Auf Flächen im Gebiet der Stadt Bad Nauheim im Wetteraukreis in Hessen plant die EnBW einen Windpark mit drei bis fünf Windenergieanlagen (WEA). Wichtige Gutachten werden gerade erstellt. Der Windpark kann zukünftig 24.000 bis 40.000 MWh/a Strom produzieren und damit rund 10.000 Haushalte versorgen.
Die häufigsten Fragen
Fundierte Informationen zum Thema Infraschall bietet die Broschüre Faktenpapier Windenergie und Infraschall des Bürgerforums Energieland Hessen.
Da onshore, d.h. auf dem Land insbesondere in Binnenregionen der Wind durch Hindernisse wie Wälder und Hügel abgebremst wird, müssen hier Windkraftanlagen mit einer größeren Nabenhöhe eingesetzt werden als in Küstenregionen. Denn in höheren Lagen nimmt der Einfluss von Wäldern und Hügeln etc. wieder ab, d.h. der Wind kann freier wehen. Deshalb werden an Binnenlandstandorten wie in Hessen vorwiegend Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 150 Meter und vor allem mit großen Rotordurchmessern, derzeit von ungefähr 120-130 Metern, errichtet.
Ab etwa einer Windgeschwindigkeit von 5,5 Metern pro Sekunde wird die Nutzung von Windkraft interessant. Unsere Berechnungen, die auf Referenzanlagen in der näheren Umgebung basieren, kommen zu einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit in Höhe von rund 6 Metern pro Sekunde. Somit ist ausreichend Wind am Standort vorhanden.
Aktuelle Untersuchungen kommen mehrheitlich zum Ergebnis, dass Windenergieanlagen keinen negativen Einfluss auf Immobilienwerte haben:
- Die Sparkassen und Landesbausparkassen gaben 2014 bekannt, dass sie aufgrund aktueller Studien bei der Finanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Gebieten, in denen neue Windenergieanlagen errichtet oder zusätzliche Lärmemissionen anfallen, keine Risikoabschläge vornähmen.
Titel: Kein Wertverlust trotz Lärm und Windrad
Quelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Jahr: 2014 - Prof. Dr. Günter Vornholz ist Professor für Immobilienökonomie und Leiter des Immobilien Researchs der Deutsche Hypo in Hannover. Er hat das erste immobilien-ökonomische Lehrbuch „Volkswirtschaftslehre für die Immobilienwirtschaft“ verfasst. Im Immobilienbrief schrieb Vornholz im Mai 2014, dass auf Grundlage von Marktanalysen langfristig keine großen Wertminderungen bei Wohnimmobilien durch Windenergie zu erwarten seien, es allerdings kurzfristig während der Bauphasen der Windenergieanlagen zu Verzögerungen beim Verkauf der Immobilien und zu Preiszugeständnissen kommen könne. Widerstand zum Beispiel durch Bürgerinitiativen vor Ort, könne diese kurzfristige Entwicklung befördern. So könne die Befürchtung eines Preisrückgangs den tatsächlichen Preisrückgang in Form einer selbsterfüllenden Prophezeiung erst auslösen. Aufgrund der rechtlichen Bedingungen, die unter anderem einen Mindestabstand der Windenergieanlagen von 500 bis 1000 Meter zu Wohngebieten vorgäben, seien faktische Einflüsse der Windenergie gegenüber Immobilien „wenn überhaupt nur gering“ einzuschätzen.
Titel: Windkraft und Immobilienpreise. In: Der Immobilien Brief (Nr. 321) vom 09.05.2014
Quelle: Prof. Dr. Günter Vornholz, Professor für Immobilienökonomie an der EBZ Business School, Jahr: 2014
Bei der aktuellen Planung stehen die WEA auf einer Höhe von ca. 160-180 m über N.N..
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens müssen bodenkundliche und ggf. geologische Gutachten zur Überprüfung des Untergrundes erstellt werden, um zu prüfen, ob die Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet sind.
Die auszubauende Wegbreite wird von den Anlagenherstellern festgelegt. In der Regel wird auf gerader Strecke eine Wegbreite von vier bis fünf Meter zzgl. überschwenkbarem Bereich (Bereich, der nicht bewachsen ist) benötigt. Wenn die WEA nach Ende der Vertragslaufzeit abgebaut werden, werden auch die Wege zurückgebaut. Im Rahmen der Baugenehmigung wird dem Betreiber hierfür eine Rückbauauflage auferlegt. Möchte der Grundstückseigentümer die Wege erhalten, können diese in Absprache mit der Genehmigungsbehörde erhalten werden.
Bei der Überprüfung der Schallgrenzwerte werden alle Anlagen kumuliert betrachtet. In der Technischen Anweisung Lärm (TA Lärm) – Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Schallgrenzwerte für den Außenbereich definiert
Nachts gelten folgende Grenzwerte:
Industriegebiete
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70 dB(A)
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Gewerbegebiete
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50 dB(A)
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Mischgebiete
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45 dB(A)
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Allgemeine Wohngebiete
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40 dB(A)
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Reine Wohngebiete
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35 dB(A)
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Kurgebiete, Krankenhäuser
|
35 dB(A)
|
„Lärm“
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dB(A)
|
„Ruhe“
|
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„Lärm“
Trillerpfeife in Ohrnähe
- Schmerzgernze - |
dB(A)
120
| |
„Lärm“
Presslufthammer in unmittelbarer Nähe
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dB(A)
110
| |
„Lärm“
Kreissäge;
übliche Diskothek |
dB(A)
100
| |
„Lärm“
Lkw in 1 m Abstand
|
dB(A)
90
| |
„Lärm“
Pkw, 50 km/h,
in 1 m Abstand |
dB(A)
80
| |
„Lärm“
Staubsauger
|
dB(A)
70
|
„Ruhe“
Am fließenden
Gebirgsbach |
„Lärm“
Gespräch
|
dB(A)
60
|
„Ruhe“
Vogelgezwitscher;
Meeresrauschen |
„Lärm“
Leise Musik
|
dB(A)
50
|
„Ruhe“
Ruhiges Wohngebiet
im Grünen |
„Lärm“
Kühlschrank
|
dB(A)
40
| |
„Lärm“
Flüstern
|
dB(A)
30
|
„Ruhe“
Windstille Nacht,
sehr ruhige Umgebung |
„Lärm“
Klick einer PC-Maus in 3 m Entfernung
|
dB(A)
20
| |
dB(A)
10
|
„Ruhe“
„Stille“
|
|
„Lärm“
Hörschwelle
|
dB(A)
0
|
Quelle: Psst! – Informationen zum Thema Lärm – Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Es werden alle Schallwerte eingehalten. Mögliche Überschreitungen würden zu Abschaltungen oder einer niedrigeren Laufleistung führen, die in der Folge sicherstellen, dass alle Schallwerte eingehalten werden (siehe auch Karte zu Schall).
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