Mit der richtigen Förderung Energieeffizienz steigern und Geld sparen
Energieeffizienz zahlt sich aus, jetzt mehr denn je. Wer sein Eigenheim unter Berücksichtigung aktueller Standards modernisiert, profitiert von zahlreichen Förderprogrammen. Dabei lautet die goldene Regel: Je energieeffizienter das Haus und je nachhaltiger die Sanierungsmaßnahme, desto höher fällt die Fördersumme aus.
Bei aufwendigen Projekten wie der Sanierung Ihrer Immobilie können Sie mit attraktiven Zuschüssen rechnen. Aber auch im Bereich der Elektromobilität gibt es Förderprogramme, die sich lohnen. Informieren Sie sich jetzt und lassen Sie sich die Fördergelder nicht entgehen.
Planen Sie Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Eigenheim? Möchten Sie energieeffizient sanieren und dabei Ihre alte Heizungsanlage durch neue und effiziente Heiztechnik ersetzen? Dann lohnt es sich, einen Blick auf die aktuell verfügbaren Förderprogramme zu werfen. Von der geförderten Energieberatung bis zur Prämie für den Kauf eines Elektroautos gibt es jede Menge bundesweite, regionale und kommunale Förderprogramme, die Ihnen die Investition erleichtern. Wir haben die wichtigsten Fördermaßnahmen für Sie in der folgenden Abbildung zusammengestellt.
Welche Sanierungsmaßnahmen lohnen sich besonders?
Klicken Sie auf die orangenen Punkte.Woher stammen die Fördermittel?
Mit der KfW und dem BAFA stehen Ihnen zwei große Förderer zur Seite.
Bei Förderungen handelt es sich um öffentliche Mittel, die in der Regel von Bund, Ländern und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Das Angebot ist breit gefächert und hängt von den geplanten Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen ab. Zwei wichtige Anlaufstellen für Bauherren und Haussanierer sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur KfW- und BAFA-Förderung zusammengefasst und verraten Ihnen wie Sie mit Energieffizienz und den passenden Förderprogrammen bares Geld sparen.
Regionale Förderprogramme – Zuschüsse beim Technikkauf sichern und Stromverbrauch senken
Beim Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten werden Sie durch eine Vielzahl an regionalen Förderungen unterstützt, die beispielsweise von Energieversorgern angeboten werden. Insbesondere für energieeffiziente Erdgas- und Elektrohaushaltsgeräte wie Kochfelder, Kühlschränke und Waschmaschinen bekommen Sie einen Zuschuss. Dabei handelt es sich meist um eine Pauschale beim Neukauf, die je nach Förderung in unterschiedlich hoch ausfällt.
Lassen Sie sich Sanierungskonzept für Ihr Zuhause
Energetische Sanierung, insbesondere bei älteren Immobilien, kann schnell teuer werden. Wo setzt man am besten an? Welche Sanierungsmaßnahmen sind am sinnvollsten? Wann wird eine Energieberatung gefördert? Eine professionelle Energieberatung schafft Abhilfe. Im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung analysiert der Energieberater den energetischen Ist-Zustand Ihrer Immobilie – die Bausubstanz, die Haustechnik und die Heizkosten. Die Ergebnisse werden in einem ausführlichen Bericht zusammengefasst.
Wann wird eine Energieberatung gefördert?
Profitieren Sie auch bei der Energieberatung von einem Förderprogramm. Das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) zum Beispiel übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten einer Energieberatung. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein, damit Ihre Energieberatung gefördert wird:
- Ihr Haus steht in der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen. Vereinsgebäude zum Beispiel sind von der Förderung für eine Energieberatung ausgenommen.
- Die Immobilie wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt.
Wie wird eine Energieberatung gefördert?
Vereinbaren Sie zunächst einen Termin für eine Energieberatung für Wohngebäude. Ein fachlich qualifizierter Energieberater kümmert sich dann um den Rest. Er erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan und beantragt zudem auch die für Ihre Sanierung passende Förderung. Das Honorar für die Energieberatung ermäßigt sich dann um den entsprechenden Zuschuss.

Bis zu 9.000 € Zuschuss für Ihr neues Elektroauto
Mit einem Elektroauto fahren Sie sauber, leise und jetzt auch günstig – denn der Kauf von Hybrid- und Elektrofahrzeugen wird mit einer Prämie gefördert. Die Hälfte der Gelder kommt vom Staat, die andere Hälfte tragen die Autohersteller bei. Zuständig für den Umweltbonus ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Prämie für neu gekaufte oder geleaste Elektroautos und Plug-in-Hybride gibt es bereits seit 2016. Ursprünglich sollte die E-Auto-Förderung 2020 enden. Im Herbst 2019 beschloss die Bundesregierung jedoch, den Umweltbonus bis zum Jahr 2025 zu verlängern. Auch der Förderbetrag wurde auf bis zu 9.000 Euro angehoben.
Folgende Voraussetzungen für die Förderung müssen erfüllt sein:
- Es handelt sich um ein reines Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid.
- Das Wunschfahrzeug gehört zu den förderfähigen E-Autos. Eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge finden Sie auf der Website des BAFA.
- Der Netto-Listenpreis des Basismodells liegt nicht über 65.000 € .
- Das E-Fahrzeug wird in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
Sie wollen mehr erfahren? Wir haben alle relevanten Informationen zum Thema Elektroauto-Förderung für Sie zusammengestellt.
Ab 2020: E-Auto-Förderung auch für Gebrauchtwagen
Neben brandneuen Elektrofahrzeugen sind ab sofort durch die Ausweitung des Umweltbonus auch gebrauchte E-Autos förderfähig. Um die Förderung zu erhalten, müssen allerdings folgende Kriterien erfüllt sein:
- Das gebrauchte E-Auto ist seit maximal 12 Monaten zugelassen.
- Die Laufleistung beträgt maximal 15.000 Kilometer.
- Das E-Auto hat bislang keine staatliche Förderung erhalten (Umweltbonus in Deutschland oder vergleichbare Förderung in einem anderen EU-Staat).
Sie interessieren sich für die günstige Alternative zum elektrischen Neuwagen? Erfahren Sie, worauf Sie beim Kauf eines gebrauchten E-Autos achten sollten.

Gut gedämmt ist halb gespart
Ein modernes Dach, gute Fassadendämmung, mehrfach verglaste Fenster und gut isolierte Türen sind heute Standard. Dennoch gibt es in Deutschland noch einige ältere Immobilien, die dem aktuellen Maßstab nicht entsprechen. Wer sein Zuhause energetisch saniert, spart Heizkosten und steigert den Wert seines Gebäudes. Besonders bei einem Mehrfamilienhaus lohnt es sich, eine energetische Sanierung vorzunehmen und dabei von der staatlichen Förderung zu profitieren.
Welche Förderung steht mir bei einer Sanierung zu?
Die KfW bietet zwei Förderprogramme, die dazu beitragen, dass sich Ihre energetische Sanierungen noch schneller amortisieren. Mit dem Programm 430 der KfW erhalten Sie bei Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von Zwanzig Prozent Ihrer Investitionskosten bis zu 10.000 € je Wohneinheit. Das Programm 151/152 unterstützt Sie mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit mit 0,75 % effektivem Jahreszins und einem Tilgungszuschuss von bis zu 48.000 €. Bitte beachten Sie, dass die Förderbeantragung vor der Umsetzung der geplanten Vorhaben erfolgt.
Wann wird eine energetische Sanierung gefördert?
- Sie sind der private Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohnung.
- Der Bauantrag für Ihre Immobilie wurde vor dem 01.01.1995 gestellt.
- Das Objekt ist eine Wohnung oder ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit maximal 2 Wohneinheiten.
Nutzen Sie auch das Förderprogramm für das Heizen mit erneuerbaren Energien

Ob mit Solarthermieanlage, Biomasseanlage, Wärmepumpeanlage oder Hybridheizung – Heizen mit erneuerbaren Energien ist besonders umweltschonend. Mit dem angepassten Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt erhalten Sie auch die notwendige finanzielle Unterstützung.
Die geänderte Richtlinie ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Seit dem 02.01.2020 können Anträge über das elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des BAFA.
Voraussetzungen beim Förderprogramm für das Heizen mit erneuerbaren Energien
- Die Antragstellung muss vor Beginn des Bauvorhabens erfolgen.
- Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
- Nicht zulässig ist eine Kumulierung mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35 c Einkommenssteuergesetz).

Damit Sie sich wohl und sicher fühlen
Ob eine junge Familie mit kleinen Kindern oder ein Ehepaar im fortgeschrittenen Alter – beim Sanieren des Eigenheims lohnt es sich allermal, auf die Barrierefreiheit zu achten. Wichtig ist zum Beispiel, dass die Wege möglichst schwellen- und stufenlos angelegt und die Räume ausreichend groß sind.
Mit dem KfW-Programm 455 „Altersgerecht umbauen“ erhalten Sie Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen von bis zu 6.250 € je Wohneinheit. Dazu gehören unter anderem Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung (z.B. Badumbau, Umbau der Zugangswege zu Gebäuden oder Schwellenabbau), aber auch der barrierearme Umbau von beheizten Nicht-Wohnflächen (zum Beispiel Gewerbeflächen) zu Wohnflächen ist förderbar.
Welche Voraussetzungen für Förderungen beim barrierefreien Sanieren müssen erfüllt sein?
- Sie sind eine Privatperson (Ihr Alter spielt keine Rolle).
- Sie sind Mieter oder Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten,
- Ersterwerber einer sanierten Wohnung oder eines modernisierten Ein- oder Zweifamilienhauses,
- Eine Wohnungsgemeinschaft aus Privatpersonen.
Kurz zusammengefasst: Mit diesen Fördermöglichkeiten können Sie kräftig sparen
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Profitieren Sie von Zuschüssen bei der Energieberatung.
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Sichern Sie sich Ihre Förderung beim Kauf Ihres E-Autos und sparen dabei bares Geld.
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Mit den richtigen Sanierungsmaßnahmen schonen Sie Umwelt und Geldbeutel zugleioch. Lassen Sie sich fördern!
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Setzen Sie auf erneuerbaren Energien beim Heizen und profitieren Sie kräftig von speziellen Fördermitteln.