Unter Corporate Governance wird der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens verstanden.
Gute Corporate Governance ist bei der EnBW wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur. Wir sind davon überzeugt, dass eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung das Vertrauen von Kund*innen, Kapitalgebern, Mitarbeiter*innen und der Öffentlichkeit in das Unternehmen stärkt und zu einem langfristigen Erfolg beiträgt. Vorstand und Aufsichtsrat haben den Anspruch, die Unternehmensleitung und -überwachung über die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinaus an anerkannten Maßstäben guter Unternehmensführung auszurichten und im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Daher entsprechen wir auch überwiegend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022.
Zu den zentralen Elementen guter Corporate Governance, zu denen sich auch die EnBW bekennt, gehören z.B.:
- verantwortungsvolle Unternehmensleitung,
- funktionsfähige, unabhängige Überwachung,
- zielgerichtete Zusammenarbeit der Unternehmensleitung und –überwachung,
- Transparenz in der Unternehmenskommunikation und Nachhaltigkeit für Anleger und Kunden,
- Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat,
- angemessener Umgang mit Risiken (interne Kontrollsysteme, Compliance und Risikomanagement),
- Managemententscheidungen sind auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtet und
- Wahrung der Interessen verschiedener Gruppen (z.B. Stakeholder, Vertragspartner, Mitarbeiter)
Gesetzliche Grundlage der Corporate Governance ist das Aktiengesetz (AktG). In Deutschland sind wesentliche Grundsätze im Bereich Corporate-Governance auch im Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) fixiert worden, der sich auch für die Integration der Nachhaltigkeit ausspricht. In jüngerer Zeit wird nachhaltige Unternehmensführung („Sustainable Corporate Governance“) durch weitreichende Reformen national und international vorangetrieben, innerhalb der Europäischen Union z.B. durch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und die europäische Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD).
Auch die EnBW bekennt sich zu guter nachhaltiger Corporate Governance.
Die (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung, die die Gesellschaft gemäß §§ 289f Abs. 1, 315d HGB jährlich auf ihrer Internetseite veröffentlicht, ist Bestandteil des Lageberichts der EnBW Energie Baden-Württemberg AG bzw. des Konzernlageberichts. Im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemäß dem Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 28. April 2022) über die Corporate Governance der Gesellschaft.
Weitere Erklärungen finden Sie in unserem Downloadcenter.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex gibt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften wieder und enthält zahlreiche international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Der Kodex wurde von der dafür zuständigen Regierungskommission Corporate Governance erarbeitet und erstmals am 26. Februar 2002 veröffentlicht. Seither wurde er von der Regierungskommission mehrfach überarbeitet und jeweils den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Ergänzende Informationen zum Kodex sowie die aktuell gültige Fassung finden Sie auf der Website der Kommission.
Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG verabschieden jährlich die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG.
Weitere Entsprechenserklärungen finden Sie in unserem Downloadcenter.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und das diesen jeweils zugrundeliegende Vergütungssystem richtet sich nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben (insbesondere in den §§ 87, 87a, § 113 und 120a AktG) und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Rahmen der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.
Vorstandsvergütungssystem
Die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft beschließt gemäß § 120a Absatz 1 AktG über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre.
Die Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat zuletzt am 7. Mai 2024 über die Billigung des Vergütungssystems beschlossen und das vorgelegte System gebilligt.
Sowohl der Hauptversammlungsbeschluss über die Billigung des Vergütungssystems als auch das Vorstandsvergütungssystem sind gemäß § 120a Absatz 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen. Nachfolgend finden Sie den aktuellen Stand des Vorstandsvergütungssystems der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den letzten Beschluss der Hauptversammlung.
Aufsichtsratsvergütungssystem
Bei börsennotierten Gesellschaften ist gemäß § 113 Absatz 3 AktG mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist durch die Hauptversammlung am 3. Mai 2023 beschlossen worden.
Sowohl der Hauptversammlungsbeschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder als auch das zugrundeliegende Vergütungssystem sind gemäß § 113 Absatz 3 Satz 6 in Verbindung mit § 120a Absatz 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen. Hier finden Sie den aktuellen Stand des Aufsichtsratsvergütungssystems der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den letzten Beschluss der Hauptversammlung:
Vergütungsbericht
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich einen Bericht über die Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats zu erstellen. Der Vergütungsbericht ist durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft zu prüfen und der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorzulegen. Hier finden Sie den aktuellen Vergütungsbericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG nebst dem Vermerk des Abschlussprüfers:
Duales Führungssystem der EnBW
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Karlsruhe. Als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht hat sie drei Organe: Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat.
Wesentliche Merkmale einer Aktiengesellschaft nach Deutschem Recht sind das duale Führungssystem mit der institutionellen Trennung von Leitung (Vorstand) und Überwachung (Aufsichtsrat) sowie der Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bei Unternehmen, die mehr als 2 000 Arbeitnehmer beschäftigen. Eine am Unternehmenswohl orientierte enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist für Vorstand und Aufsichtsrat Teil des Selbstverständnisses der EnBW-Kultur.
Eine weiterführende Beschreibung der Aufgaben der einzelnen Organe, der Zusammenarbeit und der Organisation dieser ist in der „Erklärung zur Unternehmensführung“ (Seite 245 ff.) zu finden.
Aufsichtsrat
Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens kontinuierlich zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsrat der EnBW AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus 20 Mitgliedern und ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz paritätisch mit Vertreter*innen der Anteilseigner*innen und der Arbeitnehmerschaft besetzt, wobei die Gewerkschaft ver.di drei Arbeitnehmervertreter*innen nominiert. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und berät diese bei der Leitung des Unternehmens. Gemeinsam mit dem Vorstand erörtert er regelmäßig Geschäftsentwicklung, Planung und Strategie des Unternehmens und stellt den Jahresabschluss fest. Bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat stets eingebunden. In seiner Geschäftsordnung hat er Rechtsgeschäfte und Maßnahmen festgelegt, die seiner Zustimmung bedürfen. Der Aufsichtsrat hat zur optimalen Wahrnehmung seiner Aufgaben als ständige Ausschüsse einen Personalausschuss, einen Finanz-, Investitions- und Nachhaltigkeitsausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Nominierungsausschuss, einen Vermittlungsausschuss gemäß §27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG), einen Digitalisierungsausschuss sowie einen Ad-hoc-Ausschuss gebildet.
Vorstand
Der Vorstand ist für die operative Geschäftsführung verantwortlich und leitet das Unternehmen gemeinschaftlich in eigener Verantwortung. Aufgabe des Vorstands ist es, die Unternehmensziele festzulegen und die strategische Ausrichtung des EnBW-Konzerns zu entwickeln, diese mit dem Aufsichtsrat abzustimmen und entsprechend umzusetzen.
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das Organ, in dem die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft wahrnehmen. Dabei ist die Hauptversammlung in die Entscheidungen der gewöhnlichen Unternehmensführung nicht einbezogen. Die Hauptversammlung bietet eine Plattform für den Stakeholderdialog. Hier üben die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft aus. Die Hauptversammlung beschließt über die Bestellung der Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Gewinnverwendung und die Wahl des Abschlussprüfers. Außerdem unterliegen bestimmte grundlegende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Änderung der Satzung, Kapitalmaßnahmen und Umwandlungsmaßnahmen, der Zustimmung der Hauptversammlung. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen in den meisten Fällen einer einfachen Stimmenmehrheit. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
¹ Wahl der Arbeitnehmervertreter erfolgt nach dem deutschen Mitbestimmungsgesetz (MitbestG).