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Unter Corporate Governance wird der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens verstanden.

Gute Corporate Governance ist bei der EnBW wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur. Wir sind davon überzeugt, dass eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung das Vertrauen von Kund*innen, Kapitalgebern, Mitarbeiter*innen und der Öffentlichkeit in das Unternehmen stärkt und zu einem langfristigen Erfolg beiträgt. Vorstand und Aufsichtsrat haben den Anspruch, die Unternehmensleitung und -überwachung über die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinaus an anerkannten Maßstäben guter Unternehmensführung auszurichten und im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Daher entsprechen wir auch überwiegend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022.

Zu den zentralen Elementen guter Corporate Governance, zu denen sich auch die EnBW bekennt, gehören z.B.:

  • verantwortungsvolle Unternehmensleitung,
  • funktionsfähige, unabhängige Überwachung,
  • zielgerichtete Zusammenarbeit der Unternehmensleitung und –überwachung,
  • Transparenz in der Unternehmenskommunikation und Nachhaltigkeit für Anleger und Kunden,
  • Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat,
  • angemessener Umgang mit Risiken (interne Kontrollsysteme, Compliance und Risikomanagement),
  • Managemententscheidungen sind auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtet und
  • Wahrung der Interessen verschiedener Gruppen (z.B. Stakeholder, Vertragspartner, Mitarbeiter)

Gesetzliche Grundlage der Corporate Governance ist das Aktiengesetz (AktG). In Deutschland sind wesentliche Grundsätze im Bereich Corporate-Governance auch im Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) fixiert worden, der sich auch für die Integration der Nachhaltigkeit ausspricht. In jüngerer Zeit wird nachhaltige Unternehmensführung („Sustainable Corporate Governance“) durch weitreichende Reformen national und international vorangetrieben, innerhalb der Europäischen Union z.B. durch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und die europäische Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD).

Auch die EnBW bekennt sich zu guter nachhaltiger Corporate Governance.

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Die (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung, die die Gesellschaft gemäß §§ 289f Abs. 1, 315d HGB jährlich auf ihrer Internetseite veröffentlicht, ist Bestandteil des Lageberichts der EnBW Energie Baden-Württemberg AG bzw. des Konzernlageberichts. Im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemäß dem Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 28. April 2022) über die Corporate Governance der Gesellschaft.

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Erklärung zur Unternehmensführung 2024
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Weitere Erklärungen finden Sie in unserem Downloadcenter.

Erklärung zur Unternehmensführung
Unser Leitbild: Der Deutsche Corporate Governance Kodex
Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften
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Der Deutsche Corporate Governance Kodex gibt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften wieder und enthält zahlreiche international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Der Kodex wurde von der dafür zuständigen Regierungskommission Corporate Governance erarbeitet und erstmals am 26. Februar 2002 veröffentlicht. Seither wurde er von der Regierungskommission mehrfach überarbeitet und jeweils den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Ergänzende Informationen zum Kodex sowie die aktuell gültige Fassung finden Sie auf der Website der Kommission.

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Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG verabschieden jährlich die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG.

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Entsprechenserklärung 2024
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Weitere Entsprechenserklärungen finden Sie in unserem Downloadcenter.

Entsprechenserklärung
Vergütung
Vergütungssysteme
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Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und das diesen jeweils zugrundeliegende Vergütungssystem richtet sich nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben (insbesondere in den §§ 87, 87a, § 113 und 120a AktG) und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Rahmen der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.

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Vorstandsvergütungssystem

Die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft beschließt gemäß § 120a Absatz 1 AktG über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre.

Die Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat zuletzt am 7. Mai 2024 über die Billigung des Vergütungssystems beschlossen und das vorgelegte System gebilligt.

Sowohl der Hauptversammlungsbeschluss über die Billigung des Vergütungssystems als auch das Vorstandsvergütungssystem sind gemäß § 120a Absatz 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen. Nachfolgend finden Sie den aktuellen Stand des Vorstandsvergütungssystems der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den letzten Beschluss der Hauptversammlung.

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Aufsichtsratsvergütungssystem

Bei börsennotierten Gesellschaften ist gemäß § 113 Absatz 3 AktG mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist durch die Hauptversammlung am 3. Mai 2023 beschlossen worden.

Sowohl der Hauptversammlungsbeschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder als auch das zugrundeliegende Vergütungssystem sind gemäß § 113 Absatz 3 Satz 6 in Verbindung mit § 120a Absatz 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen. Hier finden Sie den aktuellen Stand des Aufsichtsratsvergütungssystems der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den letzten Beschluss der Hauptversammlung:

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Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der EnBW AG 2024
Abstimmungsergebnisse
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Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der EnBW AG vom 3. Mai 2023
Abstimmungsergebnisse
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Vergütungsbericht

Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich einen Bericht über die Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats zu erstellen. Der Vergütungsbericht ist durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft zu prüfen und der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorzulegen. Hier finden Sie den aktuellen Vergütungsbericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG nebst dem Vermerk des Abschlussprüfers:

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Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024
Abstimmungsergebnisse
Organe

Duales Führungs­system der EnBW

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Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Karlsruhe. Als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht hat sie drei Organe: Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat.

Wesentliche Merkmale einer Aktiengesellschaft nach Deutschem Recht sind das duale Führungssystem mit der institutionellen Trennung von Leitung (Vorstand) und Überwachung (Aufsichtsrat) sowie der Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bei Unternehmen, die mehr als 2 000 Arbeitnehmer beschäftigen. Eine am Unternehmenswohl orientierte enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist für Vorstand und Aufsichtsrat Teil des Selbstverständnisses der EnBW-Kultur.

Eine weiterführende Beschreibung der Aufgaben der einzelnen Organe, der Zusammenarbeit und der Organisation dieser ist in der „Erklärung zur Unternehmensführung“ (Seite 245 ff.) zu finden.

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¹ Wahl der Arbeitnehmervertreter erfolgt nach dem deutschen Mitbestimmungsgesetz (MitbestG).

Unser Vorstand

Lernen Sie den aktuellen Vorstand der EnBW AG kennen.

Aufsichtsrat

Hier finden Sie alle Informationen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates der EnBW AG.

Hauptversammlung

Alle wichtigen Informationen zur ordentlichen Hauptversammlung der EnBW.

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Satzung

Hier finden Sie den aktuellen Stand der Satzung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG vom 15. Juli 2025.

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Satzung (Stand 15. Juli 2025)
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Kontakt
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Tanja Paulus
Corporate Governance

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