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Windpark Ranselberg (Lorch/Rhein)

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Auf Flächen der Stadt Lorch im Rheingau-Taunus-Kreis hatte die EnBW einen Windpark mit vier Windenergieanlagen (WEA) geplant. Da die gemessene Windgeschwindigkeit in Lorch wider Erwarten aber deutlich unter den Werten liegt, die für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendig sind, hat die EnBW beschlossen, das Windparkprojekt nicht weiter zu verfolgen.

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Die häufigsten Fragen (FAQ)

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Zur nächstgelegenen Siedlung Ranselberg werden aktuell 1.000 m (Abstand Kulisse Flächennutzungsplan (FNP) eingehalten.

Im Entwurf „Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Südhessen aus dem Jahr 2013 werden folgende Abstandskriterien und -puffer für Siedlungsflächen angesetzt:

Wohn-/ und gemischte Bauflächen, Gemeinbedarf, Sonderbauflächen für Gesundheit, Kultur, Erholung, Bildung (Bestand/Planung)
1000 m Mindestabstand (davon 600 m harte Tabuzone)
Aussiedlerhöfe/Splittersiedlungen (Wohnen im Außenbereich)
600 m
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In der „Begründung zum Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – Fassung für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB“ vom November 2013, welche von der Stadt Lorch beauftragt und vom Planungsbüro Holger Fischer erstellt wurde, werden folgende Ausschlussflächen definiert:

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen Grundfläche + 1000 m
Wochenendgebiete, Feriendörfer, Zelt- und Campingplätze u.ä. Grundfläche + 1000 m

Wie weit wird der Windpark von der nächsten Ortschaft entfernt sein?

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Da auf dem Land, insbesondere in Binnenregionen, der Wind durch Hindernisse wie Wälder und Hügel abgebremst wird, müssen hier Windkraftanlagen mit einer größeren Nabenhöhe eingesetzt werden als in Küstenregionen. In größerer Höhe über dem Boden nimmt der Einfluss von Wäldern und Hügeln etc. ab, d.h. der Wind kann ungehindert wehen. Deshalb werden an Binnenlandstandorten wie in Hessen vorwiegend Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 150 Metern und vor allem mit großen Rotordurchmessern, derzeit von ungefähr 120-130 Metern, errichtet.

Welche Typen von Windkraftanlagen eignen sich?

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Ab etwa einer Windgeschwindigkeit von 5,5 Metern pro Sekunde wird die Nutzung von Windkraft interessant. Die Windpotenzialkarte Hessen vom TÜV Süd weist für das Gebiet 420 (Ranselberg) eine Windgeschwindigkeit zwischen 6,25 und 6,75 m/s auf 140 Meter Nabenhöhe aus.

Weht der Wind in Lorch stark genug?

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Aktuelle Untersuchungen kommen mehrheitlich zum Ergebnis, dass Windenergieanlagen keinen negativen Einfluss auf Immobilienwerte haben:

  • Die Sparkassen und Landesbausparkassen gaben 2014 bekannt, dass sie aufgrund aktueller Studien bei der Finanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Gebieten, in denen neue Windenergieanlagen errichtet oder zusätzliche Lärmemissionen anfallen, keine Risikoabschläge vornähmen.
    Titel: Kein Wertverlust trotz Lärm und Windrad
    Quelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Jahr: 2014
  • Prof. Dr. Günter Vornholz ist Professor für Immobilienökonomie und Leiter des Immobilien Researchs der Deutsche Hypo in Hannover. Er hat das erste immobilien-ökonomische Lehrbuch „Volkswirtschaftslehre für die Immobilienwirtschaft“ verfasst. Im Immobilienbrief schrieb Vornholz im Mai 2014, dass auf Grundlage von Marktanalysen langfristig keine großen Wertminderungen bei Wohnimmobilien durch Windenergie zu erwarten seien, es allerdings kurzfristig während der Bauphasen der Windenergieanlagen zu Verzögerungen beim Verkauf der Immobilien und zu Preiszugeständnissen kommen könne. Widerstand zum Beispiel durch Bürgerinitiativen vor Ort, könne diese kurzfristige Entwicklung befördern. So könne die Befürchtung eines Preisrückgangs den tatsächlichen Preisrückgang in Form einer selbsterfüllenden Prophezeiung erst auslösen. Aufgrund der rechtlichen Bedingungen, die unter anderem einen Mindestabstand der Windenergieanlagen von 500 bis 1000 Meter zu Wohngebieten vorgäben, seien faktische Einflüsse der Windenergie gegenüber Immobilien „wenn überhaupt nur gering“ einzuschätzen.
    Titel: Windkraft und Immobilienpreise. In: Der Immobilien Brief (Nr. 321) vom 09.05.2014 Quelle: Prof. Dr. Günter Vornholz, Professor für Immobilienökonomie an der EBZ Business School, Jahr: 2014
Weitere Untersuchungen finden Sie hier:

EnergieAgentur NRW
Aachen Untersuchung Bodenpreise
Energieagentur Göttingen Wertentwicklung

Welchen Einfluss haben Windenergieanlagen (WEA) auf den Wert von Immobilien?

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Unter Annahme eines Verbrauchs von 3.200 kWh pro Haushalt (3 Personen) können ca. 3.000 Haushalte je Anlage versorgt werden.

Wie viele Haushalte können mit den geplanten WEA versorgt werden?

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Bei der aktuellen Planung stehen die WEA auf einer Höhe von ca. 350-400 m über N.N..

Wie hoch stehen die WEA über N.N.

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Die Anlagen stehen in ca. 3 bis 3,5 km Entfernung zum Rhein.

Wie weit sind die Anlagen vom Rhein entfernt?

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Im Vorfeld wurde von der EnBW mit der aktuellen Planung eine Visualisierung erstellt, die von einigen Punkten im Umkreis des Windparks die Sichtbarkeit der Anlagen darstellt. Diese Visualisierungen und die Sichtbarkeitsanalyse geben einen ersten Eindruck, von welchen Standpunkten die Windenergieanlagen einsehbar sind und wie der geplante Windpark aussehen könnte.

Sind die Anlagen vom Rhein aus zu sehen?

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Die Größe, Art und Lage der Ausgleichsflächen wird im Antragsverfahren in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt festgelegt.

Wo sind Ausgleichsflächen vorgesehen?

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Gesetzlich ist geregelt, dass 70 % der Gewerbesteuer bei der betroffenen Kommune anfallen und die weiteren 30 % dort, wo die Betreibergesellschaft ihren Sitz hat. Wir haben uns bereit erklärt, als Sitz für die Betreibergesellschaft Lorch zu wählen.
Die Gewerbesteuer lässt sich aufgrund verschiedener Einflussfaktoren beliebig tief verkomplizieren. Es spielen u. a. folgende Fragestellungen eine Rolle:

  • Finanzierungskonzept
  • Beteiligungsmodelle
  • Hinzurechnungen und Rückrechnungen
  • Hebesätze

Aufgrund der Komplexität der Anforderungen kann zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die konkrete Höhe getroffen werden. Nach Abschreibung der Anlagen kann mit ca. 15.000 € pro Anlage und Jahr gerechnet werden.

Wie hoch sind die Gewerbesteuereinnahmen?

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Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens müssen bodenkundliche und ggf. geologische Gutachten zur Überprüfung des Untergrundes erstellt werden, um zu prüfen, ob die Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet sind.

Werden Bodenuntersuchungen gemacht?

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Unter Beachtung der Abstände zwischen den WEA sowie der Geländestruktur auf den Potenzialflächen lt. Regional- und Flächennutzungsplan sind nach heutiger Planung maximal vier Anlagen der aktuellen Technik in den genannten Gebieten möglich. Im südlichen und östlichen Bereich der Flächennutzungsplankulisse sind keine weiteren Windanlagen möglich, da das Gelände stark abfällt und eine Errichtung technisch und wirtschaftlich nicht möglich ist.

Die EnBW hat sich zudem vertraglich verpflichtet, maximal vier WEA im Plangebiet „Ranselberg“ zu errichten.

Wie wird sichergestellt, dass im Plangebiet Ranselberg nicht mehr als vier Windenergieanlagen (WEA) gebaut werden?

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Die Rückbaubürgschaft ist gesetzlich geregelt. Aktuell beträgt diese in Hessen 1.000 € pro Meter Nabenhöhe. Für die festgesetzte Summe muss eine Bankbürgschaft ausgestellt werden, die über die komplette Laufzeit aufrechterhalten werden muss.
Die EnBW hat sich vertraglich verpflichtet, sowohl nach zehn als auch achtzehn Jahren die Höhe mittels eines externen Gutachters zu überprüfen. Sollten die geschätzten Rückbaukosten höher ausfallen, wird diese ggf. angepasst.

Wie hoch fällt die Bürgschaft für den Rückbau aus?

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Die auszubauende Wegbreite wird von den Anlagenherstellern festgelegt. In der Regel wird auf gerader Strecke eine Wegbreite von vier bis fünf Metern zzgl. überschwenkbarem Bereich (Bereich, der nicht bewachsen ist) benötigt. Wenn die WEA nach Ende der Vertragslaufzeit abgebaut werden, werden auch die Wege zurückgebaut. Im Rahmen der Baugenehmigung wird dem Betreiber hierfür eine Rückbauauflage auferlegt. Möchte der Grundstückseigentümer die Wege erhalten, können diese in Absprache mit der Genehmigungsbehörde erhalten bleiben.

Wird der Wegebau bzw. Erweiterung zurückgebaut?

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Bei der Überprüfung der Schallgrenzwerte werden alle Anlagen kumuliert betrachtet. In der Technischen Anweisung Lärm (TA Lärm) – Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Schallgrenzwerte für den Außenbereich definiert.

Nachts gelten folgende Grenzwerte:

  • Industriegebiete 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete 50 dB(A)
  • Mischgebiete 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete 40 dB(A)
  • Reine Wohngebiete 35 dB(A)
  • Kurgebiete, Krankenhäuser 35 dB(A)

Ein ausführlicheres Schaubild zum Thema Lärm finden Sie auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg.

Momentan wird zusätzlich von einem unabhängigen, externen Gutachter ein Schallgutachten erstellt, in welchem die Immissionspunkte inkl. der hierfür geltenden Richtwerte ermittelt werden. Sollte es bei der aktuellen Planung zu Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte kommen, werden Änderungen beim Parklayout, beim Anlagentyp oder beim Betriebsmodus der Anlagen („schallreduzierter Betrieb“) vorgenommen, bis alle Grenzwerte eingehalten werden.

Werden die gesetzlich vorgegebenen Schallgrenzwerte eingehalten?

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