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Auf der Gemarkung der Gemeinden Aspach und Oppenweiler im Rems-Murr-Kreis planen die Uhl Windkraft Projektierung GmbH & Co.KG und die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit bis zu acht Anlagen.

Termine und Kontakte

Frage-Antwort-Aktion zum Windpark Aspach-Oppenweiler: Vom 14.07. bis 14.08.2022 konnten Sie uns per E-Mail Ihre Fragen zum Windparkprojekt Aspach-Oppenweiler zukommen lassen. Die interessantesten Fragen und Antworten haben wir weiter unten auf dieser Seite veröffentlicht.

Haben Sie weitere Fragen zum geplanten Windpark? Kontaktieren Sie uns gern:

Mit Ihnen im Gespräch

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Großen Zulauf hatte unsere Bürger-Informationsveranstaltung in der Gemeindehalle Oppenweiler am 21. September 2022.
In der Zeit von 17 bis 20 Uhr hatten interessierte Bürger die Gelegenheit sich im persönlichen Gespräch mit Mitarbeitern der EnBW über das Windkraftprojekt zur informieren. Wer sich direkt vor Ort ein Bild vom geplanten Projekt verschaffen wollte, konnte mit Shuttle-Bussen an den Standort fahren und sich dort bei EnBW-Mitarbeitern informieren und sich mit ihnen austauschen.

Wir haben an dieser Stelle alle relevanten Dokumente zur Veranstaltung gesammelt.

Projektdetails

Aktualisierung der Standorte der Windenergienanlagen Aspach-Oppenweiler

Im Rahmen der aktuell laufenden Abstimmungen hat es bei den Standorten der Windkraftanlagen 1 bzw. 2 des Windparks noch Veränderungen gegeben. Wir haben die neue Übersichtskarte zu den Standorten und die neue Karte zu den Abständen zur Wohnbebauung hier eingestellt. Die beiden Karten mit den ursprünglichen Planungen finden Sie zum Vergleich weiterhin im Downloadbereich.

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Aktualisierte Übersichtskarte zu den geplanten Standorten der Windenergieanlagen Aspach-Oppenweiler. Die ursprüngliche Karte finden Sie im Download-Bereich.

Das Planungsgebiet für den Windpark besteht aus zwei Teilen, die sich nordwestlich von Oppenweiler sowie nordöstlich der Gemeinde Aspach befinden. Die Abstände zu den nächstgelegenen zusammenhängenden Wohnbebauungen betragen circa einen Kilometer.

Grundlage für die Planungen sind die im qualifizierten Zwischenbeschluss der Regionalplanung Stuttgart enthaltenen Gebiete Amalienhöhe WN-07 und Mönchsgarten WN-09 und die im neuen Windatlas 2019 und gem. §35 BauGB erweiterten Gebiete nördlich des Mönchgarten.

Um die Transparenz im Laufe des Genehmigungsverfahrens zu erhöhen haben die Kooperationspartner Uhl Windkraft und EnBW beim Landratsamt Waiblingen freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben beantragt. Dabei werden die Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch und Umwelt geprüft und unter Beteiligung von Fachbehörden und der Öffentlichkeit erörtert.

Der Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz kann voraussichtlich Herbst 2023 eingereicht werden. Nach Erhalt der Genehmigung, voraussichtlich im Jahr 2024, und dem darauffolgenden Ausschreibungsverfahren nach EEG 2017 ist eine Inbetriebnahme des Windparks im vierten Quartal 2026 geplant.

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Anlagenanzahl und Anlagentyp

Auch in der aktualisierten Version halten alle Anlagen des geplanten Windparks Abstände zur Wohnbebauung von rund einem Kilometer ein. Die ursprüngliche Karte finden Sie im Download-Bereich.

Für die Standorte sind derzeit insgesamt acht Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 vorgesehen. Die geplanten Windenergieanlagen haben eine Nennleistung von je 7,2 Megawatt (MW), einen Rotordurchmesser von 172 Metern und eine Nabenhöhe von 175 Metern. Dies entspricht einer Gesamtleistung von 57,6 MW.

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Windverhältnisse

Die Windverhältnisse sind eine ausschlaggebende Größe, die über die Eignung eines Standortes für die Windenergie entscheidet. Sie ist auch ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Um hier möglichst genaue und sichere Informationen zu erhalten, führte die EnBW 2015 dreimonatige Windmessungen mit einem LiDAR-Gerät durch. Nach Abschluss der Windmessung wurden die Messdaten ausgewertet. Die LiDAR-Technologie („Light Detection and ranging“) hat sich in den letzten Jahren in der Windbranche durchgesetzt und entspricht neben der Messung durch Messmasten dem aktuellen Stand der Technik. Beim Fernerkundungsverfahren mittels LiDAR werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können somit sehr genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit, sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis zu 200 Meter über Grund gezogen werden. Zusätzlich zeichnen Sensoren die Temperatur und Luftfeuchtigkeit, sowie den Luftdruck auf. Die Messdaten werden kontinuierlich aufgezeichnet und täglich über ein GSM-Modem übertragen. Zusätzlich wird seit Frühjahr 2022 nochmals eine einjährige Windmessung mittels LiDAR-Technologie durchgeführt. Die Ergebnisse sind die Basis für ein Windertragsgutachten für die Finanzierung und stellen ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis dar.

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Rücksicht auf Mensch und Umwelt

Bevor der Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht. Außerdem werden beim Windpark Aspach-Oppenweiler im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) diese Belange öffentlich erörtert. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wurde mit dem Landratsamt Waiblingen bei der sogenannten Vorantragskonferenz im Jahr 2022 abgestimmt und festgelegt. Im Rahmen des Scopingtermins am 13.07.2022 wurden alle Träger öffentlicher Belange gehört, um die Antragsunterlagen vollumfänglich zusammenstellen zu können. Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind faunistische Erhebungen ebenso notwendig wie die Erstellung von Schall- und Schattenwurfprognosen.

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Netzanbindung

Die Netzanbindung erfolgt über Erdkabel. Für das Vorhaben ist der Anschluss nach derzeitigem Planungsstand am Umspannwerk Großbottwar geplant. Der Netzverknüpfungspunkt befindet sich in einer Entfernung (Luftlinie) von circa sechs Kilometern vom Standort.

Kooperationspartner

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Uhl Windkraft

Uhl Logo

Uhl Windkraft, mit Sitz in Ellwangen, ist ein Projektentwickler für erneuerbare Energien und deckt die komplette Wertschöpfungskette einer Projektrealisierung von der Planung über die Errichtung bis zum Betrieb ab. Bislang hat Uhl Windkraft rund 200 Windkraftanlagen in Baden-Württemberg und Bayern geplant und gebaut.

Kernziel des Unternehmens ist es, neue Standorte für Windkraftanlagen im Inland zu erschließen und Repowering-Projekte umzusetzen. Dabei sieht es seine Aufgabe darin, im stark wachsenden Zukunftsmarkt Onshore-Windkraft die Entwicklung und Realisierung von regenerativen Projekten zusammen mit den Bürgern und Kommunen vor Ort, aktiv und professionell zu erarbeiten und einen Beitrag zur umweltfreundlichen Stromerzeugung zu leisten.

Die Basis für erfolgreiche Projekte bildet ein mit hohem Knowhow ausgestattetes Team von 14 Mitarbeitern, das sich aus Technikern, Ingenieuren, einer Steuer- und Buchhaltungsabteilung, Juristen und starker Teamassistenz zusammensetzt.

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Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Der EnBW-Konzern ist entlang der gesamten Wertschöpfungskette in Deutschland und Europa tätig und verfügt über ein breites Geschäftsportfolio. Mit rund 26.000 Mitarbeitern versorgt er rund 5,5 Millionen Kunden mit Strom, Gas, Wasser und energienahen Produkten und Dienstleistungen.

Die installierte Leistung aus Erneuerbaren Energien wird Ende 2025 bei 50 Prozent des Gesamtportfolios liegen. Bis spätestens 2035 will das Unternehmen Klimaneutralität im Sinne des Pariser Abkommens erreichen. Für den Bereich Windkraft - Offshore und Onshore – soll eine Kapazität von 4.000 MW Leistung erreicht werden. Als 100prozentige Tochtergesellschaft bündelt die EnBW Windkraftprojekte GmbH die Aktivitäten im Onshore-Bereich des Unternehmens.

Seit Januar 2015 hat die EnBW für den Bereich Onshore-Windkraft Niederlassungen in Trier, Stuttgart, Berlin, Hamburg und Erfurt.

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Ihre Fragen - unsere Antworten

In einer Frage-Antwort-Aktion wollten wir von Ihnen wissen, was Sie umtreibt zum Thema Windpark Aspach-Oppenweiler. Hier sind die interessantesten Fragen - und Antworten.

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Die Abstände zur Wohnbebauung sind hier zu sehen. Der Abstand zu Siedlungen beträgt 900 Meter, zu ausgewiesenen Wohngebieten mindestens 1.000 Meter.

Um die Auswirkungen in Bezug auf Schall zu beurteilen, wird ein Fachgutachten durch einen unabhängigen Gutachter erstellt. Für diese Berechnungen wird zunächst der jeweils lauteste Betriebszustand zugrunde gelegt und die Topografie des Gebiets mit einbezogen. Außerdem wird bei den Berechnungen beim Zustand der Atmosphäre und der Windrichtung jeweils von Werten ausgegangen, bei denen die Schallausbreitung maximal ist. Auch bereits vorhandene Vorbelastungen werden eingerechnet (z. B. Industrieanlagen). Mit dieser Methode ist sichergestellt, dass auch in den ungünstigsten Fällen die Richtwerte eingehalten werden.

Sollte im Ergebnis der Untersuchung ein Richtwert überschritten werden, so wird der Anlagenbetrieb so lange reduziert, bis der jeweilige Grenzwert eingehalten wird. Somit werden die Anwohner zuverlässig geschützt.

Auch für den Schattenwurf der Windenergieanlagen wird ein Fachgutachten erstellt. Damit die Grenzwerte von maximal 8 Stunden/Jahr bzw. 30 min/Tag eingehalten werden, ist der Einbau einer Abschaltautomatik vorgesehen.

Wie weit sind die Windenergieanlagen von der Wohnbebauung entfernt und ist mit Auswirkungen durch Schall und Schattenwurf zu rechnen?

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Für das Projekt wurden bereits zahlreiche Artenschutzgutachten durchgeführt. So wurde über ein Jahr lang von unabhängigen Gutachtern das Vogel- und Fledermausvorkommen untersucht. Bei den Kartierungen wurden auch Gebietskenner, Behörden und Verbände miteinbezogen. Die ausführliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse ist derzeit in Bearbeitung. Wir sehen derzeit keine Konflikte, die die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen verhindern würden. Die Ergebnisse der Fachgutachten sind Bestandteil des kommenden Genehmigungsverfahrens beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis.

Welche Auswirkungen auf die Umwelt sind zu erwarten und wie steht es um den Naturschutz?

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Um eine mögliche Beeinträchtigung der umliegenden Quellen zu prüfen, wird ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. Darin werden auch eventuell notwendige Schutzmaßnahmen beschrieben.

Wie wird der Wasserschutz sichergestellt?

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Pro Windrad wird eine Fläche von etwas mehr als 0,5 Hektar dauerhafter Fläche benötigt. Hinzu kommt die Zufahrt zu den Anlagenstandorten und temporär benötigte Flächen, beispielsweise für die Vormontage der Bauteile. Die genaue Planung der Flächen ist derzeit in Bearbeitung. Um die Eingriffe in den Waldbestand so gering wie möglich zu halten, sind wir in enger Abstimmung mit dem Anlagenhersteller und dem zuständigen Forstbetrieb. In Summe gehen wir nach derzeitigem Planungsstand davon aus, dass die gesamte Waldinanspruchnahme (dauerhafte und temporäre Flächen) weniger als 10 Hektar beträgt.

Temporär benötigte Rodungsflächen werden nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder vollständig rekultiviert. Für die dauerhaften Rodungsflächen wird ein Ausgleich erbracht, dies können entweder Ersatzaufforstungen oder Gestaltungsmaßnahmen sein. Unter Gestaltungsmaßnahmen ist zu verstehen, dass Wald hin zu höherwertigen Strukturen umgebaut wird. Dies ist beispielsweise sinnvoll, um den Waldbestand gegen die Folgen der Klimakrise hin zu hitze- und dürreresistenteren Baumarten zu verbessern.

Wie viel Wald wird gerodet und wie wird mit dem Eingriff in den Wald umgegangen?

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Der Transport der Komponenten erfolgt voraussichtlich über Kleinaspach und im weiteren Verlauf der Hohen Straße Richtung Windpark folgend. Die Breite dieser Wege reicht in den meisten Fällen für die Transporte aus und muss bei geradem Verlauf 4,5 Meter betragen. Vor allem in Kurvenbereichen wird eine Verbreiterung der Wege stattfinden. Der Transport erfolgt unter anderem mit einem Spezialtransporter für Rotorblätter, um die auszubauenden Kurvenradien zu verringern. Nach Errichtung der Windenergieanlagen werden die Wege und Kurven wieder auf das notwendige Minimum zurückgebaut. Eine Zufahrt für Servicefahrzeuge in der Größe eines kleinen LKW (7,5 t) muss dauerhaft gewährleistet sein. Der Bau des Windparks ist im Jahr 2025 geplant.

Wie sieht das Transportkonzept aus und wann ist die Baustelle geplant?

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Für den Windpark ist der Anschluss am UW Großbottwar geplant, da aufgrund der Anlagenleistung ein näherer Anschluss im Mittelspannungsnetz nicht möglich ist. Bei der Verlegung der Kabel achten wir darauf, dass diese nach Möglichkeit im Bankett bestehender Wege verlegt werden, um den Eingriff gering zu halten. Für die Verlegung der Stromkabel ist eine separate Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde erforderlich.

Wie erfolgt der Netzanschluss und welche Eingriffe sind bei der Verlegung der Kabel notwendig?

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Aktuell ist für das Projekt kein Speicher vorgesehen. Allerdings prüft EnBW kontinuierlich den Einsatz von Stromspeichern. Bei zwei unserer großen Solarparks, die in diesem Jahr in Betrieb gegangen sind, wurde bereits ein Stromspeicher (Batteriespeicher) mit eingebaut, weitere Infos dazu finden Sie hier. Auch für Windparks ist der Kombination mit Speichern mittelfristig in Planung, technisch können auch bestehende Windparks mit einem Speicher nachgerüstet werden.

Sind Speicher für den erzeugten Strom geplant?

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Der Betrieb der Anlagen ist für einen Zeitraum von 25 Jahren vorgesehen. Danach werden die Anlagen zurückgebaut. Dies ist üblicherweise auch eine Genehmigungsauflage, die mit einer Rückbaubürgschaft abzusichern ist. Ob dann ein Weiterbetrieb oder Ersatz geplant wird, ist zum heutigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar. Nachhaltigkeit hat bei uns und unseren Projektpartnern einen hohen Stellenwert - beispielsweise durch eine Recyclingrate von über 85% beim Anlagenhersteller Vestas.

Wie lange sind die Anlagen in Betrieb und wie erfolgt der Rückbau?

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Der Dialog mit den Anwohnern im Umkreis des Windparks ist für uns von enormer Bedeutung. Für das Projekt wurde freiwillig das förmliche Verfahren nach §10 Bundesimmissionsschutz-gesetz (BImSchG) gewählt, das bedeutet mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese findet in mindestens zwei Stufen statt:

  • die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung unter anderem über die geschaltete Homepage, die Möglichkeit per Mail Fragen zu stellen, sowie die Informationsveranstaltung.
  • Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens können beim zuständigen Landratsamt Einwendungen von Bürgern vorgebracht werden, die dann im Rahmen eines gemeinsamen Erörterungstermins vom Landratsamt beantwortet und in die Genehmigungsentscheidung einbezogen werden.

Wie werden die Anwohner in die Planung einbezogen?

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Die langfristige Entwicklung von Immobilienpreisen hängt von vielen Faktoren ab. Dabei ist beispielsweise die regionale Wirtschafts- und Sozialstruktur, die allgemeine Vermögensentwicklung oder das Zinsniveau zu berücksichtigen. Ein signifikanter Einfluss von Windenergieanlagen konnte dabei in verschiedenen Studien in Deutschland und anderen Ländern nicht nachgewiesen werden (siehe die Website der Fachagentur Windenergie an Land).

Ist durch den Windpark mit Veränderungen auf dem Immobilienmarkt zu rechnen?

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Im Umkreis von rund 15km haben derzeit weder Uhl Windkraft noch die EnBW weitere Planungen. Maßgeblich für weitere Projekte ist, dass Flächen über Vorranggebiete oder Flächennutzungspläne ausgewiesen werden. Die Flächenkulisse des Regionalplans Stuttgart ist hier zu finden. Allerdings sind derzeit alle Regionalverbände dazu angehalten, den Teilaspekt Windenergie bis 2025 weiterzuentwickeln.

Welche weiteren Windparks sind in der Umgebung noch geplant?

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Wir sehen mehrere Möglichkeiten für die Bürgerbeteiligung: So könnten sich Bürger indirekt über ein Nachrangdarlehen mit fester Verzinsung und fester Laufzeit oder aber direkt mittels einer Bürgerenergiegenossenschaft beteiligen. Ob und welches Beteiligungsmodell das richtige für die Bürger rund um den Windpark Aspach-Oppenweiler ist, wird zu gegebener Zeit noch abgesprochen. Rund um die Inbetriebnahme des Windparks ist der richtige Zeitpunkt dafür. Hier ist dann sichergestellt, dass der Windpark seinen geplanten Betrieb aufnimmt und dann das richtige Beteiligungsmodell gewählt werden kann. Auch die genauen Konditionen können dann festgelegt werden.

Weiterhin haben wir geplant, die Bürger in der Region über die kommunale Teilhabe nach §6 EEG zu beteiligen. Dabei können wir an umliegende Gemeinden im 2,5 km-Radius um die Anlagenstandorte bis zu 0,2 Cent pro erzeugter kWh auszahlen. In Summe können bei Realisierung aller 8 Anlagen aus heutiger Sicht ca. 200.000 € pro Jahr an die umliegenden Gemeinden gezahlt werden, der jeweilige Anteil richtet sich nach der Fläche innerhalb des 2,5km-Radius.

Welche Möglichkeiten für Bürger gibt es, sich am Windpark zu beteiligen?

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Infraschall ist täglicher Bestandteil eines jeden Menschen. Der größte Teil des täglich aufgenommen Infraschalls wird durch Autofahrten, Wärmepumpen, Kühlschränke etc. erzeugt. Windkraftanlagen tragen nur sehr marginal, wenn überhaupt zur Emission bei. Entsprechende Studien der LUBW und anderer unabhängiger Institutionen haben dies in aufwändigen Messverfahren bereits mehrfach belegt. Eine ausführliche Informationsbroschüre des BWE finden Sie hier, die Studie der LUBW finden Sie hier.

Welche Auswirkungen sind durch Infraschall auf die Umwelt zu erwarten?

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Quelle: Umweltbundesamt 2022

SF6 ist ein Isoliergas, welches in vielen technischen Anlagen Anwendung findet. Früher wurde SF6 auch als isolierendes Gas zwischen doppelt verglasten Fenstern eingesetzt.
Zusätzlich findet es Anwendung als Isoliergas in elektrischen Schaltanlagen. Auch in einer Windkraftanlage sind elektrische Schaltanlagen verbaut, welche aktuell teils noch SF6 als Isoliergas verwenden. Zur Einschätzung der Relation vom Einsatz von SF6 bei Windkraftanlagen im Verhältnis zum insgesamt eingesetzten SF6 möchten wir auf diese Informationsbroschüre hinweisen.

Auf der Seite des Umweltbundesamtes ist die in diesem Abschnitt abgebildete Grafik ebenfalls zu sehen.

Warum wird SF6 in den Schaltschränken der Windkraftanlage verwendet?

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Der Balsabaum ist eine Baumart der Tropen und wird in vielen Regionen der Tropen aufgrund seines schnellen Wachstums angebaut. Neben einem geringen Gewicht verfügt Balsaholz über hervorragende konstruktive Eigenschaften. Balsaholz wird z. B. in der Schweiz zum Brückenbau verwendet. Grundsätzlich spricht daher nichts gegen den Einsatz dieses Holzes, jedoch haben illegale Rodungen die Nutzung in Verruf gebracht. Daher setzen die namhaften Hersteller auf den Einsatz von Balsaholz mit FSC-Siegel, welches einen nachhaltigen Anbau gewährleistet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Warum wird Balsaholz in den Rotorblättern verwendet?