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Projektdetails

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Darstellung der Spezifikationen für Layoutplanung.
Darstellung der Spezifikationen für Layoutplanung. Flächenbedarf während der Bauphase ca. 1 – 1,2 ha (je nach Anlage und Zuwegung).

Visualisierungen

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Windpotential

Die wichtigsten Aspekte bei der Prüfung des Windpotentials

In Anlehnung an den Windatlas BW (2019) berücksichtigen wir Standorte mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von > 215 W/Quadratmeter in 160 m Höhe.

Bei Potenzialanalysen für Windenergie werden bei uns ausreichende Abstände zur bewohnten Bebauung beachtet.

Wir berücksichtigen Infrastruktur-Einrichtungen wie Straßen, Stromnetze oder die Bahn.

Umwelt- und Naturschutz hat bei uns eine wichtige Bedeutung. Schon bei der Planung beachten wir schützenswerte Gebiete.

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Karte Windpotential WP Neubulach
Karte Windpotential WP Neubulach
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Mögliche Anlagentypen

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Schallemission

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Schallgutachten
Schallgutachten
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Schattengutachten
Schattengutachten

Schattenwurf

Projekttagebuch

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Projektvorstellung in öffentlicher GR-Sitzung
28.06.2023
Öffentliche Infoveranstaltung in der Turn- und Festhalle
19.09.2023
Zustimmung des Gemeinderats zum Nutzungsvertrag
29.11.2023
Beginn artenschutzfachliche Untersuchungen
2024
Vorbereitung und Start Genehmigungsverfahren
2025
Erhalt BImSchG und EEG Ausschreibung
2026
Baubeginn Windpark
2026
Inbetriebnahme Windpark
2027

Mitmach-Modell

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Direkte Beteiligung am Windpark

Die Chance: Ein Geschäftsanteil für unsere Partner

Der Partner beteiligt sich an einer durch die EnBW gegründete Gesellschaft.

Beteiligung über Darlehen

Die Chance: Bürger finanzieren ihren Windpark direkt.

Grundidee: Die Bürger können am wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes teilhaben und unterstützen die EnBW beim weiteren Windkraftausbau

Pachteinnahmen für die Gemeinde und kommunale Beteiligung (§ 6 EEG)

Die Chance: Partizipation an den Stromerträgen durch Pachtzahlungen für Flächennutzung

Kommunale Abgabe von 0,2 ct je produzierter KWh

FAQ

Wird bei der unabhängigen Wertermittlung nach Inbetriebnahme die Fördersumme beachtet?

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Wer entschädigt den Wertverlust der Immobilie?

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Wie wird der Artenschutz gewährleitstet, etwa im Falle der Fledermaus?

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Wie ist die Abholzung von Wald im Zuge der Errichtung des Windparkes mit den Aspekten Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu vereinbaren?

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Kommen die 0,02 Cent Vergütung (§6 EEG) den Bürger*innen direkt zu Gute oder sind das zusätzliche Einnahmen für die Stadt?

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Welche alternativen Standorte gäbe es noch?

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Warum die Positionierung von einem Großteil der Windräder im Ortsgebiet Martinsmoos?

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Wie wirkt sich der Infraschall aus?

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Termine


Aktuell sind keine Termine geplant.

Kontakt


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