Energieeffizienzklassen in 2025: Was jetzt wichtig ist

Ein neues Umweltbewusstsein hilft uns bei vielen Entscheidungen unseres Alltags. Dabei erleichtern uns sogenannte Energielabel die Auswahl von Elektroprodukten, indem sie uns ihre Energieeffizienz aufzeigen.

Im März 2021 hat die Europäische Union eine Neuauflage der Energielabel eingeführt. Die nächsten Änderungen der Energieeffizienzklassen veröffentlichte die europäische Kommission im März 2024. Auch 2025 kommt eine wichtige Änderung hinzu.

Wir erklären, welche Klassen entfallen, wie das neue Klassensystem aufgebaut ist, was die einzelnen Effizienzklassen bedeuten – und was sich für Sie ändert.



Energielabel zeigt die Energieeffizienzklasse an

Energielabel, die eigentlich Energieverbrauchskennzeichnung heißen, geben Auskunft über die Energieeffizienz von Elektrogeräten und anderen Energieverbrauchern. Mithilfe der Labels sollen die Verbraucher*innen sich beim Kauf neuer Produkte leichter für ein umweltfreundliches Modell entscheiden können. Das bedeutet: Nicht nur Preis, Design oder Marke spielen eine Rolle, sondern auch, wie viel Energie die Geräte verbrauchen. Das ist zum einen deshalb interessant, weil ein niedriger Energieverbrauch für die Käufer*innen mit weniger Stromkosten verbunden ist. Und zum anderen hilft jede gesparte Kilowattstunde dem Schutz unserer Umwelt.

Verbraucher*innen wissen aber in der Regel nicht, welche Art von Elektrogerät wie viel Energie üblicherweise verbraucht, wodurch eine Vergleichbarkeit schwierig wird. Um hierbei Abhilfe zu schaffen, gibt es die sogenannten Energieeffizienzklassen.
Diese Klassen werden mithilfe des Energieeffizienzindex eingestuft. Er basiert auf komplexen Berechnungen, die verschiedene Variablen berücksichtigen. Generell gilt aber: Je kleiner der Index, desto höher die Effizienzklasse.

Die Energieeffizienzklassen zeigen auf den ersten Blick, ob ein Produkt eine gute oder eine weniger gute Einordnung aufweist. Sieben unterschiedliche Stufen gewähren hier einen schnellen Überblick.

Neue Energielabel werden am Handy angezeigt.

Das neue Energielabel zeigt auf den ersten Blick den Verbrauch und die Energieeffizienzklasse des Gerätes an.

Energieeffizienzklassen: Alt und neu im Vergleich

Die farblich von grün (sehr energieeffizient) bis rot (nicht energieeffizient) sortierten Effizienzklassen weisen verschiedene Bezeichnungen auf. Bis 2021 galt A+++ als beste Bewertung, während D für die geringste Energieeffizienz stand. Seit dem 1. März 2021 gibt es jedoch ein Energielabel, das die eine oder andere Änderung mit sich gebracht hat. Die prominenteste sind die neuen Energieeffizienzklassen.

Während die farbliche Sortierung geblieben ist, haben sich die Bezeichnungen der einzelnen Klassen geändert. Seitdem steht A wieder – wie intuitiv zu erwarten – für die höchste Energieeffizienz und G für die niedrigste. Die verwirrenden Labels A+++, A++ und A+ sind demnach entfallen. Zusätzlich zu den neuen Namen wird auf jedem Energielabel jetzt ein QR-Code abgebildet. Durch diesen können Sie weitere Informationen über den Energieverbrauch des jeweiligen Produktes erhalten.

Dazu kommt: Zu Beginn gab es zunächst keine Geräte mit dem Energielabel A. Ein Kühlschrank mit A+++ konnte beispielsweise bestenfalls in die Kategorie B, aber auch in C oder D eingeordnet werden. Die verschärften Kriterien sollen dazu führen, dass die Hersteller ihre Produkte beständig in puncto Energieeffizienz weiterentwickeln. Auch eine feststehende Umrechnung von „alt“ zu „neu“ gab es nicht – für jede Gerätekategorie wurden nämlich eigene Bewertungskriterien festgelegt. Insofern konnten die neuen Energielabels auf den ersten Blick verwirrend sein. Für eine bessere Einordnung der Energieeffizienz Ihres präferierten Elektrogeräts kann vor allem eine Gegenüberstellung verschiedener Geräte sinnvoll sein.

Grafik mit einer Gegenüberstellung des alten Energielabels zum Energielabel seit 2021.

Neuer Look und neue Bewertungsskala: Die 2021 eingeführten Energielabel sollen die Energieeffizienz von Elektrogeräten leichter verständlich machen. Darüber hinaus sollen Hersteller zur Entwicklung von immer energieeffizienteren Geräten animiert.

Die Möglichkeit dazu bietet eine neue Website zum Energielabel. Auch lassen sich die Betriebskosten in Hinblick auf den Wasser- und Stromverbrauch berechnen. Das ist einerseits über das Scannen des QR-Codes möglich oder über die Eingabe des Produktnamens oder Herstellers in der Datenbank.

Einführung für verschiedene Produktkategorien

Das neue Energielabel inklusive der neuen Energieeffizienzklassen wurde zunächst nur für bestimmte Produktkategorien eingeführt und nach und nach um andere erweitert. Erst einmal galt das neue Energielabel nur für die folgenden Elektrogeräte:

  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Waschtrockner
  • Kühlschränke und Gefrierschränke
  • Fernseher und Monitore
  • Klimageräte
  • Weinlagerschränke

Seit dem 1. September 2021 gelten die neuen Energieeffizienzklassen auch für Lampen und Leuchten.

Die Energieeffizienzklasse G wurde außerdem 2021 für viele Produktgruppen und Geräte verboten: das gilt für Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler sowie Kühl- und Gefriergeräte. Die EU-Kommission hat zwar theoretisch Grenzwerte für die Klasse G festgelegt, viele Geräte mit einer derart geringen Effizienz darf man allerdings nicht mehr verkaufen.

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Neue Regelungen für Energieeffizienzklassen

Neue Regelungen für die Energieeffizienzklassen wurden mit dem Ziel eingeführt, Verbraucher*innen besser zu informieren und den Energieverbrauch transparenter und verständlicher zu gestalten. Besonders ab 2024 sind neue Regelungen in Kraft getreten, die schrittweise bis 2030 weiterentwickelt werden sollen.

Neue Regelungen ab 2024

Änderungen des europäischen Energielabel-Regelwerks hatten zur Folge, dass einige Energieeffizienzklassen in der EU vom Markt genommen wurden. In Kraft getreten ist die Verordnung am 01.03.2024 und sie verbietet ab diesem Datum die Einführung beziehungsweise den Vertrieb folgender Geräte mit der Effizienzklasse F auf dem europäischen Markt:

  • Waschmaschinen mit einer Nennkapazität über 3 Kilogramm
  • Waschtrockner mit einem Energieeffizienzindex über 88
  • Geschirrspüler mit über 9 Maßgedecken (Anzahl an Geschirr- und Besteckteilen)
  • Kühl- und Gefrierschränke mit Kompressortechnik

Ausnahmen gelten für bereits produzierte Produkt-Einheiten, die schon auf dem Markt angeboten werden.

Neurungen ab 2025

Ab 2025 wird die Kennzeichnungspflicht für Energieeffizienzlabels auf weitere Produktgruppen ausgeweitet – darunter Wäschetrockner, die bislang noch mit dem alten Label ausgezeichnet wurden. Im Zuge der Umstellung dürfen Händler*innen ab März 2025 während einer Übergangszeit sowohl das alte als auch das neue Energielabel gleichzeitig verwenden. In dieser Zeit kann das neue Label beispielsweise als Beilage beim Versand hinzugefügt oder zusätzlich am Produkt angebracht werden. Ab dem 01. Juli 2025 gilt dann eine verbindliche Regelung: Alle Händler*innen sind verpflichtet, ausschließlich das neue Energielabel gut sichtbar an jedem Gerät anzubringen, sowohl im stationären Handel als auch im Onlinehandel.

Entwicklung bis 2030

Weitere Elektro- und Haushaltsgeräte wie Staubsauger, Backöfen und Heizungen sollen bis 2026 folgen. Ziel ist es bis 2030 alle Geräte und Produkte mit dem neuen EU-Energielabel zu versehen – die Einstufung von A bis G soll geräte- und produktübergreifend eingeführt werden. Es soll ein nachhaltiger Produktmarkt geschaffen werden, der den Fokus noch stärker auf Umwelt- und Klimaschutz legt.

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Wichtig

Beachten Sie unbedingt, dass die Klassen und auch die Energieverbrauchswerte der alten und neuen Energielabel nicht vergleichbar sind. Die Daten stammen aus unterschiedlichen Mess- und Berechnungsverfahren und unterliegen somit unterschiedlichen Bewertungskriterien.

Energieeffizienzklasse ermöglicht Berechnung des jährlichen Stromverbrauchs

Mit dem Energielabel sehen Sie auf den ersten Blick, ob ein Produkt eine gute Energieeffizienz aufweist oder nicht. Als erster Indikator eignet es sich daher besonders. Wer aber keine Vergleichswerte kennt, weiß nicht, wie viel Stromverbrauch und wie viele Kosten das tatsächlich sind.

Daher findet sich auf der Energieverbrauchskennzeichnung zusätzlich der Wert kWh / annum, der angibt, wie viele Kilowattstunden das Gerät bei durchschnittlicher Nutzung pro Jahr verbraucht. Dieser lässt sich ganz leicht mit dem durchschnittlichen Strompreis von 39,69 Cent multiplizieren und so erhalten Sie Ihre jährlichen Kosten für die Nutzung des Elektrogerätes.

Stehen Sie also vor einer Kaufentscheidung, können Sie nun wunderbar mehr Faktoren als nur den Kaufpreis mit einbeziehen. Ist ein Gerät günstiger als ein anderes, hat aber einen höheren Verbrauch, kann es je nachdem, wie viele Jahre es verwendet werden soll, am Ende deutlich teurer sein. Deshalb ist es immer ratsam, zu schauen, welches Gerät nicht nur in der Anschaffung günstiger ist, sondern auf seine gesamte Lebensdauer betrachtet.

Pärchen im Elektrofachmarkt auf der Suche nach einem neuen Monitor.

Von den neuen Energieeffizienzklassen betroffen sind unter anderem Fernseher und Monitore, diverse Küchengeräte und Staubsauger.

Nachhaltiger Konsum mit den neuen Effizienzklassen

Die neuen Effizienzklassen auf dem Energielabel erlauben Ihnen eine schnelle Einschätzung, welche Produkte nicht nur umweltverträglicher und nachhaltiger sind, sondern ebenso das eigene Portemonnaie schonen. Wer ins Detail gehen möchte, kann über den QR–Code zusätzliche Informationen erhalten, die ihn bei seiner Kaufentscheidung unterstützen. So wird nachhaltiger Konsum von Elektrogeräten einfacher als je zuvor. Und mit eigenständiger Stromproduktion, zum Beispiel in Form von Solarenergie, lassen sich die Kosten für den Stromverbrauch weiter reduzieren.

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