Schließen Hell Bild herunterladen Dunkel Teilen
Windpark Teichhau
Bild herunterladen

Auf Flächen der Gemeinden Gerstetten, Giengen und Herbrechtingen, im Landkreis Heidenheim, hatte die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit 15 Anlagen geplant. Nachdem die Vogelherdhöhle bei Stetten in die Welterbe-Liste der UNESCO aufgenommen wurde, sieht die EnBW keine Chancen mehr für den Genehmigungsantrag des Windparks. Die Aktivitäten zu diesem Windparkprojekt werden daher eingestellt.

Bild herunterladen
Bild herunterladen

Projektpartner

Ein Projekt der ODR und der EnBW AG

Die EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG mit Sitz in Ellwangen beliefert in ihrem Versorgungsgebiet, bestehend aus 122 Kommunen in Ostwürttemberg, Heilbronn-Franken und dem angrenzenden Bayern, 220.000 Haushalte mit Strom und Gas. Im ODR Gebiet verfügen bereits 27.000 Netzkunden über Erzeugungsanlagen und speisen ca. 1.100 GWh im Jahr ins Netz ein. Dies entspricht bereits heute 46 % des Verbrauchs in der Region. Hier wird die Energiewende gelebt. Gemeinsam mit der EnBW hat sich die ODR zum Ziel gesetzt den Ausbau der Windenergie in der Region voranzutreiben und in eigene Projekte zu investieren.

Bild herunterladen

Der EnBW-Konzern ist entlang der gesamten Wertschöpfungskette in Deutschland und Europa tätig und verfügt über ein breites Geschäftsportfolio. Mit rund 20.000 Mitarbeitern versorgt er rund 5,5 Millionen Kunden mit Strom, Gas, Wasser und energienahen Produkten und Dienstleistungen.

Die EnBW errichtet und betreibt Windkraftanlagen und hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 ihr Windportfolio auf insgesamt 1000 Megawatt installierte Leistung in Deutschland auszubauen. Im Bereich Onshore sind heute bereits rund 110 Anlagen mit zusammen 190 Megawatt installierter Leistung in Betrieb.

Bild herunterladen

Kontakt

Bild herunterladen

Termine

Aktuell keine Termine

Bild herunterladen

Projektdetails

Als Standort für den Windpark Teichhau ist ein Gebiet zwischen Gerstetten-Dettingen, Giengen-Hürben und Herbrechtingen-Bissingen vorgesehen. Der Regionalverband Ostwürttemberg hat dieses Gebiet als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen. Die Gemeinde Gerstetten hat das Gebiet im Rahmen ihres Flächennutzungsplans geringfügig angepasst.

Bild herunterladen

Anlagenanzahl & Anlagentyp

Die aktuelle Planung sieht die Errichtung von 15 Anlagen vor. Der erste Abschnitt, Teichhau I, besteht dabei aus 10 Windenergieanlagen auf der Gemarkung Dettingen, westlich der Landesstraße L1079. Der zweite Bauabschnitt, Teichhau II, wird fünf Windenergieanlagen östlich der Landesstraße auf den Gemarkungen Bissingen und Hürben umfassen.

Beim Anlagentyp handelt es sich um einen Vestas V126 mit 3,3 MW Leistung. Der Rotordurchmesser beträgt 126 m. Die Nabenhöhe der Anlage beträgt 137 m. Es handelt sich um eine Anlage welche speziell für Binnenstandorte geeignet ist. Solche Anlagen zeichnen sich durch eine hohe Nabenhöhe und einen großen Rotordurchmesser aus. Die Anlage läuft bei 3 m/s an und erreicht Ihre Nennleistung bei ca. 11 m/s. Das sind knapp 40 km/h oder Windstärke 6 auf der Beaufort Skala.

Bild herunterladen

Windmessung

März 2014 – Mai 2015

  • Höhe des Windmessmasten: ca. 140 m
  • Messung der Windgeschwindigkeit in sechs unterschiedlichen Höhen
  • Messwerte im 10 min Intervall u.a.:
    • Windgeschwindigkeit
    • Windrichtung
    • Lufttemparatur
    • Luftfeuchtigkeit
    • Luftdruck
    • Regenintensität
  • Erfassung der hochfliegenden Fledermausarten in rund 136 m Höhe im Zeitraum vom 13. März 2014 und dem 03. Dezember 2014.

Die Windmessung ist ein wesentlicher Baustein um zu klären, ob der Standort für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet ist. Die Messergebnisse erstrecken sich über ein Jahr, was den Anforderungen aus der Technischen Richtlinie TR 6 zur Bestimmung des Windpotentials entspricht.

Der Standort des Windmessmasts befand sich innerhalb des geplanten Windparks und lag somit ideal für eine bestmögliche Prognosesicherheit zur Erstellung eines Ertragsgutachtens. Für die Errichtung des Windmessmasts war nur ein geringer Eingriff in den Waldbestand nötig, da sich der Standort auf einer Sturmwurffläche befand. Alle Auflagen, die zur Baugenehmigung für den Windmessmast erforderlich waren, wurden erfüllt. So zum Beispiel auch die Nachtkennzeichnung sowie die Ausweisung des Masts als Luftfahrthindernis.

Am Ende der Messperiode wurden die Rohdaten an unabhängige und zertifizierte Windgutachter weitergegeben, die die Daten überprüften, auswerteten und mit langfristigen Wetterdaten der vergangenen 20 bis 30 Jahre abglichen. Die so ermittelten Windverhältnisse beziehen sich auf den Messpunkt und sind für jeden potentiellen Windradstandort des Windparks separat berechnet worden. Daraus hat sich je nach Anlagenstandort und unter Einbeziehung des Windparkwirkungsgrades, der gesamte Brutto-Energieertrag ergeben. Diese Ergebnisse sind Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Windparks.

Die Wirtschaftlichkeit ist nicht allein von der Windgeschwindigkeit am Standort abhängig. Um eine Anlage wirtschaftlich erfolgreich zu betreiben, müssen die Kosten notwendiger Maßnahmen in Relation zu den erwirtschafteten Einnahmen stehen. Es ist mit Investitionen beispielsweise für den Anlagenkauf, den Netzanschluss und die Erschließung der Anlage zu rechnen. Daneben sind Betriebskosten sowie Abschaltzeiten einer Anlage einzuplanen. Die Kosten werden den Einnahmen gegenübergestellt und gehen in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen ein.

Das finale Ertragsgutachten, ausgearbeitet von unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen liegt inzwischen vor. Je nach Anlagenstandort liegt die Windprognose zwischen 5,5 und 6,0 m/s in 140 Metern Höhe.

Bild herunterladen

Gutachten

Parallel zur Windmessung erhoben Naturschutzexperten, welche Vögel und Fledermäuse im Planungsgebiet unterwegs sind und ob sich die Windenergieerzeugung mit deren Gewohnheiten vereinbaren lassen. So erfassen seit März 2013 speziell ausgebildete Fachgutachter die Lebensräume von Vögeln im Gebiet Teichhau I. Seit März 2014 im Gebiet Teichhau II. Zum einen sind dies Kleinbrüter wie Amsel und Star, die wegen ihrer geringen Flughöhe nicht empfindlich auf Windkraftanlagen reagieren, jedoch beim Bau gestört werden könnten. Zum anderen sind das 24 Vogelarten, die sich bei der Nahrungssuche oder bei Transferflügen in größeren Flughöhen bewegen. Dazu gehört unter anderem der Rotmilan. Zwischen März und Oktober beobachten die Gutachter diese Vogelarten mehrere hundert Stunden unter idealen Beobachtungsbedingungen. Sie klären, welche Flugwege die Tiere wählen, wo sie nisten, rasten, wo ihre Jagdreviere liegen und ob die Windenergieanlagen dabei Hindernisse darstellen würden.

Auch Fledermäusen gilt eine hohe Aufmerksamkeit. In rund 136m Höhe am Windmessmasts wurde das Aufkommen und Artenspektrum von Fledermäusen am Standort ermittelt. Dabei wurden die Rufe und Laute der Fledermäuse im Ultraschallbereich mit Mikrofonen aufgezeichnet. Zudem kundschafteten Experten in mehreren Begehungen zwischen Frühjahr und Herbst das Vorkommen der nachtaktiven Säuger aus. Mit mobilen Detektoren erfassten sie Ultraschalllaute, mit denen sich die Tiere orientieren, und bestimmen die genaue Art. Stationäre Horchboxen ergänzten das Vorgehen. Abgerundet wurden die naturschutzfachlichen Untersuchungen durch die Kartierung von Baumhöhlen und Wochenstuben.

Die ökologischen Gutachten sind erstellt worden. Sie haben ergeben, dass der Windpark mit den Belangen des Natur- und Artenschutzes vereinbar ist. Aufgrund der Erkentnisse aus diesen Untersuchungen kam es jedoch zu einigen Anpassungen des Projekts. 21 Windenergieanlagen sollte der Windpark gemäß den ersten Planungen umfassen. Diese Zahl hat sich bis heute auf 15 Anlagen verringert. Damit trägt die EnBW vor allem den Belangen des Naturschutzes Rechnung und zeigt: Noch bevor die erste Anlage steht, ist bei einem Windenergieprojekt eine Menge in Bewegung. Zudem kam es zu etlichen kleinräumigen Verschiebungen, um den Belangen des Naturschutzes bestmöglich Rechnung zu tragen.

Bild herunterladen

Projekttagebuch

Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Teichhau. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt.

EnBW gewinnt eine der ersten ForstBW-Ausschreibungen
Oktober 2012
Start der ökologischen Untersuchungen für Teichhau I
März 2013
Start der ökologischen Untersuchungen für Teichhau II
März 2014
Errichten eines 140m hohen Windmessmastens auf einer Sturmwurffläche
März 2014
Gebiet wird als Vorranggebiet „Dettingen/Hürben" (34) rechtskräftig ausgewiesen
September 2014
Scoping-Termin im Landratsamt Heidenheim
November 2014
Abbau des Windmessmastes
Juni 2015
Antrag auf BImSchG für Teichhau I
Sommer 2015
Antrag auf BImSchG für Teichhau II
November 2015
Frühestmöglicher Zeitpunkt: Genehmigung nach BImSchG für Teichhau I
Sommer 2016
Frühestmöglicher Zeitpunkt: Genehmigung nach BImSchG für Teichhau II
Herbst 2016
Frühestmöglicher Zeitpunkt: Inbetriebnahme des WindparksTeichhau I
Sommer 2017
Frühestmöglicher Zeitpunkt: Inbetriebnahme des WindparksTeichhau II
Herbst 2017
Bild herunterladen

Anfang August 2015

Der Genehmigungsantrag für den Windpark Teichhau I wird eingereicht. Die Projektpartner EnBW und ODR setzen bei dem Projekt von Beginn an auf eine frühzeitige und umfassende Information. Sie haben sich daher freiwillig für das förmliche Genehmigungsverfahren entschieden. Damit bekommt die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Antragsunterlagen liegen dazu einen Monat lang im Landratsamt sowie den Standortkommunen Gerstetten und Herbrechtingen aus. Wann dies sein wird, legt das Landratsamt Heidenheim fest. Wir informieren rechtzeitig über den Termin.

EnBW und ODR rechnen damit, dass der Windpark Teichhau I Mitte 2016 genehmigt wird. Der Genehmigungsantrag zum Windpark Teichhau II soll bis Ende des Jahres eingereicht werden.

Bild herunterladen

Dezember 2015

Standorte Windenergieanlagen Teichhau I und Teichhau II

Der Genehmigungsantrag zum Windpark Teichhau II ist Ende November 2015 eingereicht worden. Es wurde entschieden, das Genehmigungsverfahren für den Park Teichau I mit dem jetzt eingereichten Genehmigungsantrag für Teichau II aufgrund der räumlichen Nähe beider Windparks zu harmonisieren und das sogenannte Vereinfachte Genehmigungsverfahren für beide Parks zu wählen. Dieses Verfahren ist für Windparks mit weniger als 20 Windenergieanlagen Standard.

EnBW und ODR halten aber für beide Windparks an dem Grundsatz fest, die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend zu informieren. Mit dieser Homepage und einem Infoflyer, der in der KW 50 über die Mitteilungsblätter der drei beteiligten Gemeinden verteilt wurde, haben beide Unternehmen schon aktiv damit begonnen. Am 26. Januar 2015 findet eine Infoveranstaltung in der Walter-Schmid-Halle in Giengen statt, bei der Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit haben, sich umfassend zu informieren und Fragen zu stellen.

Die Antragsunterlagen werden ausgelegt. Wir informieren Sie rechtzeitig darüber, wann und wo das sein wird.

Bild herunterladen

MitMach-Modelle

Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus eine Miteinbeziehung der Bürger bzw. der Kommunen an. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen.

Für die Windkraftprojekte Teichhau I + II wird in Absprache mit den beteiligten Kommunen das folgende Beteiligungsmodell angeboten:

Bürgerbeteiligung über ein Nachrangdarlehen

Die Projektgesellschaft vor Ort fungiert dabei als Darlehensnehmer. Die Investition erfolgt über ein Darlehen mit qualifiziertem Nachrang (mit eigenkapitalähnlicher Haftung).

Bild herunterladen

Mitbürger finanzieren ihren Windpark mit

Grundidee: Bürger können am wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes teilhaben und unterstützen die EnBW beim weiteren Windkraftausbau

  • Investitionen über ein Darlehen mit qualifiziertem Nachrang (EK-ähnliches Risiko)
  • Kleinteilige Beteiligung möglich
  • Feste Laufzeit und Verzinsung
  • Bequeme und einfache Zeichnung via Online-Plattform: www.buergerbeteiligung.enbw.com
  • Umfangreiche Online-Informationsbereitstellung über den Projektfortschritt im Vorfeld und während der Laufzeit

Nähere Informationen folgen Ende 2016.

Ihre Konditionen im Überblick*
  • Festzins: 2,5 % p.a.
  • Laufzeit: 7 Jahre
  • Einlagenhöhe: mind. 1.000 Euro bis max. 10.000 Euro

* Unverbindliche Angabe, Zins orientiert sich am aktuellen Zinsumfeld zum Zeitpunkt des öffentlichen Angebots.

Bild herunterladen

Die häufigsten Fragen (FAQ)

Bild herunterladen

Jede Windenergieanlage muss gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden. Dazu schreibt der Gesetzgeber zahlreiche und umfangreiche Untersuchungen vor. Auch Träger öffentlicher Belange, z. B. Nachbarkommunen oder Umwelt- und Luftfahrtbehörden, werden zur Stellungnahme aufgefordert. Erst wenn sämtliche Anforderungen zur Zufriedenheit abgehandelt sind – oft ergeben sich daraus strenge Auflagen – ist eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz möglich. Bestimmte, im Bescheid vorgegebene, Auflagen sind noch vor Baubeginn zu erfüllen.

Werden die Windenergieanlagen in jedem Fall errichtet, da diese in einem Vorranggebiet geplant sind?
Bild herunterladen

Aus diesem Grund wird das Projekt seit August 2014 von einem geologischen Fachbüro begleitet. Die Experten haben Luftbilder ausgewertet, Vor-Ort-Besichtigungen vorgenommen sowie bereits Bohrungen bis 20 m Tiefe veranlasst. Es zeigt sich, dass trotz herausfordernden Bodenverhältnissen eine Errichtung möglich ist.

Im Teichhau herrschen karstige Bodenverhältnisse vor. Ist es dort überhaupt möglich WEA zu errichten?
Bild herunterladen

Die Netzeinspeisung erfolgt über ein kundeneigenes Umspannwerk an der südlich verlaufenden 110 kV-Leitung. Die Kabel bis zum Umspannwerk werden unterirdisch verlegt.

Wo wird der Strom ins öffentliche Netz eingespeist?
Bild herunterladen

Wildtiere sind lernfähig und akzeptieren Windenergieanlagen schnell als neue „natürliche“ Objekte in ihrem Lebensraum, sodass nach der Bauphase keine langfristigen Einschränkungen bei der Jagd zu erwarten sind.

Gewöhnt sich das Wild an die Anlagen im Wald?
Bild herunterladen

Ca. ein halber Hektar. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Forstbehörde. Die gerodeten Flächen werden an anderer Stelle wieder aufgeforstet, das ist Auflage der Genehmigungsbehörde. Forst BW erhält dieselbe Pacht wie die privaten Grundstückseigentümer.

Wie viel Waldfläche muss für das jeweilige Baufeld und die Zuwegung gerodet werden und wie wird Forst-BW dafür entschädigt?
Bild herunterladen