Nördlich der Gemeinde Öllingen und östlich der Gemeinde Setzingen im Alb-Donau-Kreis hatte die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit drei Windenergieanlagen geplant. Nachdem die Vogelherdhöhle bei Stetten in die Welterbe-Liste der UNESCO aufgenommen wurde, sieht die EnBW keine Chancen mehr für den Genehmigungsantrag des Windparks. Die Aktivitäten zu diesem Windparkprojekt werden daher eingestellt.
Der für den Windpark vorgesehene Standort liegt zwischen der Gemeinde Öllingen und der Gemeinde Setzingen rund zwei Kilometer von der A 7 entfernt. Die Fläche wurde als Gebiet BW-03 Öllingen-Setzingen vom Regionalverband Donau-Iller in der rechtskräftigen 5. Teilfortschreibung des Regionalplans als Windvorrangfläche ausgewiesen. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt und sind in Privatbesitz.
Anlagenanzahl & Anlagentyp
Am Standort sind drei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 131 mit einer Leistung von je 3,3 Megawatt (MW) geplant. Die Anlagen haben einen Rotordurchmesser von 131 Metern, eine Nabenhöhe von 164 Metern und damit eine Gesamthöhe von 230 Metern.
Windverhältnisse
In rund 4,5 Kilometern Entfernung des für den Windpark Öllingen vorgesehenen Standorts plant die EnBW den Windpark Teichhau. Im Projektgebiet dieses Windparks wurde von März 2014 bis Mai 2015 ein 140 Meter hoher Windmessmast aufgestellt, um die Windgeschwindigkeit an diesem Standort zu messen. Die Messung der Windgeschwindigkeit erfolgte in sechs unterschiedlichen Höhen. Aufgrund der räumlichen Nähe zum geplanten Windpark Öllingen-Setzingen ist keine erneute Windmessung nötig: Die Winddaten können über geeignete Berechnungsprogramme auf den Standort übertragen werden. Mit Hilfe der Daten wird schließlich ein externes Windgutachten erstellt. Erste Zwischenergebnisse zeigen, dass die Prognose des Windatlasses, je nach Anlagenstandort zwischen 5,5 und 6,0 m/s in 140 Metern Höhe weitestgehend bestätigt werden.
Netzanschluss
Der Windpark kann an das bestehende Umspannwerk in Niederstotzingen angeschlossen werden.
Die Belange von Mensch und Umwelt
Bevor der Windpark Öllingen genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig, über die geprüft wird, ob der Windpark die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von Mensch, Umwelt und Natur erfüllt.
Avifaunistische und faunistische Untersuchungen sowie Erhebungen der Fledermäuse sind von August 2015 bis August 2016 durchgeführt worden. Darüber hinaus wurden dem Genehmigungsantrag zahlreiche weitere Gutachten wie Schall- und Schattenwurfgutachten beigefügt.
Denkmalschutz
Im Februar 2012 haben die Arbeiten am Antrag auf Weltkulturerbe für die „Höhlen der ältesten Eiszeitkunst“ durch das Landesamt für Denkmalpflege begonnen. Die Höhlen liegen nördlich des geplanten Windparks im Lonetal.
Parallel zum UNESCO-Verfahren wurde im Jahr 2014 die 5. Teilfortschreibung des Regionalplans zur Nutzung der Windkraft durch den Regionalverband Donau Iller begonnen. In diesem Rahmen wurden auch relevante Aspekte des Denkmal- und Landschaftsschutzes intensiv untersucht und in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden erörtert. Am 23. Dezember 2015 trat der Regionalplan schließlich in Kraft. Das Gebiet „Öllingen-Setzingen“ wurde hierin als rechtskräftiges Windvorranggebiet BW-03 ausgewiesen. Einwände oder Bedenken aufgrund der seit 2012 stattfindenden Arbeiten am Welterbeantrag wurden durch das Landesamt für Denkmalpflege im Aufstellungsverfahren des Regionalplans nicht vorgebracht.
Erst im Januar 2016 wird der Welterbeantrag gestellt und einige Monate später Bedenken gegenüber dem Bau des Windparks geäußert: Schließlich wird der Genehmigungsantrag am 1. Februar 2017 durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis aus Gründen des Denkmalschutzes negativ beschieden. Um den Welterbeantrag nicht zu gefährden, reicht die EnBW keinen Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Die Pläne zum Bau der drei geplanten Windenergieanlagen werden aber weiter verfolgt, wenn das Lonetal mit den Eiszeithöhlen kein Weltkulturerbe wird. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung vom 3. März 2017
Kontakt
Termine
Aktuell keine Termine
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Öllingen. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:
Gebiet rechtskräftig als Vorranggebiet ausgewiesen
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Dezember 2015
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Ökologische Gutachten
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August 2015 bis August 2016
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Genehmigungsantrag eingereicht
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September 2016
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Ablehnung des Genehmigungsantrags
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1. Februar 2017
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Ende der Widerspruchsfrist
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2. März 2017
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Entscheidung UNESCO Weltkulturerbe
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Juli 2017
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Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus eine Miteinbeziehung der Bürger bzw. der Kommunen an. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Gemeinde Öllingen festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle - bekannt gegeben.