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Windpark Fichtenau

Auf Flächen der Gemeinde Fichtenau im Landkreis Schwäbisch Hall betreibt die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit drei Windenergieanlagen. Die Gesamtleistung beträgt 9,9 Megawatt. Außerdem plant die EnBW die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage, welche die Gesamtleistung des Windparks auf rund 13,35 MW erhöhen würde.

Die häufigsten Fragen (FAQ)

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Da es erklärtes Ziel der Landesregierung ist die Windkraft massiv auszubauen und insbesondere auch den Wald bei einer Standortsuche zu berücksichtigen, werden Vorranggebiete für Windenergie auch im Wald ausgewiesen. Bei dem geplanten Windpark in Fichtenau wird der Waldverlust durch Reduzierung der in Anspruch zu nehmenden Flächen minimiert und wird zusätzlich durch Ersatzaufforstungen und Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen.

Müssen Bäume für den Windpark gefällt werden?

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Zahlreiche Studien belegen, dass ein dauerhafter Wertverlust nicht durch Windenergieanlagen verursacht ist. Maßgebliche Gründe, die den Wert beeinflussen, sind vielmehr in ökonomischen und demografischen Einflüssen zu sehen.

Wird der Wert meiner Immobilie durch die Errichtung der Windenergieanlagen beeinträchtigt?

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Aufgrund kontinuierlicher aerodynamischer Verbesserung verursachen moderne Windenergieanlagen nur noch moderate Betriebsgeräusche. Bei maximaler Anlagenauslastung (Nennleistung), d.h. bei hohem Windaufkommen, liegen die Geräuschemissionen an der Nabe bei rund 106 dB (A). Mit zunehmender Entfernung baut sich der Schall jedoch ab, so dass die gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm eingehalten werden. Die Auswirkungen der Geräuschemissionen werden im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geprüft. Das Gesetz verweist hierbei auf die TA Lärm. Diese stellt in Deutschland die zentrale Beurteilungsgrundlage für Geräusche dar, welche von gewerblichen bzw. industriellen Anlagen ausgehen.

Wie laut sind Windenergieanlagen in der Regel? Werden die strengen Grenzwerte für Schallimmissionen eingehalten?

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Für den WP Fichtenau wurde eine Immissionsprognose entsprechend der TA-Lärm durchgeführt. Für die Berechnung der Lärmimmissionen am Standort Fichtenau wurden die in der Umgebung des Standorts liegenden Immissionsorte untersucht. Die Auswahl der für die Schallimmissionsprognose relevanten Immissionsorte am Standort erfolgte auf der Basis des nach der TA-Lärm definierten Einwirkungsbereichs der geplanten WEA. Ein Immissionsort wurde auch in der Nähe des Hotels Meiser gewählt. Die zulässigen Nacht-Immissionsrichtwerte werden an allen Immissionsorten eingehalten.

Werden die Immissionsrichtwerte am Hotel Meiser eingehalten?

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Windenergieanlagen erzeugen wie viele andere technische Anlagen Geräusche in einem weiten Schallspektrum. Dazu gehören auch tieffrequente Geräusche (Geräusche mit einem vorherrschenden Energieanteil im Frequenzbereich unter 90 Hz) und Infraschall (Frequenzbereich unterhalb von 20 Hz). Weitere typische Infraschallquellen sind Verkehr, häusliche Quellen wie z.B. Wasch- und Spülmaschinen oder auch Meeresrauschen. Infraschall ist daher ein weit verbreitetes Phänomen und keineswegs ein spezielles Kennzeichen von Windenergieanlagen. Im Ergebnisbericht des LUBW „Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“ wird nachfolgendes Fazit gezogen: „Infraschall wird von einer großen Zahl unterschiedlicher natürlicher und technischer Quellen hervorgerufen. Er ist alltäglicher und überall anzutreffender Bestandteil unserer Umwelt. Windkraftanlagen leisten hierzu keinen wesentlichen Beitrag. Die von ihnen erzeugten Infraschallpegel liegen deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Es gibt keine wissenschaftlich abgesicherten Belege für nachteilige Wirkungen in diesem Pegelbereich.“ (Landesumweltamt Baden-Württemberg, LUBW 2015).

Entsteht Infraschall durch vorbeistreichen der Flügel vor dem Turm?

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Messungen verschiedener Landesumweltämter sowie von anerkannten Messinstituten haben vielfach belegt, dass von Windenergieanlagen zwar Infraschall ausgehen kann, dieser jedoch immissionsseitig deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt (LUA 2002, LfU 2000, LUNG 2010). Oft liegt der Infraschallpegel auch unterhalb des Infraschallpegels des Umgebungsgeräusches, in vielen Situationen konnte sogar zwischen den Messwerten bei an- und ausgeschalteter Windenergieanlage kein Unterschied festgestellt werden. Die Wirkungsforschung hat bisher keine negativen Wirkungen im Bereich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle feststellen können (LUA 2002, AWEA 2009).

Des Weiteren zeigt die aktuelle Studie LUBW (LUBW 2015), dass der Infraschallpegel in der Umgebung von WEA auch bei Abständen zwischen 150 – 300m deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. In 700m Abstand zur WEA war in der gleichen Studie zu beobachten, dass sich beim Einschalten der Windenergieanlage der gemessene Infraschall-Pegel nicht mehr nennenswert erhöht.

Ist Infraschall am Hotel Meiser messbar?

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Der Disko-Effekt (periodische Lichtreflexionen durch die Rotorblätter) stellt heutzutage aufgrund der matten Beschichtung der Windenergieanlagen kein Problem mehr dar (Windenergieerlass Baden-Württemberg, 2012). Disko-Effekt spielt daher heute keine Rolle hinsichtlich einer Belästigung der Anwohner mehr. Lichtblitze auf Grund von Nässe oder Vereisung werden nicht berücksichtigt (LAI 2002).

Tritt der Diskoeffekt auf?

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