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Integrierte Berichterstattung

Für das Geschäftsjahr 2020 hat die EnBW den siebten integrierten Geschäftsbericht veröffentlicht. Da die Informations­bedürfnisse der Stakeholder sich verändert haben, hat die EnBW die klassische, zweigeteilte Finanz- und Nachhaltigkeits­berichterstattung bereits vor vielen Jahren schrittweise durch eine integrierte Berichterstattung abgelöst.

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Die EnBW hat die Bedeutung einer integrierten Berichterstattung, die neben ökonomischen auch ökologische und soziale Dimensionen berücksichtigt, frühzeitig erkannt. Mit dem Ziel einer ganzheitlichen Darstellung der Unternehmensleistung haben wir erstmals für das Geschäftsjahr 2014 einen integrierten Geschäftsbericht veröffentlicht, der sich an den Empfehlungen des IIRC (International Integrated Reporting Council) orientiert.

Durch unsere prägnante und transparente Berichterstattung wollen wir die erweiterten Informationsbedürfnisse unserer Stakeholder erfüllen und für unsere wichtigsten Zielgruppen (Aktionäre und Kapitalmarkt, Mitarbeiter*innen, Gesellschaft und Geschäftspartner) eine ganzheitliche Darstellung der Unternehmensleistung erreichen. Die Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales sind in der Strategie EnBW 2025 fest verankert und damit Ausdruck einer umfassenden integrierten Unternehmenssteuerung. Mit der Darstellung von finanziellen und nichtfinanziellen Unternehmenszielen in den Dimensionen Finanzen, Strategie, Kund*innen und Gesellschaft, Umwelt und Mitarbeiter*innen fördern wir intern das integrierte Denken und betonen die Bedeutung einer umfassenden Performance- und Stakeholderorientierung. Die Erreichung unserer Ziele messen wir anhand von Top-Leistungskennzahlen.

Die Identifikation von zentralen Themen für unsere Berichterstattung ist im Prozess der Wesentlichkeitsanalyse verankert. Es werden jene Themen im Integrierten Geschäftsbericht berücksichtigt, die aus strategischer und nachhaltiger Perspektive wesentlich sind, die intern in den Führungsgremien diskutiert wurden und in der externen Kommunikation Berücksichtigung fanden.

Wesentliche Aspekte der Berichterstattung 2020

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Vor dem Hintergrund des EU Green Deal und der Verschärfung der Klimaziele zur Begrenzung der Emissionen sind wir uns unserer unternehmerischen Verantwortung bewusst. Daher haben wir uns entschieden, bereits in diesem Jahr die integrierte Berichterstattung um Teile der künftig verpflichtenden Angaben der EU-Taxonomie-Verordnung zu erweitern. Entsprechend veröffentlichen wir die künftig geforderten Angaben zu Umsatzerlösen, Investitionen (Capex) und operativem Aufwand (Opex) aus ökologisch nachhaltigen Aktivitäten in Anlehnung an die Taxonomie-Verordnung in der Fassung vom 22. Juni 2020 und die technischen Prüfkriterien aus dem Entwurf des delegierten Rechtsakts zur Taxonomie-Verordnung für das Umweltziel Klimaschutz vom 20. November 2020, sowie ergänzend Angaben zum Adjusted EBITDA. Wir haben uns in einem ersten Schritt im Berichtsjahr auf die beiden Segmente Erneuerbare Energien und Netze fokussiert.

Wir haben uns bereits in der Vergangenheit für eine Fortentwicklung der Berichterstattung eingesetzt, beispielsweise im Rahmen unserer Mitarbeit beim IIRC oder der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).

Auch für die Folgejahre streben wir eine kontinuierliche Verbesserung unserer integrierten Berichterstattung an. So planen wir für 2021 eine kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Inhalte gemäß den Anforderungen an die nichtfinanzielle Erklärung und der Angaben hinsichtlich der TCFD-Empfehlungen. In Bezug auf die Berichterstattung zur EU-Taxonomie ist in den kommenden Jahren geplant, diese auf alle Konzernaktivitäten und Segmente auszuweiten.