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Windpark Hüttersdorf

Nach den Beschlüssen der Gemeinderäte Beckingen, Nalbach und Schmelz im Sommer 2016 ist das interkommunale Projekt des Windparks Primsbogen im Landkreis Saarlouis, Saarland, nicht mehr in der ursprünglichen Form mit insgesamt acht Windkraftanlagen zum Tragen gekommen. Nachdem die EnBW im Frühjahr 2019 die neue Genehmigung für zwei Windkraftanlagen am Standort der Gemeinde Hüttersdorf bekommen hat, begann im Herbst 2020 der Bau. Im Oktober 2021 geht der Windpark in Betrieb und versorgt rund 5.000 Haushalte jährlich mit Energie.

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Projektdetails

Ursprünglich geplantes Parklayout der 8 WEA-Standorte (Sie finden die Karte in einer höheren Auflösung im rechten Downloadbereich).

Gemeinsam mit der Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen mbH (GAIA) hatte die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark im Saarland auf Flächen der Gemeinden Schmelz und Nalbach im Landkreis Saarlouis und der Gemeinde Beckingen im Landkreis Merzig-Wadern geplant. Angedacht waren insgesamt acht Windkraftanlagen, je drei auf der Gemarkung Schmelz bzw. Nalbach und zwei auf der Gemarkung Beckingen. Dabei waren planerisch 6,5 Windkraftanlagen auf Gemeindeflächen und 1,5 Windkraftanlagen auf Privatflächen vorgesehen.

Mit der Planung gewann die Bietergemeinschaft GAIA/EnBW das von den drei Bürgermeistern durchgeführte Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen auf gemeindeeigenen Flächen. Das Verfahren wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Kröninger von der Kanzlei Rapräger im Auftrag der Gemeinden juristisch begleitet.

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Nach den Gemeinderatsbeschlüssen möchte die EnBW das Windenergievorhaben in den Gemeinden Beckingen und Nalbach neu konzeptionieren: Denn die Gemeinderäte Beckingen und Nalbach stimmten gegen die Schließung der Nutzungsverträge, der Gemeinderat Schmelz stimmte dafür. So wurde zwischenzeitlich der juristisch gestaltete Nutzungsvertrag mit der Gemeinde Schmelz und der EnBW Windkraftprojekte GmbH unterzeichnet. Hierbei stand der Gemeinde Schmelz Rechtsanwalt Prof. Dr. Kröninger zur Seite.

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Standorte Windkraftanlagen Windpark Hüttersdorf (Sie finden die Karte in einer besseren Auflösung im rechten Downloadbereich).

Für die Windkraftstandorte NSB 04 und NSB 08 auf Gemarkung Hüttersdorf wurde im Oktober 2016 ein neuer Genehmigungsantrag beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) eingereicht. Die beiden Standorte liegen westlich der Gemeinden Hüttersdorf und Buprich, Gemarkung Schmelz, und nördlich der Gemeinde Piesbach, Gemarkung Nalbach. Der Standort der NSB 04 befindet sich innerhalb eines Waldgebietes. Der Standort NSB 08 befindet sich auf landwirtschaftlich genutzten Ackern und Wiesen. Am Standort NSB 04 beginnen im Oktober die Rodungsarbeiten. Am Standort NSB 08 beginnen die Arbeiten erst im nächsten Jahr.

Im Rahmen des nun abgeschlossenen Genehmigungsverfahrens hatte die Behörde – wie im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt – überprüft, ob in dem betreffenden Gebiet Umwelt und Windenergie miteinander vereinbar sind. In einem solchen Verfahren werden die Auswirkungen einer Anlage auf Mensch, Umwelt und Sachgüter berücksichtigt. So wurde im Vorfeld unter anderem das Aufkommen „windkraftempfindlicher“ Vogel- und Fledermausarten untersucht sowie Schall- und Schattengutachten erstellt. Auch die Träger öffentlicher Belange – wie beispielsweise die Kommunen, Umweltverbände oder bedarfsweise auch die Flugsicherung – sind dabei mit eingebunden worden.

Für den Bau der Windkraftanlagen werden umfassende Ausgleichsmaßnahmen angewendet. Hierzu wurde u. a. mit der Gemeinde Schmelz ein gesonderter Vertrag zur Nutzung und Durchführung dieser Ausgleichsmaßnahmen auf Gemeindeflächen geschlossen.

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Anlagenanzahl & Anlagentyp

Für den Windpark Hüttersdorf auf der Gemarkung der Gemeinde Schmelz wurden Windkraftanlagen vom Typ Nordex N 131 eingesetzt. Sie haben eine Nabenhöhe von 164 Metern und einen Rotordurchmesser von 131 Metern. Die Gesamthöhe beträgt 230 Meter. Die Anlagen haben jeweils eine Leistung von 3,3 Megawatt.

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Windverhältnisse

Es wurden zwei unabhängige Windgutachten zur Ermittlung der Windhöffigkeit des geplanten Standorts erstellt. Der Mittelwert beider Windgutachten liegt bei einer Windgeschwindigkeit von 6,0 Metern pro Sekunde in Nabenhöhe. Zusätzlich haben die Projektpartner zur Verifizierung der Ergebnisse aus den Gutachten im Juli 2016, Windmessungen mit einem sogenannten LiDAR-Messgerät durchgeführt. Leider wurde das LiDAR-Messgerät nur acht Stunden nach der Installation fast vollständig durch Vandalismus zerstört.

Die LiDAR-Technologie hat sich in den letzten Jahren in der Windbranche durchgesetzt und entspricht neben den normalen Windmessmasten dem aktuellen Stand der Technik. Bei diesem Fernerkundungsverfahren werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können somit sehr genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis zu 200 Meter über Grund gezogen werden. Zusätzlich zeichnen Sensoren die Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie den Luftdruck auf. Die Messdaten wurden kontinuierlich aufgezeichnet und täglich über ein GSM-Modem übertragen.

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Die Belange von Mensch und Natur

Bei der Festlegung der Standorte der Windkraftanlagen wurden frühzeitig die Belange von Mensch und Natur berücksichtigt. Schon bevor der Genehmigungsantrag eingereicht wurde, ist dieser Aspekt bei der Überprüfung und Festlegung der Windkonzentrationszonen im Flächennutzungsplan in der Gemeinde durch ein Fachgutachten überprüft worden. Neben den Gutachten zu den Windverhältnissen sind zum Beispiel umfangreiche avifaunistische und faunistische Erhebungen ebenso wie Schall- und Schattenwurfgutachten erstellt worden.

Für das Windenergieprojekt Hüttersdorf sind insbesondere faunistische Erhebungen mit besonderem Augenmerk auf Vögel und Fledermäuse durchgeführt worden. Daneben werden Gutachten erstellt, die die Erheblichkeit des Eingriffs in den bestehenden Naturhaushalt, inklusive einer Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild, bewerten. Unvermeidliche Eingriffe werden im so genannten „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ dargestellt und sind über die gesetzliche Vorschrift der Eingriffsregelung auszugleichen. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass alle Flächen, die für die Windenergieanlage NSB 04 gerodet werden müssen, an anderer Stelle wieder aufgeforstet werden. Diese Aufforstung ist bereits durchgeführt worden.

Neben diesen oben genannten Gutachten wurden weitere Gutachten bspw. für Boden, Turbulenz, Eisfall, Brandschutz und Landschaftsbildanalyse durch unabhängige zertifizierte saarländische Gutachterbüros erstellt.

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Anfahrt und Verkehrsaufkommen

Die Anfahrt erfolgte über die Autobahnabfahrt Tholey/Thalexweiler über Lebach und Primsweiler nach Hüttersdorf. In Hüttersdorf wurden die Windenergieanlagen über die Homrichstraße zur WEA NSB 08 und über die Düppenweilerstraße, Grübchenstraße sowie Heldstraße und Düppenweilerstraße zur NSB 04 erschlossen.

Die Anzahl der während der Bauphase entstandenen Transportfahrten zwischen März und September 2021 lag nach Rücksprache mit dem Hersteller der Anlagen und der Spedition bei etwa 425 Transporten je Anlagenstandort. Bei dem Großteil davon handelte es sich um übliche LKWs, wie man sie beispielsweise vom Straßenbau kennt. Für die Anlieferung der Großkomponenten (Turmteile, Gondel und Rotorblätter) im Sommer wurden jeweils rund 75 Schwerlasttransporte benötigt. Während der gesamten Bauphase wurde darauf geachtet, dass Beeinträchtigungen für die Anwohner wie auch für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich ausfallen. Die EnBW stand dazu in regelmäßigem Austausch mit der Baustellenleitung der Firma Nordex.

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Kabeltrasse

Der Windpark wurde an einen Einspeisepunkt einer Freileitung an das 10-kV-Mittelspannungsnetz zwischen Primsweiler und Lebach angeschlossen.

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Ein Projekt der GAIA mbH und der EnBW AG

Die EnBW AG und die GAIA mbH haben sich im Zuge der Entwicklung, des Baus und Betriebs von Windenergieanlagen für eine Kooperation in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Teilbereichen in Hessen ausgesprochen. Die beiden Unternehmen bringen dabei ihre Kompetenzen und Netzwerke ein, um bestmöglich Synergien zum Ausbau der Windenergie zu nutzen. Im Rahmen der Kooperation übernimmt GAIA die Entwicklung des Windparks. Der anschließende Betrieb wird von der EnBW übernommen.

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GAIA erneuerbare Energien

Die Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen mbH (GAIA) gilt als Pionier der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz. Die Kernkompetenzen bilden die Planung und Errichtung von Windenergie- und Solarstromanlagen sowie die Entwicklung nachhaltiger, maßgeschneiderter Energiekonzepte für Kommunen.

Im Jahr 1999 vom Diplom-Kaufmann Torsten Szielasko und Diplom-Ingenieur Michael Wahl als Ingenieurbüro gegründet, beschäftigt GAIA derzeit über 30 Mitarbeiter. Im Geschäftsfeld Windenergie initiiert GAIA Windenergie-Projekte, akquiriert Standorte, führt alle Planungen durch und errichtet die Anlagen schlüsselfertig.

Darüber hinaus bietet GAIA die Betriebsführung (Verwaltung, Wartung und Instandhaltung) von Windenergieanlagen an. Bis heute hat das Unternehmen mehr als 90 Windenergieanlagen realisiert, derzeit befinden sich über 300 MW in der Umsetzung. Über 50 Anlagen stehen in den rheinland-pfälzischen Regionen Pfalz und Rheinhessen.

Ein weiterer Arbeitsbereich ist die Entwicklung kommunaler Energiekonzepte. Im Geschäftsfeld Photovoltaik plant und errichtet GAIA schlüsselfertige Solarstromanlagen aber einer Nennleistung von 10 Kilowatt (kW).

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Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Der EnBW-Konzern ist entlang der gesamten Wertschöpfungskette in Deutschland und Europa tätig und verfügt über ein breites Geschäftsportfolio. Mit rund 24.000 Mitarbeitern versorgt er rund 5,5 Millionen Kunden mit Strom, Gas, Wasser und energienahen Produkten und Dienstleistungen.

Die installierte Leistung aus Erneuerbaren Energien wird Ende 2025 bei 50 Prozent des Gesamtportfolios liegen. Das wirkt sich heute schon spürbar auf die Reduzierung der CO2- Emissionen aus, die EnBW bis 2030 halbieren will. Bis spätestens 2035 will das Unternehmen Klimaneutralität im Sinne des Pariser Abkommens erreichen. Für den Bereich Windkraft - Offshore und Onshore – soll eine Kapazität von 4.000 MW Leistung erreicht werden. Als 100prozentige Tochtergesellschaft bündelt die EnBW Windkraftprojekte GmbH die Aktivitäten im Onshore-Bereich des Unternehmens. Wie jüngst durch die Übernahme des Instandhaltungsdienstleisters Connected Wind Services A/S bewiesen, geht die EnBW hierbei weit über die reine Investorenrolle hinaus und verstärkt ihre Position als operativer Betreiber von Windparks.

Seit Januar 2015 verfügt die EnBW über eine Niederlassung in Trier, von wo aus Projekte in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, sowie in Bereichen von Nordrhein-Westfalen und Hessen projektiert werden. Weitere Büros befinden sich in Stuttgart, Berlin, Hamburg und Erfurt.

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Projekttagebuch

Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Hüttersdorf. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Untersuchungen für Umweltgutachten
Frühjahr bis Herbst 2015
Zuschlag durch Ausschüsse der Gemeinden für EnBW/GAIA
Januar 2016
Einreichung Genehmigungsantrag WP Primsbogen
Mai 2016
Rücknahme Genehmigungsantrag WP Primsbogen
August 2016
Einreichung Genehmigungsantrag WP Hüttersdorf
Oktober 2016
Erhalt der Genehmigung WP Hüttersdorf nach BImSchG
Februar 2019
Rodungsbeginn
Oktober 2020
Baubeginn Kabeltrasse
Oktober 2020
Baubeginn Zuwegung und Standort
März 2021
Anlieferung Komponenten
Juni/Juli 2021
Errichtung
August 2021
Inbetriebnahme
Oktober 2021

Bautagebuch