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Windpark Vierherrenwald

In Kooperation mit der GAIA mbH plant die EnBW in Rheinland-Pfalz, in der Gemeinde Hellertshausen, Landkreis Birkenfeld, auf dem Gebiet „Vierherrenwald“ einen Windpark mit fünf Windenergieanlagen. Mit dem Windpark sollen zukünftig rein rechnerisch rund 14.000 Haushalte versorgt werden.

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Die häufigsten Fragen (FAQ)

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Als Infraschall wird tieffrequenter, nicht hörbarer Schall, welcher alltäglicher Bestandteil der Umwelt ist, bezeichnet. Er wird von natürlichen Quellen wie Wind und Wasser oder technischen Anlagen erzeugt. Der Infraschall, welcher von Windenergieanlagen ausgeht, ist verglichen mit Autos oder Flugzeugen sehr gering. Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise, dass Infraschall Gesundheitsprobleme verursacht.

Ausführliche Informationen zum Themengebiet Infraschall finden Sie im „Faktenpapier Windenergie und Infraschall“(Link setzen) des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Geht von den Anlagen Infraschall aus?

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Die mit der Umsetzung des Windparks beauftragen Firmen sind heute noch nicht bekannt. Entsprechende Überlegungen setzen den Erhalt des Genehmigungsbescheids voraus. Üblicherweise wird ein regionaler Betonlieferant mit geringer Transportstrecke gewählt.

Welcher Betonlieferant wird beauftragt?
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Die Kabeltrasse hat eine Länge von 14 km. Das verwendete Kabel hat eine Nennspannung von 20 kV.

Wie lang wird die Kabeltrasse exakt? Auf wieviel kV wird diese ausgelegt?

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Insgesamt WEA+ interne Zuwegung: ca. 6 ha (dauerhaft), 4,8 ha (temporär), externe Zuwegung: ca. 1,1 ha (dauerhaft), 1,4 ha (temporär)

Wieviel Fläche wird dauerhaft/ temporär gerodet?

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Vollversiegelung ca. 0,2 ha pro WEA. Vollversiegelungen entstehen nur durch die Fundamente der WEA.

Wieviel Fläche wird versiegelt?

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Für die Zuwegung ist eine befestigte Fahrbahnbreite von 4,50m erforderlich. Die Ausbaumaßnahmen können im Detail den Antragsunterlagen entnommen werden.

Wie breit muss die Zuwegung sein und welche Ausbaumaßnahmen werden erforderlich?

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Da der Windenergiepark bisher nicht genehmigt ist, konnte auch formal noch keine Auftragserfüllung bei Senvion angefragt werden. Sollte der Hersteller tatsächlich nicht in der Lage sein, den Verpflichtungen nachzukommen, wird EnBW Alternativen prüfen.

Was passiert, wenn die WEA aufgrund der Senvion-Insolvenz nicht geliefert werden können?

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Der Eingriff in das Landschaftsbild wird vollständig monetär ausgeglichen, entscheidend hierfür sind die Höhe der Anlagen sowie die Bewertung der Landschaft und deren Einordnung in unterschiedliche Wertstufen. Die Bewertung erfolgt im Rahmen der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz – LkompVO.

Wie wird der Eingriff in die Landschaft bewertet und wie wird dieser ausgeglichen?

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Die AöR wurde am 03. Mai 2012 gegründet. Träger und somit Mitglied im Verwaltungsrat der AöR sind zur Zeit neben der VG Rhaunen alle Ortsgemeinden der VG Rhaunen. Die Aufgabe der AöR ist die Energiegewinnung und Energieversorgung.

Link zu AöR

Was ist eine AöR Energiewelt Idarwald?

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In einer frühen Projektphase stand die Möglichkeit im Raum, im Bereich des Idarkamms nördlich des Planungsraums weitere Windenergieanlagen zu errichten. Das Land Rheinland-Pfalz hat durch die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms 2017 planungsrechtliche Klarheit geschaffen und die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der Naturparkkernzone ausgeschlossen. Die Projektnamen „Vierherrenwald Süd“ und „Vierherrenwald Nord“ werden vereinzelt noch verwendet, jedoch wird das Projekt „Vierherrenwald Nord“ nicht weiterverfolgt.

Warum heißt das Projekt Vierherrenwald Süd? Sind weitere WEA auf dem Idarkopf geplant?

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Rotmilanschutz: Durch Baumaßnahmen verursachte Öffnung des Geländes wie temporäre Rodungsflächen (z.B. Lagerflächen) sollen wieder aufgeforstet werden. Dauerhafte Rodungsflächen, welche nicht geschottert bleiben (z.B. Verschnittflächen, temporäre Böschungen und begrünte Fundamente) sollen der Sukzession überlassen werden.

Welche Maßnahmen sind zur Minimierung des Tötungsrisikos von Vögeln vorgesehen?

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Laut Leitfaden besteht für Windkraftplanungen die Auflage, einen Jahreszyklus abzudecken, diese Ergebnisse lassen sich dann über mehrere Jahre in einem späteren Genehmigungsverfahren verwenden. Jährliche Untersuchungen sind in den Leitfäden nicht vorgesehen. Weitere Untersuchungen wurden auch 2018 zum Haselhuhn durchgeführt.

Der Untersuchungszeitraum beschränkt sich auf die Jahre 2014 und 2015. Warum wurden in den Folgejahren keine Untersuchungen durchgeführt?

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Insgesamt: 1.689 h (211 Arbeitstage), Fledermaus: 771 h (96 Arbeitstage), Avifauna: 918 h (115 Arbeitstage)

Wie viele Stunden wurden für die naturschutzfachlichen Untersuchungen vor Ort aufgewendet?

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Punktuell ja, zum Beispiel werden vor Rodung die einzelnen Bäume auf deren Quartierpotenzial untersucht. Diese Untersuchungen vor Baubeginn erfolgen jedoch nicht flächendeckend wie die Grunduntersuchungen vor Genehmigungserteilung.

Sind vor der Bauphase des Projektes erneute Untersuchungen vorgesehen?

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Sobald mit Bodendenkmälern zu rechnen ist, wird im späteren Bescheid die Auflage enthalten sein, dass das Landesamt bei den Tiefbauarbeiten anwesend sein muss, sodass jegliche Funde sofort archiviert werden können. Weitergehende Untersuchungen vor Baubeginn sind in Form von Prospektionen möglich.

Liegen Untersuchungen zur Beeinträchtigung von Bodendenkmälern vor?

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Der zeitliche Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist durch Gesetze vorgegeben. Den Termin der Offenlage bestimmt die Behörde. Der Antragssteller hat hierauf keinen Einfluss.

Haben die Antragsteller im Genehmigungsverfahren Einfluss auf den Zeitraum der Offenlage?

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Die Vorhabenträger definieren das Prinzip der Nachhaltigkeit nach den allgemein üblichen Definitionen (vgl. bspw. Brundtland 1987). Dabei besteht der Anspruch, alle Geschäftsaktivitäten verantwortungsvoll zu gestalten und einen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Mehrwert zu schaffen. Für Kunden, Anteilseigner, Mitarbeiter, Partner sowie die Gesellschaft insgesamt – heute und in der Zukunft. Der Klimaschutz und der Ausbau der Erneuerbaren Energien sind hierbei von besonderer Bedeutung.

Wie definieren die Vorhabenträger das Prinzip der Nachhaltigkeit und wie lässt sich das Projekt vor diesem Hintergrund vertreten?

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Gefährdungen werden durch die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte eingehalten. Hintergrundinformationen sind der Erläuterung der Netze BW GmbH zu entnehmen.

Gehen von der Kabeltrasse gesundheitsschädliche elektrische und magnetische Felder aus?

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Bei der Überprüfung der Schallgrenzwerte werden alle Anlagen in ihrer Gesamtheit betrachtet. In der Technischen Anweisung Lärm (TA Lärm) – Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Schallgrenzwerte für den Außenbereich definiert.

Nachts gelten folgende Grenzwerte:

• Industriegebiete 70 dB(A)

• Gewerbegebiete 50 dB(A)

• Mischgebiete 45 dB(A)

• Allgemeine Wohngebiete 40 dB(A)

• Reine Wohngebiete 35 dB(A)

• Kurgebiete, Krankenhäuser 35 dB(A)

Ein ausführlicheres Schaubild zum Thema Lärm finden Sie auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.

Es wurde zusätzlich von einem unabhängigen, externen Gutachter ein Schallgutachten erstellt, in welchem die Immissionspunkte inkl. der hierfür geltenden Grenzwerte ermittelt werden.

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Werden die gesetzlich vorgegebenen Schallgrenzwerte eingehalten?

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Die Schattenrichtwerte sind in den Hinweisen zum Schattenwurf der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz definiert. Man unterscheidet die theoretisch maximal mögliche und die tatsächliche Schattenwurfdauer. Bei der theoretisch maximal möglichen Schattenwurfdauer werden worst-case Bedingungen angenommen: dass der Himmel immer unbewölkt ist, der Wind immer weht bzw. der Rotor sich immer dreht, der Rotor in einem entsprechenden Winkel steht, die Sonne scheint. Dieser theor. Wert darf 30 h pro Jahr und 30 min am Tag nicht überschreiten. Bei der tatsächlichen Schattenwurfdauer wird die Realität abgebildet, d. h. Sonne scheint nicht immer, der Himmel ist bewölkt, etc. Dabei gilt ein Wert von 8 h / Jahr, welcher an bewohnten Häusern nicht überschritten werden darf.

Die Anlagen werden bei Bedarf mit Schattenwurfmodulen ausgestattet, die die tatsächliche Schattenwurfdauer mit Sensoren messen. Es wird hinterlegt, wo Wohnhäuser stehen und wenn der gemessene Wert überschritten wird, die Anlagen entsprechend automatisch abgeschaltet.

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Welche Werte gelten für das Thema Schatten?

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Als Grundlage für die Schattenberechnung wurde ein digitales Geländemodell des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) mit einer Rasterauflösung von 25 m verwendet. Baumbestand in der Sichtlinie zwischen dem Immissionsort und den Anlagenstandorten reduziert insbesondere während der Vegetationsperiode die Sichtbarkeit der Rotorblätter und damit die Beschattungsdauer. Auch können vorgelagerte Gebäude, die nicht der Wohnnutzung dienen, Schattenimmissionen abschirmen. In der Prognose der Schattenimmissionen wurden diese Effekte im Sinne einer konservativen „worst-case“ – Betrachtung nicht berücksichtigt und neben dem Geländemodell keine weiteren natürlichen und künstlichen Hindernisse in die Berechnung integriert.

Zudem wird die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer berechnet unter der Annahme, dass a) die Sonne täglich von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang scheint (wolkenfreier Himmel); b) die Rotorfläche immer senkrecht zur Sonneneinfallsrichtung steht und c) die Windenergieanlagen immer in Betrieb sind.

Welche Parameter werden für die Erstellung einer Schattenwurfprognose verwendet?

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Bei den Prognosen wird von einer rundum herrschenden Mitwindbedingung ausgegangen. D.h. für jeden Immissionsort wird angenommen, dass gerade Mitwindbedingung herrscht. So kann für jeden Punkt der „worst-case“ bestimmt werden. Eine Minderung aufgrund vor Ort herrschender Hauptwindrichtungen (bzw. Mitwindbedingung) erfolgt nicht.

Die Immissionsorte werden rund um die geplanten Anlagen nach Ihrer Gebietseinstufung (Mischgebiet, Allgemeines Wohngebiet, etc.) als auch nach Abstand zum Planvorhaben ausgewählt. So kann es vorkommen, dass Gebäude mit etwas größerem Abstand herangezogen werden, da hier niedrigere Richtwerte einzuhalten sind. Näher gelegene Gebäude mit höheren Richtwerten sind in dem Fall dann nicht als kritisch anzusehen. Daneben werden die Immissionsorte auch aufgrund möglicher Vorbelastung durch andere WEA oder Gewerbebetriebe ausgesucht, da die Richtwerte durch die „Gesamtbelastung“ (aller Gewerbe) einzuhalten sind. Straßen-, Bahn-, und Flugverkehr, Sport, Freizeit, etc. haben ihre eigenen Beurteilungsvorgaben und Richtwerte und zählen nicht als Vorbelastung für Windkraftanlagen.

Welche Windrichtung wurde bei der Erstellung der Schall-Immissionsprognose unterstellt und wie wurden die Immissionsorte festgelegt?

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Nach aktuellem Kenntnisstand wird die Wildkatze durch den Betrieb der WEA nicht beeinträchtigt.

Wird die Wildkatze durch den Betrieb der WEA beeinträchtigt?

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