanlagen. Das Vorhaben liegt im Bereich des aktuellen Windenergie-Suchraums RT-05 des Regionalverbandes Neckar-Alb. Die Anlagenstandorte liegen westlich des Ortsteils Ehestetten.
In dem vom Regionalverband Neckar-Alb geplanten Vorranggebiet für Windenergieanlagen befinden sich weitere Windparkplanungen der EnBW. Informationen finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
Projektdetails
Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnBW AG, plant derzeit auf der Gemarkung Ehestetten einen Windpark mit bis zu 5 Windenergieanlagen. Das Vorhaben befindet sich aktuell in der Detailplanung und Erstellung der Gutachten zur Vervollständigung des Genehmigungsantrags. Der Baubeginn ist zum derzeitigen Stand für das Jahr 2028 geplant. Zuvor werden wir die gesetzlich erforderlichen natur- und artenschutzfachlichen Untersuchungen vornehmen und anschließend das Genehmigungsverfahren vollständig initiieren.
Die wichtigsten Aspekte bei der Prüfung des Windpotentials
Anlagenzahl und Anlagentypen
Wir planen den Windpark mit 5 Anlagen des Herstellers Enercon. Der Rotordurchmesser wird voraussichtlich bei 175 Metern liegen, die Nabenhöhe soll 174,5 Meter betragen und damit wird die Gesamthöhe 262 erreichen. Die Nennleistung pro Anlage beträgt 7,0 MW. Die gesamte installierte Nennleistung des Windparks wird somit bei 35 MW Leistung liegen. Aufgrund des Windpotentials können rund 63.000 MWh Windstrom jährlich durch den Windpark Ehestetten erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist werden. Dies entspricht dem Stromverbrauch von ca. 18.000 Haushalten (bei einem Durchschnittsverbrauch von jährlich 3.500 kWh pro Haushalt).
Rücksicht auf Mensch und Umwelt
Bei der Planung des Windparks Ehestetten setzen wir uns dafür ein, dass unser Vorhaben Hand in Hand mit den Interessen der Anwohner*innen und dem Schutz der Natur geht. Dies ist ein zentrales Anliegen der EnBW und ebenfalls eine grundlegende Voraussetzung für die Genehmigung des Projekts.
Welche Untersuchungen durchgeführt werden müssen, wird in Abstimmung mit dem zuständigen Landratsamt Reutlingen festgelegt. Dies umfasst nicht nur eine ökologische Bewertung, sondern auch detaillierte Prognosen zu Schallausbreitung und Schattenwurf. Mitunter sind zusätzliche Untersuchungen erforderlich, um alle Aspekte des Projekts zu beleuchten. Diese werden individuell festgelegt, um auf alle Besonderheiten des Standorts einzugehen
Schallemission
Die Grenzwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm für den Außenbereich dürfen nicht überschritten werden. Dabei werden alle Anlagen in der Umgebung in ihrer Gesamtheit als kumulierte Schallemissionsquelle betrachtet.
Grenzwerte (nachts):
- Industriegebiete: 70 dB(A)
- Gewerbegebiete: 50 dB(A)
- Mischgebiete: 45 dB(A)
- Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)
- Reine Wohngebiete: 35 dB(A)
- Kurgebiete, Krankenhäuser: 35 dB(A)
Bei Überschreitung würde das Parklayout, der Anlagentyp und/oder der Betriebsmodus verändert bzw. angepasst werden.
Für den von Windenergieanlagen verursachten Schattenwurf gibt es klare Vorgaben. Sobald es zu einer Überschreitung der Richtwerte der zulässigen Schattenwurfdauer von 30 Minuten am Tag oder von 8 Stunden im Jahr kommt, werden die Anlagen abgeschaltet. Dazu werden entsprechende Sensoren an den Windenergieanlagen verbaut.
Projekttagebuch
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zur Planung, Genehmigung und zum Bau des Windparks Ehestetten:
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Beginn der Planung zum Windpark
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2024
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Beginn der ökologischen Untersuchungen
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2025
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Einreichung Genehmigungsantrag
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Juni 2025
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Erhalt der Genehmigung nach BImSchG
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Ende 2026
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Voraussichtlicher Baubeginn
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Im Jahr 2028
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Voraussichtliche Inbetriebnahme
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Ende 2028
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Mitmach-Modell
Attraktive Chancen für Bürger, Unternehmen und Kommunen: Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Stadt Bad Waldsee festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekannt gegeben
Alle Informationen finden Sie hier: https://buergerbeteiligung.enbw.com/