Gasheizung erneuern: Wann lohnt sich der Austausch?

Gasheizung austauschen oder modernisieren? Wir erklären, ob sich das Vorhaben aktuell überhaupt lohnt und welche Alternativen es gibt.

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) müssen beim Heizen fossile Energieträger in den nächsten Jahren immer mehr durch Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt werden. Diese Regelung betrifft auch alle Hauseigentümer*innen, die ihre Gasheizung erneuern müssen. Verschiedene Optionen stehen ihnen offen. Wir geben einen Überblick.


Das erwartet Sie hier


65 Prozent erneuerbar: Das regelt das GEG ab 2024

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde bereits Ende 2020 angepasst und hat die Standards für Heizungssysteme und den Wärmeschutz von Immobilien stark verändert. Mit der Novelle im Jahr 2024 – auch bekannt als „Heizungsgesetz“ – erleben wir nun den nächsten Schritt hin zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Beheizung. Die neuen Regelungen haben nicht nur Einfluss auf Privathaushalte, sondern auf die gesamte deutsche Wärmeversorgung. Die Reform zielt dabei darauf ab, den Übergang zu erneuerbaren Heizmethoden zu forcieren. Sie dient außerdem als Leitfaden für zukünftige Investitionen in diesem Bereich.

Generell gilt nun, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren müssen. Fossile Energieträger sind nur noch die Ausnahme, nicht mehr die Regel. Doch die Einbaupflicht gilt aktuell nur für reine Neubaugebiete. Heizsysteme in Bestandsbauten sowie in Neubauten, die sich in Baulücken befinden, sind vorerst ausgenommen. Bis auch hier die 65-Prozent-EE-Regel gilt muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen diese bis zum 30. Juni 2026 beschließen. Kleinere Gemeinden haben eine Frist bis zum 30. Juni 2028.

Muss ich meine alte Gasheizung sofort modernisieren?

Für Bestandsbauten bzw. für Neubauten in Baulücken gilt daher: Erst ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 ist der Einbau von Heizsystemen, die ausschließlich mit Gas betrieben werden, nicht mehr gestattet. Eine bestehende Gasheizung dürfen Sie jedoch weiterhin nutzen und bei Defekten auch reparieren lassen. Die Austauschpflicht greift nur, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist – im Fachjargon „Totalhavarie“ genannt.

Achtung: Bleibt es bei den aktuellen Plänen der Bundesregierung, wird der Einsatz fossiler Brennstoffe wie Erdgas für Heizungen ab 2045 gänzlich untersagt. Diese Regelung ändert übrigens nichts an der bestehenden Vorschrift des GEG, nach der bestimmte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen.

Bis zur Fertigstellung und Bekanntgabe der kommunalen Wärmeplanung Ihrer Stadt oder Gemeinde können Sie als Eigentümer*in daher eine bestehende Gasheizung erneuern lassen. Sie sollten jedoch auch berücksichtigen, dass die Kosten für das Heizen aufgrund des staatlich festgelegten CO₂-Preises für fossile Brennstoffe in den nächsten Jahren erheblich steigen werden. Zudem soll ab 2029 ein wachsender Anteil des Energiebedarfs durch erneuerbare Alternativen wie Biogas gedeckt werden. Wer sich in den nächsten Jahren dazu entscheidet, seine Gasheizung zu erneuern, sollte entsprechend darauf achten, dass diese für den Einsatz von Biogas oder auch Wasserstoff geeignet ist.

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Gasheizung erneuern: Diese Möglichkeiten haben Sie 

Die Gasheizung ist zu alt oder gar nicht mehr zu reparieren? Als Hauseigentümer*in stehen Sie nun vor der Wahl, auf welche erneuerbare Energiequelle Sie beim Beheizen Ihrer Immobilien in Zukunft setzen. Entscheidend hierbei sind nicht nur die Möglichkeiten zum Umbau und die Kosten für die Anschaffung, sondern auch die Entwicklung der Energieinfrastruktur vor Ihrer Haustür. Gemeint sind zum Beispiel die Verfügbarkeit von Fernwärme, Biogas- oder Wasserstoffnetzen. Im Zuge der Erneuerung Ihrer Gasheizung bzw. eines Heizungstausches kommen folgende Technologien in Betracht:

  • Anbindung an ein Fernwärmenetz: Eine zukunftssichere Option, die insbesondere in städtischen Gebieten immer mehr an Bedeutung gewinnt.
  • Wärmepumpe: Nutzt die Energie aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser als Wärmequelle und gilt als eine der effizientesten Methoden zur Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Stromdirektheizung: Ideal für sehr gut isolierte Gebäude mit einem niedrigen Heizbedarf. Die Technologie wandelt Strom direkt in Wärme um.
  • Hybridheizung: Eine Kombination, beispielsweise aus einer Wärmepumpe und einem Gas- oder Ölkessel, die Flexibilität und Effizienz bietet.
  • Solarthermieheizung: Nutzt die Energie der Sonne nicht nur zur Warmwasserbereitstellung, sondern auch zur Erzeugung von Heizwärme.
  • H₂-Ready-Gasheizungen: Heizsysteme, die für eine spätere Umrüstung auf 100 Prozent Wasserstoffbetrieb ausgelegt sind.
  • Biomasseheizungen: Nutzen nachhaltig produziertes Holz oder Pellets und stellen eine umweltfreundliche Alternative dar.
  • Gasheizungen mit erneuerbaren Gasen: Betrieb mit Biomethan, biogenem Flüssiggas oder grünem Wasserstoff als Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Gasheizung.
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Durch Entlüften Heizkosten senken

Wenn der Heizkörper „gluckert“ oder kalt bleibt, hat sich zu viel Luft im Heizkreislauf angesammelt. Eine regelmäßige Entlüftung sorgt nicht nur für warme Räume, sondern kann auch den Energieverbrauch senken. Wie Sie dabei vorgehen und welche Fehler Sie beim Heizen sonst noch vermeiden sollten, verrät Ihnen unser Ratgeber zum Entlüften von Heizungen.

Heizungstausch ist nicht ohne Beratung möglich

Um die optimale Heizungslösung für Ihr Zuhause zu finden, sollten Sie sich als Eigentümer*in immer von Energieberater*innen unterstützen lassen. Die Bundesregierung fördert solche Energieberatungen für Wohngebäude und deckt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten ab. Für Ein- und Zweifamilienhäuser wird zum Beispiel ein Höchstbetrag von bis zu 1.300 Euro übernommen. Vor der Inanspruchnahme einer Beratung sollten Sie die Online-Plattform „EnergieeffizienzExperten“ nutzen. Diese Plattform dient als bundesweites Register von Fachleuten, die nachweislich qualifiziert sind, Beratungen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren durchzuführen. 

Dazu kommt: Seit 2024 ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, vor der Installation einer neuen Heizanlage, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen läuft, eine Beratung durch Energieexpert*innen in Anspruch zu nehmen. Ziel dieser Beratung ist es, auf die möglichen Konsequenzen der kommunalen Wärmeplanung aufmerksam zu machen und vor der potenziellen Unwirtschaftlichkeit durch den ansteigenden CO₂-Preis zu warnen. Mit dieser Maßnahme sollen Sie als Hausbesitzer*in vor Investitionen in eine Heizungstechnologie geschützt werden, die langfristig mit hohen Kosten verbunden ist und sich auch nicht als nachhaltig erweist.

Bußgelder bei Verstößen gegen das Heizungsgesetz

Wer sich nicht an die Vorschriften und Regelungen des Heizungsgesetzes hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Diese können sehr hoch ausfallen und belaufen sich in der Regel auf 5.000 bis 50.000 Euro. Die konkrete Höhe richtet sich dabei nach der Schwere des Verstoßes.

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Gasheizung erneuern: Übergangsregelungen nach Totalschaden

Im Falle eines irreparablen Schadens an der Gasheizung stehen Ihnen als Eigentümer*in verschiedene Übergangslösungen offen: Kurzfristig ist es weiterhin möglich, zum Beispiel eine gebrauchte Gasheizung zu installieren. Auch zur Miete angebotene Modelle sind erlaubt. Darüber hinaus sind mehrere Übergangszeiträume vorgesehen, die Eigentümer*innen Zeit geben, auf ein Heizsystem umzusteigen, das mindestens 65 Prozent seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen deckt.  

Für den generellen Wechsel zu solchen Systemen ist eine Frist von 5 Jahren angesetzt. Bei Gasetagenheizungen kann dieser Zeitraum auf bis zu 13 Jahre erweitert werden, um eine gründliche Vorbereitung und Umsetzung des Umstiegs zu ermöglichen. Sollte zudem die Möglichkeit bestehen, das betreffende Gebäude an ein lokales Wärmenetz anzuschließen, wird die Übergangsfrist auf maximal 10 Jahre festgelegt. 

Handwerker repariert Heizung

Der Austausch der alten Gasheizung durch ein modernes, umweltfreundliches System sollte Profis überlassen bleiben. 

Welche Kosten kommen bei der Heizungsmodernisierung auf mich zu? 

Angenommen, die Rahmenbedingungen sind so geschaffen, dass für Sie nicht der Wechsel zu einer Wärmepumpe oder einem anderen klimafreundlichen Heizsystem in Frage kommt, sondern Sie Ihre Gasheizung wirklich erneuern lassen wollen. In diesem Fall ist ein genauer Vollkostenvergleich (Kosten für Anschaffung, Installation, Förderung und laufenden Betrieb) vorab sinnvoll: Einfache Niedrigtemperaturkessel sind zwar zwischen 500 bis 1.500 Euro günstiger als Gasheizungen mit Brennwerttechnik. Allerdings verursacht die Brennwerttechnik im laufenden Betrieb geringere Kosten. Auch die Größe der Gasheizung hat einen großen Einfluss auf den Preis. Abhängig von Hersteller und Modell können die Preisspannen in der jeweiligen Größenordnung enorm ausfallen.  

Achtung: Als Mieter*in eines Hauses oder einer Wohnung müssen Sie die Modernisierung der Heizung dulden. Darüber hinaus dürfen Vermieter*innen einen Teil des finanziellen Aufwands auf Sie umlegen. In der Regel beträgt die „Modernisierungsumlage“ für energetische Sanierungsmaßnahmen 8 Prozent der Kosten. Beim Heizungstausch sind sogar bis zu 10 Prozent möglich. Allerdings gibt es dabei komplizierte Regelungen zu berücksichtigen, wodurch der tatsächlich umlegbare Anteil meist niedriger ausfällt. Zudem darf die Mieterhöhung maximal 50 Cent pro Quadratmeter ausmachen.  

Einfamilienhaus

Wenn Sie in einem Einfamilienhaus die Gasheizung erneuern möchten, müssen Sie für einen durchschnittlich großen Brennwertkessel mit Kosten von 6.000 bis 8.000 Euro rechnen. Dabei ist die benötigte Größe des Brennwertkessels natürlich auch von Ihrer Haushaltsgröße abhängig. Je mehr Personen zum Beispiel warmes Wasser zum Duschen am Morgen benötigen, desto größer sollte der Brennwertkessel dimensioniert sein. Ergänzen Sie die Gasheizung mit Solarthermie, reduzieren sich die Betriebskosten. Dafür müssen Sie weitere Kosten für die Installation einkalkulieren, zum Beispiel für den Einbau der Sonnenkollektoren auf dem Dach. Sonstige Maßnahmen, etwa die Neuverlegung eines Gasanschlusses, wenn Sie von Öl- auf Gasheizung umstellen, erhöhen die Kosten ebenfalls. 

Maßnahme  Kosten 
Gaskessel / Brennwertgerät  1.500 bis 8.000 Euro 
Gasbrenner mit integrierter Solarthermie  ab 10.000 Euro 
Gastherme  ab 1.000 Euro 
Warmwasserspeicher  800 bis 1.500 Euro 
Abgasleitung  1.000 bis 1.500 Euro 
Gasanschluss  2.000 Euro 
Installation  500 bis 2.000 Euro 

Mehrfamilienhäuser

Bei Mehrfamilienhäusern ist die Erneuerung der Gasheizung in der Regel mit Kosten von über 20.000 Euro verbunden. Wie teuer es genau wird, hängt von der verwendeten Technik ab. Gibt es in jeder Wohnung eine eigene Gastherme, errechnen sich die Kosten aus den Einzelposten pro Wohnung. 

Etwas komplizierter wird es bei einer Gaszentralheizung. Da in diesem Fall ein Heizkessel mehrere Wohnungen versorgt, muss dieser auch eine hohe Leistung bringen. Pro Wohneinheit legt man Kosten von 6.000 Euro an – bei fünf Wohnungen macht das schon 30.000 Euro. 

Nachhaltig - sparsam!

Natürlich heizen mit einer Wärmepumpe.

Gasheizung erneuern: Keine Förderung für fossile Brennstoffe 

Angesichts dieser Kosten wäre es natürlich schön, einen Teil vom Staat erstattet zu bekommen. Aber Achtung: Für den Einbau oder die Erneuerung von Gasheizungen stehen mittlerweile keine Fördermittel mehr zur Verfügung. Stattdessen wird nur noch der Umbau zu klimafreundlichen Heizsystemen unterstützt. Seit dem 27. Februar 2024 steht nun Privatpersonen, die ein Einfamilienhaus besitzen, dafür das neue Förderprogramm der KfW zur Verfügung. Dieses basiert auf einer Kombination aus direkten Zuschüssen und Krediten mit reduzierten Zinssätzen.  

Maximal werden Ausgaben bis 30.000 Euro berücksichtigt. Neben einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es einen zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent (Austausch der Heizung bis Ende 2028), einen Einkommensbonus von 30 Prozent (jährliches Haushaltseinkommen von weniger als 40.000 Euro) und den Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen. Insgesamt werden aber höchstens 70 Prozent der Investitionskosten übernommen. 

Weitere Maßnahmen sind der KfW-Ergänzungskredit bzw. der Ergänzungskredit Plus (für Eigentümer*innen mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis zu 90.000 Euro).

Optimierungsmaßnahmen werden weiterhin gefördert

Zwar gibt es keine Fördermittel mehr, wenn Sie die Gasheizung komplett erneuern wollen. Doch für Modernisierungen bzw. Optimierungen bestehender Anlagen können Sie weiterhin staatliche Unterstützung beantragen. Laut BAFA werden gefördert:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gasheizung seit mindestens zwei Jahren läuft, aber nicht älter als 20 Jahre ist. Die Grundförderung umfasst 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die maximal 30.000 Euro umfassen dürfen. Dadurch sind bis zu 9.000 Euro Förderung möglich. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich die Förderung auf 20 Prozent, die Höchstgrenze für Ausgaben steigt auf 60.000 Euro. Dadurch beträgt die maximal mögliche Förderung 12.000 Euro.

Steigende CO2-Kosten senken Attraktivität von Gasheizungen 

Bereits im Sommer 2022 wurden wichtige Änderungen bei den Förderbedingungen für Heizsysteme wirksam. Die bisherige Unterstützung von bis zu 45 Prozent für neue Gashybridheizungen entfiel. Das hat die Investition in Gasheizungen, selbst jene in Kombination mit erneuerbaren Energien, merklich weniger attraktiv gemacht. Eine Gasheizung zu erneuern, ist seitdem nur unter bestimmten Umständen sinnvoll. Der kurzzeitige Run, den Gasheizungen im Jahr 2023 erlebten, lässt sich hauptsächlich mit den Unsicherheiten erklären, die sich durch die hitzigen Diskussionen um das Heizungsgesetz ergaben. Denn mit Blick auf die nächsten Jahre wird ohnehin klar: Die Attraktivität von Gasheizungen sinkt weiter. Zusätzlich zu den ohnehin steigenden Gaspreisen führen etwa auch wachsende CO₂-Abgaben zu höheren Betriebskosten. Der CO₂-Preis soll bis 2026 auf einen Preis von 65 Euro pro Tonne ansteigen, mit der Aussicht auf weitere Erhöhungen in den Folgejahren. 

Eine weitere Verteuerung des Heizens mit fossilen Brennstoffen wurde am 18. April 2023 durch das Europäische Parlament eingeleitet, das ein Klima-Gesetzpaket verabschiedete. Dieses sieht vor, dass ab 2027 auch Privathaushalte, die fossile Brennstoffe nutzen, CO₂-Emissionszertifikate erwerben müssen. Die Kosten hierfür werden sich nach dem individuellen CO₂-Ausstoß und dem begrenzten Angebot an Zertifikaten richten, was eine Preissteigerung unvermeidlich macht. Strom- und Wärmeproduzenten sowie Industriebetriebe sind schon seit 2005 zur Teilnahme am europäischen Emissionshandel (ETS) verpflichtet, der 40 Prozent der Emissionen abdeckt. Diese Pflicht wird ab 2027 auf Privatpersonen ausgeweitet. Die endgültige Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zum Klima-Gesetzpaket steht noch aus.