Schließen Bild herunterladen Nach oben
Windpark Kahlberg

In Kooperation mit der GAIA mbH hat die EnBW auf dem Gebiet „Kahlberg“ in den Gemeinden Fürth und Grasellenbach im Kreis Bergstraße einen Windpark mit fünf Windenergieanlagen gebaut. Mit dem Windpark sollen nun rund 13.500 Haushalte versorgt werden. Der Windpark ist im Juni 2018 in Betrieb gegangen.

Windpark Kahlberg

Die häufigsten Fragen (FAQ)

Bild herunterladen

Auch die Belange der Natur werden berücksichtigt. Ein Umweltgutachten wurde in Auftrag gegeben. Es klärt, ob Umwelt und Windenergie am Kahlberg gemäß des Hessischen Leitfadens für die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen vereinbar sind. Untersucht werden unter anderem Brut-, Rast-, und Zugvögel, Fledermausarten sowie etwaige standortspezifische Tierarten aber auch vorhandene Biotope.

Zusammenfassend werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) alle Schutzgüter, auch das Schutzgut Natur, betrachtet.

Ausführliche Informationen zum Themengebiet Natur- und Umweltschutz finden Sie im „Faktenpapier Windenergie in Hessen: Natur- und Umweltschutz“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Inwieweit wird das Schutzgut „Natur“ berücksichtigt?

Bild herunterladen

Für die Errichtung der Anlagen, insbesondere für das Fundament und die Kranstellflächen, in bewaldeten Gebieten müssen Flächen gerodet werden. Die Rodungsflächen werden mit dem Anlagenhersteller und dem Forstbetrieb abgestimmt und auf das kleinste mögliche Maß beschränkt. Pro Anlage müssen durchschnittlich 0,3 ha dauerhaft gerodet werden, wobei dies vom jeweiligen Projekt und Standort abhängt. Um den Rodungsaufwand zusätzlich zu minimieren, werden Windkraftanlagen daher bevorzugt in Waldlichtungen, Sturmwurfflächen oder geringwertigem Waldbestand geplant. Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Windenergie: Mythen und Wahrheiten“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in Fakt 2.

Müssen Flächen gerodet werden?

Bild herunterladen

Das Landschaftsbild einer Region wird im Wesentlichen bestimmt durch Relief, Gewässernetz, Bodenbedeckung und Besiedlung. Es gibt damit sowohl Auskunft über die naturräumlichen Gegebenheiten als auch über gesellschaftliche Entwicklungen und erlaubt neben einer Bestandsaufnahme auch den Blick in die nähere und weitere Vergangenheit. Darüber hinaus identifizieren sich die Bewohner mit der Landschaft, der Umgebung und den Freiräumen für die naturbezogene Erholungsnutzung. Durch Bauwerke wie Windenergieanlagen wird das Landschaftsbild verändert. Die Wahrnehmung hängt vom Anlagentyp, insbesondere der Form und der Höhe, jedoch auch von der subjektiven Wahrnehmung jedes Einzelnen ab.

Im Vorfeld hat GAIA im Auftrag von EnBW mit der aktuellen Planung Visualisierungen erstellt. Diese Visualisierungen geben einen ersten Eindruck, inwieweit die Windenergieanlagen einsehbar sind und wie der geplante Windpark aussehen könnte.

Wie wirken sich die Anlagen auf das Landschaftsbild aus?

Bild herunterladen

Als Infraschall wird tieffrequenter, nicht hörbarer Schall, welcher alltäglicher Bestandteil der Umwelt ist, bezeichnet. Er wird von natürlichen Quellen wie Wind und Wasser oder technischen Anlagen erzeugt. Der Infraschall, welcher von Windenergieanlagen ausgeht, ist verglichen mit Autos oder Flugzeugen sehr gering. Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise, dass Infraschall Gesundheitsprobleme verursacht.

Ausführliche Informationen zum Themengebiet Infraschall finden Sie im „Faktenpapier Windenergie und Infraschall“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Geht von den Anlagen Infraschall aus?

Bild herunterladen

Aktuelle Untersuchungen kommen mehrheitlich zum Ergebnis, dass Windenergieanlagen keinen negativen Einfluss auf Immobilienwerte haben:

Die Sparkassen und Landesbausparkassen gaben 2014 bekannt, dass sie aufgrund aktueller Studien bei der Finanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Gebieten, in denen neue Windenergieanlagen errichtet oder zusätzliche Lärmemissionen anfallen, keine Risikoabschläge vornähmen.
Titel: Kein Wertverlust trotz Lärm und Windrad
Quelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Jahr: 2014

Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Windenergie: Mythen und Wahrheiten“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in Fakt 14.

Welchen Einfluss haben Windenergieanlagen (WEA) auf den Wert von Immobilien?

Bild herunterladen

Bei der Überprüfung der Schallgrenzwerte werden alle Anlagen in ihrer Gesamtheit betrachtet. In der Technischen Anweisung Lärm (TA Lärm) – Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Schallgrenzwerte für den Außenbereich definiert.

Nachts gelten folgende Grenzwerte:

  • Industriegebiete 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete 50 dB(A)
  • Mischgebiete 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete 40 dB(A)
  • Reine Wohngebiete 35 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser 35 dB(A)

Ein ausführlicheres Schaubild zum Thema Lärm finden Sie auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.

Es wurde zusätzlich von einem unabhängigen, externen Gutachter ein Schallgutachten erstellt, in welchem die Immissionspunkte inkl. der hierfür geltenden Grenzwerte ermittelt werden. Sollte es bei der aktuellen Planung zu Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte kommen, werden Änderungen beim Parklayout, beim Anlagentyp oder beim Betriebsmodus der Anlagen („schallreduzierter Betrieb“) vorgenommen, bis sichergestellt ist, dass alle Grenzwerte eingehalten sind.

Werden die gesetzlich vorgegebenen Schallgrenzwerte eingehalten?

Bild herunterladen

Die Schattenrichtwerte sind in den Hinweisen zum Schattenwurf der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz definiert. Man unterscheidet die theoretisch maximal mögliche und die tatsächliche Schattenwurfdauer. Bei der theoretisch maximal möglichen Schattenwurfdauer werden worst-case Bedingungen angenommen: dass der Himmel immer unbewölkt ist, der Wind immer weht bzw. der Rotor sich immer dreht, der Rotor in einem entsprechenden Winkel steht, die Sonne scheint. Dieser theoretische Wert darf 30 h pro Jahr und 30 min am Tag nicht überschreiten. Bei der tatsächlichen Schattenwurfdauer wird die Realität abgebildet, d.h. Sonne scheint nicht immer, der Himmel ist bewölkt, etc. Dabei gilt ein Wert von 8 h / Jahr, welcher an bewohnten Häusern nicht überschritten werden darf.

Die Anlagen werden bei Bedarf mit Schattenwurfmodulen ausgestattet, die die tatsächliche Schattenwurfdauer mit Sensoren messen. Es wird hinterlegt, wo Wohnhäuser stehen und wenn der gemessene Wert überschritten wird, werden die Anlagen entsprechend automatisch abgeschaltet.

Im Rahmen der Genehmigung werden sowohl die Schall- als auch die Schattenwerte abgeprüft und falls Überschreitungen auftreten, entsprechende Auflagen in der Genehmigung hinterlegt.
Info zu Schatten am Beispiel BW: http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/223896/

Welche Werte gelten für das Thema Schatten?

Bild herunterladen

Teile der geplanten Windenergieanlagen befinden sich in bzw. angrenzend an ein Trinkwasserschutzgebiet der Zone III. Um die Belange des Wasserschutzes zu berücksichtigen, wird ein externes hydrogeologisches Gutachten erstellt. Darin werden das Grundwasservorkommen und die Schutzgebiete im Plangebiet identifiziert und mögliche Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Schutzgut Wasser untersucht. Zusammenfassend werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) alle Schutzgüter, auch das Schutzgut Wasser, betrachtet.

Inwieweit wird das Schutzgut „Wasser“ berücksichtigt?

Bild herunterladen

Kontakt

Bild herunterladen

Termine

Aktuell gibt es keine geplanten Termine.