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Gesetze zur Energiewende

Der Staat hat die Rahmenbedingungen für die Energiezukunft Deutschlands durch Gesetze und Verordnungen detailliert festgeschrieben. Im Fokus stehen Versorgungssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz, Datensicherheit und Effizienz. Energie soll für Industrie und Privatverbraucher auch in Zukunft bezahlbar bleiben und sicher verfügbar sein.

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Das energiepolitische Dreieck

Bei aller Energiewende – das energiepolitische Dreieck bleibt bestehen. Die Energiepolitik hatte auch schon vor der Katastrophe von Fukushima drei gleichrangige Faktoren als Leitlinie für alle Entscheidungen festgelegt:

  1. Klima- und Umweltverträglichkeit
  2. Versorgungssicherheit
  3. Bezahlbarkeit

Das spiegelt sich auch im aktuellen Koalitionsvertrag der Unionsparteien mit der SPD wieder: „Wir wollen im Energiebereich die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Energiewende zum Treiber für Energieeffizienz, Modernisierung, Innovationen und Digitalisierung im Strom-, Wärme-, Landwirtschafts- und Verkehrssektor wird, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland zu gefährden.“

Die Ziele des energiepolitischen Dreiecks stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Zielkonflikten. Ein Beispiel: Mehr Umweltverträglichkeit geht meist zulasten der Wirtschaftlichkeit – und andersherum. Oder: Der Ausbau von erneuerbaren Energien macht es schwieriger, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Schließlich richtet sich das Angebot der Natur nicht nach dem Energiebedarf. Deshalb gilt es bei politischen Entscheidungen die Faktoren gegeneinander abzuwägen.

Mit dieser Abwägung kann Akzeptanz entstehen: Denn die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss von allen Teilen der Bevölkerung mitgetragen werden. Ohne Akzeptanz von Energiewende-Projekten kann der Umbau der Energieversorgung in Deutschland nicht gelingen. Schließlich verlangt sie auch sichtbare Einschnitte in die Landschaft, wie etwa neue Stromleitungen oder Erzeugungsanlagen.

Weitere Informationen:

Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode

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