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Windenergieprojekt Düppenweiler

Nach den Beschlüssen der Gemeinderäte Beckingen, Nalbach und Schmelz im Sommer 2016 kommt das interkommunale Projekt des Windparks Primsbogen nicht mehr in der ursprünglichen Form mit insgesamt acht Windenergieanlagen zum Tragen. Stattdessen möchte die EnBW, analog dem Vorgehen in der Nachbargemeinde Schmelz, in der Gemeinde Beckingen ein neues individuelles Windenergieprojekt mit einer Windenergieanlage realisieren.

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Karte mit dem geplanten Standort der Windkraftanlage zum Projekt Düppenweiler

Auf Flächen der Gemeinde Beckingen befindet sich eine Windkonzentrationszone „Nordöstlich Düppenweiler“, die ein Windenergieprojekt ermöglicht. Grundlage für die Planungen ist der rechtskräftige „Abschließende Beschluss“ der Teiländerung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Sondergebieten „Windenergie“ der Gemeinde Beckingen vom 26.03.2014.

Für den Standort geplant waren zunächst zwei Windenergieanlagen. Sie waren Teil der gemeinsamen Planungen der EnBW Windkraftprojekte GmbH mit der Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen mbH (GAIA) für einen Windpark im Saarland auf Flächen der Gemeinden Schmelz und Nalbach im Landkreis Saarlouis und der Gemeinde Beckingen im Landkreis Merzig-Wadern. Angedacht waren insgesamt acht Windkraftanlagen, je drei auf der Gemarkung Schmelz bzw. Nalbach und zwei auf der Gemarkung Beckingen. Dabei waren planerisch 6,5 Windkraftanlagen auf Gemeindeflächen und 1,5 Windkraftanlagen auf Privatflächen vorgesehen.

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Anlagenanzahl und Anlagentyp

Für den Standort Düppenweiler ist eine Windenergieanlage vom Typ Nordex N163 vorgesehen. Diese hat eine Nabenhöhe von 164 m und einen Rotordurchmesser von 163 m. Die Gesamthöhe beträgt 245,5 m. Die Anlage hat eine Leistung von 5,7 MW.

Nach der Errichtung der Windenergieanlage ist mit einem Ertrag von 13.500.000 kWh netto pro Jahr zu rechnen. Dies bedeutet, dass ca. 3.800 Haushalte mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr mit Energie versorgt werden können. Somit kommt es zu einer CO2 Einsparung von rund 9.430 t.

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Die Belange von Mensch und Natur

Der für das Windenergieprojekt Düppenweiler angedachte Standort befindet sich auf der Gemarkung „Hinter dem Friedwald“ auf einer Freifläche mit einer Vielzahl kleinerer Flächenparzellen. Bei der Auswahl des Windenergieanlagenstandortes versuchen wir den Standort so zu platzieren, dass dieser einen aus natur- und artenschutzfachlicher, umweltökologischer und ökonomischer Sicht geringstmöglichen Eingriff bewirkt.

Bei der Festlegung des Standortes der Windenergieanlagen wurden frühzeitig die Belange von Mensch und Natur berücksichtigt. Schon vor der bevorstehenden Genehmigungsantrageinreichung wurde, ist dieser Aspekt bei der Überprüfung und Festlegung der Windkonzentrationszonen im Flächennutzungsplan in der Gemeinde Beckingen durch ein Fachgutachten überprüft worden. Neben den Gutachten zu den Windverhältnissen werden zum Beispiel umfangreiche avifaunistische und faunistische Gutachten ebenso wie Schall- und Schattenwurfgutachten erstellt worden.

Für das Windenergieprojekt Düppenweiler sind insbesondere faunistische Erhebungen mit besonderem Augenmerk auf Vögel und Fledermäuse durchgeführt worden. Daneben werden Gutachten erstellt, die die Erheblichkeit des Eingriffs in den bestehenden Naturhaushalt, inklusive einer Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild, bewerten. Unvermeidliche Eingriffe werden im so genannten „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ dargestellt und sind über die gesetzliche Vorschrift der Eingriffsregelung auszugleichen. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass alle Flächen, die bspw. gerodet werden müssen, an anderer Stelle wieder aufgeforstet werden.

Neben diesen oben genannten Gutachten wurden weitere Gutachten bspw. für Boden, Turbulenz, Eisfall, Brandschutz und Landschaftsbildanalyse durch unabhängige zertifizierte saarländische Gutachterbüros erstellt.

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Windhöffigkeit

Von November 2016 bis Oktober 2017 wurde zusätzlich eine zertifizierte Lidar-Windmessung für das Planungsgebiet durchgeführt. Mit dieser Windmessung können detaillierte Erkenntnisse zu der vorherrschenden Windhöffigkeit im Planungsgebiet erzielt werden. Die Ergebnisse der Lidar-Windmessung bestätigen bzw. überschreiten sogar die ursprünglich prognostizierten Windgeschwindigkeiten und die sehr gute Windhöffigkeit am Standort. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes ist gegeben. Zusätzlich können die Betriebsergebnisse des seit September 2021 in Betrieb befindlichen benachbarten Windpark Hüttersdorf zur Validierung herangezogen werden.

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Abstände zur Wohnbebauung

Karte mit Abständen der geplanten Windkraftanlage zur Wohnbebauung

Zur besseren Kalkulation der Windertragsausbeuten wurden im Jahr 2016 zwei unabhängige Windgutachten der Firma CUBE Engineering GmbH und EuroWind GmbH erstellt. Der Standort der Windenergieanlage wurde eingehend auf die Abstände zu den angrenzenden Wohngebieten untersucht. Mit 1.554 Meter Abstand zur nächstgelegenen Siedlung werden die von der Gemeinde Beckingen beschlossenen Abstandsvorgaben von mind. 1.000 m Abstand mehr als eingehalten. Selbst der Mindestabstand zur Außensiedlung von 500 m wird mit 1.100 Metern um mehr als das Doppelte eingehalten.

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Kontakt

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