Auf dem Silberberg in Ober-Ramstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen, plant die EnBW die Errichtung eines Windparks mit zwei Windkraftanlagen. Der Windpark soll zukünftig rund 5.000 Haushalte mit Strom versorgen.
Die häufigsten Fragen (FAQ)
Für die Errichtung der Anlagen, insbesondere für das Fundament und die Kranstellflächen, in bewaldeten Gebieten müssen Flächen gerodet werden. Die Rodungsflächen werden mit dem Anlagenhersteller und dem Forstbetrieb abgestimmt und auf das kleinste mögliche Maß beschränkt. Pro Anlage müssen durchschnittlich 0,3 ha dauerhaft gerodet werden, wobei dies vom jeweiligen Projekt und Standort abhängt. Um den Rodungsaufwand zusätzlich zu minimieren, werden Windkraftanlagen daher bevorzugt in Waldlichtungen, Sturmwurfflächen oder geringwertigen Waldbestand geplant. Der Eingriff in die Landschaft wird über Ausgleichs- und Aufforstungsmaßnahmen, sowie ggf. Ersatzzahlungen kompensiert. Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Windenergie: Mythen und Wahrheiten“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in Fakt 2.
Das Landschaftsbild einer Region wird im Wesentlichen bestimmt durch Relief, Gewässernetz, Bodenbedeckung und Besiedlung. Es gibt damit sowohl Auskunft über die naturräumlichen Gegebenheiten als auch über gesellschaftliche Entwicklungen und erlaubt neben einer Bestandsaufnahme auch den Blick in die nähere und weitere Vergangenheit. Darüber hinaus identifizieren sich die Bewohner mit der Landschaft, der Umgebung und den Freiräumen für die naturbezogene Erholungsnutzung. Durch Bauwerke wie Windenergieanlagen wird das Landschaftsbild verändert. Die Wahrnehmung hängt vom Anlagentyp, insbesondere der Form und der Höhe, jedoch auch von der subjektiven Wahrnehmung jedes Einzelnen ab.
Im Vorfeld wurden mit der aktuellen Planung Visualisierungen erstellt. Diese Visualisierungen geben einen ersten Eindruck, inwieweit die Windenergieanlagen einsehbar sind und wie der geplante Windpark aussehen könnte.
Als Infraschall wird tieffrequenter, nicht hörbarer Schall, welcher alltäglicher Bestandteil der Umwelt ist, bezeichnet. Er wird von natürlichen Quellen wie Wind und Wasser oder technischen Anlagen erzeugt. Der Infraschall, welcher von Windenergieanlagen ausgeht, ist verglichen mit Autos oder Flugzeugen sehr gering. Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise, dass Infraschall Gesundheitsprobleme verursacht.
Ausführliche Informationen zum Themengebiet Infraschall finden Sie im „Faktenpapier Windenergie und Infraschall“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.
Aktuelle Untersuchungen kommen mehrheitlich zum Ergebnis, dass Windenergieanlagen keinen negativen Einfluss auf Immobilienwerte haben:
Die Sparkassen und Landesbausparkassen gaben 2014 bekannt, dass sie aufgrund aktueller Studien bei der Finanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Gebieten, in denen neue Windenergieanlagen errichtet oder zusätzliche Lärmemissionen anfallen, keine Risikoabschläge vornähmen.
Titel: Kein Wertverlust trotz Lärm und Windrad
Quelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Jahr: 2014
Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Windenergie: Mythen und Wahrheiten“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in Fakt 14.
Bei der Überprüfung der Schallgrenzwerte werden alle Anlagen in ihrer Gesamtheit betrachtet. In der Technischen Anweisung Lärm (TA Lärm) – Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Schallgrenzwerte für den Außenbereich definiert.
Nachts gelten folgende Grenzwerte:
Ein ausführlicheres Schaubild zum Thema Lärm finden Sie auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.
Es wurde zusätzlich von einem unabhängigen, externen Gutachter ein Schallgutachten erstellt, in welchem die Immissionspunkte inkl. der hierfür geltenden Grenzwerte ermittelt werden. Die Anlagen OBR01 und OBR02 werden nach heutigem Planungsstand nachts im schallreduzierten Modus betrieben.
Die Schattenrichtwerte sind in den Hinweisen zum Schattenwurf der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz definiert. Man unterscheidet die theoretisch maximal mögliche und die tatsächliche Schattenwurfdauer. Bei der theoretisch maximal möglichen Schattenwurfdauer werden worst-case Bedingungen angenommen: dass der Himmel immer unbewölkt ist, der Wind immer weht bzw. der Rotor sich immer dreht, der Rotor in einem entsprechenden Winkel steht, die Sonne scheint. Dieser theor. Wert darf 30 h pro Jahr und 30 min am Tag nicht überschreiten. Bei der tatsächlichen Schattenwurfdauer wird die Realität abgebildet, d. h. Sonne scheint nicht immer, der Himmel ist bewölkt, etc. Dabei gilt ein Wert von 8 h / Jahr, welcher an bewohnten Häusern nicht überschritten werden darf.
Die Anlagen werden bei Bedarf mit Schattenwurfmodulen ausgestattet, die die tatsächliche Schattenwurfdauer mit Sensoren messen. Es wird hinterlegt, wo Wohnhäuser stehen und wenn der gemessene Wert überschritten wird, die Anlagen entsprechend automatisch abgeschaltet.
FAQs der Infoveranstaltung vom 20. September 2016 in Ober-Ramstadt
Bereits Ende 2012 wurde im Klimaschutzkonzept der Stadt Ober-Ramstadt der Silberberg als potentiell geeignetes Gebiet für die Windenergie identifiziert. Im Dezember 2013 wurde der Entwurf „Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien“ des Regierungspräsidiums Darmstadt veröffentlicht, in welchem das Gebiet 228 „Silberberg“ hinterlegt ist. Mitte 2014 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Verpachtung der städtischen Flächen für die Windenergie. Die Umweltuntersuchungen starteten im Frühjahr 2015. Im Oktober 2015 gab es eine breite Berichterstattung zum Abschluss des Gestattungsvertrages zwischen der Stadt und der EnBW in den Medien, in welchem auch das Projekt vorgestellt wurde. Im Rahmen der Kommunalwahlen Anfang 2016 war auch das Thema Windenergie von beiden Kandidaten für das Amt im Wahlprogramm enthalten. Die Projekthomepage zum Windpark ist seit April 2016 online und auch auf der Homepage der Stadt Ober-Ramstadt verlinkt.
Die EnBW hat sich vertraglich verpflichtet, maximal drei WEA im Plangebiet „Silberberg“ zu errichten.
Unter Beachtung der Abstände zwischen den WEA sowie der Geländestruktur auf der Potenzialfläche lt. Regionalplan sowie dem Ausschlussbereich rund um den Waldkindergarten sind nach heutiger Planung maximal drei Anlagen der aktuellen Technik möglich.
Die Flugsicherung wird als Fachbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gehört. Sie gibt Rückmeldung, ob die geplanten Anlagen mit dem Luftverkehr vereinbar sind.
Aus luftverkehrsrechtlicher Sicht ist es u.a. notwendig, dass Anlagen bei Tag und bei Nacht erkennbar sind. Die Kennzeichnung erfolgt über farbliche Markierungen (tags) sowie ein Hindernislicht (nachts).
Die Größe, Art und Lage der Ausgleichsflächen wird im Antragsverfahren in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt festgelegt. In der Regel erfolgt der Ausgleich im gleichen Naturraum.
Die Planung findet im Gebiet 228 „Silberberg“ statt, welche im Entwurf „Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Südhessen aus dem Jahr 2013 hinterlegt ist. Hierin werden bestimmte Abstandskriterien und -puffer für Siedlungsflächen festgelegt.
Bei der Sichtbarkeitsanalyse wird mit Hilfe eines digitalen Geländemodells die Sichtbarkeit der Windkraftanlagen im Umland des geplanten Windparks dargestellt. Bei der Sichtbarkeitsanalyse „Gesamthöhe“ wird eine Windkraftanlage als „sichtbar“ gewertet, sobald ein kleiner Teil der Spitze des Windradflügels sichtbar ist (teilweise Sichtbarkeit). Ergänzende Informationen hierzu auch unter dem Punkt: „Wie wirken sich die Anlagen auf das Landschaftsbild aus?“.
Ende 2014 bzw. Anfang 2015 wurde ein zweistufiges Ausschreibungsverfahren durchgeführt. In diesem wurde ein Fragenkatalog an die interessierten Bieter versandt und in mehreren Runden verhandelt. Das Angebot der EnBW ging hieraus als wirtschaftlich günstiges Angebot hervor.
Die Stadt Ober-Ramstadt hat mit der EnBW einen Vertrag abgeschlossen, in welchem sie die städtischen Waldflächen im Plangebiet an die EnBW verpachtet hat. Als Gegenleistung erhält die Stadt eine jährliche Pachtzahlung.
Wie die Name schon sagt, wird bei diesem Anlagentyp auf das Getriebe verzichtet. In der Anlage sind somit weniger Teile und es entsteht weniger Verschleiß. Aus diesem Grund sind getriebelose Anlagen auch wartungsärmer als Anlagen mit Getriebe. Zudem kann auf größere Mengen an Getriebeöl verzichtet werden.
EnBW hat sich verpflichtet, eine getriebelose Anlage zu errichten. Nach Durchführung einer Standort- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde die Siemens SWT 130 als geeignetste Anlage identifiziert.
Der Rückbau der Anlagen nach der Vertragslaufzeit von maximal 30 Jahren ist gesetzlich abgesichert. Die Anlagen müssen nach der Laufzeit beseitigt und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden. Der Vorhabenträger muss bei der Genehmigungsbehörde eine Bankbürgschaft für den Rückbau hinterlegen. Die Kosten hierfür trägt die EnBW.
Da auf dem Land, insbesondere in Binnenregionen, der Wind durch Hindernisse wie Wälder und Hügel abgebremst wird, müssen hier Windkraftanlagen mit einer größeren Nabenhöhe eingesetzt werden als in Küstenregionen. In größerer Höhe über dem Boden nimmt der Einfluss von Wäldern und Hügeln etc. ab, d.h. der Wind kann ungehindert wehen. Deshalb werden an Binnenlandstandorten wie in Hessen vorwiegend Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 150 Metern und vor allem mit großen Rotordurchmessern, derzeit von ungefähr 120-130 Metern, errichtet. Auf diese Weise werden die Windverhältnisse am Standort optimal ausgenutzt und die Windkraftanlagen entsprechend ausgelastet.
Die Untersuchungen und damit einhergehenden Auswertungen wurden im ersten Halbjahr 2016 abgeschlossen. Im zweiten Quartal 2016 wurden die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zusammengestellt und der Genehmigungsantrag beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt. Aktuell werden die verschiedenen Fachbehörden angehört, welche im Rahmen des Verfahrens eine Stellungnahme zu verschiedenen Themen wie u.a. Natur- und Artenschutz, Immissionsschutz und Bodenschutz abgeben. Der Genehmigungsantrag für Kabel und Wege wird separat gestellt.
Sobald die Genehmigung für die Anlagen vorliegt, wird ein entsprechendes Beteiligungsmodell erarbeitet, welches auf die örtlichen Bedürfnisse angepasst wird. Welches Modell sich anbietet, hängt von mehreren Faktoren wie z.B. der Anzahl und Art der Investoren (z.B. Bürgerenergiegenossenschaft, Stadtwerk, etc.) den jeweiligen Investitionsbeiträgen, der Laufzeit, der Risikobereitschaft und den Renditeerwartungen ab. Die EnBW bietet verschiedene Modelle hierzu an.
Die neuesten Informationen hierzu finden Sie im Reiter MitMach-Modelle.
Die geplanten Windenergieanlagen befinden sich in einem Gebiet, welches als Erdbebenzone I klassifiziert ist. Um sicherzustellen, dass die Windenergieanlagen den Lasten standhalten, wurde eine Standsicherheitsprüfung durchgeführt.
Die am Standort Ober-Ramstadt zu erwartenden Erdbebenlasten sind unterhalb der Auslegungslasten der Anlage. Somit ist die Anlage SWT 3.3-130 und der Turm uneingeschränkt für die Erdbebenlasten am Standort geeignet.
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