Auf Flächen der Gemeinden Gerstetten, Giengen und Herbrechtingen, im Landkreis Heidenheim, hatte die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit 15 Anlagen geplant. Nachdem die Vogelherdhöhle bei Stetten in die Welterbe-Liste der UNESCO aufgenommen wurde, sieht die EnBW keine Chancen mehr für den Genehmigungsantrag des Windparks. Die Aktivitäten zu diesem Windparkprojekt werden daher eingestellt.
Die häufigsten Fragen (FAQ)
Jede Windenergieanlage muss gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden. Dazu schreibt der Gesetzgeber zahlreiche und umfangreiche Untersuchungen vor. Auch Träger öffentlicher Belange, z. B. Nachbarkommunen oder Umwelt- und Luftfahrtbehörden, werden zur Stellungnahme aufgefordert. Erst wenn sämtliche Anforderungen zur Zufriedenheit abgehandelt sind – oft ergeben sich daraus strenge Auflagen – ist eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz möglich. Bestimmte, im Bescheid vorgegebene, Auflagen sind noch vor Baubeginn zu erfüllen.
Aus diesem Grund wird das Projekt seit August 2014 von einem geologischen Fachbüro begleitet. Die Experten haben Luftbilder ausgewertet, Vor-Ort-Besichtigungen vorgenommen sowie bereits Bohrungen bis 20 m Tiefe veranlasst. Es zeigt sich, dass trotz herausfordernden Bodenverhältnissen eine Errichtung möglich ist.
Die Netzeinspeisung erfolgt über ein kundeneigenes Umspannwerk an der südlich verlaufenden 110 kV-Leitung. Die Kabel bis zum Umspannwerk werden unterirdisch verlegt.
Wildtiere sind lernfähig und akzeptieren Windenergieanlagen schnell als neue „natürliche“ Objekte in ihrem Lebensraum, sodass nach der Bauphase keine langfristigen Einschränkungen bei der Jagd zu erwarten sind.
Ca. ein halber Hektar. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Forstbehörde. Die gerodeten Flächen werden an anderer Stelle wieder aufgeforstet, das ist Auflage der Genehmigungsbehörde. Forst BW erhält dieselbe Pacht wie die privaten Grundstückseigentümer.
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