Windpark Düsedau
Auf Flächen der Hansestadt Osterburg, Gemarkung Düsedau, in Sachsen-Anhalt, plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH das Repowering des bestehenden Windparks Düsedau. Dabei werden die fünf bestehenden Windenergieanlagen komplett zurückgebaut und durch vier modernere und leistungsstärkere Anlagen ersetzt.
Projektdetails
Der Standort des Windparks Düsedau mit einer Fläche von ca. 50 ha befindet sich rund fünf Kilometer südöstlich der Hansestadt Osterburg im Landkreis Stendal. Das Vorhabengebiet befindet sich außerhalb des Ortsteils Düsedau auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Im sachlichen Teilplan „Wind“ des Regionalen Entwicklungsplan Altmark (REP Altmark) 2005, ist das Vorhabengebiet als Teil des Windeignungsgebietes Nr. 20 „Erxleben“ ausgewiesen.
Anlagenzahl & Anlagentyp
Am Standort stehen derzeit fünf Windenergieanlagen der EnBW vom Typ NEG Micon NM72/1500. Als neue Windenergieanlagen WEA sind vier Anlagen vom Typ Vestas V 150 mit 166 Metern Nabenhöhe und einer Gesamthöhe von rund 244 Metern vorgesehen. Der Rotordurchmesser beträgt 150 Meter. Jede der vier Anlagen hat eine Nennleistung von bis zu 5,6 MW. Somit kann der Windpark jährlich rein rechnerisch den Strombedarf von etwa 14.500 Vier-Personen-Haushalten mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4.000 kWh decken.
Windverhältnisse
Die Windverhältnisse sind eine entscheidende Größe, um die Eignung eines Standortes zu beurteilen. Durch die vergangene Nutzung des Standorts und des gesamten Windeignungsgebiets „Erxleben“ gibt es genaue Erfahrungswerte zur Windhöffigkeit.
Rücksicht auf Mensch und Umwelt
Bevor ein Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht. Dazu fand am 23. Januar 2019 ein Scoping Termin mit allen beteiligten Behörden und Institutionen statt, um den Untersuchungsumfang für das Repowering Düsedau festzulegen.
Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind Gutachten zu Avifauna, Fledermäusen und weiteren Biotopen ebenso notwendig wie die Erstellung von Schall- und Schattenwurfprognosen, Bodengutachten und Gutachten zur Standsicherheit.
Die Untersuchungen haben ergeben, dass die gesetzlichen Richtwerte für den Schutz vor Lärm und Licht/Schatten eingehalten und somit die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Die in den Antragsunterlagen ausgewerteten Bestandserfassungen für Vögel und Fledermäuse wurden nach den aktuellen Maßstäben des Artenschutzleitfadens Sachsen-Anhalt und in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erarbeitet. Die relevanten Veränderungen im Bestand wurden überprüft und es werden keine negativen Beeinträchtigungen erwartet. Dennoch nimmt man vorbeugende Maßnahmen, wie beispielsweise eine Fledermausabschaltung, eine Bauzeitenbeschränkung und eine Abschaltung der Windenergieanlagen während der Ernte vor.
Aufgrund der schon bestehenden Windenergieanlagen werden sich die geplanten neuen Windenergieanlagen ins Landschaftsbild einfügen.